Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 24.10.2024 |
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Produktbezeichnung: | Pistazieneis |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | Eismanufaktur Mönchengladbach GmbH, "Eismanufaktur" |
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Straße: | Albertusstr.26 |
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Ort: | 41061 Mönchengladbach |
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| | | Analysierter Stoff: | Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) | Untersuchungsergebnis: 0,46+/-0,23 mg/kg | Grenzwert: 0,1 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) 396/2005 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Wiederholtes Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Rückstandsgehalt des Biozids Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC), der den durch VO (EG) 396/2005 festgelegten Höchstgehalt überschreitet |
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Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 24.04.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 20.12.2024 |
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Produktbezeichnung: | Peking-Suppe sauer-scharf |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Hersteller |
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Name: | Jin, Yangguo / China Paradies |
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Straße: | Fritz-Gressard-Platz2-3 |
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Ort: | 40721 Hilden |
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| | | Analysierter Stoff: | Glutaminsäuregehalt | Untersuchungsergebnis: 12,739 g/kg | Grenzwert: 10 g/kg |
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Rechtsvorschrift: | Art. 4 i. V. m. Anhang II Teil E Kategorie-Nr. 12.5 i. V. m. Anhang II Teil C Nr. 1 der VO (EG) Nr. 1333/2008 i. V. m. Art. 5 der VO (EG) Nr. 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Höchstmengenüberschreitung von Glutaminsäure als Zusatzstoff in
Suppen und Brühen |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 20.06.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 10.02.2025 |
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Produktbezeichnung: | Granatäpfel aus Türkei |
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weitere Angaben zum Produkt: | Marke Dirilis |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur |
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Name: | disFruta Fruchtimport |
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Straße: | Paul-Rücker-Str.6 b |
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Ort: | 47059 Duisburg |
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| | | Analysierter Stoff: | Insektizid / Fungizid | Untersuchungsergebnis: Actetamiprid 0,031 mg/kg; Azoxystrobin 0,028 mg/kg | Grenzwert: Actetamiprid 0,010 mg/kg; Azoxystrobin 0,010 mg/kg |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) Nr. 396/2005 / LFGB |
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Beschreibung des Verstoßes: | Die zulässige Höchstmenge an Acetamiprid und Azoxystrobin wurde gesichert überschritten. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 10.08.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 05.11.2024 |
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Produktbezeichnung: | Frozen Malabar Parotta (Brote nach indischer Art tiefgefroren) |
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weitere Angaben zum Produkt: | Lot.: AM24/002F 496 |
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Los-/ Chargennummer: | AM24/002F 496 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 06.2026 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur, Großhändler |
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Name: | transfood wholesale / Abdul Hameed, Marie Angela |
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Straße: | Gothaer Str.6 |
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Ort: | 40880 Ratingen |
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| | | Analysierter Stoff: | Glycidol & 3-MCPD | Untersuchungsergebnis: Glycidol: 3229 +/- 969 µg/kg Fett & 3-MCPD: 9339 +/- 2802 µg/kg Fett | Grenzwert: Glycidol: 1000 µg/kg Fett & 3-MCPD: 1250 µg/kg Fett |
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Rechtsvorschrift: | Art. 2 Abs. 1 VO (EU) 2023/915 i. V. m. Anh. I Nr. 5.3 & 5.4.1 |
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Beschreibung des Verstoßes: | 3-MCPD ist ein karzinogener (krebserregender) Prozesskontaminant bei pflanzlichen Ölen und Speisefetten. Glycidol ist ebenfalls ein Kontaminant, der bei pflanzlichen Ölen und Speisefetten prozessbedingt entstehen kann und als karzinogen und genotoxisch (potenziell genverändernd) eingestuft. Daher sind für Glycidol und 3-MCPD Höchstgehalte festgelegt worden. Lebensmittel, deren Fettanteil diese Höchstgehalte überschreiten dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 05.05.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)
