Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 24.10.2024 |
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Produktbezeichnung: | Pistazieneis |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | Eismanufaktur Mönchengladbach GmbH, "Eismanufaktur" |
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Straße: | Albertusstr.26 |
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Ort: | 41061 Mönchengladbach |
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| | | Analysierter Stoff: | Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) | Untersuchungsergebnis: 0,46+/-0,23 mg/kg | Grenzwert: 0,1 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) 396/2005 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Wiederholtes Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Rückstandsgehalt des Biozids Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC), der den durch VO (EG) 396/2005 festgelegten Höchstgehalt überschreitet |
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Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.04.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 05.11.2024 |
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Produktbezeichnung: | Frozen Malabar Parotta (Brote nach indischer Art tiefgefroren) |
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weitere Angaben zum Produkt: | Lot.: AM24/002F 496 |
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Los-/ Chargennummer: | AM24/002F 496 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 06.2026 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur, Großhändler |
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Name: | transfood wholesale / Abdul Hameed, Marie Angela |
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Straße: | Gothaer Str.6 |
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Ort: | 40880 Ratingen |
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| | | Analysierter Stoff: | Glycidol & 3-MCPD | Untersuchungsergebnis: Glycidol: 3229 +/- 969 µg/kg Fett & 3-MCPD: 9339 +/- 2802 µg/kg Fett | Grenzwert: Glycidol: 1000 µg/kg Fett & 3-MCPD: 1250 µg/kg Fett |
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Rechtsvorschrift: | Art. 2 Abs. 1 VO (EU) 2023/915 i. V. m. Anh. I Nr. 5.3 & 5.4.1 |
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Beschreibung des Verstoßes: | 3-MCPD ist ein karzinogener (krebserregender) Prozesskontaminant bei pflanzlichen Ölen und Speisefetten. Glycidol ist ebenfalls ein Kontaminant, der bei pflanzlichen Ölen und Speisefetten prozessbedingt entstehen kann und als karzinogen und genotoxisch (potenziell genverändernd) eingestuft. Daher sind für Glycidol und 3-MCPD Höchstgehalte festgelegt worden. Lebensmittel, deren Fettanteil diese Höchstgehalte überschreiten dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 05.05.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 31.10.2024 |
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Produktbezeichnung: | Colourful Short Pipe Fryums Kurzes Rohr gefärbt |
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weitere Angaben zum Produkt: | Charge/ LOT: SHN002 |
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Los-/ Chargennummer: | SHN002 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 31/10*2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur, Großhändler |
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Name: | SHN Foods GmbH |
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Straße: | Kokkolastr.5 |
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Ort: | 40882 Ratingen |
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| | | Analysierter Stoff: | Rhodamin B (Fabstoff) | Untersuchungsergebnis: positiv | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | Art. 4, 5 VO (EG) Nr. 1333/2008 i. V. m. Anh. II |
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Beschreibung des Verstoßes: | In dem Lebensmittel wurde der Farbstoff Rhodamin B nachgewiesen. Bei Farbstoffen handelt es sich um Lebensmittelzusatzstoffe. Gemäß Art. 5 VO (EG) 1333/2008 dürfen nur die in Anh. II aufgeführten (zugelassenen) Lebensmittelzusatzstoffe in Verkehr gebracht und unter den darin festgelegten Bedingungen in Lebensmitteln verwendet werden.
Rhodamin B ist nicht in Anh. II aufgeführt, weshalb es sich dabei um einen nicht zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff handelt. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 05.05.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 26.08.2024 |
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Produktbezeichnung: | Merkez Hackfleisch |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | L 022502 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 23.08.24 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur, Großhändler |
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Name: | M.S. - BG |
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Straße: | Moritzstr.17 a |
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Ort: | 47053 Duisburg |
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| | | Analysierter Stoff: | kondensierte Phosphate (hier: E 451) | Untersuchungsergebnis: P-Zahl: 3,5 +/- 0,2 | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Bei der Probe „Merkez Hackfleisch“ handelt es sich laut sensorischer Untersuchung um ein Fleischerzeugnis. In der Probe wurde der Zusatz von kondensierten Phosphaten nachgewiesen. Der Zusatz von E451 ist auf der Originalkennzeichnung im Zutatenverzeichnis angegeben.
