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Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 29.01.2024
Produktbezeichnung:Nr.37 Nudeln mit Gemüse, Ei
weitere Angaben zum Produkt:heiß entnommen
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerHersteller, Direktvermarkter
Name: China Spezialitäten Thi Ngoc Dang
Straße: Saarner Str.146
Ort: 45479 Mülheim an der Ruhr
Analysierter Stoff: Glutaminsäure | Untersuchungsergebnis: Die bezeichnete Probe enthält lt. durchgeführter Untersuchung im Mittel 15,7 ± 1,3 g/kg Glutaminsäure. | Grenzwert: 10g/kg
Rechtsvorschrift: Art.4 Abs.1 sowie Art.5 der VO (EG) Nr.1333/2008, § 5 Abs.1 Nr. 5 und Abs. 2 LMZDV
Beschreibung des Verstoßes: Die bezeichnete Probe enthält lt. durchgeführter Untersuchung im Mittel 15,7 ± 1,3 g/kg ebenfalls Glutaminsäure. Lebensmittel betragen, ist in der Regel von einem Zusatz des Geschmacksverstärkers auszugehen. Der in den „Nr. 37 Nudeln mit Gemüse, Ei*,1“ nachgewiesene Geschmacksverstärker Glutamat wurde lt. Anlage Flyer zum Probenahmeprotokoll kenntlich gemacht („* = Glutamat (Geschmacksverstärker)“, überschreitet aber die nach der VO (EG) Nr. 1333/2008 vorgegebene Höchstmenge von 10 g/kg, auch unter Berücksichtigung des natürlichen Glutaminsäuregehaltes der zur Herstellung des Menüs eingesetzten Zutaten und der berechneten Messunsicherheit, deutlich.
Zuständige Behörde: Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.07.2024


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 25.03.2024
Produktbezeichnung:Pflaumenpunsch
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:L 160 90
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerHersteller
Name: Königskind Genussmanufaktur
Straße: Unterm Ziegenbusch3
Ort: 51674 Wiehl
Analysierter Stoff: Sorbinsäure (E200-E202) | Untersuchungsergebnis: 280 mg/l | Grenzwert: 200 mg/l
Rechtsvorschrift: Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Teil E Kategorie Nr. 14.2.8 der VO (EG) Nr. 1333/2008
Beschreibung des Verstoßes: Die zulässige Höchstmenge an Sorbinsäure (E200- E202) wurde gesichert überschritten.
Zuständige Behörde: Oberbergischer Kreis - 05 3 74
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.09.2024


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 17.04.2024
Produktbezeichnung:Möhren
weitere Angaben zum Produkt:10 Stück unverpackte Möhren aus Freilandanbau
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerHersteller
Name: Jochen Roelen GbR/ Finkenberger Hof
Straße: Berger Dorfstr.63
Ort: 41189 Mönchengladbach
Analysierter Stoff: 1,4-Dimethylnaphtalin | Untersuchungsergebnis: 0,13+/-0,067 mg/kg | Grenzwert: 0,05 mg/kg
Rechtsvorschrift: VO(EG) 396/2005
Beschreibung des Verstoßes: Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Rückstandsgehalt des Pflanzenschutzmittels 1,4-Dimethylnaphtalin, der den durch VO (EG) 396/2005 festgelegten Höchstgehalt überschreitet
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 17.10.2024


Untersuchungsergebnisse

Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)


Datum: 02.04.2024
Produktbezeichnung:tiefgefrorene Flussgarnelen mit Wasserzusatz glasiert
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:VN160VI018
Mindesthaltbarkeitsdatum:13.06.2024
LebensmittelunternehmerHersteller
Name: Euromex Seafood Import/Export
Straße: Welserstr.1
Ort: Lippstadt
Analysierter Stoff: Natriumcarbonat bzw. Carbonat | Untersuchungsergebnis: 1.214,2 mg/kg Natriumcarbonat, entspricht 687,3 mg/kg Carbonat | Grenzwert:
Rechtsvorschrift: Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1333/2008
Beschreibung des Verstoßes: In der o.g. Probe wurde Natriumcarbonat bzw. Carbonat nachgewiesen. Die Verwendung dieses Zusatzstoffes ist in dem Produkt "Tiefgefrorene Flussgarnelen mit Wasserzusatz glasiert" nicht zulässig (Artikel 4 VO (EG) 1333/2008
Zuständige Behörde: Kreis Soest - 05 9 74
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 31.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Oehme Gastronomie GmbH Bäckereifiliale Oehme Nordstr. 78
40477 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 17.01.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen vor: - Gastraum - Bedientresen - Lagerraum mit Umkleidebereich Betroffene Lebensmittel: - Brötchen - Brot - Kuchen - Belegte Backwaren
Status der Mängelbeseitigung: Stand 18.01.2024: Der Betrieb war grundgereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 31.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 31.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Ciao Rialto GmbH / Pizzeria Colosseo Mertensgasse 1 a
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 20.11.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) festgestellt in folgenden Bereichen: - Vorbereitungsraum im 1. OG - Treppenabgang vor dem Vorbereitungsraum im 1. OG - Pizzabereich EG - Gastraum - Küche Hygienemängel - Kühlraum UG: Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Behälter die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln (Pizzateig und geriebener Käse) genutzt wurden, waren schimmelähnlich verunreinigt. - Vorbereitungsraum 1. OG: Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. - Pizzabereich: Es wurden verdorbene Lebensmittel (u.a. Pilze, gekochter Spinat und Tomaten) in Verkehr gebracht. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. - Küche: Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühltisch und die Dichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Betroffene Lebensmittel: - Pizzateig - geriebener Käse - geschnittenes Gemüse - Fleischzubereitungen - Wurstwaren - Pilze - Thunfisch
Status der Mängelbeseitigung: Stand 22.11.2023: Der Betrieb wurde gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 31.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 31.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
ARABESQ GmbH Restaurant ArabesQ Ludenberger Str. 1-1 a