Datum: | 03.01.2025 |
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Produktbezeichnung: | Knusprige Kakaowaffeln mit Erdbeergeschmack |
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weitere Angaben zum Produkt: | Oreo Mini Cocoa Crisp Crumble Strawberry Flavour |
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Los-/ Chargennummer: | 20240205A3 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 04.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur, Großhändler |
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Name: | SWF Grosshandel&Franchise GmbH |
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Straße: | Rheinparkallee12 |
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Ort: | 40789 Monheim am Rhein |
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| | | Analysierter Stoff: | 3-MCPD | Untersuchungsergebnis: 4292 (± 1287) µg/kg Fett | Grenzwert: 1250 µg/kg Fett |
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Rechtsvorschrift: | Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Anh. 1 Nr. 5.3 VO (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln |
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Beschreibung des Verstoßes: | 3-MCPD ist ein prozessbedingter Kontaminant, welcher in pflanzlichen Fetten und Ölen entstehen kann und eine krebserregende (karzinogene) Wirkung aufweist. Der Höchstgehalt liegt für Fette aus Kokosnuss, Mais, Raps, Sonnenblumen, Sojabohnen, Ölpalmenkernen und Oliven bei 1250 µg/kg, für andere pflanzliche Fette und Öle bei 2500 µg/kg. Fette und Öle, die den zulässigen Höchstgehalt überschreiten dürfen nicht in Verkehr gebracht oder in und auf Lebensmitteln verwendet werden. Im Fett des vorliegenden Lebensmittels wurde eine gesicherte Überschreitung des Höchstgehalts für 3-MCPD festgestellt, unabhängig welches Fett/Öl verwendet wurde. Somit ist das Lebensmittel nicht verkehrsfähig. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 06.07.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 31.10.2024 |
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Produktbezeichnung: | Colourful Short Pipe Fryums Kurzes Rohr gefärbt |
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weitere Angaben zum Produkt: | Charge/ LOT: SHN002 |
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Los-/ Chargennummer: | SHN002 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 31/10*2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur, Großhändler |
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Name: | SHN Foods GmbH |
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Straße: | Kokkolastr.5 |
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Ort: | 40882 Ratingen |
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| | | Analysierter Stoff: | Rhodamin B (Fabstoff) | Untersuchungsergebnis: positiv | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | Art. 4, 5 VO (EG) Nr. 1333/2008 i. V. m. Anh. II |
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Beschreibung des Verstoßes: | In dem Lebensmittel wurde der Farbstoff Rhodamin B nachgewiesen. Bei Farbstoffen handelt es sich um Lebensmittelzusatzstoffe. Gemäß Art. 5 VO (EG) 1333/2008 dürfen nur die in Anh. II aufgeführten (zugelassenen) Lebensmittelzusatzstoffe in Verkehr gebracht und unter den darin festgelegten Bedingungen in Lebensmitteln verwendet werden.
Rhodamin B ist nicht in Anh. II aufgeführt, weshalb es sich dabei um einen nicht zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff handelt. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 05.05.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 21.11.2024 |
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Produktbezeichnung: | SNACK Chips zum Braten |
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weitere Angaben zum Produkt: | |
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Los-/ Chargennummer: | 2023/005 |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | 14.09.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur, Großhändler |
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Name: | Batal Sadek GbR |
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Straße: | Hochstr.17 |
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Ort: | 47228 Duisburg |
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| | | Analysierter Stoff: | Farbstoff E 110 | Untersuchungsergebnis: 39, 1 mg/ kg bzw. nachgewiesen | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | VO (EG) 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | In dem Produkt „Snack Chips zum Braten“ wurde der Farbstoff E 110 nachgewiesen.
Die Verwendung des Zusatzstoffes E 110 ist für das vorliegende Produkt nicht zulässig.
