Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Station Five beer and more GmbH - Brauhaus Alter Bahnhof Belsenplatz 2 |
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| 40545 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in den Rand- und Eckbereichen des
Fußbodens, sowie unter und hinter den Einrichtungen festgestellt:
- Küche
- Vakuumierraum/Durchgang UG
- Umkleideraum/Personaltoilette Herren 3. Etage
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
Fleisch
Gemüse
Kartoffeln |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 22.05.2025 - Reinigungsarbeiten wurden
durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Metzgerei Al-Barakeh Kölner Str. 264 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall in folgenden Bereichen festgestellt:
- Fleischabteilung Bedientheke
- Verkaufsraum incl. Obst und Gemüse Abteilung. Auf dem Fußboden, auf
Regalböden (unmittelbar neben und an Lebensmitteln) wurden massive
Anhaftungen von Schadnagerkot vorgefunden.
Weitere Hygienemängel:
Kühlraum Obst und Gemüse Außenbereich – Der Steckdosenwürfel (Kabelrolle)
war schimmelähnlich verunreinigt.
Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.
Die Regalböden waren verunreinigt und verrostet.
Es wurden Lebensmittel in schimmelähnlichen Behältern aufbewahrt.
Das Kühlaggregat (zugehörige Leitungen) war schimmelähnlich verunreinigt.
Unmittelbar unter der Schlauchleitung wurden Erdbeeren unabgedeckt gelagert.
Kühlraum Fleisch – Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Kisten aufbewahrt.
Zum Teil lagen tote Fliegen in den Kisten.
Fleischabteilung Bedientheke – Der Fleischwolfeinfüllstutzen war mit alten,
angetrockneten Fleischresten verunreinigt.
- Verkaufsraum incl. Obst und Gemüse Abteilung- Es wurden verdorbene (Kürbisund Orangen mit schimmelähnlichen Anhaftungen in den Verkehr gebracht. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 22.05.2025 - Reinigungsarbeiten wurden durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Cotta's Germaniastr. 1 |
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| 40223 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 15.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schabenbefall in folgenden Bereichen festgestellt:
- Lagerraum mit Kühlmobiliar
- Pizzastation
- Küche
- Schankraum
Es wurden lebendige Schaben sowie verendete Schaben in den betroffenen
Räumlichkeiten vorgefunden. Diese befanden sich auf Fußbodenflächen, unter
und hinter den Einrichtungsgegenständen, auf Oberflächen und teilweise in
unmittelbarer Nähe zu Lebensmittelbedarfsgegenständen.
Teilweise wurden stellenweise Hinterlassenschaften von Schadnagern im
Lagerraum mit Kühlmobiliar vorgefunden.
Weitere Hygienemängel:
Kühlraum im Lagerraum – Das Ventilatorenschutzgitter war erheblich
schimmelähnlich verunreinigt
Ein Behälter mit Zwiebeln war mit Anhaftungen von Lebensmittelresten sowie
schwarzschimmelähnlichen Auflagerungen verunreinigt.
Ein Regal war schimmelähnlich verunreinigt
Tiefkühltruhen waren an den Randbereichen mit dunklen Ablagerungen
verunreinigt.
Der Tischdosenöffner war erheblich mit dunklen Anhaftungen und Metallabrieb
verunreinigt.
Die Gitteroste des Kühlschrankes waren schimmelähnlich verunreinigt
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
Salate
Lachs
Spinat
Thunfisch
Pizzateig
Geriebener Käse
Fleisch |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 20.05.2025 - Reinigungsarbeiten wurden
durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Kastanie Friesenplatz 11 |
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| 50672 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 16.04.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch schlechten Zustand. In der Küche und im UG Lagerraum wurden Ausscheidungen von Schadnagern vorgefunden. In der Küche befand sich Mäusekot im Arbeitsbereich und auf Ablageflächen in unmittelbarer Nähe zu Lebensmittelbedarfsgegenständen (Schneidebrett, Pfannen, Töpfe). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot und Lebensmittelrückständen verunreinigt. Im UG Lagerraum wurde an den Lebensmittelverpackungen Anfraßspuren und Mäusekot vorgefunden. Auf Behältern für Lebensmitteln befand sich Mäusekot. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Im UG Kühlraum war die Decke und das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates schimmelähnlich verunreinigt.
Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Zudem wurden im UG Lagerraum Klebefallen vorgefunden, auf denen sich tote Mäuse befanden. Die Anwendung von Klebefallen ist nach dem Tierschutzgesetz zum Fangen von Wirbeltieren verboten, da den Tieren durch diese Tötungsmethhode erhebliche, vermeidbare Schmerzen und Leiden zugefügt werden.
