Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 16.05.2025 |
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Produktbezeichnung: | Kichererbsen, Grob |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | 220124 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 20.01.2026 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur, Großhändler |
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Name: | Marmara Import-Export GmbH |
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Straße: | Sandstr.23 |
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Ort: | 40878 Ratingen |
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| | | Analysierter Stoff: | Phosphan & Phosphidsalze (Pflanzenschutzmittel) | Untersuchungsergebnis: 0,076 mg/kg (± 50 %) | Grenzwert: 0,010 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | Art. 18 Abs. 1 VO (EG) 396/2005 i.V.m. Anh. II |
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Beschreibung des Verstoßes: | Nach Art. 18 Abs. 1 VO (EG) 396/2005 dürfen Lebensmittel ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens die Höchstgehalte für Pestizidrückstände nicht überschreiten. Für Phosphan und Phosphidsalze gilt ein Höchstgehalt von 0,010 mg/kg, welcher auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit in der Probe deutlich überschritten wird. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, welche die Anforderungen des Art. 18 Abs. 1 VO (EG) 396/2005 nicht erfüllen, ist nach § 9 Abs. 1 LFGB verboten. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.11.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 14.05.2025 |
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Produktbezeichnung: | Nadi Walnut Cookies |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | S. N: SE 234 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 20/05/2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
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Name: | Gold Food Trading |
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Straße: | Hermann-Löns-Str.16a |
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Ort: | 51145 Köln |
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| | | Analysierter Stoff: | 3-MCPD | Untersuchungsergebnis: 3825 +/- 1147 μg/kg Fett | Grenzwert: 1250 μg/kg Fett |
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Rechtsvorschrift: | VO (EU) 2023/915 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Überschreitung des Höchstwertes der Prozesskontaminante 3-MCPD (3-Monochlorpropandiol) im Gesamtfett des Produktes. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 14.11.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 02.06.2025 |
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Produktbezeichnung: | Hackfleischspieß Kalb nach Döner Kebap Art gewürzt |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 24.07.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | MD-LP Gastronomie GmbH |
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Straße: | Anna-Schneider-Steig7 |
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Ort: | 50678 Köln |
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| | | Analysierter Stoff: | Glutaminsäure (Glutamat) | Untersuchungsergebnis: 13.742 mg/kg | Grenzwert: 10.000 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | In der Probe wurde Glutaminsäure mit einem Gehalt von 13742 mg/kg (+/- 1212 mg/kg) nachgewiesen. Bei Glutaminsäure (E 620) handelt es sich um einen Zusatzstoff, der als Geschmacksverstärker eingesetzt wird. Bei Glutaminsäure und deren Salze (E620 bis E625) handelt es sich um Zusatzstoffe, die nach Anhang II Teil C Nr. 1 Gruppe I i. V. m. Teil E Nr. 08.3.2 VO (EG) 1333/2008 mit einer
Höchstmenge von 10g/kg (10000mg/kg) zugelassen sind. Die zulässige Höchstmenge ist damit in der untersuchten Probe gesichert überschritten. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.12.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 02.06.2025 |
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Produktbezeichnung: | Baharim mein Gewürz Zencefil Toz (Ingwer gemahlen) |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | af-gp-0224 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 19.10.2028 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | Yilmaz Feinkost GmbH |
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Straße: | Marktstr.10 |
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Ort: | 50968 Köln |
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| | | Analysierter Stoff: | Aflatoxin B1 und Summe der Aflatoxine | Untersuchungsergebnis: 52,8 und 60,6ug/kg | Grenzwert: 5 und 10 ug/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO (EU) 2023/915 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Der in der Probe ermittelte Gehalt an Aflatoxin B1 sowie die Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2