Der Importeur hat das Produkt zurückgerufen. Restmengen wurden entsorgt. |
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Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 21.05.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 21.02.2025 |
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Produktbezeichnung: | Ghost Energy Drinks |
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weitere Angaben zum Produkt: | Verschiedene Geschmacksrichtungen: „Swedish Fish“, „Sour Patch Redberry“, „Lemon Lime“, „Orange Sueeze“ |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur, Großhändler |
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Name: | CREVEL EUROPE GMBH |
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Straße: | Im Hülsenfeld10 |
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Ort: | 40721 Hilden |
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| | | Analysierter Stoff: | Astragalus membranaceus-Wurzelextrakt, Panax notoginseng-Wurzelextrakt und Alpha-Glycerylphosphorylcholin (GPC) | Untersuchungsergebnis: | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 |
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Beschreibung des Verstoßes: | Laut dem Zutatenverzeichnis auf dem Etikett wurde in den o.g. Produkten Astragalus membranaceus-Wurzelextrakt, Panax notoginseng-Wurzelextrakt und AlphaGlycerylphosphorylcholin (GPC) verwendet. Bei Astragalus membranaceus-Wurzelextrakt, Panax notoginseng-Wurzelextrakt und Alpha-Glycerylphosphorylcholin
(GPC) handelt es sich um ein neuartiges
Lebensmittel, welche nach Art. 6 Abs. 2
VO (EU) 2015/2283 nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 21.08.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 14.10.2024 |
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Produktbezeichnung: | Takis |
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weitere Angaben zum Produkt: | Verschiedene Geschmacksrichtungen: "Fuego", "Zombie Habanero", "Nitro" |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur, Großhändler |
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Name: | SWF Grosshandel&Franchise GmbH |
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Straße: | Rheinparkallee12 |
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Ort: | 40789 Monheim am Rhein |
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| | | Analysierter Stoff: | Farbstoff Gelborange (E110) | Untersuchungsergebnis: positiv (gekennzeichnet und chemisch ermittelt) | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | Art. 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1333/2008 |
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Beschreibung des Verstoßes: | In den o.g. Geschmacksrichtungen der Takis Mais-Chips wurde der Farbstoff Gelborange (E110) nachgewiesen. E110 ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der in der EU nur in bestimmten Produktkategorien zugelassen ist. Für die Verwendung in Produkten der Kategorie "Knabbererzeugnis aus Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis", wozu die Takis gehören ist der Zusatzstoff nicht zugelassen. Es handelt sich hierbei somit um ein Lebenmittel, welches wegen eines nicht zugelassenen Zusatzstoffs nicht in Verkehr gebracht werden darf. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.04.2025 |
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Untersuchungsergebnisse
Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)
Datum: | 13.02.2025 |
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Produktbezeichnung: | Hostess Golden Cupcake & Pokemon Soft Sweet Lemon, Strawberry & Grape |
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weitere Angaben zum Produkt: | 2 Produkte: Cupcakes & Bonbons |
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Los-/ Chargennummer: | |
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Mindesthaltbarkeitsdatum: | |
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| | | Lebensmittelunternehmer | Importeur, Großhändler |
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Name: | House of Sweets GbR mit weiteren Gesellschaftern: Tahir Gülsahin, Deniz Karadag, Deniz Özkan |
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Straße: | Christinenstraße5 |
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Ort: | 40880 Ratingen |
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| | | Analysierter Stoff: | Titandioxid (E 171) | Untersuchungsergebnis: positiv (auf den Produkten gekennzeichnet) | Grenzwert: |
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Rechtsvorschrift: | Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1333/2008 i.V.m. Anh. II Teil B |
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Beschreibung des Verstoßes: | Bei der lebensmittelrechtlichen Betriebskontrolle am 17.12.2024 wurden die oben genannten Produkte vorgefunden. Diese enthalten ihrer Kennzeichnung nach zu urteilen den in der EU nicht für Lebensmittel zugelassenen Farbstoff Titandioxid (E 171). Lebensmittel, die nicht zugelassene Zusatzstoffe enthalten, dürfen in der EU nicht in Verkehr gebracht werden. Der vorgenannte Lebensmittelunternehmer hat somit rechtswidrige Lebensmittel in Verkehr gebracht. |
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Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 14.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Okini Bonn GmbH Quantiusstr. 33 |
