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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 13.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Großbäckerei Rokas GmbH/Kornbäcker Zur Beckhove 27-29
45307 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 07.04.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Betrieb wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der gesamte Boden war verschmutzt. Laufspuren von Mäusen waren sichtbar. Im Bodenbereich sowie innerhalb der Einrichtungsgegenstände wurden massive Verunreinigungen durch Mäusekot und Mäuseurin festgestellt. Auch an den dort gelagerten Verpackungsmaterialien wurden u.a. Anhaftungen von Mäusekot festgestellt. In einem Bereich hinter dem Verkaufsregal wurde eine lebende Maus gefunden. Des Weiteren waren die Handkontaktflächen der Einrichtungsgegenstände wie Schalter und Türen mit altem Schmutz verunreinigt. In der Kühleinrichtung für kühlpflichtige, nicht durcherhitzte Konditoreiwaren, wie z. B. Sahnetorten, war das Lüftungsgitter von dem Ventilator mit eingetrockneten Ablagerungen verschmutzt. Der Boden unterhalb der Kühleinrichtung war durch ein Gemisch aus abtropfendem Kondenswasser und durchweichten Produktresten massiv verunreinigt, so dass sich ein teilweise schleimiges Gemisch bildete. Der Bedientresen war unterhalb der Regale, insbesondere im Bereich des Abflusses und der Schlauch-/Elektroanschlüsse, mit feuchten, schmierigen Ablagerungen versehen. Im Vorbereitungsraum wurden offen ausgelegte Schadnagerköder festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer erheblichen Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung angeordnet. Es wurde für Brot und Konditoreiwaren das Verbot des Inverkehrbringens ausgesprochen.
Status der Mängelbeseitigung: Am 11.04.2025 waren die Mängel ausreichend beseitigt und die Betriebsuntersagung wurde wieder aufgehoben.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 13.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 13.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Acap GmbH / Acapulco Prime Harkortstr. 3
42551 Velbert
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 13.03.2025
ggf. Produktbezeichnung: Alle in dem Betrieb hergestellten Lebensmittel
Verstoß : Dokumentationen zu Wareneingangskontrollen, Schädlingsbekämpfung, Personalschulungen, Reinigungs- und Desinfektionsplan waren nicht einsehbar. Der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist als unwirksam einzustufen, aufgrund der festgestellten massiven Hygieneverstöße. Die allg. Grundhygiene in Küche, Kühlhaus zur Küche und im Grillbereich mit Theke wurde nicht eingehalten. Lebensmittel wurden daher in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen hergestellt wurden. Eine Kontamination der hergestellten Lebensmittel war daher auch nicht auszuschließen. Ausrüstungen des Grills mit Lebensmittelkontakt waren stark verunreinigt. Leicht verderbliche Lebensmittel wurden bei nicht angemessener Temperatur vorrätig gehalten. Dadurch wurde die erforderliche Kühlkette unterbrochen.
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel führten dazu, dass der Betrieb anlässlich einer Grundreinigung geschlossen wurde. Am 14.03.2025 waren die Mängel teilweise behoben, sodass der Betrieb wieder aufgenommen werden konnte.
