Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 13.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Großbäckerei Rokas GmbH/Kornbäcker Zur Beckhove 27-29 |
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| 45307 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 07.04.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Betrieb wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der gesamte Boden war verschmutzt. Laufspuren von Mäusen waren sichtbar. Im Bodenbereich sowie innerhalb der Einrichtungsgegenstände wurden massive Verunreinigungen durch Mäusekot und Mäuseurin festgestellt. Auch an den dort gelagerten Verpackungsmaterialien wurden u.a. Anhaftungen von Mäusekot festgestellt. In einem Bereich hinter dem Verkaufsregal wurde eine lebende Maus gefunden. Des Weiteren waren die Handkontaktflächen der Einrichtungsgegenstände wie Schalter und Türen mit altem Schmutz verunreinigt. In der Kühleinrichtung für kühlpflichtige, nicht durcherhitzte Konditoreiwaren, wie z. B. Sahnetorten, war das Lüftungsgitter von dem Ventilator mit eingetrockneten Ablagerungen verschmutzt. Der Boden unterhalb der Kühleinrichtung war durch ein Gemisch aus abtropfendem Kondenswasser und durchweichten Produktresten massiv verunreinigt, so dass sich ein teilweise schleimiges Gemisch bildete. Der Bedientresen war unterhalb der Regale, insbesondere im Bereich des Abflusses und der Schlauch-/Elektroanschlüsse, mit feuchten, schmierigen Ablagerungen versehen. Im Vorbereitungsraum wurden offen ausgelegte Schadnagerköder festgestellt.
Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer erheblichen Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung angeordnet. Es wurde für Brot und Konditoreiwaren das Verbot des Inverkehrbringens ausgesprochen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Am 11.04.2025 waren die Mängel ausreichend beseitigt und die Betriebsuntersagung wurde wieder aufgehoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 13.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 13.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Acap GmbH / Acapulco Prime Harkortstr. 3 |
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| 42551 Velbert |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 13.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Alle in dem Betrieb hergestellten Lebensmittel |
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Verstoß : | Dokumentationen zu Wareneingangskontrollen, Schädlingsbekämpfung,
Personalschulungen, Reinigungs- und Desinfektionsplan waren nicht
einsehbar. Der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist als unwirksam
einzustufen, aufgrund der festgestellten massiven Hygieneverstöße. Die
allg. Grundhygiene in Küche, Kühlhaus zur Küche und im Grillbereich mit
Theke wurde nicht eingehalten. Lebensmittel wurden daher in Verkehr
gebracht, die unter ekelerregenden Umständen hergestellt wurden. Eine
Kontamination der hergestellten Lebensmittel war daher auch nicht
auszuschließen. Ausrüstungen des Grills mit Lebensmittelkontakt waren
stark verunreinigt. Leicht verderbliche Lebensmittel wurden bei nicht
angemessener Temperatur vorrätig gehalten. Dadurch wurde die
erforderliche Kühlkette unterbrochen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel führten dazu, dass der Betrieb anlässlich einer
Grundreinigung geschlossen wurde. Am 14.03.2025 waren die Mängel
teilweise behoben, sodass der Betrieb wieder aufgenommen werden
konnte. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 13.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei Al Afrah Linienstr. 19 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 12.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden wiederholt massive Hygienemängel in folgenden Bereichen
festgestellt:
- Produktionsraum I / Backstube incl. Spülbereich
- Produktionsraum II und Lager
- Produktionsraum III
- Personaltoilette
- Außenbereich
Der Fußbodenabfluss war massiv mit festsitzenden Lebensmittelresten
verunreinigt, welche nach dem Durchstoßen einen unangenehmen Geruch
wahrnehmen ließen.
Die Wandfliesenfugen waren großflächig schimmelähnlich verunreinigt.
Unteranderem wurden feine Backwaren auf unbehandelten Holzplatten gelagert
welche eindeutig mit älteren Lebensmittelresten verunreinigt waren.
Der Innenraum des Kühlschrankes welcher für die Lagerung von Kuchen genutzt
wurde, war massiv mit Lebensmittelresten schmierig verunreinigt.
Das Mikrowellengerät war von innen eklatant mit Fettablagerungen verunreinigt
aus dem Mikrowellengerät war bereits ein unangenehmer Geruch
wahrzunehmen.
Auf dem Fußboden befanden sich teilweise Hähnchenknochen.