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| 53115 Bonn |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 12.12.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In nahezu allen Bereichen der Betriebsstätte konnte ein gravierender Befall von Schaben in allen Entwicklungsstadien festgestellt werden. Zudem konnte am Bedientresen und im Trockenlager ein leichter Befall von Schadnagern erkannt werden. Personalhygiene: In der Küche, Spülküche und Personaltoilette fehlten Einmalhandtücher und/oder Flüssigseife am Handwaschbecken. Betriebshygiene: Tiefgefrorene Lebensmittel wurden ohne Bezeichnung und Einfrierdatum vorrätig gehalten. Küche: Die Küche inklusive Einrichtungsgegenstände mussten einer Grundreinigung unterzogen werden. Offene Lebensmittel wurden entsorgt, da in unmittelbarer Nähe Schaben vorgefunden wurden. Spülküche: Schlauchbahnen unter Spülmaschine verunreinigt. Belüftungsgitter verunreinigt. Bedientresen: Wand, Unterschränke und Eckbereiche am Handwaschbecken verschmutzt. Gefrierraum: Lebensmittelbehältnisse unmittelbar auf dem Boden abgestellt. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Betrieb amtlich geschlossen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nach den am 13.12.2024 und 14.12.2025 erfolgten Nachkontrollen konnte der Betrieb wieder geöffnet werden, eine professionelle Schädlingsbekämpfung wurde erfolgreich durchgeführt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 31.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Rent a Cook GmbH & Co.KG Friesdorfer Str. 50 |
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| 53173 Bonn |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 12.12.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Betrieb allgemein: Nahezu die gesamte Betriebsstätte (Produktionsräume) wies massive Feuchtigkeitsprobleme auf. Ausgeprägte Kondensbildung an Decken, Wänden und Abluftanlagen. Teilweise tropfte Wasser in kurzen Abständen in unmittelbarer Nähe der Speisenzubereitung und der Spülvorgänge herab. Eigenkontrollsystem: Wareneingangskontrolle wurde nicht durchgeführt, Reinigungs- und Desinfektionspläne waren unvollständig, Temperaturkontrollen wurden lückenhaft geführt. Transportkühlraum: Lebensmittelbehältnisse wurden unmittelbar auf dem Boden gelagert. MoPro-Kühlraum: Lebensmittelbehältnisse waren mit ungeeigneten Materialien abgedeckt. Personaltoilette: Toilettentür war unmittelbar zum Lagerraum hin offen. Lagerraum Reinigungsmittel: Fenster, Boden und Fliesenfugen verschmutzt bzw. schimmelähnlich verschmutzt. Spülküche: Decke, Boden-Wand-Silikonfugen und Wand schim-melähnlich verschmutzt, Oberfläche und Schiebetür der Spülmaschine verschmutzt bzw. rötlich verschmutzt. Küche: Decke teilweise schimmelähnlich verschmutzt, Im Nischenbereich tropfte Kondenswasser auf Papiersäcke die mit Lebensmitteln befüllt waren. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Betrieb amtlich geschlossen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nach der am 16.12.2024 erfolgten Nachkontrolle konnte der Betrieb wieder geöffnet werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 31.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 28.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Herr Hayssam Eljoulani, Lyalina Pottkamp 19 |
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| 48149 Münster |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.08.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur in der Küche war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Außerdem war die Küche nicht so gestaltet/ konzeptioniert, dass Ansammlungen von Schmutz auf Oberflächen vermieden werden. Der Fußboden in der Küche verfügte nicht über das erforderliche Abflusssystem. Die Wände waren beschädigt und waren darüber hinaus nicht leicht zu reinigen. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | 13.09.2024: Alle Mängel wurden beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Münster - 05 5 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 06.08.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Das Büdchen Linienstr. 108 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot/lebende Maus) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche (unterhalb der Küchenzeile)
- Lager
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Backwaren
- Couscoussalate
- Belegten Brötchen
- Getränke |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 21.11.2024 Der Betrieb wurde grundgereinigt und desinfiziert. Es wurden Belege/Nachweise einer externen Firma über die Auslage von Köderboxen und die Bekämpfung vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizzeria Lupo Bolkerstr. 52 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Schaben) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche
- Pizzaherstellung/Gastraum |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 25.11.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Zhang Liang Malatang Hot Spicy Pot Immermannstr. 40 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 02.12.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche
- Spülküche
- Müllraum
- Umkleidebereich
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Fleischzubereitungen
- Gemüse
- Meeresfrüchte
- Fisch |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 04.12.2024 Vielzahl vorheriger Hygienemängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Gaststätte am Steinberg Am Steinberg. 45 |
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| 40225 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 03.12.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Für das Handwaschbecken wurde ein mit Lebensmittelresten verunreinigtes
Textiltuch anstelle von Einmalhandtüchern verwendet
Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.