überschreiten unter Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit gesichert die für getrockneten Ingwer
festgesetzten Höchstgehalte. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.12.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 23.04.2025 |
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Produktbezeichnung: | Lays Roasted Seaweed Grain Flavour |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | 20231024QKE1 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 23/10/2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | SWF Grosshandel&Franchise GmbH |
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Straße: | Rheinparkallee12 |
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Ort: | 40789 Monheim |
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| | | Analysierter Stoff: | Farbstoffe "Gardenie gelb" und "Gardenie blau" | Untersuchungsergebnis: gekennzeichnet | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | Art. 5 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Nach Art. 5 VO (EG) 1333/2008 darf niemand ein Lebensmittel in Verkehr bringen, in dem Lebensmittelzusatzstoffe vorhanden sind, die nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehen. Nach Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Anh. II VO (EG) 1333/2008 dürfen nur zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden. Die Farbstoffe "Gardenie gelb" und "Gardenie blau" sind nicht in der Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt. Auf dem Produkt "Lays Roasted Seaweed Grain Flavour" sind diese Farbstoffe in der Zutatenliste aufgeführt. Entsprechend hat der Importeur SWF Grosshandel&Franchise GmbH das betroffene Lebensmittel verbotenerweise entgegen Art. 5 und Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anh. II VO (EG) 1333/2008 in Verkehr gebracht. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Cafe il Barista Friedrichstr. 38 |
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| 53111 Bonn |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 03.06.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | ./. |
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Verstoß : | Bedientresen: Der Fußboden war unter den Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen mit altem Müll, Glasscherben und div. Gegenständen verunreinigt, der Lebensmittelkühlschrank war am Boden mit braunen Flecken verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund von Verunreinigungen im Innern der Maschine nicht mehr zum Verzehr geeignet und wurden entsorgt; Die Eiswürfelmaschine war im Innern durch Schwarzschimmel und braune Verschleimungen verunreinigt; Die Spülmaschine war mit Kalkkränzen, braunen Anhaftungen und losen Anhaftungen verunreinigt, im Innern der Spülmaschine konnten massive Rotschmiere-Anhaftungen festgestellt werden; Im Schrank unterhalb des Waschbeckens konnte erheblicher Mäusekot in allen Bereichen festgestellt werden; Der Innenraum des Getränkekühlschranks war verunreinigt; Kühltheke: Die Kühlvitrine war mit alten Lebensmittelresten schimmelähnlich verunreinigt; Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Betrieb amtlich geschlossen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nach der am 04.06.2025 erfolgten Nachkontrolle konnte der Betrieb wieder geöffnet werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Shajee Traders Schützenbahn 23 |
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| 45127 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Verkaufsraum wurde auf dem Fußboden unter den Einrichtungsgegenständen Schadnagerkot gefunden. Ebenso wurde im Lagerraum (UG) in den Regalen und auf dem Fußboden unter den Einrichtungsgegenständen Schadnagerkot vorgefunden. Unterlagen über ein Schädlingsmonitoring konnten nicht vorgelegt werden. Im Lagerraum war der Boden in den Rand- und Eckbereichen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Im Gefrierraum wiesen einige Produkte stellenweise Gefrierbrand auf. Im Verkaufsraum war der Boden in den Rand- und Eckbereichen, insbesondere unter den Einrichtungsgegenständen, stark verunreinigt. In den Tiefkühltruhen befanden sich zahlreiche Produkte mit Gefrierbrand.
Es wurde angeordnet, den Betrieb bis zur Grundreinigung zu schließen und eine professionelle Schädlingsbekämpfung durchführen zu lassen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nach erfolgter Grundreinigung wurde der Betrieb am 02.04.2025 wieder freigegeben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| La Sude Cafe & Restaurant Dieselstr. 184 184 |
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| 47166 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | 1.In den Tiefkühltruhen im Lagerraum wurde selbst eingefrorenes gebratenes Hackfleisch und geschnittenes Drehspießfleisch, dass im Beutel eine starke Eisbildung aufwies, vorgefunden.
2.Die elektrische Salatschneidemaschine war von außen verunreinigt. Des Weiteren wurden mit alten Salatresten verunreinigte Schneidescheiben vorgefunden.