40629 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 22.12.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) im Lebensmittellager UG in den Randbereichen des Raumes sowie hinter und in den Lebensmittelregalen festgestellt. Es wurden erhebliche Hygienemängel festgestellt: Bar: Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Tür-/Schubladenbereiche, außen, des Getränkekühltresens waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war mit alten schmiereigen Ablagerungen und braunem Standwasser verunreinigt. Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen erheblich verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war im inneren massiv mit alten fettigen mehrfach Anhaftungen verunreinigt. Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Die Regalböden waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Spülküche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen erheblich verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Betroffene Lebensmittel: - Getränke - Geflügelfleisch - Gemüse (Tomaten, Mais, Avocado, Frühlingszwiebel, Salat, Gurke, Paprika, Möhren, Kohl, Petersilie) - Obst (Melone, Orange, - Soßen - Brot
Status der Mängelbeseitigung: Stand 23.12.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 31.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 31.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Marokko- Shop Scheurenstr. 25
40215 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 22.11.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein Schädlingsbefall (Schnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Verkaufsraum: vor dem Kühlraum (für Obst und Gemüse) neben den Reissäcken, in den Ecken, unterhalb der Regale - Bedientresen mit Brotverkauf: in den Brotregalen - Fleisch-, Wurst- und Feinkostverkaufstheke: unterhalb der Theke - Vorraum vor dem Fleischkühlraum: unterhalb der Arbeitsfläche - Lagerraum im Verkaufsraum Hygienemängel: - Fleischkühlraum: Die Türdichtung des Kühlschrankes war erheblich verunreinigt. Der Fleischwolfeinfüllstutzen war verunreinigt. - Fleisch-, Wurst- und Feinkostverkaufstheke: Die Knochenbandsäge war unterhalb erheblich mit alten Fleischresten verunreinigt. Das Klebeband der elektrischen Insektenklebefalle war mit zahlreichen toten Insekten nahezu vollständig besetzt und nicht mehr ausreichend funktionstüchtig. Der Hackblock war verunreinigt. Betroffene Lebensmittel: - Diverse Fleischstücke vom Lamm - Eingelegte Oliven - Weißkäse - Brotstangen
Status der Mängelbeseitigung: Status 23.11.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 31.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.02.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Trattoria Haus Laach Am Bärenbroich 42
41515 Grevenbroich
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 23.02.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle war ein unangenehmer nicht definierbarer Geruch wahrnehmbar. Eine stark verschmutzte und zum Teil befüllte Restmülltonne wurde in der Küche offen gelagert. Die Abluftanlage war stark verrußt. Der Gas- sowie Elektroherd (auch im Inneren) waren stark verunreinigt, teilweise waren dunkle Verkrustungen vorhanden. Die Arbeitsflächen, Seitenwände des Herdes, Regalböden und Wandflächen, sowie Anbauteile (Steckdosen, Kabelkanäle) wiesen Fettablagerungen und Verunreinigungen auf. Es befand sich ein mit unzähligen Fliegen behafteten Fliegenfänger an der Küchendecke. An der Untertischkühlung waren an den Gummidichtungen, den Innenbereich und im Rahmen der Schubladen starke schwarzschimmelartige Beläge und Kondenswasser sichtbar. Es wurden Lebensmittel, die nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren (Rindfleisch mit deutlich sensorischen Abweichungen), gelagert. In der Kühlung wurden Verpackungsmaterialien auf unverpackten, roh zu verzehrenden Lebensmitteln (gegartes Fleisch für Vitello Tonato) gelagert. Die Lagerung der Lebensmittel war ungeeignet. Auf einem Eimer hinter dem Kühlschrank wurden tote, adulte deutsche Schaben (Kakerlaken) vorgefunden. Auf einem unverpackten Käselaib wurden Plastikbehälter gelagert. Die Eiswürfelmaschine wies an mehreren Stellen schwarzschimmelartige Beläge auf. Es befanden sich zum Zeitpunkt der Kontrolle Eiswürfel im Gerät. Das vorhandene Handwaschbecken wies zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Funktion auf und der vorhandene Seifenspender war verunreinigt. Im Kühlschrank im Lagerraum wurden vorverpackte Salate mit bereits deutlich überschrittenen Verbrauchsdatum vorgefunden (16.02. und 18.02.2023). Im Lagerraum befanden sich ein Doppelbett und eine Couch. Dieser Raum wurde als Wohn-/ Schlafraum genutzt. Die Untertischkühlungen sowie die Gummidichtungen wiesen schimmelartige Beläge auf. Der Spülboy / Glasspüler wies an mehreren Stellen einen undefinierbaren schwarzen Belag auf. Die Personaltoilette wurde zeitgleich als Abstellraum für Reinigungsutensilien genutzt (es wurden Abzieher und Besen an der Toilette angelehnt). Des Weiteren befand sich die Toilette in einem desolaten Hygienezustand. Das Warmwassergerät am Handwaschbecken war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht betriebsbereit und es befanden sich keine geeigneten Mittel zum Trocknen der Hände vor Ort.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 01.03.2023 wurde festgestellt, dass der Schädlingsbekämpfer vor Ort war und bestätigte, dass keine lebenden Schaben vorgefunden wurden. Ein Monitoringsystem wurde eingerichtet. Die Küche wurde grundgereinigt. Die Untertischkühlung, die Abluftanlage und die Kühlschränke wurden gereinigt. Am Handwaschbecken stand kein warmes Wasser zur Verfügung. Eine temporäre Ausweichmöglichkeit bestand an der Doppelspüle, an der keine Seife und Papier vorgefunden wurde. Im Schankraum wiesen der Gläser-Spüler und die Rahmen der Untertischkühlungen noch leichte Verunreinigungen auf. Der Bierkeller war außer Betrieb. Die Schankanlage war außer Betrieb.
