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Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 24.10.2024
Produktbezeichnung:Pistazieneis
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerHersteller
Name: Eismanufaktur Mönchengladbach GmbH, "Eismanufaktur"
Straße: Albertusstr.26
Ort: 41061 Mönchengladbach
Analysierter Stoff: Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) | Untersuchungsergebnis: 0,46+/-0,23 mg/kg | Grenzwert: 0,1 mg/kg
Rechtsvorschrift: VO (EG) 396/2005
Beschreibung des Verstoßes: Wiederholtes Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Rückstandsgehalt des Biozids Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC), der den durch VO (EG) 396/2005 festgelegten Höchstgehalt überschreitet
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.04.2025


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 05.11.2024
Produktbezeichnung:Frozen Malabar Parotta (Brote nach indischer Art tiefgefroren)
weitere Angaben zum Produkt:Lot.: AM24/002F 496
Los-/ Chargennummer:AM24/002F 496
Mindesthaltbarkeitsdatum:06.2026
LebensmittelunternehmerImporteur, Großhändler
Name: transfood wholesale / Abdul Hameed, Marie Angela
Straße: Gothaer Str.6
Ort: 40880 Ratingen
Analysierter Stoff: Glycidol & 3-MCPD | Untersuchungsergebnis: Glycidol: 3229 +/- 969 µg/kg Fett & 3-MCPD: 9339 +/- 2802 µg/kg Fett | Grenzwert: Glycidol: 1000 µg/kg Fett & 3-MCPD: 1250 µg/kg Fett
Rechtsvorschrift: Art. 2 Abs. 1 VO (EU) 2023/915 i. V. m. Anh. I Nr. 5.3 & 5.4.1
Beschreibung des Verstoßes: 3-MCPD ist ein karzinogener (krebserregender) Prozesskontaminant bei pflanzlichen Ölen und Speisefetten. Glycidol ist ebenfalls ein Kontaminant, der bei pflanzlichen Ölen und Speisefetten prozessbedingt entstehen kann und als karzinogen und genotoxisch (potenziell genverändernd) eingestuft. Daher sind für Glycidol und 3-MCPD Höchstgehalte festgelegt worden. Lebensmittel, deren Fettanteil diese Höchstgehalte überschreiten dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 05.05.2025


Untersuchungsergebnisse

Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)


Datum: 31.10.2024
Produktbezeichnung:Colourful Short Pipe Fryums Kurzes Rohr gefärbt
weitere Angaben zum Produkt:Charge/ LOT: SHN002
Los-/ Chargennummer:SHN002
Mindesthaltbarkeitsdatum:31/10*2024
LebensmittelunternehmerImporteur, Großhändler
Name: SHN Foods GmbH
Straße: Kokkolastr.5
Ort: 40882 Ratingen
Analysierter Stoff: Rhodamin B (Fabstoff) | Untersuchungsergebnis: positiv | Grenzwert:
Rechtsvorschrift: Art. 4, 5 VO (EG) Nr. 1333/2008 i. V. m. Anh. II
Beschreibung des Verstoßes: In dem Lebensmittel wurde der Farbstoff Rhodamin B nachgewiesen. Bei Farbstoffen handelt es sich um Lebensmittelzusatzstoffe. Gemäß Art. 5 VO (EG) 1333/2008 dürfen nur die in Anh. II aufgeführten (zugelassenen) Lebensmittelzusatzstoffe in Verkehr gebracht und unter den darin festgelegten Bedingungen in Lebensmitteln verwendet werden. Rhodamin B ist nicht in Anh. II aufgeführt, weshalb es sich dabei um einen nicht zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff handelt.