3. Die Belagkühlung war unterhalb der Metalleinsätze mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.
4. In der Küche war der Zwischenraum zwischen Untertischkühlung und Arbeitstisch mit Lebensmittelresten verunreinigt.
5. In der Küche waren diverse Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (z.B. Pfannen, Metallsiebe) unzureichend gereinigt.
6. Die Schüttbehälter für Gewürze waren von außen und innen verunreinigt.
7. Am Handwaschbecken in der Küche fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrockenen (z.B. Flüssigseife und Papierhandtücher).
8. Am Handwaschbecken im Bereich Anbauküche Grill fehlte die Warmwasserzufuhr.
9. Im großen Gastrokühlschrank im Bereich Anbauküche Grill war das Verdampfergitter, der Boden und das Einschubgitter mit einem Fettfilm verunreinigt. Hier lagerten u.a. nicht abgedeckte Hackfleischspieße.
10. Der Knethaken an der Knetmaschine war im oberen Bereich nicht ausreichend gereinigt.
11. Der gekühlte Fleischwolf war im Einfüllstutzen und an der zerlegten Schnecke mit alten. angetrockneten Fleischresten verunreinigt.
12.Im Kühlhaus auf dem Hof waren Decke, Wände und sämtliche Regalflächen mit einem schimmelähnlichen Belag verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Es wurde eine Grundreinigung des gesamten Betriebes angeordnet. In der Nachkontrolle am 21.02.2025 waren die hygienischen Mängel weitestgehend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 03.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 29.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| La Sude Cafe & Restaurant Dieselstr. 184 |
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| 47166 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | 1.In den Tiefkühltruhen im Lagerraum wurde selbst eingefrorenes gebratenes Hackfleisch und geschnittenes Drehspießfleisch, dass im Beutel eine starke Eisbildung aufwies, vorgefunden.
2. Die elektrische Salatschneidemaschine war von außen verunreinigt. Des Weiteren wurden mit alten Salatresten verunreinigte Schneidescheiben vorgefunden.
3. Die Belagkühlung war unterhalb der Metalleinsätze mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.
4. In der Küche war der Zwischenraum zwischen Untertischkühlung und Arbeitstisch mit Lebensmittelresten verunreinigt.
5.In der Küche waren diverse Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (z.B. Pfannen, Metallsiebe) unzureichend gereinigt.
6. Die Schüttbehälter für Gewürze waren von außen und innen verunreinigt.
7. Am Handwaschbecken in der Küche fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrockenen (z.B. Flüssigseife und Papierhandtücher).
8. Am Handwaschbecken im Bereich Anbauküche Grill fehlte die Warmwasserzufuhr.
9.Im großen Gastrokühlschrank im Bereich Anbauküche Grill war das Verdampfergitter, der Boden und das Einschubgitter mit einem Fettfilm verunreinigt. Hier lagerten u.a. nicht abgedeckte Hackfleischspieße.
10. Der Knethaken an der Knetmaschine war im oberen Bereich nicht ausreichend gereinigt.
11. Der gekühlte Fleischwolf war im Einfüllstutzen und an der zerlegten Schnecke mit alten. angetrockneten Fleischresten verunreinigt.