Zuständige Behörde: Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.08.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.02.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Okyeso Nyame African Shop Vereinstraße 27
45468 Mülheim an der Ruhr
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.10.2023
ggf. Produktbezeichnung: nicht gekennzeichnetes Produkt
Verstoß : In einer Tiefkühltruhe im Verkaufsraum wurden mindestens 18x ein Kilo Gebinde mit diversen Kutteln, Mägen, Innereien, etc.(augenscheinlich tierische Nebenprodukte) gelagert. Der genaue Inhalt konnte zunächst nicht weiter bestimmt werden. Die Gebinde (vakuumiert) waren zum Teil noch nicht oder nicht mehr vollständig durchgefroren. Es fehlte jegliche Kennzeichnung der Produkte. Lieferscheine hierzu konnten nicht vorgelegt werden, Angaben zur Herkunft konnten ebenfalls nicht gemacht werden. Es fehlte der Nachweis eines entsprechenden Rückverfolgungssystem. Die Tiefkühltruhen waren teilweise vereist und unsauber. Temperaturkontrollen werden nicht durchgeführt. Der Lagerraum war unaufgeräumt, zugestellt mit Kartonagen und anderen Gegenständen und unsauber. Zudem war ein starker Fliegenbefall wahrnehmbar. In einer Tiefkühltruhe wurden mindestens 25x ein Kilo Gebinde mit vakuumiertem Fleisch gelagert. Es fehlte jegliche Kennzeichnung. Ein Rückverfolgungssystem konnte auch hier nicht nachgewiesen werden. Zu den vorgefundenen Gebinden mit Innereien wurde bei der Kontrolle eine Probe genommen. Laut Gutachten handelte es sich dabei um unterschiedliche Innereien wie Pansen, Blättermägen mit Schleimhaut, Zwerchfell, Herz, Lunge sowie Trachea ; teilweise mit Kehlkopfübergang. Diese Innereien dürfen zwar nach den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnissen zur Herstellung von Fleischerzeugnissen verwendet werden, das Tier von dem diese Innereien stammen muss jedoch einer amtlichen Schlachttier-und Fleischuntersuchung unterzogen worden sein, und es muss eine Genusstauglichkeitsprüfung im Vorfeld durchgeführt worden sein, woraufhin das Lebensmittel anschließend gekennzeichnet wird. Bei den vorgefundenen Innereien waren die Blättermägen noch nicht von der Schleimhaut befreit, was jedoch nach der LML Fleisch zwingend erforderlich ist. Die Herkunft der Produkte konnte ebenfalls nicht geklärt werden. Es lag keinerlei Kennzeichnung vor. Lieferscheine zu den o.a. vorgefundenen Produkten konnten nicht vorgelegt werden. Die Entsorgung der Produkte durch einen hierfür zugelassenen Betrieb wurde angeordnet, da jegliche Herkunftsangabe und Rückverfolgbarkeit der vorgefundenen Produkte fehlte. Eine Grundreinigung des Lagers, sowie eine Bekämpfung des Fliegenbefalls wurde angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 17.10.2023 weitgehend beseitigt.
Zuständige Behörde: Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17
Richtigstellung:
Löschdatum: 05.09.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 28.02.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
The Black Moon Buchforststr. 27-29
51103 Köln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 22.01.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch schlechten Zustand. Im Regal und in den Ecken des Kaffeebereichs befanden sich Ausscheidungen von Schadnagern. Neben dem Arbeitstisch befanden sich Ausscheidungen von Schadnagern. Zudem befanden sich auf dem Kühlschrank und zwischen verpackten Lebensmitteln Ausscheidungen von Schadnagern. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Ein Schädlingsmonitoring war nicht vorhanden.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 23.01.2024 war eine professionelle Schädlingsbekämpfung durchgeführt worden. Eine Reinigung der Betriebsräume war erfolgt. Stellenweise, insbesondere in den Fußbodenbereichen waren noch vereinzelt Ausscheidungen von Schadnagern vorhanden.