Die Verwendung des Zusatzstoffes E 451 ist für das vorliegende Produkt nicht zulässig. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.02.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 14.10.2024 |
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Produktbezeichnung: | Takis |
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weitere Angaben zum Produkt: | Verschiedene Geschmacksrichtungen: "Fuego", "Zombie Habanero", "Nitro" |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur, Großhändler |
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Name: | SWF Grosshandel&Franchise GmbH |
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Straße: | Rheinparkallee12 |
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Ort: | 40789 Monheim am Rhein |
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| | | Analysierter Stoff: | Farbstoff Gelborange (E110) | Untersuchungsergebnis: positiv (gekennzeichnet und chemisch ermittelt) | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | Art. 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | In den o.g. Geschmacksrichtungen der Takis Mais-Chips wurde der Farbstoff Gelborange (E110) nachgewiesen. E110 ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der in der EU nur in bestimmten Produktkategorien zugelassen ist. Für die Verwendung in Produkten der Kategorie "Knabbererzeugnis aus Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis", wozu die Takis gehören ist der Zusatzstoff nicht zugelassen. Es handelt sich hierbei somit um ein Lebenmittel, welches wegen eines nicht zugelassenen Zusatzstoffs nicht in Verkehr gebracht werden darf. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.04.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.09.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Adnan Al Manfi Frintroper Straße 203 |
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| 45359 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Alle Außentüren der Lager- und Produktionsräume standen offen, was den Zutritt Unbefugter und das Eindringen von Schädlingen begünstigte. In der Backstube wurde im Eckbereich hinter den gelagerten Gegenständen Schadnagerkot auf dem Boden vorgefunden. Auch in den Lagerräumen wurde Schadnagerkot vorgefunden. Die Wand- und Bodenbereiche waren in allen Lager- und Produktionsräumen verunreinigt. Ebenso waren alle Einrichtungsgegenstände und Geräte verunreinigt. Die Mitarbeiter in der Backstube trugen keine Hygienekleidung, sondern Straßenkleidung. Das Handwaschbecken in der Backstube war außer Betrieb. Außerdem fehlten Mittel zur Reinigung und Desinfektion der Hände. Auf dem Arbeitstisch stand neben den Fladenbroten ein Aschenbecher mit Zigarettenkippen. Auf den Tischen wurden die Fladenbrote teilweise auf Wolldecken zwischengelagert. Unterlagen über ein Schädlingsmonitoring sowie Reinigungslisten konnten nicht vorgelegt werden.
Eine Betriebsschließung, eine Grundreinigung sowie die Beauftragung einer Schädlingsbekämpfungsfirma wurden angeordnet. Außerdem wurde das Inverkehrbringen verschiedener Lebensmittel untersagt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 24.09.2024 war eine ausreichende Grundreinigung erfolgt, so dass der Betrieb zur Öffnung wieder frei gegeben wurde. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 30.03.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.09.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| HTC Uhlenhorst Uhlenhorstweg 19 |
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| 45479 Mülheim an der Ruhr |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 07.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Betriebsstätte (allgemein)
1. Verstoß: Es wurden gravierende Hygienemängel in allen Räumen, Einrichtungsgegenständen und Ausrüstungen festgestellt.
Diese Verunreinigungen stammen nicht aus dem aktuellen Tagesbetrieb.
In einigen Bereichen wurde Nagerkot gesichtet.
Küche
2. Verstoß: Der Fußboden war verunreinigt. Die Rand- und Eckbereiche waren mit alten, schwarzen Ablagerungen behaftet. Auf dem Herd stand Kochgeschirr mit alten verkrusteten Kochrückständen. Die Arbeitsflächen waren unordentlich und unsauber.
Die Einrichtungsgegenstände und Bedarfsgegenstände waren von innen und außen mit Fett und schmierigen Rückständen verschmutzt.
Spülküche
3. Verstoß: Die Spüle war mit alten Schmutzrückständen behaftet. Die Reinigungsgegenstände (Spülbürste/Schwamm) waren abgenutzt und erheblich verunreinigt. Schmutzansammlungen zeigten sich in und auf sämtlichen Einrichtungsgegenständen und Rüstzeug. Der Fußboden war mit Altverschmutzungen und Nagerkot erheblich verschmutzt.
4. Verstoß: Die Spülmaschine war im Inneren mit rotschmierigen Ablagerungen behaftet.
Lagerraum
5. Verstoß: Der Lagerraum im Keller ist aufgrund seiner baulichen Substanz nicht zum Lagern von Lebensmitteln geeignet. Die hier gelagerten Bedarfsgegenstände sind vor Benutzung zu reinigen.
