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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Arlecchino Andreasstr. 3
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.05.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde wiederholt Schädlingsbefall (Mäusekot, Schaben, Larven u.Ä.) in folgenden Bereichen festgestellt: Anlieferungsbereich – Schabenbefall UG – Lagerraum mit Fasskühlung - Schabenbefall UG Mülllager/ Fettabscheider –Schabenbefall Pizzabereich –Mäusekot Küche – erhebliches Aufkommen an Fluginsekten Theke mit Gastraum – Schabenbefall Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt: Der Fasskühler war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Pizzateig - Salat - Thunfisch - Käse - Saucen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 09.05.2025 Grundreinigung und Desinfektion wurde durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. Offene Lebensmittel wurden entsorgt
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Markt Grill Märkischer Ring 118
58097 Hagen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 23.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Sämtliche Betriebsbereiche waren unter anderem durch Kotspuren und Altverschmutzungen verunreinigt. Eine Dokumentation der Reinigung lag zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vor. Die Reinigung war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht ausreichend.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der durchgeführten Nachkontrolle, ca. drei Stunden später nach Untersagung des Inverkehrbringens, behandeln und dem Herstellen von Lebensmitteln, war der Betrieb insoweit gereinigt, dass eine Wideraufnahme der Tätigkeit möglich war.
Zuständige Behörde: Stadt Hagen - 05 9 14
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.12.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.06.2025
Lebensmittelunternehmen: Gemeinschaftsverpflegung, Küchen, Kantinen, Caterer
Borger, Marco Andreas - Kantine und Imbiss SMS Meer Ohlerkirchweg 66
41069 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.07.2024 und 07.05.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Bei der am 10.07.2024 durchgeführten Plankontrolle wurden unter anderem folgende Mängel festgestellt: In der Küche wurden Verunreinigungen der Aufschnittmaschine, der Kochlöffel, des Auslaufhahns des Kochkessels in der Küche, des Arbeitstisches, des Handwaschbeckens, des Fußbodens, der Oberfläche des Tiefkühlschrankes sowie der Decke festgestellt. Im Vor – Kühlraum wurden Verunreinigungen des Türblatts und des Verdampferschutzgitters festgestellt. Zudem waren die Fußbodenfliesen in der Küche sowie die Wandfliesen in der Spülküche beschädigt. Die Transportspülmaschine und die Wände in der Spülküche waren verunreinigt. Die Ordnung und Struktur verschiedener Betriebsräume war mangelhaft, so dass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Bei einer Nachkontrolle am 19.07.2024 waren die meisten Mängel abgestellt. Es wurde angeordnet, die noch bestehenden Mängel umgehend zu beseitigen. Bei der am 07.05.2025 durchgeführten Plankontrolle wurden erneut Hygienemängel festgestellt: Im Vor-Kühlraum wurden Verunreinigungen an der Decke, an Elektroinstallationen und Betriebsgegenständen festgestellt. Fußbodenfliesen im Anlieferungsbereich waren beschädigt. Im Gefrierraum für Fleisch und Fisch wurden Lebensmittel vorgefunden, die in ungeeigneten Verpackungen / Umhüllungen eingefroren worden waren. Im Gefrierraum für Brot und Gemüse war der Fußboden verunreinigt. Hier wurden Lebensmittel in nicht verschlossenen Verpackungen vorrätig gehalten. Von der Tropfschale des Verdampfers war Kondensatflüssigkeit auf verpackte Lebensmittel getropft und vereist. In der Küche wurden Verunreinigungen an der Dunstabzugshaube, Kochlöffeln, dem Auslaufhahn des Kochkessels, Schneidebrettern und Zwischenräumen der Küchenmaschinen festgestellt. Außerdem war der Fußboden nicht vollständig verfugt, so dass sich hier Verunreinigungen absetzen konnten. Die Wandfliesen waren teilweise beschädigt. In der Spülküche wurden Verunreinigungen und Beschädigungen der Bandtransportspülmaschine festgestellt. Außerdem wurden hier gereinigte Bedarfsgegenstände in einem unsauberen Einkaufswagen zwischengelagert bzw. transportiert. Der Fußboden dieses Raumes war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt und verkalkt, die Silikonfuge an diesem Waschbecken war beschädigt und ebenso wie das Abflussrohr verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 14.05.2025 waren noch nicht alle Mängel behoben.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.12.2025


      LAVE 2025 NRW

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