Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.12.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| Kiosk 22 Ludwigstr. 21 |
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| 40229 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Bodenbereich wurde Schadnagerkot vorgefunden.
Es lagerten frisches Gemüse, lose Backwaren (Brötchen und Gebäck), frische Eier, Getränke, Süßwaren und Grundnahrungsmittel im Betrieb. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 21.10.2024. Mängel teilweise behoben. Schädlingsfreiheitsbescheinigung liegt vor |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.06.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.12.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Phuong Lien Nguyen GbR Asia77 Neustr. 33 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 14.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde in der Betriebsstätte ein Schädlingsbefalll und Schabenbefall festgestellt.
KG Trockenlager – Schabenbefall
Vorbereitungsraum – Schabenbefall + Schädlingsbefall
Bedientresen - Schädlingsbefall
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Gurken
- Nudeln
- Reis
- Tomaten
- Soßen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 16.10.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.06.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.12.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Restaurant Frisch für Syrische Küche Herzogstr. 28 |
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| 40217 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 08.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Eine Vielzahl der Kücheneinrichtungen wiesen massive schwarzschimmelähnliche Verunreinigungen an den Türdichtungen auf (Kühlschrank)
Die ich in der Betriebsstätte befindlichen Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Lebensmittelbedarfsgegenstände waren größtenteils erheblich mit alten Lebensmittelresten, krustigen Ablagerungen und altfettigen Rückständen verunreinigt (Türdichtung Kühlschrank/Griff, gelb-Schmierige Rückstände Innenraum Kühlschrank, Schaumkellen, Zange, Geschirrkorb, Laufschienen der Tiefkühldeckel, Innenbereich Fleischwolf, Fleischspieße, Kochfeldgitter des Gasherdes).
Weitere massive Verunreinigungen im Grillbereich. Der Großteil der Türdichtungen der Kühleinrichtungen waren massiv schwarzschimmelähnlich verunreinigt. In der Kühlvitrine, die schimmelähnliche Verunreinigungen aufwies, wurden diverse Fleischspieße offen gelagert. Die sich im Raum befindlichen Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Lebensmittelbedarfsgegenstände waren größtenteils erheblich mit alten Lebensmittelresten, krustigen Ablagerungen und altfettigen Rückständen verunreinigt (In dem sich neben dem Backofen befindlichen Kühltisch, dessen Dichtung schwarzschimmelähnlich verunreinigt waren, wurden geschnittene Kartoffeln und Teig für Falafeln unabgedeckt gelagert. Ein muffig riechenden, verunreinigtes Handtuch lag unterhalb des Behälters mit dem Teig für Falafel.
Der geschnittene Salat, welcher zum Belegen von Broten bereitgehalten wurde, wies eine Vielzahl an braunen und nicht mehr frischen Blätten auf. Weiterhin wurde der Salat bei Zimmertemperatur aufbewahrt. Der Salat war nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeignet.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Salat
- Teig
- Falfel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 11.10.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.06.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.12.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gemeinschaftsverpflegung, Küchen, Kantinen, Caterer |
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| Nanthakumaran, Pushpamalar / Nandys Catering Siemensstr. 25 |
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| 40721 Hilden |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 28.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Verdorbene und damit nicht sichere Lebensmittel und nicht zum Verzehr
durch den Menschen geeignete Lebensmittel wurden in Verkehr gebracht.
Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Alle Lebensmittel in dem
Lager waren einer erheblichen Gefahr der Kontamination mit
Schadnagerausscheidungen ausgesetzt. Es wurden Lebensmittel in
Verkehr gebracht, die aufgrund ekelerregender Zustände nicht zum
Verzehr durch den Menschen geeignet waren, u. a. da zwischen den
gelagerten Lebensmittel sich Schadnager und Raupen befanden. Der
hygienische Zustand der Betriebsräume war insgesamt nicht
zufriedenstellend. Die Grundhygiene im Betrieb wies gravierende Mängel
auf, insbesondere durch die diversen verunreinigten Stellen im
Lagerbereich. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden beseitigt (Stand 14.11.2024) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.06.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.12.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Currybar im City Palais Königstr. 39 |
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| 47051 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | 1. Im Vorbereitungsraum wurde auf dem Boden Schadnagerkot vorgefunden.