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 13.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 12.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Bäckerei Al Afrah Linienstr. 19
40227 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 12.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden wiederholt massive Hygienemängel in folgenden Bereichen festgestellt: - Produktionsraum I / Backstube incl. Spülbereich - Produktionsraum II und Lager - Produktionsraum III - Personaltoilette - Außenbereich Der Fußbodenabfluss war massiv mit festsitzenden Lebensmittelresten verunreinigt, welche nach dem Durchstoßen einen unangenehmen Geruch wahrnehmen ließen. Die Wandfliesenfugen waren großflächig schimmelähnlich verunreinigt. Unteranderem wurden feine Backwaren auf unbehandelten Holzplatten gelagert welche eindeutig mit älteren Lebensmittelresten verunreinigt waren. Der Innenraum des Kühlschrankes welcher für die Lagerung von Kuchen genutzt wurde, war massiv mit Lebensmittelresten schmierig verunreinigt. Das Mikrowellengerät war von innen eklatant mit Fettablagerungen verunreinigt aus dem Mikrowellengerät war bereits ein unangenehmer Geruch wahrzunehmen. Auf dem Fußboden befanden sich teilweise Hähnchenknochen. Der Innenraum des Tiefkühlschrankes war eklatant mit bräunlichen teilweise schwarzen Rückständen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Im Flur konnten Lebensmittel festgestellt werden welche in teilweise sichtbar gebrauchten Kartonagen gelagert wurden. Es wurden verzehrfertige Backwaren auf verunreinigten teilweise beschädigten und offenporigen Holzbrettern gelagert. In der Personaltoilette war die Decke großflächig und massiv mit schwarzem Schimmel verunreinigt. Im Außenbereich wurden Lebensmittel welche in defekten Behältern aufbewahrt wurden festgestellt unter anderem befanden sich auf dem Boden Zigarettenstummel, Mäusekot und allgemeine Verunreinigungen. Die Tiefkühltruhe die sich zusätzlich noch im Außenbereich befand war defekt und lies sich nicht schließen die innenliegenden Lebensmitteln waren durch äußere Einflüsse einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Backhefe - Kuchen - Mehl
Status der Mängelbeseitigung: Nachkontrolle vom 13.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 12.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 12.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Vinsi Leineweberstr. 65
45468 Mülheim an der Ruhr
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 24.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Kontrolle: 24.02.2025 (Plankontrolle) sowie 25.02.2025,07.03.2025,05.05.2025 und 06.05.2025 (Nachkontrolle): Betriebsstätte (allgemein) Es wurden gravierende Hygienemängel festgestellt. Küche In der Küche waren sämtliche Einrichtungsgegenstände, Gerätschaften und Arbeitsflächen durch fettige und zum Teil auch krustige Anhaftungen massiv verunreinigt. Die Fußböden und Wände waren verunreinigt. Insbesondere die schwer zugänglichen Bereiche waren mit schmierigen Rückständen verschmutzt. Die Behälter, in denen Lebensmittel aufbewahrt wurden, waren unsauber. Die Kochstelle war mit Altschmutz krustenartig verunreinigt. Ein Arbeitstisch stand auf offenporigen Mauersteinen. Es herrschte Unordnung und es war keine Struktur vorhanden. Kühlraum/Keller Im Kühlhaus war keine Lagerordnung erkennbar. Die Wand, die Tür und die Gummidichtungen waren mit schimmelähnlichen Belägen behaftet. Der Fußboden war massiv verschmutzt. Lagerraum im Keller Der gesamte Keller war stark verunreinigt und ohne Ordnung. Sämtliche Ecken und Flächen waren vollgestellt. Hier lagerten neben Lebensmitteln auch massiv verunreinigte Gerätschaften, Bedarfsgegenstände und nicht genutzte Einrichtungsgegenstände. Der Fußboden war stark verschmutzt, z.B. mit Fleischsaft und in einem Bereich stand eine Wasserpfütze. Tiefkühlraum/Keller Der Fußboden war unzureichend gereinigt. Bierkeller Der Bereich war nicht ausreichend gereinigt. Bei der Nachkontrolle am 25.02.2025,dass die Reinigungsarbeiten voranschreiten,bei Nachkontrolle am 07.03.2025 waren die Hygienemängel behoben. Bei einer weiteren Kontrolle am 05.05.2025 wurden jedoch wiederholt in sämtlichen Betriebsräumen massive Hygienemängel festgestellt, was zu einer Schließung des Betriebes führte.
Status der Mängelbeseitigung: Die Nachkontrolle am 06.05.2025 ergab, dass bis auf in den schwer zugänglichen Bereichen des Bodens in der Küche und in der Boden/Bodensenke sowie auf den Fliesenleisten im Keller, die Hygienemängel größtenteils behoben wurden,so dass die Betriebsschließung vom 05.05.2025 aufgehoben wurde.