12. Im Kühlhaus auf dem Hof waren Decke, Wände und sämtliche Regalflächen mit einem schimmelähnlichen Belag verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Es wurde eine Grundreinigung des gesamten Betriebes angeordnet. In der Nachkontrolle am 21.02.2025 waren die hygienischen Mängel weitestgehend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 29.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Catania, Giuseppe / Eiscafe Florenz Marktplatz 3-5 |
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| 40764 Langenfeld (Rhld.) |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Schlagsahne, ungezuckert |
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Verstoß : | Die beprobte "Sahne, ungezuckert" wies deutlich überhöhte Keimgehalte auf. Darüber hinaus konnten zum Untersuchungszeitpunkt bereits sensorische Abweichungen in Form von säuerlichem Geruch festgestellt werden. Daraus ergibt sich, dass das Lebensmittel nicht (mehr) zum Verzehr geeignet war. Nach Art. 14 Abs. 1, 2 b) VO (EG) 178/2002 ist es verboten Lebensmittel in Verkehr zu bringen, die nicht für den Verzehr durch den Menschen geeignet sind. |
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Status der Mängelbeseitigung: | kein Nachweis über Mängelbeseitigung vorgelegt (Stand 28.05.2028) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gemeinschaftsverpflegung, Küchen, Kantinen, Caterer |
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| Dream Catering UG Dorneburger Straße 6 |
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| 44652 Herne |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.06.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Rashidi, Sina - Roj - Market Hindenburgstr. 155 |
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| 41061 Mönchengladbach |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 13.03.2025 und 17.04.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In der Metzgereiabteilung wurden am 13.03.2025 Beschädigungen und Verunreinigungen an Flächen, am Fußboden, an Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kamen, am Handwaschbecken sowie an der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen festgestellt. In der Kühlzelle der Metzgerei wurden Verunreinigungen der Regale festgestellt. Das Kondenswasser des Kühlaggregats wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Im Trockenlager wurden Abfälle gelagert. Hier wurden Zigarettenstummel auf dem Boden sowie ein als Aschenbecher genutztes Gefäß vorgefunden, was auf einen Verstoß gegen das in Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, herrschende Rauchverbot schließen liess. Der Fußboden im Kellerbereich vor der Kühlzelle war verunreinigt und verbraucht. Auch hier wurden Zigarettenstummel auf dem Boden vorgefunden. Außerdem wurde
gegen Aufzeichnungspflichten im Rahmen der Eigenkontrollen und gegen Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit verstoßen.
Bei der Nachkontrolle am 17.04.2025 wurden erneut Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten im Rahmen der Eigenkontrollen und gegen Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit festgestellt. In der Metzgereiabteilung wurden noch immer Beschädigungen an Flächen festgestellt. In der Kühlzelle der Metzgerei wurden weiter Schmutzansammlungen an den Regalen festgestellt.
Der Kellerbereich vor der Kühlzelle befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurde zudem ein Deckendurchbruch festgestellt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei Kontrollen am 09.05.2025 und 22.05.2025 wurden weiterhin Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben festgestellt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Aburashed Alhomsi, Zuheir - Meat Point Nedderstr. 23 |
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| 42551 Velbert |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | alle in dem Betrieb hergestellten Lebensmittel |
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Verstoß : | Es wurde ein Schadnagerbefall im Lagerbereich von Lebensmitteln in dem
Betrieb festgestellt. Alle Lebensmittel in dem Lager waren einer
erheblichen Gefahr der Kontamination mit Schadnagerausscheidungen
ausgesetzt. Weiter wies die Grundhygiene im Betrieb gravierende Mängel
auf. Lebensmittel wurden in Verkehr gebracht, die unter unzureichenden
hygienischen Umständen hergestellt wurden. Der hygienische Zustand
der Betriebsräume war insgesamt nicht zufriedenstellend. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Es waren keine Schadnagerspuren mehr festzustellen. Die Grundhygiene wurde wieder herstellt. (Stand 06.02.2025) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Güven GmbH Dönerproduktion & Fleischgroßhandel Teichstr. 22 |
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| 42551 Velbert |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.11.2024, 28.11.2024, 12.12.2024 und am 14.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Hygieneschulungen sind zwar erfolgt, jedoch aufgrund der vorgefundenen
Hygienemängel als unwirksam einzustufen. Gefrorene, verpackte
Dönerspieße standen erneut länger in der ungekühlten Eingangshalle. Es
bestand die Gefahr, dass die Ware antaut. Im Betrieb wurde eine
mangelnde Grundhygiene festgestellt, in dem u. a. diverse Wände und
Decken schimmelartig verunreinigt waren. Demnach wurde der
Reinigungs- und Desinfektionsplan augenscheinlich nicht eingehalten.
