Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 2023-04-19 |
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Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pearl. Restaurant Münsterstr. 4 |
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| 40477 Düsseldorf |
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Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.02.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Rahmen der Kontrolle wurde im Lagerraum im UG, der Küche sowie dem
Gastraum im EG Spuren eines Schadnagerbefalls festgestellt.
Unter anderem wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebsstätte
vorgefunden:
-Fleischzubereitungen
-geschnittener Salat
-Soßen
-Käse
-Zwiebeln
-Pilze
-Pommes Frites
-Coleslaw Salat
-Eier
Weitere Hygienemängel:
Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.
Die Salatschleuder war schimmelähnlich verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 28.02.2023 – Die Hygienemängel wurden größtenteils abgestellt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | Betreiberwechsel zum 15.04.2023 |
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Löschdatum: | 2023-10-19 |
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