Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 25.03.2024 |
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Produktbezeichnung: | Pflaumenpunsch |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | L 160 90 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | Königskind Genussmanufaktur |
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Straße: | Unterm Ziegenbusch3 |
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Ort: | 51674 Wiehl |
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| | | Analysierter Stoff: | Sorbinsäure (E200-E202) | Untersuchungsergebnis: 280 mg/l | Grenzwert: 200 mg/l |
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Rechtsvorschrift: | Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Teil E Kategorie Nr. 14.2.8 der VO (EG) Nr. 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Die zulässige Höchstmenge an Sorbinsäure (E200- E202) wurde gesichert überschritten. |
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Zuständige Behörde: | Oberbergischer Kreis - 05 3 74 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Golden Dragon Düsseldorfer Str 534 |
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| 47055 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Rohe Hähnchenbrust, gekochte Nudeln |
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Verstoß : | 1.Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (Schöpfkellen, Schneidebrett, Gemüseraspel, Eimer zur Aufbewahrung von Soßen und rohem Hähnchenfleisch) waren unzureichend gereinigt
2.Lebensmittel wurden unter unhygienischen Umständen gelagert (rohe Hähnchenbrust in verunreinigten Eimern, gekochte Nudeln im Spülbereich)
3.Kühlpflichtige Lebensmittel (Hähnchenfleisch, gekochte Nudeln) wurden bei Raumtemperatur aufbewahrt
4.Loser Reis wurde in einem nicht zur Aufbewahrung von Lebensmittel geeigneten Behälter gelagert |
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Status der Mängelbeseitigung: | Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen und alle offenen und zubereiteten Lebensmittel wurden entsorgt.
Nach Durchführung einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 01.02.2024 wieder öffnen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Delikhan - Sushi & Asia Halal Food Alte Rheinstr. 33 |
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| 47051 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Edame, Salat |
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Verstoß : | 1.In der Saladette befanden sich Lebensmittel mit sensorischen Abweichungen (Edame in trüber Flüssigkeit, bräunlich verfärbter Salat, Ausbackteig mit dunklen Verfärbungen auf der Oberfläche)
2.Die Schublade der Saladette war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Hier lagerte u.a. unverpacktes rohes Geflügelfleisch. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen. Die sensorisch auffälligen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen.
In der Nachkontrolle am 05.02.2024 waren alle Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 25.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| NUR Bäckerei GmbH Krayer Str. 194 |
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| 45307 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.02.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Betrieb war keine Warmwasserversorgung vorhanden. Die Personalhygiene, insbesondere die Händehygiene, war unzureichend. Sämtliche Kontaktflächen (z.B. Lichtschalter, Griffe) waren mit Altfettkondensat und alten verkrusteten Produktresten verunreinigt. Die Tür- und Griffaufhängungen der Kühleinrichtungen waren mit alten verkrusteten Produktresten verunreinigt. In den Kühleinrichtungen waren die Kühlaggregate inkl. Verdampferschutzgitter altschmutzig. Diverse Lebensmittelkontaktmaterialien (z.B. Pfannen, Backbleche) wurden so gelagert, dass diese nicht ausreichend abtrocknen konnten. Der Fußboden war mit alten verkrusteten schwarzen Produktresten verunreinigt, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen. Von den Wänden blätterte stellenweise der Farbanstrich ab, insbesondere in den bodennahen Bereichen. Die Dichtungen der Kühleinrichtungen waren schadhaft und mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt.
Im Lagerraum wurde in den Rand- und Eckbereichen und hinter den Kühleinrichtungen Schadnagerkot vorgefunden. Kondensat des Tiefkühlhauses wurde in einen Eimer hinter dem Tiefkühlhaus, der bereits überlief, abgeleitet. Um den Eimer herum befand sich bereits eine großflächige Wasseransammlung.
Im Tiefkühlraum wurden Teigrohlinge vorgefunden, welche nicht ausreichend abgedeckt waren. Der Stikkenwagen, in welchem die Teigrohlinge lagerten, war mit alten Produktresten und schwarzschmierigen Belägen verunreinigt.
Im Kühlraum war die Decke im Bereich der Verkabelung des Verdampfers verrußt.