Weiter wurden im Betrieb diverse verunreinigte Oberflächen und
Gegenstände mit Lebensmittelkontakt vorgefunden. Zuletzt
wurden einige bauliche Mängel, u. a. beschädigte Wände und
Silikonfugen vorgefunden, sodass eine angemessene Reinigung nicht
möglich war. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Hygienemängel wurden überwiegend beseitigt. Wandfliesenfugen und
Silikondichtungen zu Flächen zwischen Decken- und Wandbereichen
waren immer noch stellenweise schimmelartig verunreinigt. (Stand
14.01.2025)
Der Schimmel wurde nachweislich durch den Unternehmer am
22.01.2025 beseitigt. Die baulichen Mängel, insbesondere die beschädigten Wände und Silikonfugen wurden erneuert bzw. in Stand gesetzt. Eine angemessene Reinigung hat stattgefunden.
Bei der Kontrolle am 05.05.2025 wurde festgestellt, dass alle Mängel beseitigt wurden.
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gemeinschaftsverpflegung, Küchen, Kantinen, Caterer |
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| Catering Gebäude Service Mitte GmbH Binsfelder Burg |
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| 52388 Nörvenich |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Nichtbeachten von Hygienevorschriften bei der Herstellung, Behandlung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, allgemeine Hygienemängel im Betrieb. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Düren - 05 3 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 28.10.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Arlecchino Andreasstr. 3 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde wiederholt Schädlingsbefall (Mäusekot, Schaben, Larven u.Ä.) in folgenden Bereichen festgestellt:
Anlieferungsbereich – Schabenbefall
UG – Lagerraum mit Fasskühlung - Schabenbefall
UG Mülllager/ Fettabscheider –Schabenbefall
Pizzabereich –Mäusekot
Küche – erhebliches Aufkommen an Fluginsekten
Theke mit Gastraum – Schabenbefall
Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt:
Der Fasskühler war schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Pizzateig
- Salat
- Thunfisch
- Käse
- Saucen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 09.05.2025 Grundreinigung und Desinfektion wurde durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Offene Lebensmittel wurden entsorgt |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Fleischerei, Metzgerei |
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| Fleischerei Ermis Sickingstraße 183 |
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| 45772 Marl |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Fleischerei, Metzgerei |
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| Fleischerei Ermis Sickingstraße 183 |
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| 45772 Marl |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gemeinschaftsverpflegung, Küchen, Kantinen, Caterer |
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| Borger, Marco Andreas - Kantine und Imbiss SMS Meer Ohlerkirchweg 66 |
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| 41069 Mönchengladbach |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.07.2024 und 07.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Bei der am 10.07.2024 durchgeführten Plankontrolle wurden unter anderem folgende Mängel festgestellt: In der Küche wurden Verunreinigungen der Aufschnittmaschine, der Kochlöffel, des Auslaufhahns des Kochkessels in der Küche, des Arbeitstisches, des Handwaschbeckens, des Fußbodens, der Oberfläche des Tiefkühlschrankes sowie der Decke festgestellt. Im Vor – Kühlraum wurden Verunreinigungen des Türblatts und des Verdampferschutzgitters festgestellt. Zudem waren die Fußbodenfliesen in der Küche sowie die Wandfliesen in der Spülküche beschädigt. Die Transportspülmaschine und die Wände in der Spülküche waren verunreinigt. Die Ordnung und Struktur verschiedener Betriebsräume war mangelhaft, so dass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Bei einer Nachkontrolle am 19.07.2024 waren die meisten Mängel abgestellt. Es wurde angeordnet, die noch bestehenden Mängel umgehend zu beseitigen.