Zuständige Behörde: Stadt Köln - 05 3 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 28.08.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.03.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Golden Dragon Düsseldorfer Str 534
47055 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 31.01.2024
ggf. Produktbezeichnung: Rohe Hähnchenbrust, gekochte Nudeln
Verstoß : 1.Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (Schöpfkellen, Schneidebrett, Gemüseraspel, Eimer zur Aufbewahrung von Soßen und rohem Hähnchenfleisch) waren unzureichend gereinigt 2.Lebensmittel wurden unter unhygienischen Umständen gelagert (rohe Hähnchenbrust in verunreinigten Eimern, gekochte Nudeln im Spülbereich) 3.Kühlpflichtige Lebensmittel (Hähnchenfleisch, gekochte Nudeln) wurden bei Raumtemperatur aufbewahrt 4.Loser Reis wurde in einem nicht zur Aufbewahrung von Lebensmittel geeigneten Behälter gelagert
Status der Mängelbeseitigung: Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen und alle offenen und zubereiteten Lebensmittel wurden entsorgt. Nach Durchführung einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 01.02.2024 wieder öffnen.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.09.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.03.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Delikhan - Sushi & Asia Halal Food Alte Rheinstr. 33
47051 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 31.01.2024
ggf. Produktbezeichnung: Edame, Salat
Verstoß : 1.In der Saladette befanden sich Lebensmittel mit sensorischen Abweichungen (Edame in trüber Flüssigkeit, bräunlich verfärbter Salat, Ausbackteig mit dunklen Verfärbungen auf der Oberfläche) 2.Die Schublade der Saladette war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Hier lagerte u.a. unverpacktes rohes Geflügelfleisch.
Status der Mängelbeseitigung: Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen. Die sensorisch auffälligen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen. In der Nachkontrolle am 05.02.2024 waren alle Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.09.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.02.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Restaurant Marktschänke GmbH Dreringplatz 6
45276 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 30.01.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im gesamten Betrieb waren die Kontaktflächen unsauber, was auf eine unzureichende Händehygiene schließen lässt. Die Fußböden waren in schlecht einsehbaren Bereichen altverschmutzt. Aufschnittmaschinen waren mit alten Produktresten behaftet. Im Kühlhaus für Fleisch quoll Schmutzwasser aus den Seiten der Fußbodenplatte. Im Lagerraum war keine strukturierte Lagerhaltung vorhanden. Eine regelmäßige und gründliche Reinigung war nicht zu erkennen. Im Bierkeller war die Wand im Bereich der Bierleitungen mit schwarz schmierigen Belägen verunreinigt. Im Toilettenraum war die linke Wand großflächig schadhaft. Es fehlten zahlreiche Fliesen und einige Fliesen waren lose. Die Silikondichtungen im Fußbodenrandbereich waren schadhaft und zum Teil mit schwarzen Belägen verunreinigt. Im Vorbereitungsraum war der Fleischwolf mit alten Produktresten verunreinigt. Im Flur lagerten zahlreiche vorverpackte Lebensmittel (z.B. Tomatensoße) mit direktem Fußbodenkontakt. Im Kühlraum waren die Dichtung der Tür schadhaft und altverschmutzt. Der Verdampfer war mit Altfettkondensaten verunreinigt. Die Regale waren an einigen Stellen mit schwarzen, schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Das Gehäuse der Wandlampe war extrem altverschmutzt. Im Deckenbereich war die Silikondichtung mit schwarzen Schimmelablagerungen verunreinigt. Im Vorbereitungsraum hinter der Küche war ein Luftschacht extrem mit Staub verunreinigt. Der Tisch unter der Saladette war mit Gespinsten verunreinigt. Der Hebel zum Öffnen des Kippfensters war extrem altverschmutzt. An der Aufschnittmaschine lag eine altverschmutzte Jacke. Der Dorn des Tischdosenöffners war mit alten Produktablagerungen verunreinigt. Zahlreiche Fußbodenreinigungsgerätschaften hatten direkten Fußbodenkontakt. Die Armatur an der Doppelspüle war schadhaft und wurde provisorisch mit Tapeband geflickt. Das Verdampferschutzgitter des rechten Kühlschranks war altverschmutzt, hier wurden alle Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Zahlreiche Wandfliesen waren extrem mit Altfettkondensaten verunreinigt. In der Küche funktionierte zum Zeitpunkt der Kontrolle die Warmwasserzufuhr am Handwaschbecken nicht. Die Gehäuse der Handhygienespender waren im unteren Bereich extrem altverschmutzt. Unter dem Handwaschbecken stand ein Hundenapf auf dem Fußboden. In einigen Fußbodenfugen sammelten sich alte Produktreste.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 02.02.2024 war der Betrieb grundgereinigt und es wurde eine neue Aufschnittmaschine angeschafft.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.08.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.02.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Cafe Incir Kaiser-Friedrich-Str 1
47169 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.01.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : 1.Lebensmittelbedarfsgegenstände (Schüsseln, Behältnisse für Gewürze, Schneidebrett, GN-Behälter für Suppen, Knetmaschine) waren unzureichend gereinigt. 2. Der Kühlschrank, insbesondere das Verdampferschutzgitter war mit alten Produktresten verunreinigt. In diesem Kühlschrank wurden selbst hergestellte Hackfleischspieße gelagert. 3. Der Fleischwolf war an schwer zugänglichen Stellen mit alten Produktresten verunreinigt. 4.In der Küche lag ein Befall mit Schadnagern vor. In der Küche wurden auf dem Fußboden neben und hinter dem Kühlschrank Mäusekot vorgefunden. Außerdem wurden im Lager auf den Regaloberflächen, dem Fußboden sowie an und in den Kartonagen Mäusekot gefunden. An verpackten roten Linsen wurden Frassspuren an der Verpackung gefunden. 5.In der Gefriertruhe wurde Hähnchenfleisch mit einer Oberflächentemperatur von +5,8°C vorgefunden.