Die Frittierkörbe der Fritteuse waren beschädigt. Es lösten sich Metallteilchen von den Frittierkörben ab.
Die Flächen der Dunstabzugsanlage waren mit bereits mit Altfett vollgesogenem Papier ausgelegt.
Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit alten und bräunlichen Fettrückständen verunreinigt.
Beim Herausnehmen der Fettfilter aus der Dunstabzugsanlage wurde festgestellt, dass die alten Fettrückstände zu einem starken verkleben der
Fettfilter geführt haben und sich die Fettfilter somit nur schwer ablösen ließen.
Der Gyrosgrill war massiv mit alten Fleischresten und fettigen Rückständen verunreinigt.
Die Unterseite des Schneidebrettes war schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel bereitgehalten.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Fleisch
- (geschnittenes) Gemüse
- Pommes
- Salat
- Diverse Soßen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 04.12.2024 Hygienemängel größtenteils abgestellt. Grundreinigung erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Garden by KYTO Immermannstr. 65b |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 03.12.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Küche
- Gastraum
- Theke
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Gurken
- Mozzarella
- Tomaten
- Croissants
- Plundergebäcke
- Diverse Kuchen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 04.12.2024 vorgenannte Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pavlo u. Stefano GmbH Theodor-Hellmich-Str 2-4 |
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| 40667 Meerbusch |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.06.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich unter den Abdeckblechen der Bedientheke massive schimmelartige Ablagerungen in verschiedenen Farben. Der Milkshakemixer war an der Unterseite mit verkrusteten Produktresten behaftet. Die Wandoberfläche auf der rechten Seite neben der Crepeplatte war mit öligen Verschmutzungen behaftet. Die Mikrowelle war von innen stark verschmutzt. Das Hygienepakt bestehend aus Handwaschseife, Papierhandtücher und Handdesinfektionsmittel am Handwaschbecken fehlte. Zudem wurde das Handwaschbecken zum Spülen von Bedarfsgegenständen benutzt. In den Ecken der der Spülmaschine sowie der Spülrahmen in der Vorbereitungsküche befanden sich orangefarben verfärbte Kalkablagerungen. Im Handwaschbecken wurden Gegenstände abgelegt. Es fehlte das Hygienepaket bestehend aus Flüssigseife, Einmalhandtüchern und einem Händedesinfektionsmittel. Ein Geschirrspülmittel stand als ungeeignetes Handwaschmittel zur Verfügung. Die Gittereinsätze der Dunstabzugshaube waren verunreinigt. Der Kühlschrank war im Inneren verunreinigt und es befanden sich eine Wasserlache (Kondensat?) auf dem Boden. Im Kühlschrank befand sich ein ungeöffneter Beutel mit Fresh Cut Salaten mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum (25.06.2023). Auf den Regalböden befanden sich Bedarfsgegenstände, Lebensmittel, Privatgegenstände, Reinigungsutensilien etc. Zum Zeitpunkt der Kontrolle fehlte der Verschlussdeckel auf dem Mülleimer. Die dahinterliegende Wandfläche wies Verschmutzungen auf Der Spülkorb der Spülmaschine wies klebrige Altverschmutzungen und zudem Absplitterungen auf. Dem Personal, welches die Personaltoilette (Damen) sowie auch die Personaltoilette (Herren) benutzt, steht kein Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 27.06.2023 wurden festgestellt, dass eine Grundreinigung des gesamten Betriebes stattgefunden hat. Im Bereich des Bedientresen wird die Wandfläche rechts neben dem Crepes-Waffeleisen zeitnah gefliest. |
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| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Rewe Supermarkt Hannen OHG Robert-Bosch-Str. 4 |