Zuständige Behörde: Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17
Richtigstellung:
Löschdatum: 12.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 12.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Shisha Bar Unikat Kölner Str. 280
40227 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 18.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: Lagerraum vor dem Kühlhaus – es wurde im gesamten Raum Schadnagerkot sowie auf den Regalböden, auf den Kartonagen der Lebensmittel sowie auf dem Fußboden festgestellt. Gastraum – es wurde hinter und unter den Sitzmöglichkeiten Schadnagerkot festgestellt. Lagerraum Keller – es wurde im gesamten Raum unter anderem auf Regalböden unmittelbar neben oder auf den Lebensmittelverpackungen festgestellt. Unter anderem konnten teilweise durch Schadnager angefressene Kartonagen vorgefunden werden.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 21.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Reinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 12.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 12.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Shisha Bar Unikat Kölner Str. 280
40227 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 18.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: Lagerraum vor dem Kühlhaus – es wurde im gesamten Raum Schadnagerkot sowie auf den Regalböden, auf den Kartonagen der Lebensmittel sowie auf dem Fußboden festgestellt. Gastraum – es wurde hinter und unter den Sitzmöglichkeiten Schadnagerkot festgestellt. Lagerraum Keller – es wurde im gesamten Raum unter anderem auf Regalböden unmittelbar neben oder auf den Lebensmittelverpackungen festgestellt. Unter anderem konnten teilweise durch Schadnager angefressene Kartonagen vorgefunden werden.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 21.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Reinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 12.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 12.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Schwarzes Meer Graf-Adolf-Str. 60
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 18.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Küche Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt: Es wurden Lebensmittel unter ekelerregenden Umständen gelagert. In den Kühleinrichtungen für Getränke befanden sich enorme Mengen an Standwasser welches schimmelähnlich verunreinigt war. Das Ventilator Schutzgitter innerhalb des Kühlschrankes in welchem Lebensmittel wie unverpackte Kartoffeln sowie unbedeckte Behälter mit Saucen lagerten war mit dunklen schimmelähnlichen Verschmutzungen verunreinigt. Im Innenraum des Fischkühlschrankes wurden verunreinigte Bedarfsgegenstände gelagert, die Behälter mit dem Fisch waren unbedeckt im Kühlschrank vorzufinden. Des Weiteren befand sich eine größere Ansammlung an Standwasser in der Kühleinrichtung. Die Scherbeneismaschine war im Innenraum mit schimmelähnlichen Verschmutzungen verunreinigt. Der Fleischwolf war mit gelblich, bräunlichen Verkrustungen verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Gemüse - Saucen - Fleisch (Rind und Geflügel) - Fisch - Eier - Gewürze
Status der Mängelbeseitigung: Stand 19.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 12.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 12.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Indian Restaurant Alexanderstr. 35
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 17.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Kochbereich mit Theke - Vorbereitungsraum mit Spüle - Lagerraum mit TK Truhe - Trockenlager Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt: Kochbereich mit Theke – die sich im vorgenannten Bereich befindlichen Fußbodenablaufroste waren massiv mit alten Schmutzablagerungen verunreinigt. Für die Reinigungsarbeiten wurden verunreinigte und muffig riechende Textiltücher verwendet. Es wurden verdorbene nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel in den Verkehr gebracht.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 19.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 12.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 12.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Restaurant Sol y Sombra Kirchfeldstr. 85
40215 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde wiederholt Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: Küche - unterhalb der Kücheneinrichtung wurden zwei verendete Schadnager vorgefunden. Des Weiteren wurde Schadnagerkot in den Rand und Eckbereichen des Fußbodens, unter und hinter den Einrichtungsgegenständen, in den Regalflächen und teilweise innerhalb der Gerätschaften sowie dem Gasherd festgestellt. Der Schadnagerkot befand sich zu dem in der Nähe der Lebensmittel sowie der Bedarfsgegenstände. Bedientresen – es wurde Schadnagerkot in den Regalflächen, hinter und unter den Gerätschaften und unter den Holzeinbauten festgestellt. Teilweise wurden Gläser in unmittelbarer Nähe der Ausscheidungen gelagert. Gastraum – es wurde Schadnagerkot hinter den Einrichtungsgegenständen, in den Weinregalen sowie in den Rand- und Eckbereichen festgestellt. UG Getränkekühlraum – es wurde Schadnagerkot auf der Fußbodenfläche festgestellt. Es wurden wiederholt massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt: Küche – es wurde unverpackter und unabgedeckter Fisch in einer mit trüber, übelriechender Flüssigkeit verunreinigten Schublade gelagert. Die Griffe der Schubladen waren eklatant mit alten Rückständen verunreinigt. Die linke Fritteuse war erheblich mit