2. Auf den Einrichtungsgegenständen im Vorbereitungsraum wurde auf dem Boden Schadnagerkot vorgefunden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde untersagt. Des Weiteren wurden eine Grundreinigung und die Entsorgung aller offenen, umgefüllten oder selbst zubereiteten Lebensmittel angeordnet.
Im Rahmen der Nachkontrolle am 11.10.2024 wurde festgestellt, dass eine Grundreinigung durchgeführt wurde. Anzeichen eines Schadnagerbefalls wurden nicht vorgefunden. Des Weiteren wurde ein entsprechender Bericht („kein Problem“) eines Schädlingsbekämpfers vorgelegt.
Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde wieder gestattet |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.06.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.12.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Brasserie Königstr. 39 |
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| 47051 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 14.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | 1. Auf dem Boden im Schankraum wurde Schadnagerkot vorgefunden
2. In der Küche wurde auf dem Regal und unter den Einrichtungsgegenständen Schadnagerkot vorgefunden
3. Im Lagerraum wurde auf den Regalen und dem Boden Schadnagerkot vorgefunden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Der Betrieb wurde geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung angeordnet sowie die Entsorgung aller offenen Lebensmittel.
In der Nachkontrolle am 15.10.2024 wurde festgestellt, dass der Betrieb von Grund auf gereinigt und desinfiziert wurde. Es wurde ein Bericht des Schädlingsbekämpfers vorgelegt, dass am 15.10.2024 kein akuter Mäusebefall in den Innenräumen festgestellt werden konnte. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.06.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.12.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Eiscafe Bocconcino Königstr. 39 |
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| 47051 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | 1. Im Bereich des Bedientresen wurde auf dem Boden und in der Bedientheke Schadnagerkot vorgefunden
2. Im Lagerraum hinter dem Bedientresen wurde auf dem Boden und in den Regalen Schadnagekot vorgefunden
3. Im Lagerraum hinter dem Eislabor wurde auf dem Boden Schadnagerkot vorgefunden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Betriebsstätte wurde geschlossen. Es wurde eine Grundreinigung sowie die unschädliche Beseitigung aller offenen Lebensmittel angeordnet.
In der Nachkontrolle am 11.10.2024 wurde festgestellt, dass von Grund auf gereinigt und desinfiziert wurde. Des Weiteren lagen Berichte (vom 10.10.2024 und 11.10.2024) eines professionellen Schäd-lingsbekämpfers vor. Aus den Berichten geht hervor, dass ein akuter Befall mit Mäusen nicht mehr vorliegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.06.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.12.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Palazzo im City Palais Königstr. 39 |
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| 47051 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | 1. Im Trockenlager waren die Regaloberflächen durch Schadnagerkot und Urin verunreinigt.
2. Im Trockenlager wurden angefressene Kartons mit Nudeln vorgefunden.
3. Der Boden in der Showküche war mit Schadnagerkot verunreinigt.
4. Der Boden im Vorbereitungsraum war mit Schadnagerkot verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Es wurde eine Grundreinigung angeordnet und das Herstellen, Behandeln und lnverkehrbringen von losen, unverpackten Lebensmitteln untersagt.