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| 41352 Korschenbroich |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 23.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle ist der Fußboden des Supermarktes unter den SB-Theken für Fertiggerichte mit alten dunklen Verunreinigungen und alten Lebensmittelresten behaftet. Die SB-Theke für Fertigsalate in der Obst- und Gemüseabteilung ist mit leichten Lebensmittelresten behaftet. In der Metzgereiabteilung sind vereinzelt Umleimer an den Unterschränken defekt. Der Fußboden ist im Bereich der Ecken und Unterschränke mit dunklen Verfärbungen behaftet. In der Bedientheke liegen zwei Hähnchen, die nach mündlicher Aussage aus der roten E 2 Kiste aus dem Kühlhaus 3,28 kg und 1,9 kg Hähnchenkeulen sind. Der Deckenverdampfer im Bereich der Produktion Metzgerei ist mit dunklen Staubwrasen behaftet, ebenfalls auch die Deckenbeleuchtung. Der Brausekopf des Spülschlauches der Spülküche Metzgerei ist mit alten eingetrockneten Verunreinigungen behaftet. In den Regalwagen im Kühlhaus Metzgerei lagerten 2 Pakete Schweinegeschnetzeltes ca. 9,16 kg (insgesamt) bei unter 2°C und MHD 21.01.2024. Die Beutel waren im inneren schon mit einer starken Fleischsaftansammlung behaftet. Im Regal lagerte in roten E 2 Becken in einem Beutel 1,56 kg Hähnchen zu verbrauchen bis 22.01.2024. In einem weiteren E 2 Becken lagerte ein Beutel 2,6 kg Hähnchen-Unterkeule zu verbrauchen bis 22.01.2024. In einem roten E 2 Becken lagerte eine Packung Kasseler Nacken bei +4°C und MHD 15.01.2024. In einem weiteren roten E 2 Becken lagerte ein Schweinelummer unter +2°C und MHD 19.01.2024, welcher in der Verpackung mit einem gelblichen Fleischsaft behaftet war. Im Lager (Depot) mangelt es an der Basishygiene, besonders in den Eckbereichen des Fußbodens, hier befinden sich alte dunkle Verunreinigungen. Der Fußboden ist im Bereich der Putzmaschine und im Kanalbereich mit alten eingetrockneten schwarzen schmierigen Ablagerungenbehaftet. Der Boden im Anlieferungsbereich ist dunkel verfärbt. Die Scharniere der Türen der Kühl- und TK-Truhen im Supermarkt sind teilweise korrodiert. Der untere Bereich ist mit alten Lebensmittelresten behaftet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 08.02.2024 wurden festgestellt, dass die Basishygiene im Supermarkt verbessert worden ist. Die Mängel im Bereich der Produktion Metzgerei sind behoben worden. Die Grundordnung im Kühlhaus Metzgerei ist verbessert worden. Das Lager (Depot), der Fußboden des Kühlhauses Obst- und Gemüse sowie der Anlieferungsbereich wurden gereinigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Rhein-Kreis Neuss - 05 1 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 27.01.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Kipos Dödterstr. 10 |
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| 58095 Hagen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 14.11.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Nichteinhaltung von Hygienevorschriften; die allgemeine
Betriebshygiene war nicht ausreichend, Arbeitsanweisungen
und/oder Listen zur Gewährleistung der
Temperaturkontrollerfordernisse für Lebensmittel sowie die
Aufrechterhaltung der Kühlkette waren nicht vorhanden,
Reinigungsarbeiten wurden mit verunreinigtem Schwamm bzw.
Bodenwischer durchgeführt, ein Mäusebefall wurde festgestellt, in den Bereichen Bierkeller,
Bedientresen, Lager-/Außenbereich, Personalumkleideraum, Küche und in den Kühlräumen bzw. im Kühlhaus waren Decken, Böden, Wände und Schubladendichtungen verunreinigt oder sogar schimmelähnlich verunreinigt, teils auch mit Spinngewebe an der Decke, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren schimmelähnlich verunreinigt, Arbeitswege zwischen Lager und Küche waren dreckig und
verschmutzt.
