Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei Meydan Eppinghofer Str. 114 |
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| 45468 Mülheim an der Ruhr |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Kontrolle: 19.02.2025 (Plankontrolle)
Betriebsstätte (allgemein)
1. Verstoß: Herstellung von Backwaren
In allen Betriebsräumen wurden Hygienemängel festgestellt. Neben massiven Reinigungsmängeln wurde ein Schimmelbefall an den Wänden, Fliesenfugen und auch Einrichtungsgegenständen festgestellt. Die Einrichtungsgegenstände waren unsauber, beschädigt und abgenutzt. Die Arbeitsgeräte (z. B. der Teigkneter, Waage) waren krustenartig verunreinigt. Die Wand neben dem Arbeitstisch war mit Fett und Haaren verklebt.
Im Kühlhaus lagerten Backwaren ohne Abdeckung. Der Verdampfer war mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Türen und Türgriffe, Steckdosenleisten, Decken, Wände, Fußboden sowie Arbeitsflächen waren stark mit Altschmutz verunreinigt. Es wird eine Vielzahl von ungenutzten Gegenständen gelagert. Verunreinigte Abfallbehälter stehen im Lagerraum. An beiden Handwaschbecken (Personaltoilette und Vorbereitung) waren die Geräte zur Warmwasserbereitung nicht funktionstüchtig. Es ist eine Grundreinigung durchzuführen. Nicht genutzte Gegenstände sind zu entfernen. Beschädigte Materialien und Gegenstände sind instand zu setzen. Sämtliche Geräte zur Warmwasserbereitung sind instand zu setzen.
Bei der Nachkontrolle am 27.02.2025 wurden folgende Feststellungen getroffen:
Betriebsstätte (allgemein)
1. Verstoß: Die Hygienemängel wurden unzureichend bis gar nicht beseitigt.
Insbesondere die Mängel im Bereich des Arbeitstisches (Fett und Haare) wurden nicht abgestellt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Eine erneute gebührenpflichtige Nachkontrolle soll in Kürze erfolgen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei M. und K. Horsthemke GmbH Königsberger Str. 87 |
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| 40231 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 30.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In allen Rand- und Eckbereichen im Verkaufsbereich, vor allem unter der Verkaufstheke wurde Schadnagerkot festgestellt
Im Lagerraum und in der Spülküche wurde Schadnagerkot in verschiedenen Rand und Eckbereichen festgestellt
In einer Schlagfalle in der Spülküche wurde eine tote Maus vorgefunden
Es wurden folgende Lebensmittel vorgefunden:
Verschiedene Brotsorten
Verschiedene Brötchensorten
Amerikaner
Donuts
Mürbchen
Streuselkuchen
Croissants
Verschiedene belegte Backwaren |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 31.01.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. Der Betrieb weist darauf hin, dass die Filiale baulich nicht getrennt ist von dem Eingangsbereich des Baumarktes und daher ein Schadnager Zulauf nicht vollständig auszuschließen ist. Es werden intensive, regelmäßige Schädlingsmaßnahmen durchgeführt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Klüh Catering GmbH Höherweg 222 |
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| 40233 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In Randbereichen des Gastraumes wurde Schadnagerkot vorgefunden, der Gastraum ist offen mit der Speisenausgabe und der Küche verbunden
In den Randbereichen unter dem Mobiliar wurde Schadnagerkot festgestellt
In der Spülküche wurde Schadnagerkot festgestellt
In den Randbereichen unter dem Mobiliar im Lagerraum wurde Schadnagerkot festgestellt.
Im Umkleideraum wurde Schadnagerkot festgestellt
Es waren folgende Lebensmittel vorzufinden:
Verschiedene belegte Brötchen
Verschiedene süße Teilchen
Verschiedene Nachspeisen
Verschiedene Hauptspeisen
Käse
Wurst |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. Der Betrieb gibt an, dass regelmäßige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden und die Kantine sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Aldi Discounter im Karstadt Warenhaus Schadowstr. 93 |
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| 40212 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Verkaufsraum. Auf dem Fußboden unter den Getränkepaletten und in den SB Regalen (Konserven/Suppen, Müsli, Cornflakes, Haferflocken)
- Backwelt Lagerraum - Es lagerte Mehl in diesem Bereich |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 11.02.2025. Grundreinigung durchgeführt. Schädlingfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Penny Markt Bilker Allee 30 |
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| 40219 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Bake-Off- Bereich (Auflageraum und Verkaufsraum). Es lagerten diverse Backwaren u.a Brötchen und Pizzastücke in diesem Bereich.
- Lagerraum - Es lagerten Getränke und Konserven in diesem Bereich |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 06.02.2025 - Eine aktive Schädlingsbekämpfung findet kontinuierlich alle 14 Tage statt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Neue Zille Oberkassel Brend‘amourstr. 2a |
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| 40545 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden folgende erhebliche Hygieneverstöße festgestellt:
UG Küche – Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen unter und neben dem Herdbereich eklatant mit dunklen Fett- und Schmutzablagerungen, sowie Unrat verunreinigt.