eingebrannten und verkrusteten Rückständen verunreinigt. Der Korb der rechten Fritteuse war erheblich mit eingebrannten und alten Rückständen verunreinigt, zwischen den Fritteusen befand sind ein Schlitz in welchem sich das alte Fett sowie Schmutz und Lebensmittelreste ansammelten. Der Kombidämpfer war vollumfänglich verunreinigt, der Griff war mit alten verkrusteten Lebensmittelresten behaftet. Der Innenbereich des Kombidämpfers war mit eingebrannten Rückständen und dunklen Ablagerungen verunreinigt. Auf der Außenseite war ein schmieriger Fettfilm festzustellen. Der Tischventilator war mit einer klebringen Ansammlung von dunklen Fettrückständen und Staub verunreinigt. Mehrere Pfannen und Töpfe wurden unter ekelerregenden Bedingungen in einem durch fettige Rückstände, Lebensmittelreste und einer erheblichen Menge an Schadnagerkot verschmutztem Regal gelagert. Unterhalb der mittig platzierten Gerätschaften war eine massive Verunreinigung durch alten, klebrig-schmierigen Lebensmittelresten, Schadnagerkot und Fettrückständen verunreinigt. Es kam zu einer tiefen Pfützen Bildung an Altfett in diesem Bereich. Die Unterseite des Grills war eklatant mit alten dunkel-schmierigen Fettrückständen und Produktresten verunreinigt. Die Verunreinigungen waren so eklatant, dass es zur einer Zapfenbildung kam und die schmierigen Rückständeheruntertropften. Die Dunstabzugsanlagen waren erheblich mit alten und dunklen Fettrückständen verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine sowie der Geschirrkorb waren mit einem rötlich-schleimigen Belag verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Krustentiere - Fleisch - Fisch - Geschnittenes Gemüse - Brot - Salat - Diverse Soßen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 26.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 12.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 12.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Erbil Grill Kölnerstr. 251
40227 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 20.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein massiver Schädlingsbefall (Schaben/Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: Bedientresen/Imbissbereich – im Bereich hinter und unter der Ayran Maschine wurden lebende Schaben in verschiedenen Wachstumsstadien festgestellt, welche sich nach bewegen der Maschine in alle Richtungen bewegt haben. Hinter einer geöffneten Revisionsklappe wurde eine Klebefalle mit einer toten Maus sowie eine massive Anhäufung von Schadnagerkot vorgefunden. UG Trockenlager – es wurden unterhalb und neben den Kühlschränken tote adulte Schaben festgestellt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Ayran - Diverse Soßen - Verschiedenes Gemüse
Status der Mängelbeseitigung: Stand 24.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 12.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 12.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Erbil Grill Kölnerstr. 251
40227 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 20.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein massiver Schädlingsbefall (Schaben/Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: Bedientresen/Imbissbereich – im Bereich hinter und unter der Ayran Maschine wurden lebende Schaben in verschiedenen Wachstumsstadien festgestellt, welche sich nach bewegen der Maschine in alle Richtungen bewegt haben. Hinter einer geöffneten Revisionsklappe wurde eine Klebefalle mit einer toten Maus sowie eine massive Anhäufung von Schadnagerkot vorgefunden. UG Trockenlager – es wurden unterhalb und neben den Kühlschränken tote adulte Schaben festgestellt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Ayran - Diverse Soßen - Verschiedenes Gemüse
Status der Mängelbeseitigung: Stand 24.03.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 12.11.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 12.05.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Vereinsgaststätte SV Oberbilk Seeheimer Weg 11
40227 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 12.03.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden massive Hygienemängel in folgenden Bereichen festgestellt: - Küche - Nebenraum Zugang zur Küche - Lagerraum - Schankraum - Bierkeller In der Küche konnte an den Heizkörpern an den Fensterrahmen sowie an den Wandfliesenfugen schimmelähnliche schwarze Verunreinigungen festgestellt werden. Der Herd war mit verrußten schwarzen Rückständen und Lebensmittelresten sowie fett verunreinigt. Der Innenraum des Mikrowellengerätes war mit alten Lebensmittelresten und Ablagerungen verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Ablagerungen verunreinigt. Der Innenraum der Kühl und Gefrierkombination war mit Lebensmittelresten und Ablagerungen verunreinigt, das Lüftungsgitter des Kühlschrankes war mit Staubablagerungen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war mit fettrückständen tropfend verunreinigt. Der Nebenraum und der Zugang zur Küche war eklatant großflächig mit schwarzem Schimmel verunreinigt, der Nebenraum führte direkt in die Küche und musste zur Speisenausgabe genutzt werden. Die Kühlschubladen im Schankraum waren eklatant mit schimmelähnlichen Rückständen verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit schmierigen alten Rückständen verunreinigt. Im Bierkeller konnten ebenfalls an den Wänden schwarze schimmelähnliche Ablagerungen festgestellt werden.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 26.03.2025 - Mängel abgestellt
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 12.11.2025


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