Nebenraum
6. Verstoß: Die Tür zum Außenbereich stand auf. Ein Eindringen von Schädlingen wird so begünstigt.
Personaltoilette
7. Verstoß: Die Personaltoilette war unsauber und unordentlich.
Es wurde eine Grundreinigung aller Betriebsräume angeordnet.
Des weiteren muss eine Fachfirma für Schädlingsbekämpfung beauftragt werden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Es erfolgten 2 Nachkontrollen am 09.08. und am 14.08.2024.Die hygienischen Mängel waren zu diesem Zeitpunkt ausreichend behoben, der Termin für die Schädlingsbekämpfung ist bereits erfolgt. Nachweise dazu wurden mittlerweile vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 30.03.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.08.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Vida African Market Oberdorfstr. 6 |
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| 45143 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.07.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In der Betriebsstätte waren die Griff - und Kontaktflächen der Einrichtungsgegenstände stark verunreinigt. An den nach außen zu öffnenden Fenstern fehlte ein Insektenschutzgitter. Der Fußbodenbelag war stellenweise schadhaft und für eine ausreichende Reinigung nicht mehr geeignet. Die Tiefkühltruhen waren von innen vereist. Zudem wurden darin vorverpackte Lebensmittel vorgefunden, welche stellenweise Gefrierbrand und Eisschnee aufwiesen. Weiter wurden in den Truhen Lebensmittel (Fisch) vorgefunden, welche nicht verpackt waren. Der Fußboden war stark mit alten Produktresten verunreinigt, insbesondere unterhalb der Einrichtungsgegenstände. Innerhalb des Obst- und Gemüseregals wurden kühlbedürftige, eigens verpackte Lebensmittel (z.B. Rindfleisch, geräucherter Fisch) vorgefunden. Die Regaleinheiten waren von innen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Lebensmittelkontaktmaterialien waren stark verunreinigt. Im Lagerraum war der Fußboden stark in den Rand - und Eckbereichen verunreinigt. Geräucherte Fischkarkassen wurden in stark verunreinigten Kartonagen in unmittelbarer Nähe zu einer Mülltonne gelagert. Das Tiefkühlhaus roch stark nach Fisch. Außerdem wurden hier unverpackte Lebensmittel vorgefunden welche bereits Gefrierbrand aufwiesen. In einem weiteren Lagerraum wurde Sheabutter in einem Regal vorgefunden, welche offen lagerte und augenscheinlich mit Würmern befallen war. In der Personaltoilette lagerte tiefgefrorenes Fleisch auf dem Unterschrank.
Es wurde eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung angeordnet. Des Weiteren wurde das Inverkehrbringen diverser Lebensmittel untersagt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 29.07.2024 waren die Mängel ausreichend beseitigt und die Betriebsschließung wurde aufgehoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.03.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.08.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizzeria Carpe Diem Fürstenwall 153 |
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| 40215 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.07.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde großflächig Schädlingsbefall (Mäusekot) unter und hinter den
Einrichtungsgegenständen in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche,
- Verkaufsraum mit Pizzastation
Hygienemängel:
Der Teigigel/Stipproller war mit alten Lebensmittelresten und Verkrustungen
verunreinigt. Er befand sich in dem Behälter mit Grieß für die Pizzaböden.
Der Teigkneter war massiv mit alten und eingetrockneten Teigresten
verunreinigt
Der Tischdosenöffner und die Einstichstelle waren erheblich mit dunklen
schmierigen Ablagerungen verunreinigt.
Das Schneidebrett war zerfurcht und in den Riefen mit dunklen Ablagerungen
verunreinigt.
Im Kühlschrank, dessen Dichtungen massiv schimmelähnlich verunreinigt waren
lagerten teilweise offene Soßen, Krabben, roher Lachs, angeschnittenes
Gemüse, geriebener Käse, Oliven). Zudem wurde ein Behälter mi Mozzarella
direkt auf dem nicht abgedeckten rohen Lachs abgestellt. Weitere mit
Lebensmittelresten Verunreinigte Behälter befanden sich in dem Kühlschrank.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- geschnittenes Gemüse
- roher Lachs
- Pizzateig
- diverse Soßen
- geriebener Käse
- Tunfisch
- Krabben |
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Status der Mängelbeseitigung: | : Stand 12.07.2024 – Mängel größtenteils behoben. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.03.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.08.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Serdar Lahmacun Graf-Adolf-Str. 43 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.07.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Frontküche im Gastraum
- Lagerbereich Getränke
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- geschnittenes Gemüse
- Teigrohlinge
- Baquette
- Suppen
- Diverse Soßen
- Vorbereiteter Belag für Pizza |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 11.07.2024 – Mängel behoben.
Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.03.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.08.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Japan Food Express GmbH Immermannstr. 15 4 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.06.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In folgenden Bereichen wurde Schadnagerkot in den Rand- und Eckbereichen
des Fußbodens vorgefunden:
- Verkaufsraum
- Fischabteilung
- Vorbereitungsraum
- Küche
Hygienemängel:
Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt und verstaubt.
Der Verampfer und die Deckenlampe im Kühlraum war schimmelähnlich
verunreinigt.
Der Kühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Es lagerten diverse
Fertiggerichte, Sushi.
Es wurden folgende Lebensmittel vorgefunden:
diverser Fisch, Obst, Fleisch |
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Status der Mängelbeseitigung: | : Stand 24.06.2024 – Hygienische Mängel wurden
behoben. Schädlingsfreiheitsbescheinigung liegt vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.03.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.08.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| El Greco Elisabethstr. 87 |
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| 40217 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 03.07.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche, auf einem Regalboden auf dem Mehlsäcke lagerten, im Fußbodenbereich
- Lagerraum mit Kühl- und Tiefkühleinrichtungen
Hygienemängel:
Kühlraum - Die Unterseite der Regalböden waren schimmelähnlich verunreinigt.
Küche – Die Türdichtungen des Pizzakühltisches waren schimmelähnlich
verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- geschnittenes Gemüse
- Gyrosfleisch
- Brot
- Pizzateig |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 04.07.2024 – Mängel behoben. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.03.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.09.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Express Market24 GmbH Express Market 24 GmbH Groß und Einzelhandel Kölner Str. 53 |
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| 40211 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 08.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
Trockenlager neben Lagerraum überdachter Hof
Verkaufsraum/Umkleidebereich
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
-Verzehrfertige Speisen
-Fleisch
-Gemüse
-Obst
-Brot |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 09.08.2024 – Mängel behoben. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.03.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.09.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| The Refrence GmbH Deli Diner Graf-Adolf-Str. 89 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 13.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Trockenlager
- Vorbereitungsküche mit Spülbereichu
- Ofenbereich
- Grillbereich
- Verkaufsbereich mit Grill
-
Hygienemängel:
Mehrere Behälter, in denen sich Lebensmittel befanden, waren äußerlich mit
alten Lebensmittelresten verunreinigt.
Die gereinigten Spieße zum Stecken von Fleisch, welche am Spülbereich
gelagert wurden, wurden teilweise unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt.
Zudem kamen diese Spieße direkt mit den starkt verunreinigten ten schwarz -
krustigen ungereinigten Spieße in Berührung.
Es wurde geschnittener Salat unabgedeckt in den Kühltisch unter dem
Fleischwolf gelagert, dessen Dichtungen hochgradig schimmelähnlich
verunreinigt waren.
Der in Saladette gelagerte Belag für Lahmacun und Backwaren wurde in massiv
mit alten Lebensmittelresten und Mehlstaub verunreinigten Behältern
aufbewahrt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
-Verzehrfertige Speisen
- rohes Fleisch
- geschnittenes Gemüse
- Salate
- Fleischspieße
- diverse Soßen
- diverse zubereitete Gerichte |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 14.08.2024 – Mängel behoben.
Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.03.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.09.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Cafe Ela Gervinusplatz 1 |
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| 45145 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Bereich des Bedientresens sowie in allen Produktions- und Lagerräumlichkeiten war der Fußboden besonders in den Eckbereichen und unter den Einrichtungsgegenständen massiv verunreinigt. Sämtliche Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften (z.B. Kuchentheke, Lokmamaschine, Mikrowelle, Orangenpresse) waren von innen und außen mit alten Produktresten und schmierigen Ablagerungen verunreinigt, hier wird auch auf die im inneren Bereich mit schwarzschimmelähnlichen Belägen behaftete Eiswürfelmaschine hingewiesen. In den Produktionsräumen waren der Stickenwagen, Arbeitstische, Knetmaschine mit alten verkrusteten Produktresten (z.B. alte Teigwaren) verunreinigt. Wandbereiche im Vorbereitungsraum waren stellenweise großflächig mit schmierigen Ablagerungen behaftet. Sämtliche Kühleinrichtungen waren von innen verunreinigt, teilweise mit schmierigen und schwarzen Ablagerungen. Die Haubenspülmaschine war schmierig verunreinigt. Der Außenbereich mit Zugang zur Backstube war mit Vogelkot verunreinigt. In der Backstube waren die Wand- und Deckenflächen stellenweise mit schwarz/braunen Ablagerungen verunreinigt. Des Weiteren befanden sich im deckennahen Bereich stellenweise Gespinste. Der Vorraum zur Konditorei war im Deckenbereich mit Gespinsten und Mottenlarven verunreinigt. Plastikwannen mit Sesam waren mit Motten und Maden befallen. Diverse offen gelagerte Lebensmittel wiesen Mottenbefall auf. Eine Standkühleinheit war von innen und außen mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt, hier trat nach dem Öffnen dieser ungenutzten Kühlung ein ammoniakähnlicher und beißender Geruch hervor. Im Konditorraum wurde ein Karton mit gemahlenen Haselnüssen gelagert welche einen Mottenbefall aufwiesen. In dem Karton wurde ein Sieb vorgefunden, in dem sich zahlreiche tote Motten befanden, welche augenscheinlich ausgesiebt wurden. Auf dem Arbeitstisch befanden sich von Fruchtfliegen befallene Früchte (Himbeeren). |
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Status der Mängelbeseitigung: | Es wurde eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung angeordnet. Des Weiteren wurde das Inverkehrbringen diverser Lebensmittel untersagt. Bei einer Nachkontrolle am 26.08.2024 waren die Mängel ausreichend beseitigt und die Betriebsschließung wurde aufgehoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.03.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.10.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Wing me (American Fried Chicken) - 7 Figures UG Ruhrfelder Str. 37 |
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| 41199 Mönchengladbach |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 16.11.2023, 15.08.2024 und 20.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Bei der Kontrolle am 16.11.2023 wurden im Spülbereich, der Küche und der Panierstation insgesamt unhygienische Zustände festgestellt. Die Panierstation befand sich trotz vorheriger Anordnungen, dies zu ändern, direkt neben dem Spülbereich. Den Handwaschbecken in der Küche und in der Personaltoilette fehlte die Warm- und Kaltwasserzufuhr.
Bei der Kontrolle am 15.08.2024 wurde im Spülbereich, der Panierstation und im Lagerbereich neben der Panierstation ein Schadnagerbefall festgestellt. Zudem wurden Verunreinigungen der Fußböden in der Küche, in der Panierstation und im Lagerbereich festgestellt. Die Küche und der Lagerbereich neben der Panierstation befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. .
Bei der Kontrolle am 20.08.2024 war noch keine Schädlingsbekämpfung erfolgt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Kontrolle am 20.08.2024 war eine Grundreinigung des Betriebes durchgeführt worden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.04.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.10.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Latify Markt - Latify, Nasir Dahlener Str. 7 |
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| 41239 Mönchengladbach |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 28.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Bei der Kontrolle am 28.08.2024 wurde ein Schadnagerbefall festgestellt.
Es wurden unverpackte Fische und unverpackte Fleischteile in einer verunreinigten Tiefkühltruhe gelagert. In der Personaltoilette wurde Lebensmittel gelagert. Die Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen angeordnet wurde. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der am 02.09.2024 durchgeführten Nachkontrolle waren die Mängel beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.04.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.09.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Euro-Markt Hamborner Altmarkt 11 |
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| 47166 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 14.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | 1. Im Aufbackbereich war das Handwaschbecken defekt.