Status der Mängelbeseitigung: Die Räumlichkeiten im Obergeschoss (Küche + Lager) wurden geschlossen und alle offenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb konnte am 15.01.2024 nach Freigabe durch die Lebensmittelüberwachung wieder öffnen.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 26.08.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Tao Tao Neudorfer Str. 75
47057 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 06.12.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : 1.Es wurden zahlreiche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt vorgefunden, die unzureichend gereinigt waren (Reiskocher, Eimer mit Hähnchenbrüsten, Messer, Schüsseln). 2.Das Verdampferschutzgitter im Kühlhaus war schwarzschimmelähnlich verunreinigt. 3. Rohe Hähnchenbrüste wurden bei Raumtemperatur gelagert. 4. Durch eine unstrukturierte Lagerhaltung bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmittel (Lebensmittel wurden zusammen mit Reinigungsmitteln gelagert, lose Eier wurden direkt neben geschnittenem Gemüse ohne Abdeckung gelagert).
Status der Mängelbeseitigung: Der Betrieb wurde geschlossen und die Hähnchenbrüste wurden (freiwillig) entsorgt. Nach einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 08.12.2023 wieder öffnen.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 26.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Joh. Albrecht Brauerei- Beratung und -Beteiligung GmbH, Gasthausbrauerei Joh. Albrecht Niederkasseler Str. 104
40547 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 06.12.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) vor in folgenden Bereichen: - Sudhaus: in den Randbereichen, auf Sockeln und in Ecken des gesamten Gastraums vorgefunden werden. - Biertheke: in den Rand-Eckbereichen sowie in den Regalen - Spülbereich - Küche - Anlieferungsbereich - Vorraum Kühlzellen - UG Pre-Mix: in den Rand-Eckbereichen sowie in dem Regal - UG Trockenlager - OG Umkleideraum - Malzlager im Nebengebäude Hygienemängel: - Biertheke: Gläser und Tassen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Die Teile der Zapfhahnausläufe, die abwechselnd mit Getränk und Luft in Berührung kommen, waren mit alten Rückständen schimmelähnlich verunreinigt. Der Schanktisch/Schanktresen war von außen verunreinigt. - Kühlzelle rechts: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. - UG Gär- und Lagerkeller: Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Betroffene Lebensmittel waren: - Bier - Malz - Kartoffeln und Pommes frites - Gemüse
Status der Mängelbeseitigung: Stand 14.12.2024: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
EURASIA-MART GmbH Punjab & Bangla Bazaar Karlstr. 133
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 04.12.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Verkaufsraum vorne: in den Rand- und Eckbereichen am Fenster, neben den Reissäcken sowie unter und hinter den TK-Truhen festgestellt. Des Weiteren wurde im hinteren Teil, des vorderen Verkaufsraumes, unter dem Regal, welches auf Pflastersteinen stand Schadnagerkot festgestellt. Auf dem Regal lagerten Reissäcke. Direkt daneben offene Reissäcke zum Verkauf nach Kundenwunsch. Ebenfalls wurde Schadnagerkot hinter dem Safe, neben dem Lebensmittelregal und im Bereich unter der Heizung direkt hinter einem Lebensmittelregal festgestellt. - Verkaufsraum hinten: hinter den verschiedenen Tiefkühltruhen in den Rand- und Eckbereichen festgestellt. Zusätzlich konnte Schadnagerkot in einer geschlossenen Vitrine festgestellt werden. - Lagerraum mit TK-Truhen: hinteren rechten Eckbereich auf und unter den Paletten festgestellt. Und auf den Kiten mit Lebensmitteln direkt vor dem Eingang zum Kühlhaus. - Kühlraum ohne Kühlung: in den Rand- und Eckbereichen, sowie in den Regalen festgestellt. Des Weiteren wurden angefressene Lebensmittel vorgefunden. Hygienemängel: - Kühlraum Vorraum (ohne Kühlung): Die Knochenbandsäge war verunreinigt. - Teeküche für Mitarbeiter: Die Wandverkleidung war schimmelähnlich verunreinigt. Betroffene Lebensmittel waren: - Reis - Nudeln - Instant Nudel Gerichte - Gewürze - Soja Bohnen - Linsen - Toast - Biskuits - Mehl
Status der Mängelbeseitigung: Stand 06.12.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Coffee BARCO UG Charlottenstr. 51
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 28.11.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) vor in folgenden Bereichen: -Fußballtheke -Leergutraum mit Fasskühlung UG -UG Getränke Vollgutlager Hygienemängel: -Schankraum: Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Zapfarmatur war verunreinigt. Mehrere Geräte/Maschinen (Mixer, Dörrgerät), die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verunreinigt. Die Türdichtung des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war mit schimmelähnlichen Rückständen verunreinigt. -Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen erheblich verunreinigt. Die Saladette war sowohl im Deckelbereich, alsauch im Innenbereich stark verunreinigt. Der Kontaktgrill und Gasherd waren verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Der Innenraum des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Der Teigkneter war verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine sowie der Türrandbereich waren verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt in den Kühleinrichtungen gelagert. -Fußballtheke: Mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt. -UG Lagerraum mit TK: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt in der Tiefkühltruhe gelagert. -UG Kühlhaus: Das Verdampferschutzgitter und der Abwasserschlauch waren schimmelähnlich verunreinigt. Betroffene Lebensmittel: -Fleisch (Geflügel, Schwein, Hackfleisch) -Gemüse -Käse- und Wurstaufschnitt -Soßen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 30.11.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Stern-Schnuppe Sternstr. 2 -6
