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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 2023-04-19
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pearl. Restaurant Münsterstr. 4
40477 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.02.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Rahmen der Kontrolle wurde im Lagerraum im UG, der Küche sowie dem Gastraum im EG Spuren eines Schadnagerbefalls festgestellt. Unter anderem wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden: -Fleischzubereitungen -geschnittener Salat -Soßen -Käse -Zwiebeln -Pilze -Pommes Frites -Coleslaw Salat -Eier Weitere Hygienemängel: Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Die Salatschleuder war schimmelähnlich verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 28.02.2023 – Die Hygienemängel wurden größtenteils abgestellt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung: Betreiberwechsel zum 15.04.2023
Löschdatum: 2023-10-19


      LANUV NRW 2018

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