2. Die Aufschnittmaschine und die Knochenbandsäge waren mit alten angetrockneten Fleischresten verunreinigt.
3. Auf der Ablagefläche der Fleischtheke wurde ein weißes Schneidebrett mit tiefen dunkel verfärbten Kerben vorgefunden.
4. Unterhalb der Einlegebleche in der Theke waren alte angetrocknete Fleischreste vorhanden
5. Das Ventilatorgitter innerhalb der Theke (unter den Einlegeblechen) war mit einem schimmelartigen Belag verunreinigt
6. Das Metallgestänge im Kühlhaus war mit alten angetrockneten Fleischresten verunreinigt
7.Die Verdampferschutzgitter im Kühlhaus waren mit einem schimmelähnlichen Belag verunreinigt |
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Status der Mängelbeseitigung: | Der Verkauf in der Fleischabteilung wurde bis zur Beseitigung der hygienischen Mängel eingestellt. In der Nachkontrolle am 15.08.2024 waren die Mängel weitestgehend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.03.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.09.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| cultural service GmbH & Co. KG "Die Kokerei" Arendahls Wiese Tor 3 |
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| 45141 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es waren zum Teil Verschmutzungen von Kücheneinrichtungen im Thekenbereich, Imbissbereich, der Küche und dem Lagerraum vorhanden (Eisstation, Kühlschränke, Tiefkühlschrank, Spülmaschine, Kippbratpfanne, Kochkessel, Eismaschine, Kaffeemaschine, Dosenöffner, Aufschnittmaschine, Salatschleuder, Wurstschneidegerät, Lebensmittelbedarfsgegenstände). Zum Teil wiesen die Verunreinigungen einen rasen-/flaumartigen, schimmelähnlichen Bewuchs auf (Kaffeemaschine, Untertischkühlschränke, Kippbratpfanne). Zubereitete Lebensmittel wurden teilweise in unsauberen Behältern aufbewahrt. Die Tiefkühltruhe war vereist, verunreinigt und überfüllt und einige eingefrorene Lebensmittel waren angetaut. Im gesamten Betrieb waren Handkontaktflächen (Lichtschalter, Türgriffe) altverschmutzt.
Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebshygiene. Eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung aller Betriebsräumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände, sowie die Entsorgung diverser Lebensmittel wurden angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nach erfolgter Grundreinigung wurde der Betrieb am 29.08.2024 wieder freigegeben. Teilbereiche waren noch nicht gereinigt; mit der Reinigung wurde noch während der Kontrolle begonnen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.03.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.09.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Al Dimashgi Palace 2 Orientalische Konditorei I. Weberstraße 11-13 |
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| 45127 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es bestanden im Betrieb erhebliche Mängel im Bereich der Personal- und Arbeitshygiene. Die Arbeitskleidung war unzureichend und unsauber. Die Händehygiene war unzureichend. Sämtliche Griff- und Kontaktflächen waren verunreinigt. Die Spender der Hygieneeinrichtung an den Handwaschgelegenheiten fehlten zum Teil oder waren schadhaft und nicht befüllt. Die Warmwasserversorgung an den Handwaschbecken war z.T. nicht gegeben. Sämtliche Lebensmittelkontaktmaterialien (z.B. Messer, Siebe, Hörnchen, Anschlagmaschine, Spiralkneter etc.) waren mit alten verkrusteten Produktresten verunreinigt. Wände und Böden waren stellenweise schadhaft und dadurch nicht mehr leicht zu reinigen und entsprechend z.T. mit alten Produktresten verunreinigt. Einrichtungen wie z.B. Rollwagen, Kühleinrichtungen, Hängeschränke waren unsauber. Lebensmittelbehältnisse und Kontaktmaterialien standen z.T. direkt auf dem altschmutzigen Fußboden. Auf den Fußböden lagen mehrere graue unsaubere, feuchte Tücher.
Zum Zeitpunkt der Kontrolle lagerte Käse in einem Sieb auf der Spülablage. Zum Abspülen wurde ein Schlauch genutzt, der mit schwarzschmierigen Ablagerungen verunreinigt war. In unmittelbarer Nähe zu einem mit schimmelähnlichem Belag behaftetem Holzaufbau für den Bedientresen wurden offene Lebensmittel gelagert. Offene Lebensmittel (z.B. Gebäck) wurden ohne ausreichenden Anhauchschutz angeboten. Verpackte Lebensmittel wurden ohne jegliche Kennzeichnung angeboten. Im Falle einer bestehenden Allergie hat der Verbraucher keinerlei Information, was zu einer Gefährdung des Verbrauchers führen kann. Geöffnete kühlpflichtige Käsekonserven rochen bereits ranzig. Es bestand ein offensichtlicher Schädlingsbefall mit Schaben, Brotkäfern und Fluginsekten. Zur Reinigung der Gerätschaften wurde u.a. Stahlwolle verwendet, deren Reste z.T. an Verschraubungen von Maschinen klebten. Hier bestand eine erhebliche Gefahr des Fremdkörpereintrags in Lebensmittel. Zur Lagerung von Lebensmitteln wurden z.T. nicht geeignete Kunststoffbehältnisse verwendet.
Der Betrieb wurde mit schriftlicher Ordnungsverfügung geschlossen. Eine Grundreinigung der Betriebsräume und Einrichtungsgegenstände und eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung wurden angeordnet. Das Inverkehrbringen der unsachgemäß behandelten Lebensmittel wurde untersagt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 06.09.2024 war die Grundreinigung ausreichend erfolgt und die Betriebsschließung wurde aufgehoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.03.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.09.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Haus des Döners August-Bebel-Platz 2 a |
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| 47169 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.06.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | „Döner“ |
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Verstoß : | Eine Hackfleischzubereitung mit Sojaeiweiß am Drehspieß wurde unter der irreführenden Bezeichnung „Döner“ in den Verkehr gebracht.