Im Kühlraum für Gemüse blätterte der Farbanstrich stellenweise ab. Die Regale, auf welchen das Obst und Gemüse offen lagerte, waren stark mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Lebensmittel (z.B. Spitzpaprika grün, Blumenkohl, Rotkohl) waren bereits mit schimmelartigen Belägen behaftet.
Im Kühlraum für Teigrohlinge waren die Stikkenwagen, in welchen Teigrohlinge und Hackfleischmassen lagerten, mit alten Produktresten verunreinigt. Insbesondere im Bereich der Führungsschienen befanden sich schwarzschmierige Beläge.
In der Küche war die Tiefkühltruhe von innen vereist. Innerhalb der Tiefkühltruhen lagerten eigens eingefrorene Lebensmittel (z.B. Teige, mariniertes Geflügel, Köfte) ohne eine ausreichende bzw. gefriergeeigneter Umhüllung. Zudem fehlte eine interne Kennzeichnung der eigens eingefrorenen Lebensmittel. Die Mikrowelle war im Inneren verunreinigt. Die Regale waren unterhalb mit alten Produktresten verunreinigt. Die Spülbrause war im Bereich des Auslasses und der Griffflächen mit alten verkrusteten Produktresten verunreinigt Der Wrasenabzug war im Inneren mit Altfettkondensat verunreinigt.
Im Bereich der Bedientheke war der untere Kühlbereich des Bedientresens mit alten verkrusteten schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Die Ablaufrinne unterhalb der Kühlrippen war mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt.
In der Bäckereiabteilung war die Silikonfuge an der Handwaschgelegenheit mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Der Kühltisch, in welchem eine Schale mit rohem Ei stand, war von innen mit alten Produktresten verunreinigt. Die Gittereinsätze des Kühltisches waren stellenweise schadhaft, so dass der Lack abplatzte. Die Saladette war unterhalb mit alten Produktresten verunreinigt. Innerhalb der Saladette unter den GN-Behältern befand sich eine Flüssigkeit, welche eine milchig gelartige Konsistenz hatte und mit alten Produktresten verunreinigt war. Die Holzkisten für die Teigrohlinge waren von außen und innen mit alten Produktresten verunreinigt. Die Abdeckfolien der Stikkenwagen waren von innen mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Reinigungsgerätschaften lagerten mit unmittelbaren Fußbodenkontakt. Der Servierwagen und der Spiralkneter waren mit alten Produktresten verunreinigt. Das Abzugsgitter der Öfen war mit staubartigen Belägen verunreinigt.
Im Verbindungsgang vor dem Raum für Bedarfsgegenstände wurden in den Tiefkühlschränken Lebensmittel ohne eine ausreichende Abdeckung gelagert. Die Tiefkühlschränke waren im Inneren mit alten Produktresten verunreinigt.
Im Personal WC Raum war der Spender für Handdesinfektionsmittel nicht befüllt.
Im Lagerraum im EG lagerten verunreinigte Eimer in unmittelbarer Nähe zu gereinigtem Lebensmittelkontaktmaterial (z.B. GN-Behälter).
In der Spülküche waren die Spülmaschinen von innen mit alten Produktresten und schwarzschmierigen Belägen verunreinigt.
Im Umkleideraum war eine regelmäßige Reinigung nicht ersichtlich. Auf den Spinden lagerten diverse Gegenstände (z.B. Schuhe, Schulsachen). Es wurde eine Waschmaschine vorgefunden, welche von innen mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt war.
Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel aufgrund der mangelnden Betriebs- und Personalhygiene. Eine Grundreinigung, Schädlingsbekämpfung und Herstellung der Warmwasserversorgung wurden angeordnet, ca. 80 Kg Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen und eine der Spülmaschinen für die Nutzung gesperrt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 27.02.2024 war die angeordnete Grundreinigung ausreichend durchgeführt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 21.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei Claßen Nordstraße 9 |
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| 52353 Düren |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 15.12.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Schadnagerbefall in der Filiale. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Düren - 05 3 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 21.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 21.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Douiri, Mimoun Mittelstr. 40 |
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| 41236 Mönchengladbach |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.09.2023 und 12.12.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde wiederholt ein Schadnagerbefall festgestellt. Es wurden wiederholt Verunreinigungen der Boden-, Wand- und sonstigen Oberflächen in verschiedenen Betriebsräumen festgestellt. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung waren in der Fischabteilung wiederholt nicht gegeben. |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 21.09.2024 |
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