Eine Vielzahl von Einrichtungsgegenständen und Ausstattungen waren beschädigt, verunreinigt oder fehlten (z.B. Fußbodenabfluss,Fußbodenleiste, Abzugsanlage, Türen, Arbeitswege waren verschmutzt und dreckig, Fettfilter der Dunstabzugshaube, Deckel des Abfallbehälters). |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Hagen - 05 9 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.07.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Café im Humboldt-Gymnasium Pempelforter Str. 40 |
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| 40211 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 18.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Verkaufsraum und der Küche wurde ein Schadnagerbefall festgestellt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Eintöpfe
- (Belegte) Backwaren
- Milcherzeugnisse
- Getränke
- Süßwaren |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 24.09.2024 – Eine Grundreinigung wurde durchgeführt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.05.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.11.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| La Candaletta Wallstr. 23 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.09.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden im Bereich des Korridor (KG), Vorraum Getränkekühlraum (KG),
Treppenhaus, Umkleidebereich (OG), Teigherstellung (OG), Küche und am
Bedientresen (mit Pizzaherstellung), Hinterlassenschaften von Schadnagern
vorgefunden.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Käse
- Fleisch
- Gemüse
- Soßen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 20.09.2024 – Eine Grundreinigung und Desinfektion der Betriebsstätte wurde durchgeführt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.05.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei Meydan Eppinghofer Str. 114 |
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| 45468 Mülheim an der Ruhr |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Kontrolle: 19.02.2025 (Plankontrolle)
Betriebsstätte (allgemein)
1. Verstoß: Herstellung von Backwaren
In allen Betriebsräumen wurden Hygienemängel festgestellt. Neben massiven Reinigungsmängeln wurde ein Schimmelbefall an den Wänden, Fliesenfugen und auch Einrichtungsgegenständen festgestellt. Die Einrichtungsgegenstände waren unsauber, beschädigt und abgenutzt. Die Arbeitsgeräte (z. B. der Teigkneter, Waage) waren krustenartig verunreinigt. Die Wand neben dem Arbeitstisch war mit Fett und Haaren verklebt.
Im Kühlhaus lagerten Backwaren ohne Abdeckung. Der Verdampfer war mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Türen und Türgriffe, Steckdosenleisten, Decken, Wände, Fußboden sowie Arbeitsflächen waren stark mit Altschmutz verunreinigt. Es wird eine Vielzahl von ungenutzten Gegenständen gelagert. Verunreinigte Abfallbehälter stehen im Lagerraum. An beiden Handwaschbecken (Personaltoilette und Vorbereitung) waren die Geräte zur Warmwasserbereitung nicht funktionstüchtig. Es ist eine Grundreinigung durchzuführen. Nicht genutzte Gegenstände sind zu entfernen. Beschädigte Materialien und Gegenstände sind instand zu setzen. Sämtliche Geräte zur Warmwasserbereitung sind instand zu setzen.
Bei der Nachkontrolle am 27.02.2025 wurden folgende Feststellungen getroffen:
Betriebsstätte (allgemein)
1. Verstoß: Die Hygienemängel wurden unzureichend bis gar nicht beseitigt.
Insbesondere die Mängel im Bereich des Arbeitstisches (Fett und Haare) wurden nicht abgestellt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Eine erneute gebührenpflichtige Nachkontrolle soll in Kürze erfolgen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei M. und K. Horsthemke GmbH Königsberger Str. 87 |
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| 40231 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 30.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In allen Rand- und Eckbereichen im Verkaufsbereich, vor allem unter der Verkaufstheke wurde Schadnagerkot festgestellt
Im Lagerraum und in der Spülküche wurde Schadnagerkot in verschiedenen Rand und Eckbereichen festgestellt
In einer Schlagfalle in der Spülküche wurde eine tote Maus vorgefunden
Es wurden folgende Lebensmittel vorgefunden:
Verschiedene Brotsorten
Verschiedene Brötchensorten
Amerikaner
Donuts
Mürbchen
Streuselkuchen
Croissants
Verschiedene belegte Backwaren |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 31.01.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. Der Betrieb weist darauf hin, dass die Filiale baulich nicht getrennt ist von dem Eingangsbereich des Baumarktes und daher ein Schadnager Zulauf nicht vollständig auszuschließen ist. Es werden intensive, regelmäßige Schädlingsmaßnahmen durchgeführt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Klüh Catering GmbH Höherweg 222 |
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| 40233 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In Randbereichen des Gastraumes wurde Schadnagerkot vorgefunden, der Gastraum ist offen mit der Speisenausgabe und der Küche verbunden
In den Randbereichen unter dem Mobiliar wurde Schadnagerkot festgestellt
In der Spülküche wurde Schadnagerkot festgestellt
In den Randbereichen unter dem Mobiliar im Lagerraum wurde Schadnagerkot festgestellt.