In der Nachkontrolle am 10.10.2024 abends wurde festgestellt, dass eine Grundreinigung der Betriebsstätte durchgeführt wurde. Des Weiteren bestätigte ein Schädlingsbekämpfer, dass der Betrieb akut frei von Schadnagern ist. Die Betriebsstätte konnte zum Herstellen, Behandeln und Inverkehr-bringen von Lebensmitteln wieder geöffnet werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.06.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Ilgen, Sadik / City Fritti Mittelstr. 9 |
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| 40721 Hilden |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Lebensmittel wurden wiederholt in Verkehr gebracht, die unter
unzureichenden hygienischen Umständen hergestellt wurden. Der
hygienische Zustand der Betriebsräume war insgesamt nicht
zufriedenstellend. Auch die Grundhygiene im Betrieb wies erhebliche
Mängel auf, insbesondere durch die diversen verunreinigten Stellen im
Lager- und Küchenbereich. Weiter wurden Lebensmittel in Verkehr
gebracht, die nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeignet
waren, da die Eisbergsalate bereits verdorben waren. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden abgestellt (Stand 19.11.2024) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Singh, Amritpal / Hanjis Pizza Elberfelder Str. 58A |
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| 40724 Hilden |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die nicht mehr für den
Verzehr durch den Menschen geeignet war, insbesondere leicht
verderbliche Lebensmittel deren Verbrauchsdatum überschritten war,
sowie verdorbenes Gemüse. Die Grundhygiene wies erhebliche Mängel
auf, insbesondere durch die diversen verunreinigten Stellen im Lager- und
Küchenbereich.
Lebensmittel wurden wiederholt in Verkehr gebracht, die unter
unzureichenden hygienischen Umständen hergestellt wurden. Der
hygienische Zustand der Betriebsräume waren nicht zufriedenstellend. Die
Grundordnung und - struktur in dem Betrieb ist mangelhaft. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel wurden überwiegend behoben (Stand 27.11.2024) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Kandil, Zerda / Cafe´la Bäckerei Hildener Str. 11 |
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| 40699 Erkrath |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die nicht mehr für den
Verzehr durch den Menschen geeignet waren, insbesondere indem die
noch für die Verarbeitung vorgesehenen tiefkühlpflichtigen Lebensmittel in
einem defekten Tiefkühlschrank lagerten, sodass diese bereits verdorben
waren. Die Grundhygiene wies erhebliche Mängel auf, insbesondere
durch die diversen verunreinigten Stellen im Lager- und Küchenbereich.
Lebensmittel wurden wiederholt in Verkehr gebracht, die unter
unzureichenden hygienischen Umständen hergestellt wurden. Der
hygienische Zustand der Betriebsräume war nicht zufriedenstellend. Die
Grundordnung und - struktur in dem Berieb war mangelhaft. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden behoben (Stand 05.11.2024) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 15.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Eiscafe Torri - Chili-Willy Bar & Lounge GmbH Theaterplatz 1b |
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| 53179 Bonn |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Schädlingsbefall: Im Untergeschoss in mehreren Bereichen Schadnagerbefall, u.a. Nagerkot auf Lebensmittelverpackungen, in einigen Klebefallen befanden sich auch tote Schaben. Personalhygiene: An Handwaschwaschbecken von Eistheke, Vorbereitungsraum und Personaltoilette fehlten Einmalhandtücher und Flüssigseife, auf der Personaltoilette war kein Warmwasser vorhanden. Lebensmittelhygiene: Fehlender Spuckschutz für die auf der Eistheke deponierten Eiswaffeln; abgelaufener Hinterschinken und verschimmelte Speckwürfel in der Kühlung; Crepeplatte und Waffeleisen verschmutzt; Spüldüse für Eisportionierer verunreinigt; Lebensmittellagerung im Kühlschrank ohne Abdeckung. Betriebshygiene: Spülutensilien verschmutzt; Spülmaschine im hinteren Bereich verschmutzt; in Lagerraum Abfalltonnen zusammen mit vollen Getränkekisten gelagert; div. Kühlschrankdichtungen verunreinigt; Lagerung von Lebensmitteln in nicht geeigneten Behältnissen; Lagerung von Lebensmittelbehältern auf dem Boden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Aufgrund der Feststellungen wurde der Betrieb vorübergehend amtlich geschlossen. Nach den am 25.10.2024 und 28.10.2024 erfolgten Nachkontrollen waren die Hygieneverstöße soweit behoben, sodass der Betrieb wieder öffnen konnte. Eine Schädlingsbekämpfung wurde durchgeführt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 06.06.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 15.10.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Ugarit Markt Brückelstr. 82 |
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| 47137 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 15.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | 1.Der Fußboden war im gesamten Betrieb mit alten Schmutzresten verunreinigt.