Bei der am 07.05.2025 durchgeführten Plankontrolle wurden erneut Hygienemängel festgestellt:
Im Vor-Kühlraum wurden Verunreinigungen an der Decke, an Elektroinstallationen und Betriebsgegenständen festgestellt. Fußbodenfliesen im Anlieferungsbereich waren beschädigt. Im Gefrierraum für Fleisch und Fisch wurden Lebensmittel vorgefunden, die in ungeeigneten Verpackungen / Umhüllungen eingefroren worden waren. Im Gefrierraum für Brot und Gemüse war der Fußboden verunreinigt. Hier wurden Lebensmittel in nicht verschlossenen Verpackungen vorrätig gehalten. Von der Tropfschale des Verdampfers war Kondensatflüssigkeit auf verpackte Lebensmittel getropft und vereist. In der Küche wurden Verunreinigungen an der Dunstabzugshaube, Kochlöffeln, dem Auslaufhahn des Kochkessels, Schneidebrettern und Zwischenräumen der Küchenmaschinen festgestellt. Außerdem war der Fußboden nicht vollständig verfugt, so dass sich hier Verunreinigungen absetzen konnten. Die Wandfliesen waren teilweise beschädigt. In der Spülküche wurden Verunreinigungen und Beschädigungen der Bandtransportspülmaschine festgestellt. Außerdem wurden hier gereinigte Bedarfsgegenstände in einem unsauberen Einkaufswagen zwischengelagert bzw. transportiert. Der Fußboden dieses Raumes war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt und verkalkt, die Silikonfuge an diesem Waschbecken war beschädigt und ebenso wie das Abflussrohr verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 14.05.2025 waren noch nicht alle Mängel behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Fleischerei, Metzgerei |
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| Miran GmbH Alaska Fleisch Heidestr. 216 |
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| 51147 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.04.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch schlechten Zustand. Es wurden zahlreiche Mängel festgestellt.
Außenbereich:
Eine Palette mit Fleisch wurde auf dem Hof zur Verladung bereit gehalten. Die stichprobenartig ermittelte Temperatur betrug 5,8°C und überschritt damit die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur von 4°C.
Umkleideraum Rotfleisch schwarz:
Die Oberseiten der Spinde waren verunreinigt. Die Schwelle/Stufe zum anderen Umkleidebereich war nach wie vor mit Klebeband beklebt. Dieser Fußbodenbereich war damit nicht so gestaltet, dass dieser leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren war.
Umkleideraum Rotfleisch weiß:
Auf dem Spind lagerten Zettel und Verpackungen. In dem Spalt zwischen Spindrückseite und Wand befand sich Arbeitskleidung. Die Ordnung und Struktur des Raums war mangelhaft. Säcke mit verschmutzter Arbeitskleidung sammelten sich entlang der Wand. Im Schuhregal wurden private neben Arbeitsschuhen gelagert. Arbeitskleidung lagerte teilweise auf den Schuhen oder auf dem Boden davor.
Hygieneschleuse Rotfleisch:
Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war defekt.
Anlieferungsbereich Rotfleisch:
Das Außenrolltor schloss nicht vollständig bündig mit dem Boden ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde.
Flur Rotfleisch:
Die Decke war in der rechten Ecke (im Bereich über dem Handwaschbecken/Feuerlöscher) verunreinigt.
Kühlraum verpackte Ware Rotfleisch/ Verpackungsmaterial:
Es wurden Lebensmittelverpackungen so aufbewahrt - zum einen zwischen Reinigungsmittelkanistern und Kisten, zum anderen im verschmutzten Wannenwagen, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt.
Technikraum:
Die Ordnung und Struktur des Raums war nach wie vor mangelhaft. Reinigungsutensilien, z.B. Wischer mit oder ohne Wischtuch und Staubwedel, wurden auf dem Boden abgestellt, Schläuche lagen auf dem Boden und Kartons lagerten im Raum. Die im Raum befindlichen Reinigungsgeräte waren teilweise erheblich verunreinigt.
Kühlraum Rotfleisch 3:
Der Verdampfer war verunreinigt. Die mit Schmierfett verunreinigte Stange wurde nach wie vor offen im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, aufbewahrt.
Kühlraum Rotfleisch 2:
Der Verdampfer war verunreinigt.
Hackfleischraum:
Es wurden private Getränkeflaschen im Raum aufbewahrt.
Knochen/Messerschleifraum Rotfleisch:
Die Wände waren teilweise im oberen Bereich verunreinigt.