Unter dem Tischeinlegeschneidebrett der Saladette befand sich eine mit Klarsicht umwickelte Platte aus Karton. Die Platte sowie das Tischeinlegebrett und die angrenzenden Bereiche waren eklatant mit einer schmierigen, stellenweise schimmelähnlichen Masse verunreinigt.
Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war mit Fettablagerungen, teilweise abtropfend verunreinigt.
Die Kochfeldgitter und die Lüftungsgitter des Gasherdes waren mit älteren, dick verkrusteten Belägen verunreinigt.
UG Spülküche – Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten stellenweise schleimig, schmierigen rötlich braunen Rückständen eklatant verunreinigt.
UG Tageskühlraum - Die Oberfläche (Außenseite) des Kühlhauses war mit dunklen, schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt.
In einer Kunststoffschale, in der Gläser und Dosen mit Lebensmitteln gelagert wurden, War mit einer dunklen, trüben Brühe verunreinigt.
UG Kühlraum Getränke – Der Fußboden war im linken Randbereich mit einer trüben, schmierigen Masse verunreinigt.
weitere Mängel:
Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln (Burger Paddys) war Frostbrand zu erkennen.
In der Kühlschublade lagerten Garnelen in Auftauflüssigkeit.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Käse
- Wurst
- Schinken
- Ei
- Speisen mit Fleisch, Fisch
- Salat
- Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Okyeso Nyame African Shop Vereinstr. 27 |
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| 45468 Mülheim an der Ruhr |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Lagerraum
1. Verstoß: Der gesamte Lagerbereich war erneut nicht ausreichend gereinigt und ohne Ordnung. Der Fußboden war massiv verunreinigt. Unter den Holzpaletten lagen Lebensmittelreste, zwischen den Truhen lagen abgenagte Fleischknochen und undefinierbarer Restmüll. Außerdem lagen hier stark verschmutze private Gegenstände (Gaskocher, Kochtöpfe).
Verkaufsraum
2. Verstoß: In einer Tiefkühltruhe lag ein bereits geöffneter Karton mit Fischen. Vermutlich werden die Fische einzeln entnommen und unverpackt verkauft.
Eine Nachkontrolle am 25.02.2025 ergab folgende Feststellungen:
Lagerraum
1. Feststellung: festgestellt am 19.02.2025:
Die Mängel wurden behoben.
Verkaufsraum
2. Verstoß: festgestellt am 19.02.2025:.
Der geöffnete Karton mit Fischen lag noch in der Tiefkühltruhe. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Eine Nachkontrolle am 04.03.2025 ergab, dass alle vorgefundenen hygienischen Mängel ausreichend behoben worden sind. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Alte Dorfschenke Frankenstr. 151-153 |
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| 45134 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Lagerraum waren die Wandfliesen hinter der Tiefkühltruhe mit schwarzen und grünen Schimmelablagerungen verunreinigt und der Fußboden unter der Tiefkühltruhe war stark mit schwarzen Ablagerungen und alten Lebensmittelresten verschmutzt. Auf dem Fußboden standen zwei offene Plastikeimer, die mit Soßen gefüllt waren. Das Handwaschbecken war verstopft und daher nicht benutzbar. Im Kühlraum war der Fußboden in den Randbereichen altschmutzig verunreinigt. Auf den Regalen befanden sich schwarze Ablagerungen. Der Innenraum des Kühlraumverdampfers sowie das Schutzgitter waren stark mit schwarzen Ablagerungen verschmutzt. Im verunreinigten Kühlraum wurden offen gelagerte Lebensmittel wie rohes Fleisch und Cremes gelagert. Die Kühlraumwandleuchte sowie Bereiche der Kühlraumtür waren mit schwarzen und weißen Ablagerungen verunreinigt. In der Küche war der Fußboden in den Rand- und Eckbereichen stark verschmutzt. Diverse Geräte und Einrichtungsgegenstände wie Saladette, Haubenspülmaschine, Hackklotz, Mikrowelle, Herd, Tischdosenöffner, Aufschnittmaschine und Fleischwolf waren stark mit Altschmutz verschmutzt. Die Kühltische waren von innen stark mit schwarzen Ablagerungen verschmutzt. Im Bierkeller waren u.a. angeschlossene Bierschläuche von außen mit schwarzen Ablagerungen verschmutzt. Im Hofkühlraum waren der Boden und die Regale stark verschmutzt. Das Verdampferschutzgitter sowie die Deckenleuchte waren mit weißlichen, pelzigen Ablagerungen behaftet. Hier lagerten unvollständig abgedeckte Lebensmittel wie Fisch und Frikadellen.
Es wurde eine Betriebsschließung bis zur vollständigen Grundreinigung sowie ein Verbot des Inverkehrbringens aller offenen Lebensmittel angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 21.02.205 waren die Hygienemängel ausreichend beseitigt und der Betrieb wurde wieder freigegeben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.09.2025 |
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