Die Kontrolle fand während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittel für den Verkauf zubereitet, die in den durch Schadnagerkot verunreinigten Bereichen zubereitet bzw. gelagert wurden. Ein Bericht vom Schädlingsbekämpfer konnte nicht vorgezeigt werden. Nach eigenen Angaben hatte diese Jahr noch keine Bekämpung von einer Fachfirma stattgefunden. Eine Flächendesinfektion war im Betrieb nicht vorhanden. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde durch die obenstehende Behörde die ordnungsbehördliche Schließung des Betriebes angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 17.04.2025 war der Betrieb in weiten Bereichen grundgereinigt. Weiterhin bestanden hygienische Mängel durch Fett- und Lebensmittelreste. Diese Bereiche waren noch zu reinigen. Mäusekotspuren wurden nur vereinzelt vorgefunden. Die Schädlingsbekämpfung sowie die täglichen damit verbundenen Reinigungsarbeiten müssen stark verbessert werden. Es wurde angeordnet, den Betrieb arbeitstäglich vor Produktionsbeginn auf Befall und Kotspuren zu sichten. Bei Bedarf sind betroffene Bereiche umgehend zu reinigen und zu desinfizieren. Arbeitsflächen sind obligatorisch vor Gebrauch zu desinfizieren. Beschäftigte müssen im Umgang mit der Mäuseproblematik geschult werden. Der Betrieb durfte wieder geöffnet werden und Lebensmittel abgeben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 03.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| TeamBreakout-Games GmbH Stresemannplatz 4 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 14.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in den Rand- und Eckbereichen des
Fußbodens, sowie unter und hinter den Einrichtungen festgestellt:
- Küche
- Bedientresen
- Bedientresen im Axtwurfbereich
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
Kuchen
Muffins
Croissants
Pfannkuchen
Bagel
Pizza
geschnittenes Gemüse
Aufschnitt |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 15.05.2025 - Reinigungsarbeiten wurden
durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 03.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| La Fiamma Kahrstr. 91 |
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| 45128 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 02.06.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In der Spülküche war die Spülbrause mit alten Schmutzablagerungen behaftet und am Auslass mit rotschmierigen Ablagerungen verunreinigt. Der Dorn des Tischdosenöffners war mit alten, schmierigen Produktresten behaftet. Die Silikonfuge am Spülbecken war stellenweise abgenutzt und wies schwarze Ablagerungen auf. Der Fußboden unterhalb der Spülmaschine wies schmierige Schmutzablagerungen auf. Der Fleischwolf war im Inneren sowie an den Zubehörteilen und am Auffangbehälter mit alten Fleischresten verunreinigt. Die Einrichtungsgegenstände waren im Fußbodenbereich, insbesondere an den Standfüßen, mit alten Schmutzablagerungen verunreinigt. Im Kühlraum war das Verdampferschutzgitter des Kühlhauses stark mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Im Bar- bzw. Thekenbereich war die Eismaschine an den Lamellen stellenweise mit schwarzen und rotschmierigen Ablagerungen verunreinigt. Der Innenraum des Tresens war großflächig stark mit weißen und schwarzschmierigen Ablagerungen verunreinigt. An den Lebensmitteln im Tresen z.B. Ketchupflasche sammelten sich stellenweise am Flaschenboden braune, schmierige Ablagerungen. Der Verdampfer war an mehreren Stellen mit weißen und schwarzpelzigen Ablagerungen verunreinigt. In der Pizzavorbereitung war der Innenraum des Kühlelements (Salatbar) mit alten Produktresten (z.B. Champignons) verklebt und verunreinigt. In einer Kunststoffschale lagerten Blaubeeren, welche starken Schimmelbefall aufwiesen und verdorben waren. Der Fußboden unterhalb der linken Kühltheke war altverschmutzt und mit Produktresten (z.B. Champignons, Kunststoffschalen, Flaschendeckeln) verunreinigt. Am Fuß des linken Kühlelements sammelten sich alte, verkrustete Schmutzablagerungen.
Es wurde eine Betriebsschließung bis zur erfolgten Grundreinigung und Freigabe durch die Lebensmittelüberwachung angeordnet. Des Weiteren wurde ein Verbot des Inverkehrbringens von offenen Lebensmitteln angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 04.06.2025 wurde festgestellt, dass die angeordnete Grundreinigung ordnungsgemäß und in ausreichendem Umfang durchgeführt wurde. Die Betriebsschließung wurde daher aufgehoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.01.2026 |
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