Der Innenraum des Tiefkühlschrankes war eklatant mit bräunlichen teilweise
schwarzen Rückständen verunreinigt.
Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt.
Im Flur konnten Lebensmittel festgestellt werden welche in teilweise sichtbar gebrauchten Kartonagen gelagert wurden.
Es wurden verzehrfertige Backwaren auf verunreinigten teilweise beschädigten und offenporigen Holzbrettern gelagert.
In der Personaltoilette war die Decke großflächig und massiv mit schwarzem Schimmel verunreinigt.
Im Außenbereich wurden Lebensmittel welche in defekten Behältern aufbewahrt wurden festgestellt unter anderem befanden sich auf dem Boden Zigarettenstummel, Mäusekot und allgemeine Verunreinigungen.
Die Tiefkühltruhe die sich zusätzlich noch im Außenbereich befand war defekt und lies sich nicht schließen die innenliegenden Lebensmitteln waren durch äußere Einflüsse einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Backhefe
- Kuchen
- Mehl |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nachkontrolle vom 13.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Vinsi Leineweberstr. 65 |
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| 45468 Mülheim an der Ruhr |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Kontrolle: 24.02.2025 (Plankontrolle) sowie 25.02.2025,07.03.2025,05.05.2025 und 06.05.2025 (Nachkontrolle):
Betriebsstätte (allgemein)
Es wurden gravierende Hygienemängel festgestellt.
Küche
In der Küche waren sämtliche Einrichtungsgegenstände, Gerätschaften und Arbeitsflächen durch fettige und zum Teil auch krustige Anhaftungen massiv verunreinigt. Die Fußböden und Wände waren verunreinigt. Insbesondere die schwer zugänglichen Bereiche waren mit schmierigen Rückständen verschmutzt. Die Behälter, in denen Lebensmittel aufbewahrt wurden, waren unsauber. Die Kochstelle war mit Altschmutz krustenartig verunreinigt. Ein Arbeitstisch stand auf offenporigen Mauersteinen. Es herrschte Unordnung und es war keine Struktur vorhanden.
Kühlraum/Keller
Im Kühlhaus war keine Lagerordnung erkennbar. Die Wand, die Tür und die Gummidichtungen waren mit schimmelähnlichen Belägen behaftet. Der Fußboden war massiv verschmutzt.
Lagerraum im Keller
Der gesamte Keller war stark verunreinigt und ohne Ordnung. Sämtliche Ecken und Flächen waren vollgestellt. Hier lagerten neben Lebensmitteln auch massiv verunreinigte Gerätschaften, Bedarfsgegenstände und nicht genutzte Einrichtungsgegenstände. Der Fußboden war stark verschmutzt, z.B. mit Fleischsaft und in einem Bereich stand eine Wasserpfütze.
Tiefkühlraum/Keller
Der Fußboden war unzureichend gereinigt.
Bierkeller
Der Bereich war nicht ausreichend gereinigt.
Bei der Nachkontrolle am 25.02.2025,dass die Reinigungsarbeiten voranschreiten,bei Nachkontrolle am 07.03.2025 waren die Hygienemängel behoben.
Bei einer weiteren Kontrolle am 05.05.2025 wurden jedoch wiederholt in sämtlichen Betriebsräumen massive Hygienemängel festgestellt, was zu einer Schließung des Betriebes führte. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Nachkontrolle am 06.05.2025 ergab, dass bis auf in den schwer zugänglichen Bereichen des Bodens in der Küche und in der Boden/Bodensenke sowie auf den Fliesenleisten im Keller, die Hygienemängel größtenteils behoben wurden,so dass die Betriebsschließung vom 05.05.2025 aufgehoben wurde. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Shisha Bar Unikat Kölner Str. 280 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
Lagerraum vor dem Kühlhaus – es wurde im gesamten Raum Schadnagerkot
sowie auf den Regalböden, auf den Kartonagen der Lebensmittel sowie auf dem
Fußboden festgestellt.
Gastraum – es wurde hinter und unter den Sitzmöglichkeiten Schadnagerkot
festgestellt.
Lagerraum Keller – es wurde im gesamten Raum unter anderem auf Regalböden
unmittelbar neben oder auf den Lebensmittelverpackungen festgestellt. Unter
anderem konnten teilweise durch Schadnager angefressene Kartonagen
vorgefunden werden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 21.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Reinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Shisha Bar Unikat Kölner Str. 280 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
Lagerraum vor dem Kühlhaus – es wurde im gesamten Raum Schadnagerkot
sowie auf den Regalböden, auf den Kartonagen der Lebensmittel sowie auf dem
Fußboden festgestellt.