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 05.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.10.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Wing me (American Fried Chicken) - 7 Figures UG Ruhrfelder Str. 37
41199 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 16.11.2023, 15.08.2024 und 20.08.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Bei der Kontrolle am 16.11.2023 wurden im Spülbereich, der Küche und der Panierstation insgesamt unhygienische Zustände festgestellt. Die Panierstation befand sich trotz vorheriger Anordnungen, dies zu ändern, direkt neben dem Spülbereich. Den Handwaschbecken in der Küche und in der Personaltoilette fehlte die Warm- und Kaltwasserzufuhr. Bei der Kontrolle am 15.08.2024 wurde im Spülbereich, der Panierstation und im Lagerbereich neben der Panierstation ein Schadnagerbefall festgestellt. Zudem wurden Verunreinigungen der Fußböden in der Küche, in der Panierstation und im Lagerbereich festgestellt. Die Küche und der Lagerbereich neben der Panierstation befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. . Bei der Kontrolle am 20.08.2024 war noch keine Schädlingsbekämpfung erfolgt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Kontrolle am 20.08.2024 war eine Grundreinigung des Betriebes durchgeführt worden.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.04.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.10.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Latify Markt - Latify, Nasir Dahlener Str. 7
41239 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 28.08.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Bei der Kontrolle am 28.08.2024 wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Es wurden unverpackte Fische und unverpackte Fleischteile in einer verunreinigten Tiefkühltruhe gelagert. In der Personaltoilette wurde Lebensmittel gelagert. Die Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen angeordnet wurde.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der am 02.09.2024 durchgeführten Nachkontrolle waren die Mängel beseitigt.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.04.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 21.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Kolpinghaus Restaurant im Kolpinghaus Altenessen Kolpingstr. 16
45329 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 24.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Kühlraum wurden zahlreiche Lebensmittel ohne oder mit unzureichender Abdeckung gelagert (z.B. Kuchen, Eimer mit Kartoffeln, Auberginen etc.). Im Kühlraum waren diverse Oberflächen (Regale, Wandleuchten, Wände und Decken, Kunststoffkisten mit Lebensmitteln) mit schwarzen und weißen schimmelpilzähnlichen Ablagerungen behaftet. Darüber hinaus war der Fußboden in den Randbereichen teilweise mit alten Produktresten kontaminiert. Im Kühlraum wurde Räucherlachs mit abgelaufenem Verbrauchsdatum 21.10.2024 vorgefunden. Die auf einer Waschmaschine stehende Eismaschine war von innen stark mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Der Lichtschalter war stark verschmutzt und mit alten Produktresten verunreinigt. In der Küche war die Aufschnittmaschine von außen, insbesondere hinter der Blende, mit alten dunklen Produktablagerungen verschmutzt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war an vielen Stellen mit rotschmierigen Ablagerungen verschmutzt. Die Dichtungen der Kühlschubladen, welche mit Fleisch gefüllt waren, waren mit schwarzen und weißen Ablagerungen verschmutzt. Der Innenraum der Dunstabzugshaube sowie der Innenraum des zugehörigen Abluftrohres (Bereich Fritteuse) waren stark mit Altfettkondensat verunreinigt. Zahlreiche Gebrauchsgegenstände wie Löffel, Eisportionierer etc. waren altverschmutzt. Der Küchenboden war in den Rand- und Eckbereichen verunreinigt. Die Küchenarmatur links neben der Haubenspülmaschine war im Griffbereich stark mit Altschmutz behaftet. Es wurde eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung der Betriebsräume angeordnet. Es wurde das Inverkehrbringen von bereits geöffneten oder behandelten Lebensmitteln untersagt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 29.10.2024 war die Grundreinigung der Betriebsräume ausreichend durchgeführt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 21.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 21.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Erdemli Königshof-Essen GmbH & Co. KG Willy-Brandt-Platz 7
45127 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 22.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In allen Kühleinheiten befanden sich noch Verunreinigungen (Baustaub) von den Bauarbeiten auf den Verdampfergehäusen. Im Bereich der Fleischverarbeitung war die Hygieneeinrichtung am Handwaschbecken nicht gut zugänglich und erreichbar, da der Fleischwolf davor stand. Der Fleischwolf wurde bei einer Umgebungstemperatur von 17 °C ohne zusätzliche Kühlung betrieben. Die Folier- und Etikettiermaschine war innen und außen mit alten Produktresten und teilweise mit Gespinsten verunreinigt. Die Einrichtungsgegenstände (z. B. Arbeitstische) waren von unten verschmutzt und wiesen stellenweise Korrosionsspuren im Bereich der Schweißnähte auf. Die Kennzeichnung der einzeln verpackten Fleischwaren war fehlerhaft. Hackfleisch wurde mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum von 4 Tagen bei einer Lagertemperatur von +4 °C in den Verkehr gebracht. Unverpackte Rinderlebern wurden