2.Im Fleischkühlhaus wurde unverpacktes Fleisch direkt auf einem durch alte eingetrocknete Fleischsaftreste verunreinigten Regal gelagert.
3.Das Kühlaggregat im Fleischkühlhaus war unzureichend gereinigt. Im Auffangbehälter für das Kondenswasser war ein schimmelähnlicher Belag sichtbar.
4.In der Tiefkühltruhe im Lager waren Produkte so hoch gelagert, dass diese nicht mehr tiefgefroren waren.
5.Im Bedienbereich für Nüsse und Saaten waren die Behälter durch alte, bereits eingetrocknete Produktreste, verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Das unverpackte Fleisch wurde im Rahmen der Kontrolle unschädlich beseitigt und der Frischfleischverkauf wurde untersagt.
In der Nachkontrolle am 16.08.2024 waren die hygienischen Mängel so weit beseitigt, dass der Fleischverkauf wieder gestattet werden konnte. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.04.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 15.10.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Mevlana Walsum Friedrich-Ebert-Str. 201 |
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| 47179 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | 1. Im Verkaufsbereich fehlte ein separates Handwaschbecken
2. Im Vorbereitungsraum waren Wände, Boden, Einrichtungsgegenstände und Kühlmöbel verunreinigt
3. Im Kühlraum waren Wände, Boden, Einrichtungsgegenstände und Kühlaggregat verunreinigt
4. Der Teigkneter war unzureichend gereinigt
5. Die Stapelkisten für Teigrohlinge waren von innen und außen verunreinigt
6. Der Drehspieß wurde direkt neben dem Fenster gegrillt und war dem Publikums- und Straßenverkehr schutzlos ausgesetzt
7. Der Tiefkühlschrank im Vorbereitungsraum funktionierte nicht korrekt, so dass die bevorrateten Lebensmittel bereits an- bzw. aufgetaut waren
8. In der Tiefkühltruhe wurden selbst eingefrorene Lebensmittel unabgedeckt bevorratet
9. Die Toilettentür wurde durch Gemüsesäcke aufgehalten |
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Status der Mängelbeseitigung: | Das Zubereiten, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde untersagt. Alle im Betrieb zubereiteten, behandelten oder offenen Lebensmittel wurden im Rahmen der Kontrolle unbrauchbar gemacht.
In der Nachkontrolle am 20.08.2024 waren die hygienischen Mängel weitestgehend beseitigt, so dass das Zubereiten, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln in dem Betrieb wieder möglich war. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.04.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 14.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Café Rosenmeer Hotel - Rothermel Hotel & Catering GmbH Schürenweg 45-47 |
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| 41063 Mönchengladbach |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Bei der Kontrolle am 18.09.2024 wurden Verunreinigungen an Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen der Theke / des Tresens, in der Spülküche und im Kühl- und Lagerraum vorgefunden. In der Küche wurden Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt. In einem Kühlraum wurden Lebensmittelbehälter mit schimmelähnlichen Verunreinigungen vorrätig gehalten. In einem anderen Kühlraum waren das Verdampferschutzgitter und die Räder eines Transportwagens verunreinigt. Die Außentür zur Anlieferung war nicht geschlossen. Im Lagerraum wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierdatums und der Herkunft vorrätig gehalten. Für das Handwachbecken an der Personaltoilette standen keine Einmalhandtücher zur hygienischen Handtrocknung zur Verfügung. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Am 25.10.2024 und 08.11.2024 wurden Nachkontrollen durchgeführt. Die am 18.09.2024 festgestellten Mängel waren bei der zweiten Nachkontrolle abgestellt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 14.05.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 14.10.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Retz, Sonja Nancy Friedrichstr. 60 |
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| 42551 Velbert |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.07.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | alle in dem Betrieb gelagerten und produzierten Lebensmittel |
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Verstoß : | Die Lebensmittel wurden unter ekelerregenden Umständen gelagert,
verarbeitet und in Verkehr gebracht. Es bestehen erhebliche
hygienische Mängel. Die in dem Betrieb in Verkehr gebrachten
Lebensmittel werden unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, so