Gastraum – es wurde hinter und unter den Sitzmöglichkeiten Schadnagerkot
festgestellt.
Lagerraum Keller – es wurde im gesamten Raum unter anderem auf Regalböden
unmittelbar neben oder auf den Lebensmittelverpackungen festgestellt. Unter
anderem konnten teilweise durch Schadnager angefressene Kartonagen
vorgefunden werden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 21.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Reinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Schwarzes Meer Graf-Adolf-Str. 60 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche
Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt:
Es wurden Lebensmittel unter ekelerregenden Umständen gelagert.
In den Kühleinrichtungen für Getränke befanden sich enorme Mengen an
Standwasser welches schimmelähnlich verunreinigt war.
Das Ventilator Schutzgitter innerhalb des Kühlschrankes in welchem
Lebensmittel wie unverpackte Kartoffeln sowie unbedeckte Behälter mit Saucen lagerten war mit dunklen schimmelähnlichen Verschmutzungen verunreinigt.
Im Innenraum des Fischkühlschrankes wurden verunreinigte Bedarfsgegenstände gelagert, die Behälter mit dem Fisch waren unbedeckt im Kühlschrank vorzufinden. Des Weiteren befand sich eine größere Ansammlung an Standwasser in der Kühleinrichtung.
Die Scherbeneismaschine war im Innenraum mit schimmelähnlichen
Verschmutzungen verunreinigt.
Der Fleischwolf war mit gelblich, bräunlichen Verkrustungen verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Gemüse
- Saucen
- Fleisch (Rind und Geflügel)
- Fisch
- Eier
- Gewürze |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 19.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Indian Restaurant Alexanderstr. 35 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Kochbereich mit Theke
- Vorbereitungsraum mit Spüle
- Lagerraum mit TK Truhe
- Trockenlager
Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt:
Kochbereich mit Theke – die sich im vorgenannten Bereich befindlichen
Fußbodenablaufroste waren massiv mit alten Schmutzablagerungen
verunreinigt.
Für die Reinigungsarbeiten wurden verunreinigte und muffig riechende
Textiltücher verwendet.
Es wurden verdorbene nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel in den Verkehr gebracht. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 19.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Restaurant Sol y Sombra Kirchfeldstr. 85 |
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| 40215 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde wiederholt Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen
festgestellt:
Küche - unterhalb der Kücheneinrichtung wurden zwei verendete Schadnager
vorgefunden. Des Weiteren wurde Schadnagerkot in den Rand und Eckbereichen
des Fußbodens, unter und hinter den Einrichtungsgegenständen, in den
Regalflächen und teilweise innerhalb der Gerätschaften sowie dem Gasherd
festgestellt. Der Schadnagerkot befand sich zu dem in der Nähe der
Lebensmittel sowie der Bedarfsgegenstände.
Bedientresen – es wurde Schadnagerkot in den Regalflächen, hinter und unter
den Gerätschaften und unter den Holzeinbauten festgestellt. Teilweise wurden Gläser in unmittelbarer Nähe der Ausscheidungen gelagert.
Gastraum – es wurde Schadnagerkot hinter den Einrichtungsgegenständen, in
den Weinregalen sowie in den Rand- und Eckbereichen festgestellt.
UG Getränkekühlraum – es wurde Schadnagerkot auf der Fußbodenfläche
festgestellt.
Es wurden wiederholt massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen
festgestellt:
Küche – es wurde unverpackter und unabgedeckter Fisch in einer mit trüber,
übelriechender Flüssigkeit verunreinigten Schublade gelagert.
Die Griffe der Schubladen waren eklatant mit alten Rückständen verunreinigt.
Die linke Fritteuse war erheblich mit eingebrannten und verkrusteten
Rückständen verunreinigt.
Der Korb der rechten Fritteuse war erheblich mit eingebrannten und alten
Rückständen verunreinigt, zwischen den Fritteusen befand sind ein Schlitz in welchem sich das alte Fett sowie Schmutz und Lebensmittelreste ansammelten.
Der Kombidämpfer war vollumfänglich verunreinigt, der Griff war mit alten
verkrusteten Lebensmittelresten behaftet. Der Innenbereich des Kombidämpfers war mit eingebrannten Rückständen und dunklen Ablagerungen verunreinigt. Auf der Außenseite war ein schmieriger Fettfilm festzustellen.