Am Handwaschbecken im Bedienbereich funktionierte zum Zeitpunkt der Kontrolle die Warmwasserzufuhr nicht.
Das Handwaschbecken in der Küche war nicht frei zugänglich und zum Zeitpunkt der Kontrolle funktionierte die Warmwasserzufuhr nicht.
Die Regalböden und das Regalgestell im Kühlhaus waren schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurde kühlpflichtige Knoblauchsoße (laut Originalkennzeichnung bei max. +7°C aufzubewahren) ohne Kühlung gelagert. Das Produkt hatte eine Kerntemperatur von +19°C |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Knoblauchsoße wurde im Rahmen der Kontrolle am 27.06.2024 entsorgt.
Im Rahmen der Nachkontrolle am 13.08.2024 wurde festgestellt, dass die Kennzeichnung der Drehspießgerichte an das verwendete Produkt angepasst wurde.
Das Handwaschbecken in der Küche war wieder frei zugänglich und die Warmwasserzufuhr funktionierte.
Das Regal im Kühlhaus war weitestgehend gereinigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.03.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 21.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Kolpinghaus Restaurant im Kolpinghaus Altenessen Kolpingstr. 16 |
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| 45329 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Kühlraum wurden zahlreiche Lebensmittel ohne oder mit unzureichender Abdeckung gelagert (z.B. Kuchen, Eimer mit Kartoffeln, Auberginen etc.). Im Kühlraum waren diverse Oberflächen (Regale, Wandleuchten, Wände und Decken, Kunststoffkisten mit Lebensmitteln) mit schwarzen und weißen schimmelpilzähnlichen Ablagerungen behaftet. Darüber hinaus war der Fußboden in den Randbereichen teilweise mit alten Produktresten kontaminiert. Im Kühlraum wurde Räucherlachs mit abgelaufenem Verbrauchsdatum 21.10.2024 vorgefunden. Die auf einer Waschmaschine stehende Eismaschine war von innen stark mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Der Lichtschalter war stark verschmutzt und mit alten Produktresten verunreinigt. In der Küche war die Aufschnittmaschine von außen, insbesondere hinter der Blende, mit alten dunklen Produktablagerungen verschmutzt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war an vielen Stellen mit rotschmierigen Ablagerungen verschmutzt. Die Dichtungen der Kühlschubladen, welche mit Fleisch gefüllt waren, waren mit schwarzen und weißen Ablagerungen verschmutzt. Der Innenraum der Dunstabzugshaube sowie der Innenraum des zugehörigen Abluftrohres (Bereich Fritteuse) waren stark mit Altfettkondensat verunreinigt. Zahlreiche Gebrauchsgegenstände wie Löffel, Eisportionierer etc. waren altverschmutzt. Der Küchenboden war in den Rand- und Eckbereichen verunreinigt. Die Küchenarmatur links neben der Haubenspülmaschine war im Griffbereich stark mit Altschmutz behaftet.
Es wurde eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung der Betriebsräume angeordnet. Es wurde das Inverkehrbringen von bereits geöffneten oder behandelten Lebensmitteln untersagt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 29.10.2024 war die Grundreinigung der Betriebsräume ausreichend durchgeführt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 21.05.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 21.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Erdemli Königshof-Essen GmbH & Co. KG Willy-Brandt-Platz 7 |
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| 45127 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.10.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In allen Kühleinheiten befanden sich noch Verunreinigungen (Baustaub) von den Bauarbeiten auf den Verdampfergehäusen. Im Bereich der Fleischverarbeitung war die Hygieneeinrichtung am Handwaschbecken nicht gut zugänglich und erreichbar, da der Fleischwolf davor stand. Der Fleischwolf wurde bei einer Umgebungstemperatur von 17 °C ohne zusätzliche Kühlung betrieben. Die Folier- und Etikettiermaschine war innen und außen mit alten Produktresten und teilweise mit Gespinsten verunreinigt. Die Einrichtungsgegenstände (z. B. Arbeitstische) waren von unten verschmutzt und wiesen stellenweise Korrosionsspuren im Bereich der Schweißnähte auf. Die Kennzeichnung der einzeln verpackten Fleischwaren war fehlerhaft. Hackfleisch wurde mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum von 4 Tagen bei einer Lagertemperatur von +4 °C in den Verkehr gebracht. Unverpackte Rinderlebern wurden unter dem Verdampfergehäuse gelagert, das mit Baustaub verunreinigt war.