Im Umkleideraum wurde Schadnagerkot festgestellt
Es waren folgende Lebensmittel vorzufinden:
Verschiedene belegte Brötchen
Verschiedene süße Teilchen
Verschiedene Nachspeisen
Verschiedene Hauptspeisen
Käse
Wurst |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. Der Betrieb gibt an, dass regelmäßige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden und die Kantine sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Aldi Discounter im Karstadt Warenhaus Schadowstr. 93 |
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| 40212 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Verkaufsraum. Auf dem Fußboden unter den Getränkepaletten und in den SB Regalen (Konserven/Suppen, Müsli, Cornflakes, Haferflocken)
- Backwelt Lagerraum - Es lagerte Mehl in diesem Bereich |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 11.02.2025. Grundreinigung durchgeführt. Schädlingfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Penny Markt Bilker Allee 30 |
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| 40219 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.02.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Bake-Off- Bereich (Auflageraum und Verkaufsraum). Es lagerten diverse Backwaren u.a Brötchen und Pizzastücke in diesem Bereich.
- Lagerraum - Es lagerten Getränke und Konserven in diesem Bereich |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 06.02.2025 - Eine aktive Schädlingsbekämpfung findet kontinuierlich alle 14 Tage statt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.03.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Neue Zille Oberkassel Brend‘amourstr. 2a |
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| 40545 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden folgende erhebliche Hygieneverstöße festgestellt:
UG Küche – Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen unter und neben dem Herdbereich eklatant mit dunklen Fett- und Schmutzablagerungen, sowie Unrat verunreinigt.
Unter dem Tischeinlegeschneidebrett der Saladette befand sich eine mit Klarsicht umwickelte Platte aus Karton. Die Platte sowie das Tischeinlegebrett und die angrenzenden Bereiche waren eklatant mit einer schmierigen, stellenweise schimmelähnlichen Masse verunreinigt.
Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war mit Fettablagerungen, teilweise abtropfend verunreinigt.
Die Kochfeldgitter und die Lüftungsgitter des Gasherdes waren mit älteren, dick verkrusteten Belägen verunreinigt.
UG Spülküche – Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten stellenweise schleimig, schmierigen rötlich braunen Rückständen eklatant verunreinigt.
UG Tageskühlraum - Die Oberfläche (Außenseite) des Kühlhauses war mit dunklen, schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt.
In einer Kunststoffschale, in der Gläser und Dosen mit Lebensmitteln gelagert wurden, War mit einer dunklen, trüben Brühe verunreinigt.
UG Kühlraum Getränke – Der Fußboden war im linken Randbereich mit einer trüben, schmierigen Masse verunreinigt.
weitere Mängel:
Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln (Burger Paddys) war Frostbrand zu erkennen.
In der Kühlschublade lagerten Garnelen in Auftauflüssigkeit.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Käse
- Wurst
- Schinken
- Ei
- Speisen mit Fleisch, Fisch
- Salat
- Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.09.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.02.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Café Ruhrblick Gräler Überruhrstr. 465 |
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| 45277 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.01.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In den wesentlichen Produktions- und Lagerräumen waren großflächig schwarze, schimmelähnliche Ablagerungen an Wänden und Decken vorhanden. In der Betriebsstätte waren diverse Geräte wie die Ausrollmaschine, die Gefrierschränke, die Haubenspülmaschine, die Brotschneidemaschine und Brötchenpresse mit altem Schmutz verunreinigt. In der Backstube wurden Reismehlkäfer in Schubladen zwischen Bedarfsgegenständen und Rezeptmappen vorgefunden. In einem Mehlsack befanden sich tote Motten und Maden.
Es wurde die Schließung des Betriebes bis zur Grundreinigung sowie die Beseitigung aller offenen Lebensmittel angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 28.01.2025 war die Grundreinigung ausreichend durchgeführt und der Betrieb wurde wieder freigegeben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 26.08.2025 |
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