Der Tischventilator war mit einer klebringen Ansammlung von dunklen
Fettrückständen und Staub verunreinigt.
Mehrere Pfannen und Töpfe wurden unter ekelerregenden Bedingungen in einem
durch fettige Rückstände, Lebensmittelreste und einer erheblichen Menge an
Schadnagerkot verschmutztem Regal gelagert.
Unterhalb der mittig platzierten Gerätschaften war eine massive Verunreinigung durch alten, klebrig-schmierigen Lebensmittelresten, Schadnagerkot und Fettrückständen verunreinigt. Es kam zu einer tiefen Pfützen Bildung an Altfett in diesem Bereich.
Die Unterseite des Grills war eklatant mit alten dunkel-schmierigen
Fettrückständen und Produktresten verunreinigt. Die Verunreinigungen waren so eklatant, dass es zur einer Zapfenbildung kam und die schmierigen Rückständeheruntertropften.
Die Dunstabzugsanlagen waren erheblich mit alten und dunklen Fettrückständen verunreinigt.
Der Innenraum der Geschirrspülmaschine sowie der Geschirrkorb waren mit
einem rötlich-schleimigen Belag verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Krustentiere
- Fleisch
- Fisch
- Geschnittenes Gemüse
- Brot
- Salat
- Diverse Soßen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 26.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Erbil Grill Kölnerstr. 251 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein massiver Schädlingsbefall (Schaben/Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
Bedientresen/Imbissbereich – im Bereich hinter und unter der Ayran Maschine
wurden lebende Schaben in verschiedenen Wachstumsstadien festgestellt,
welche sich nach bewegen der Maschine in alle Richtungen bewegt haben.
Hinter einer geöffneten Revisionsklappe wurde eine Klebefalle mit einer toten Maus sowie eine massive Anhäufung von Schadnagerkot vorgefunden.
UG Trockenlager – es wurden unterhalb und neben den Kühlschränken tote
adulte Schaben festgestellt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Ayran
- Diverse Soßen
- Verschiedenes Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 24.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Erbil Grill Kölnerstr. 251 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein massiver Schädlingsbefall (Schaben/Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
Bedientresen/Imbissbereich – im Bereich hinter und unter der Ayran Maschine
wurden lebende Schaben in verschiedenen Wachstumsstadien festgestellt,
welche sich nach bewegen der Maschine in alle Richtungen bewegt haben.
Hinter einer geöffneten Revisionsklappe wurde eine Klebefalle mit einer toten Maus sowie eine massive Anhäufung von Schadnagerkot vorgefunden.
UG Trockenlager – es wurden unterhalb und neben den Kühlschränken tote
adulte Schaben festgestellt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Ayran
- Diverse Soßen
- Verschiedenes Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 24.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Vereinsgaststätte SV Oberbilk Seeheimer Weg 11 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 12.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden massive Hygienemängel in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche
- Nebenraum Zugang zur Küche
- Lagerraum
- Schankraum
- Bierkeller
In der Küche konnte an den Heizkörpern an den Fensterrahmen sowie an den
Wandfliesenfugen schimmelähnliche schwarze Verunreinigungen festgestellt
werden.
Der Herd war mit verrußten schwarzen Rückständen und Lebensmittelresten
sowie fett verunreinigt.
Der Innenraum des Mikrowellengerätes war mit alten Lebensmittelresten und
Ablagerungen verunreinigt.
Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Ablagerungen
verunreinigt.
Der Innenraum der Kühl und Gefrierkombination war mit Lebensmittelresten und Ablagerungen verunreinigt, das Lüftungsgitter des Kühlschrankes war mit
Staubablagerungen verunreinigt.
Die Dunstabzugsanlage war mit fettrückständen tropfend verunreinigt.
Der Nebenraum und der Zugang zur Küche war eklatant großflächig mit
schwarzem Schimmel verunreinigt, der Nebenraum führte direkt in die Küche
und musste zur Speisenausgabe genutzt werden.
Die Kühlschubladen im Schankraum waren eklatant mit schimmelähnlichen
Rückständen verunreinigt.
Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit schmierigen alten
Rückständen verunreinigt.
Im Bierkeller konnten ebenfalls an den Wänden schwarze schimmelähnliche
Ablagerungen festgestellt werden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 26.03.2025 - Mängel abgestellt |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2025 |
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