Einige Eimer mit Marinade waren stark verunreinigt, stellenweise auch mit Baustaub. Das Regal war stellenweise mit Farbresten und Baustaub kontaminiert. Verpackte Lebensmittel wurden auf unverpackten Innereien gelagert. Die Selbstbedienungstheke für Fleischwaren war von innen mit alten Produktresten verunreinigt, insbesondere im Bereich unterhalb der Matten. Darüber hinaus war der Bereich oberhalb der Wabengitter stellenweise mit schimmelähnlichen Ablagerungen kontaminiert. Bei einigen verpackten Fleischprodukten (z.B. Lammköpfe, Rinderzungen) waren die Verpackungen beschädigt, so dass die Folie aufgerissen war. Im Backbereich wurde ein Handstaubsauger gelagert, in dessen unmittelbarer Nähe sich Lebensmittelkontaktmaterialien (z.B. Imbissschalen) befanden. Kühlpflichtige Lebensmittel wie z.B. Cigköftemasse und paniertes aufgetautes Geflügelfleisch wurden in einem ausgeschalteten Kühltisch gelagert. Die Griff- und Kontaktflächen der Einrichtungsgegenstände waren mit alten Produktresten kontaminiert. Verschiedene Utensilien wie z.B. Pinsel, Messer, Ofenhandschuhe, Zangen waren mit alten Produktresten verunreinigt.
Es wurde eine Teilbetriebsschließung des Fleischbereiches sowie eine Grundreinigung der Betriebsräume und Einrichtungsgegenstände angeordnet. Darüber hinaus wurde u.a. das Inverkehrbringen verschiedener Fleischprodukte untersagt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Kontrolle am 25.10.2024 waren die Mängel soweit behoben, dass die Teilbetriebsschließung mit Ausnahme der Eigenherstellung von Hackfleisch wieder aufgehoben werden konnte. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 21.05.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 20.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| RENYA, jap. Restaurant Collenbachstr. 1 |
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| 40476 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Küche im Gastraum:
Die zwei genutzten Kühltische wiesen zum Teil massive schimmelähnliche
Verunreinigungen auf.
An verschiedenen Stellen der Küche, insbesondere im Bereich der Friteuse und
den Bereichen unterhalb der Arbeitsflächen, wurden klebrige Fettablagerungen,
alte Lebensmittelreste und sonstige schmierige Ablagerungen vorgefunden. Die
verwendeten Behälter zur Lagerung von Lebensmitteln waren zum Teil stark
verkrustet und mit schmierigen Ablagerungen verunreinigt.
Zudem wurden unter den Arbeitsflächen und in Fächern Bedarfsgegenstände,
welche zum Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt waren, in unmittelbarer Nähe zu
den Verunreinigungen, gelagert.
Aufgrund der beengten Verhältnisse in der Betriebsstätte i.V.m. den
vorgefundenen erheblichen Verunreinigungen war eine Be- und Verarbeitung von
Lebensmitteln, ohne sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung auszusetzen,
nicht möglich.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Meeresfrüchte
- Fisch
- Fleischzubereitung
- Gemüse
- Reis
- Soßen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 12.09.2024 – Eine Grundreinigung und Desinfektion der Betriebsstätte wurde durchgeführt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 20.05.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 20.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Traumkuh DBH GmbH Neustr. 29 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | KG Vorbereitungsraum:
Mehrere Einrichtungsgegenstände u.a. Arbeitstische, Ausrüstung, Wannen, Kühlschränke, Tiefkühlschränke waren massiv verunreinigt
Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt.
Es wurden verdorbene Lebensmittel (Bacon) gelagert.
Küche:
Mehrere Einrichtungsgegenstände, Geräte und Ausrüstung u.a. Wannen, Kühltische, Arbeitsflächen, Dunstabzugshaube, allgmeinene Ausrüstungen waren massiv verunreinigt.
Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die Burgersauce wurde überschritten.
Die Soßentuben waren nicht richtig verschlossen und teilweise stark verkrustet
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Fleisch u.a. Hackfleisch, Bacon
- Pommes
- Gemüse
- Soßen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 13.09.2024 – Eine Grundreinigung und Desinfektion der Betriebsstätte wurde durchgeführt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 20.05.2025 |
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