Zerlegungsraum Rotfleisch:
Der Erste-Hilfe-Kasten war verunreinigt. Die Decke vor dem Verdampfer war verunreinigt. Die Decke war in der Ecke neben dem Verdampfer verunreinigt. Die Unterseite der Querstreben am Zerlegetisch war verunreinigt.
Flur:
In einer Ecke lagerte lose Arbeitskleidung, Wäschesäcke, Kartons und E2-Kisten.
Personaltoilette:
Es herrschte ein ammoniakalischer Geruch.
Anlieferungsbereich Weißfleisch:
Die Türdichtung war trotz mehrfacher Bemängelung nach wie vor beschädigt. Der Bereich unterhalb der Türdichtung (dort wo sich die Türdichtung eigentlich befinden sollte) war verunreinigt.
Knochen Messerschleifraum Weißfleisch:
Der Verdampfer war verunreinigt. Das Kat-III-Material wurde ungekühlt gelagert. Es herrschte ein fauliger Geruch. Die Türdichtung war verunreinigt.
ehemalige Zerlegung Weißfleisch / jetzt Kühllager:
Die Hohlkehlung war trotz Fristablauf zur Instandsetzung nach wie vor beschädigt. Die Wand zwischen Waschbecken und Kühlraum war trotz Fristablauf nach wie vor im unteren Bereich stark verunreinigt.
Kühlraum Weißfleisch:
Der Verdampfer, insbesondere der Temperaturfühler, war durch Staubansammlungen verunreinigt.
Kühlraum verpackte Ware:
Es wurde unverpacktes Fleisch in einem verschmutzten und beschädigten Kunststoffbehälter aufbewahrt, sodass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Das Fleisch kam außerdem mit verschmutzten Eimern bzw. Tonnen in Kontakt, in denen Salz gelagert wurde.
Kühlfahrzeug K - MA 6262:
Der Fahrzeuginnenraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der am 19.05.2025 durchgeführten Plankontrolle wurden wiederholt zahlreiche hygienische Mängel festgestellt. Die unverzügliche Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei den am 22. und 28.05.2025 durchgeführten Nachkontrolle waren die am 19.05.2025 festgestellten Mängel zum überwiegenden Teil nicht abgestellt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Im Goldenen Ring Burgplatz 21-23 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche
- Gastraum mit Theke
- Küche mit Spülküche
- UG Bankettlager
Die Verunreinigungen durch Schadnagerkot befand sich auf dem Fußboden
insbesondere in den Rand und Eckbereichen des Fußbodens. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 20.03.2025 vorgenannte Mängel
abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Braustübchen Frankfurter Str. 229-231 |
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| 40595 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden massive Hygienemängel in folgenden Bereichen festgestellt:
Schankraum mit Theke – die Spüle für die Reinigung der Biergläser war mit
gelblich-braunen bis hin zu schwarzen Rückständen verunreinigt.
Der Tiefkühlschrank war im Innenbereich mit braun-schwarzen Ablagerungen
verunreinigt.
Die Getränkeflaschen waren überwiegend von außen mit dunkelbraunen bis
schwarzen Ablagerungen verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Muscheln
- Fleisch
- Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 28.03.2025 vorgenannte Mängel wurden
teilweise abgestellt. Grundreinigung erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Coffee Fellows Berliner Allee 4 |
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| 40212 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- UG Müllraum
- UG Flur mit Lagerflächen Reinigungslager/Kaffeelager
- Küche
- Bedientresen
- Umkleideraum/Büro
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- belegte Bagels
- Torten
- Kuchen
- Muffins
- Milch
- usw. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 28.03.2025 vorgenannte Mängel
abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.05.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| NH Düsseldorf City Kölner Str. 186-188 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
Servicebereich – im Vorraum des Getränkekühlhauses wurde Schadnagerkot
festgestellt
Gastraum/Buffetbereich – im Bereich der Fensterfront wurde Schadnagerkot
festgestellt.