40479 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.12.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) vor in folgenden Bereichen: - Küche - Bedientresen Hygienemängel: - Getränkekühlraum UG: Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Getränkeleitungen waren außen schimmelähnlich verunreinigt. - Bedientresen: In der Saladette wurden verdorbene Kartoffeln gelagert. Das Gläserspülgerät war schimmelähnlich verunreinigt. - Küche: Der Innenraum sowie die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren mit einem rötlichen Belag und schleimigen Ablagerungen verunreinigt. Das Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Betroffene Lebensmittel waren: -Hackfleisch -Fleisch -Gemüse -Soßen -Getränke
Status der Mängelbeseitigung: Stand 07.12.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
"Bol Markt" Schützenstr. 149 a
42659 Solingen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Eigenkontrolle HACCP/Leitlinien Es wurden keine der Art und Größe des Unternehmens angemessenen Dokumente und Aufzeich-nungen erstellt, um nachzuweisen, dass die Verfahren, die auf HACCP-Grundsätzen beruhen, einge-richtet, durchgeführt und aufrechterhalten werden. Es fehlt die Dokumentation der Warenein-gangskontrolle und die Dokumentation der Temperaturkontrolle bei den Gefriermöbeln und Kühl-wandregalen. Kennzeichnung Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in den Verkehr gebracht. Es wurde Obst und/oder Gemüse angeboten, für das die Herkunft (Ursprungsland) in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung nicht angegeben war. Es wurde Obst und/oder Gemüse in den Verkehr gebracht, dass nicht ganz, gesund und/oder sauber war. Die Rote Beete war mit Schimmel bewach-sen. Es wurde frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten. Es wurde loses Geflügel in den Verkehr gebracht, das unvollständig gekennzeichnet war. Personalschulung Es wurde Personal beschäftigt, das mit Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätig-keit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war. Verkaufsraum Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kon-taminieren können. Des Weiteren waren die Oberflächen der Schraubdeckel mit Staubablagerungen belegt. Obst- und Gemüseabteilung Der Fußboden war stellenweise beschädigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eck-bereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußboden war um die Stand-füße der Einrichtung verunreinigt. Die Decke war verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Mopro-Abteilung Der Fußboden war stellenweise beschädigt. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Die Beleuchtung war verunreinigt. Fleisch- und Wurstabteilung Die Fußbodenfliesen am Bodenabfluss waren unterspült. Die Fußbodenfliesen waren teilweise be-schädigt. Der Fußboden war nicht vollständig verfugt und wies somit keine leicht zu reinigende Oberfläche auf. Die Kühltheke war im Bereich der Standfüße korrodiert. Der Fußboden war insbe-sondere unter der Fleischtheke verunreinigt. Das Abtauwasser tropfte aus der Theke auf den Boden die Auffangschalen waren überfüllt. Ein Teil der Thekenkonstruktion war schadhaft. Die Fliesenfugen waren stellenweise nicht verfugt. Weiteres Fugenmaterial löste sich aus den Fugen. Die Schränke waren verunreinigt. Die Wand- und Deckenverkleidung war stellenweise nicht leicht zu reinigen. Der Wandlüftungsschacht war ohne Abdeckung. Die Überdruckanlage war ausgeschaltet. Des Weiteren war die Anlage nicht funktionstüchtig. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Es wurde mehrere Insektenvernichter (waren außer Betrieb) die mit Resten von toten Insekten behaf-tet war, unmittelbar in einem Bereich abgestellt, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Der Frischhaltefolienab-roller war beschädigt. Die Unterbaukonstruktion der Waagen war schadhaft und mit gelblich ver-färbten Schmutzablagerungen behaftet. Vorbereitungsraum Fleischabteilung Der Fußboden war nicht vollständig verfugt und wies somit keine leicht zu reinigende Oberfläche auf. Die Fußbodenfliesen am Bodenabfluss waren unterspült. Der Fußbodenabfluss war verunrei-nigt. Es wurde ein übelriechender Geruch wahrgenommen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wandverklei-dung war stellenweise beschädigt. Es waren Kabel so auf der Wand verlegt, dass eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Mehrere Kabelkanäle waren nicht ordnungsgemäß verschlossen. Eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. An der Einrichtung war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Mehrere Gewürzbehälter waren beschädigt. Mehrere Gewürzbehälter wa-ren verunreinigt. Der Stopfer des Fleischwolfes war verunreinigt. Der Stopfer des Fleischwolfs war beschädigt (Abrieb) und offensichtlich zu lang für den Füllstutzen und daher ungeeignet.. Es ist nicht auszuschließen, dass Kunststoffabriebe des Stopfers durch die Transportschnecke in das Hack-fleisch gelangt sind und weiterhin gelangen können. Das bis dahin hergestellte Hackfleisch wurde entsorgt. Das Herstellen von Hackfleisch mit dem vorhandenen Fleischwolf und dem Stopfer wurde untersagt. Ein separates, von der erforderlichen Waschvorrichtung für Lebensmittel getrenntes, Handwaschbecken fehlte. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war leer. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigte Spülbürste verwendet. Des Weiteren wurden gebrauch-te und verschmutzte Einweghandschuhe abgelegt. Lagerraum Der Fußboden war verunreinigt. Die Decke war beschädigt. Die Regalböden waren verunreinigt. Die Böden der Regale im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestanden aus unbe-handeltem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Die Tiefkühltruhe war ver-unreinigt. Die Tiefkühltruhen waren nicht in Funktion. Die TK- Truhen wurden in diesem Bereich ab-gestellt. Beim öffnen der Truhen wurde ein übelriechender Geruch wahrgenommen. Die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelabfall nicht geschlossen gela-gert. Der Lebensmittelabfall wurden nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden verschmutzte Schlagfal-len und Köderboxen vorgefunden. Eine ordentliche Handhabe war nicht zu erkennen. Kühlraum Fleisch Die Fußbodenfliesen am Bodenabfluss waren unterspült. Die Fußbodenfliesen waren teilweise be-schädigt. Der Fußboden war nicht vollständig verfugt und wies somit keine leicht zu reinigende Oberfläche auf. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kon-taminieren können. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Das Türblatt war beschädigt. Das Ver-dampferschutzgitter war verunreinigt. Das Regal war verunreinigt. Die Hakenhalterung und die Fleischhaken waren verunreinigt. Der Standort des Behälters für Lebensmittelabfall war ungeeignet, da zumindest eine indirekte Kontamination von Lebensmittel nicht ausgeschlossen war. In unmit-telbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln wurden mikrobiologisch problematische Produkte wie Geflügelfleisch gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Le-bensmittel war nicht auszuschließen. Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein ge-schlossenes System abgeführt. Kühlraum Obst und Gemüse Der Fußboden war verunreinigt. Der Lebensmittelabfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebens-mitteln umgegangen wurde. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Die Verdampferlamel-len waren verunreinigt. Durchgangsbereich zum Bedarfsgegenständelager Die Treppe war verunreinigt. Der Abwasserschieber war geöffnet. Einem Eindringen von Schadna-gern wurde nicht vorgebeugt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Waschküche/-raum UG Der Fußboden war verunreinigt. Die zum Waschen der Hygienekleidung bzw. der Geschirrtücher genutzte Waschmaschine war verunreinigt. Das Maschinenwasser wurde auf den Fußboden ge-pumpt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 20.02.2024 waren die hygienischen Mängel überwiegend behoben.
Zuständige Behörde: Kreis Solingen - 05 1 22
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.03.2024
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
NUR Bäckerei GmbH Krayer Str. 194
45307 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Betrieb war keine Warmwasserversorgung vorhanden. Die Personalhygiene, insbesondere die Händehygiene, war unzureichend. Sämtliche Kontaktflächen (z.B. Lichtschalter, Griffe) waren mit Altfettkondensat und alten verkrusteten Produktresten verunreinigt. Die Tür- und Griffaufhängungen der Kühleinrichtungen waren mit alten verkrusteten Produktresten verunreinigt. In den Kühleinrichtungen waren die Kühlaggregate inkl. Verdampferschutzgitter altschmutzig. Diverse Lebensmittelkontaktmaterialien (z.B. Pfannen, Backbleche) wurden so gelagert, dass diese nicht ausreichend abtrocknen konnten. Der Fußboden war mit alten verkrusteten schwarzen Produktresten verunreinigt, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen. Von den Wänden blätterte stellenweise der Farbanstrich ab, insbesondere in den bodennahen Bereichen. Die Dichtungen der Kühleinrichtungen waren schadhaft und mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Im Lagerraum wurde in den Rand- und Eckbereichen und hinter den Kühleinrichtungen Schadnagerkot vorgefunden. Kondensat des Tiefkühlhauses wurde in einen Eimer hinter dem Tiefkühlhaus, der bereits überlief, abgeleitet. Um den Eimer herum befand sich bereits eine großflächige Wasseransammlung. Im Tiefkühlraum wurden Teigrohlinge vorgefunden, welche nicht ausreichend abgedeckt waren. Der Stikkenwagen, in welchem die Teigrohlinge lagerten, war mit alten Produktresten und schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Im Kühlraum war die Decke im Bereich der Verkabelung des Verdampfers verrußt. Im Kühlraum für Gemüse blätterte der Farbanstrich stellenweise ab. Die Regale, auf welchen das Obst und Gemüse offen lagerte, waren stark mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Lebensmittel (z.B. Spitzpaprika grün, Blumenkohl, Rotkohl) waren