besteht aus mehreren Quellen die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung
der dort hergestellten Lebensmittel. Unter anderem werden Gegenstände
mit Lebensmittelkontakt nicht gereinigt und Gegenstände mit
potentiellem Lebensmittelkontakt unhygienisch gelagert, sodass die
Gefahr einer Kontaminierung der Lebensmittel gegeben ist. |
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Status der Mängelbeseitigung: | alle Mängel wurden behoben (Stand 31.07.2024) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 14.04.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 14.10.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| KB Gewürzhaus GmbH Offerstr. 50A |
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| 42551 Velbert |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.07.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | alle in dem Betrieb gelagerten und produzierten Lebensmittel |
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Verstoß : | Bei der Kontrolle wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter
unzureichenden hygienischen Umständen hergestellt wurden. Der
hygienische Zustand der Betriebsräume war insgesamt nicht
zufriedenstellend. Auch die Grundhygiene im Betrieb wies gravierende
Mängel auf, insbesondere durch die diversen verunreinigten
Stellen im Produktionsbereich des Betriebs. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Der gesamte Betrieb wurde einer Grundreinigung unterzogen, sodass der
Betrieb wieder aufgenommen werden konnte. (Stand 02.08.2024) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 14.04.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 14.10.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| SushiLog GmbH Kamikaze Sushi Grafenberger Allee 51 -55 |
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| 40237 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 13.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Gastraum mit Lagerbereich (Unter den Sitzplätzen sowie im Fensterbereich)
- Bedientresen (Unter den Einrichtungsgegenständen)
- Spülküche (Fußbodeneckbereich, im Kabelkanal, auf Reinigungsgegenständen)
- Küche (Fußbodeneckbereiche, unter Einrichtungsgegenständen, in offenen Kabelkanälen)
Weitere Hygienemängel:
- Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlichen verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Fisch (Lachs, Thunfisch)
- Gemüse
- Nudeln
- Reis |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 16.07.2024 – Mängel behoben. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 14.04.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 14.10.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| FB-Elite UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Burger Imbiss Food Brother Ratinger Str. 22 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) im Innenhof festgestellt. Die
Ausscheidungen wurden in den Eckbereichen sowie in unmittelbarer Nähe zu
Getränkekisten vorgefunden.
Im Vorbereitungsraum sowie dem Bedientresen (Gastraum) wurden großflächige
und alte Verunreinigungen vorgefunden. Es befanden sich Burger Patties und
Gemüse in unmittelbarer Nähe vorgefunden. Im Bereich der Waschvorrichtung
für Lebensmittel schimmelähnliche Verunreinigungen und schleimige
Ablagerungen.
Der gewaschene und verzehrfertige Salat wurde im Kühltisch im Bedientresen –
Grillbereich gelagert. In dem Fach wurde eine erhebliche Ansammlung von
Wasser sowie gelb/braune Anlagerungen festgestellt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Fleischzubereitungen
- Salate
- Backwaren
- Soßen
- Käse
- Kartoffelerzeugnisse |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 22.08.2024 – Mängel behoben.
Grundreinigung erfolgt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 14.04.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 14.10.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| SuperKiosk & Paket Shop Bilker Allee 204 |
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| 40215 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küchen - Spülbereich auf dem Boden und auf Regalflächen.
- Lagerraum
- Verkaufsraum auf dem Fußboden und unmittelbar neben Lebensmitteln
(Schokoriegeln, Nudelns, Chips) in Regalen. Die Chipstüten waren
größtenteils mit Fraßspuren versehen. Ein Teil der Tüten waren bereits
leergefressen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 23.08.2024 – Mängel behoben.
Grundreinigung erfolgt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.04.2025 |
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