Vorbereitungsraum Frühstück – im Bereich hinter und neben dem Kühlschrank
konnten Anhäufungen von Schadnagerkot festgestellt werden, sowie auf den
Regalböden und neben dem verwendbaren Geschirr.
Großküche – im gesamten Küchenbereich wurde Schadnagerkot festgestellt.
- Topfspüle
- Anlieferungsbereich |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 28.03.2025 Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.11.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.04.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| My Tom Kopstadtplatz 8 |
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| 45127 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Betrieb waren sämtliche Griff- und Kontaktflächen stark verschmutzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden kühlpflichtige Lebensmittel (z.B. Reistaschen) außerhalb der Kühlung vorgefunden. Das Spülbecken war verunreinigt und die Silikondichtung war mit schwarzen schmierigen Belägen verschmutzt. In einer Autokühlbox befand sich Eis, in der Kühlbox befand sich verunreinigtes Entnahmebesteck und der Lüfter war mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Im Verkaufsraum wurden kühlpflichtige Lebensmittel wie z. B. frische Bao’s (gefüllte Teigtaschen) außerhalb der Kühlung gelagert. In einem Kühlschrank war das Verdampferschutzgitter mit schwarzen schmierigen Belägen verunreinigt. In den Tiefkühltruhen wiesen verschiedene Lebensmittel Gefrierbrand auf. Fischereierzeugnisse wie z. B. Langusten wurden ohne Kennzeichnung und in ungeeigneter Verpackung eingefroren. Lebensmittel, z. B. Petersilie, wurden in unhygienischer Umgebung auf dem Fußboden abgepackt. Im Lagerraum befanden sich verschiedene Küchenutensilien, wie z.B. eine Teigknetmaschine, die verunreinigt waren. Im Kühlraum war der Boden verunreinigt und der Verdampfer war im hinteren Bereich mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Auf dem Fußboden standen Behälter mit Lebensmitteln. In der privaten Küche wurden Lebensmittel für gewerbliche Zwecke zubereitet. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Die Hoftür war stark verschmutzt. Der Fleischwolf war mit alten Produktresten kontaminiert. Die Spülbrause war mit schwarzen schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Neben der Spüle stand ein Behälter mit Tintenfisch. Der Konvektomat war von innen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Die Regalböden waren mit Altfettkondensat verunreinigt. In einem externen Lagerraum wurden Spuren von Mäusekot gefunden. Hier wurden in einer Tiefkühltruhe Fleisch- und Wurstwaren gelagert, welche stellenweise Eisschnee innerhalb der Verpackung aufwiesen.
Es wurde eine Betriebsschließung und eine Grundreinigung angeordnet sowie das Inverkehrbringen verschiedener Lebensmittel untersagt. Des Weiteren wurde angeordnet einen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.
Bei einer Nachkontrolle am 21.03.2025 wurde die Betriebsschließung aufgehoben. Die Grundreinigung war ausreichend erfolgt. Die Untersagung der Eigenproduktion von Lebensmitteln blieb weiterhin bestehen. Bei einer weiteren Kontrolle am 28.03.2025 wurde festgestellt, dass gegen die Untersagung zu Eigenproduktion von Lebensmitteln verstoßen wurde. Des Weiteren wurden diverse hygienische Mängel im Betrieb festgestellt. Daraufhin wurde erneut eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung angeordnet. Zudem wurde das Inverkehrbringen von verschiedenen Lebensmitteln untersagt. Bei einer Nachkontrolle am 31.03.2025 wurde der angeordneten Grundreinigung nicht ausreichend nachgekommen. Weiter wurde zum Kontrollzeitpunkt erneut in der Küche produziert. Die Betriebsschließung konnte daher nicht aufgehoben werden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer weiteren Kontrolle am 02.04.2025 konnte die Betriebsschließung wieder aufgehoben werden. Der angeordneten Grundreinigung wurde ausreichend nachgekommen. Die Untersagung der Eigenproduktion von Lebensmitteln bleibt weiterhin bestehen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.10.2025 |
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