bereits mit schimmelartigen Belägen behaftet. Im Kühlraum für Teigrohlinge waren die Stikkenwagen, in welchen Teigrohlinge und Hackfleischmassen lagerten, mit alten Produktresten verunreinigt. Insbesondere im Bereich der Führungsschienen befanden sich schwarzschmierige Beläge. In der Küche war die Tiefkühltruhe von innen vereist. Innerhalb der Tiefkühltruhen lagerten eigens eingefrorene Lebensmittel (z.B. Teige, mariniertes Geflügel, Köfte) ohne eine ausreichende bzw. gefriergeeigneter Umhüllung. Zudem fehlte eine interne Kennzeichnung der eigens eingefrorenen Lebensmittel. Die Mikrowelle war im Inneren verunreinigt. Die Regale waren unterhalb mit alten Produktresten verunreinigt. Die Spülbrause war im Bereich des Auslasses und der Griffflächen mit alten verkrusteten Produktresten verunreinigt Der Wrasenabzug war im Inneren mit Altfettkondensat verunreinigt. Im Bereich der Bedientheke war der untere Kühlbereich des Bedientresens mit alten verkrusteten schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Die Ablaufrinne unterhalb der Kühlrippen war mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. In der Bäckereiabteilung war die Silikonfuge an der Handwaschgelegenheit mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Der Kühltisch, in welchem eine Schale mit rohem Ei stand, war von innen mit alten Produktresten verunreinigt. Die Gittereinsätze des Kühltisches waren stellenweise schadhaft, so dass der Lack abplatzte. Die Saladette war unterhalb mit alten Produktresten verunreinigt. Innerhalb der Saladette unter den GN-Behältern befand sich eine Flüssigkeit, welche eine milchig gelartige Konsistenz hatte und mit alten Produktresten verunreinigt war. Die Holzkisten für die Teigrohlinge waren von außen und innen mit alten Produktresten verunreinigt. Die Abdeckfolien der Stikkenwagen waren von innen mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Reinigungsgerätschaften lagerten mit unmittelbaren Fußbodenkontakt. Der Servierwagen und der Spiralkneter waren mit alten Produktresten verunreinigt. Das Abzugsgitter der Öfen war mit staubartigen Belägen verunreinigt. Im Verbindungsgang vor dem Raum für Bedarfsgegenstände wurden in den Tiefkühlschränken Lebensmittel ohne eine ausreichende Abdeckung gelagert. Die Tiefkühlschränke waren im Inneren mit alten Produktresten verunreinigt. Im Personal WC Raum war der Spender für Handdesinfektionsmittel nicht befüllt. Im Lagerraum im EG lagerten verunreinigte Eimer in unmittelbarer Nähe zu gereinigtem Lebensmittelkontaktmaterial (z.B. GN-Behälter). In der Spülküche waren die Spülmaschinen von innen mit alten Produktresten und schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Im Umkleideraum war eine regelmäßige Reinigung nicht ersichtlich. Auf den Spinden lagerten diverse Gegenstände (z.B. Schuhe, Schulsachen). Es wurde eine Waschmaschine vorgefunden, welche von innen mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt war. Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel aufgrund der mangelnden Betriebs- und Personalhygiene. Eine Grundreinigung, Schädlingsbekämpfung und Herstellung der Warmwasserversorgung wurden angeordnet, ca. 80 Kg Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen und eine der Spülmaschinen für die Nutzung gesperrt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 27.02.2024 war die angeordnete Grundreinigung ausreichend durchgeführt.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.09.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Bäckerei Claßen GmbH Nordstraße 9
52353 Düren
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 09.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Schadnagerbefall in der Filiale
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt.
Zuständige Behörde: Kreis Düren - 05 3 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 23.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Café Extrablatt zur Aa GmbH Begstraße 67
48143 Münster
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 07.03.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im wiederholten Maß wies der Produktionsbereich, in welchem Lebensmittel verarbeitet werden, einen schlechten Reinigungs- und Hygienezustand in nicht unerheblichem Ausmaß auf. Verschiedene Kühlmöbel (an der Bedientheke sowie in der Küche) wiesen im Inneren starke Verunreinigungen auf. Zahlreiche Unterseiten von Servierwagen sowie Regalen waren stark schimmelähnlich verunreinigt. Die Verdampferschutzgitter in den Kühlräumen wiesen erneut starke teilweise schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Im Bierkeller wiesen die Wände im Bereich der Bierleitungen starke schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Es zeigten sich erneut schimmelähnliche Verunreinigungen an den Regalen des Kühlhauses. Die Fußböden (insbesondere im Bierkühlhaus, bei der Dosieranlage sowie im Lagerbereich) waren in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter den Einrichtungsgegenständen stark verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 15.03.2024 - Die hygienischen Mängel der vergangenen Kontrollen wurden durch den Betrieb zum größten Teil abgestellt.
Zuständige Behörde: Stadt Münster - 05 5 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 23.10.2024


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