unter dem Verdampfergehäuse gelagert, das mit Baustaub verunreinigt war. Einige Eimer mit Marinade waren stark verunreinigt, stellenweise auch mit Baustaub. Das Regal war stellenweise mit Farbresten und Baustaub kontaminiert. Verpackte Lebensmittel wurden auf unverpackten Innereien gelagert. Die Selbstbedienungstheke für Fleischwaren war von innen mit alten Produktresten verunreinigt, insbesondere im Bereich unterhalb der Matten. Darüber hinaus war der Bereich oberhalb der Wabengitter stellenweise mit schimmelähnlichen Ablagerungen kontaminiert. Bei einigen verpackten Fleischprodukten (z.B. Lammköpfe, Rinderzungen) waren die Verpackungen beschädigt, so dass die Folie aufgerissen war. Im Backbereich wurde ein Handstaubsauger gelagert, in dessen unmittelbarer Nähe sich Lebensmittelkontaktmaterialien (z.B. Imbissschalen) befanden. Kühlpflichtige Lebensmittel wie z.B. Cigköftemasse und paniertes aufgetautes Geflügelfleisch wurden in einem ausgeschalteten Kühltisch gelagert. Die Griff- und Kontaktflächen der Einrichtungsgegenstände waren mit alten Produktresten kontaminiert. Verschiedene Utensilien wie z.B. Pinsel, Messer, Ofenhandschuhe, Zangen waren mit alten Produktresten verunreinigt. Es wurde eine Teilbetriebsschließung des Fleischbereiches sowie eine Grundreinigung der Betriebsräume und Einrichtungsgegenstände angeordnet. Darüber hinaus wurde u.a. das Inverkehrbringen verschiedener Fleischprodukte untersagt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Kontrolle am 25.10.2024 waren die Mängel soweit behoben, dass die Teilbetriebsschließung mit Ausnahme der Eigenherstellung von Hackfleisch wieder aufgehoben werden konnte.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 21.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 20.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
RENYA, jap. Restaurant Collenbachstr. 1
40476 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Küche im Gastraum: Die zwei genutzten Kühltische wiesen zum Teil massive schimmelähnliche Verunreinigungen auf. An verschiedenen Stellen der Küche, insbesondere im Bereich der Friteuse und den Bereichen unterhalb der Arbeitsflächen, wurden klebrige Fettablagerungen, alte Lebensmittelreste und sonstige schmierige Ablagerungen vorgefunden. Die verwendeten Behälter zur Lagerung von Lebensmitteln waren zum Teil stark verkrustet und mit schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Zudem wurden unter den Arbeitsflächen und in Fächern Bedarfsgegenstände, welche zum Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt waren, in unmittelbarer Nähe zu den Verunreinigungen, gelagert. Aufgrund der beengten Verhältnisse in der Betriebsstätte i.V.m. den vorgefundenen erheblichen Verunreinigungen war eine Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln, ohne sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung auszusetzen, nicht möglich. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Meeresfrüchte - Fisch - Fleischzubereitung - Gemüse - Reis - Soßen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 12.09.2024 – Eine Grundreinigung und Desinfektion der Betriebsstätte wurde durchgeführt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 20.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 20.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Traumkuh DBH GmbH Neustr. 29
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : KG Vorbereitungsraum: Mehrere Einrichtungsgegenstände u.a. Arbeitstische, Ausrüstung, Wannen, Kühlschränke, Tiefkühlschränke waren massiv verunreinigt Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Es wurden verdorbene Lebensmittel (Bacon) gelagert. Küche: Mehrere Einrichtungsgegenstände, Geräte und Ausrüstung u.a. Wannen, Kühltische, Arbeitsflächen, Dunstabzugshaube, allgmeinene Ausrüstungen waren massiv verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die Burgersauce wurde überschritten. Die Soßentuben waren nicht richtig verschlossen und teilweise stark verkrustet Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Fleisch u.a. Hackfleisch, Bacon - Pommes - Gemüse - Soßen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 13.09.2024 – Eine Grundreinigung und Desinfektion der Betriebsstätte wurde durchgeführt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 20.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 20.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Basak Brot Itterstr. 29
40589 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 16.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Betrieb wurden schimmelähnliche Ablagerungen, massive Verschmutzungen, Schädlingsbefall, Müllansammlungen festgestellt. Produktiosbereich - Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Maschinen, Regale, Arbeitstische, Wände sowie der Fußboden waren stark verunreinigt. Auf einem Tisch befanden sich verunreinigte Tücher sowie ein Teppich mit Troddeln und Fransen, unmittelbar darauf lagerten Fladenbrote. An einer Wand lehnte eine schwarze Matratze, mitten im Raum befand sich ein mit Stoff bezogener Stuhl. Unmittelbar neben den gebackenen Fladenbraten befand sich ein offener Behälter mit Tabak und Zigarettenhülsen. Gärschrank An allen Oberflächen (Decke, Wände, Böden, Türe) befanden sich massive schimmelähnliche Ablagerungen. Produktion Ofenbereich Der Backofen, die Lüftung, die Wände, die Decke sowie der Fußboden waren zum Teil massiv verunreinigt. In einem Mülleimer vor dem Ofen befand sich eine Zigarettenkippe. Produktion Teigherstellung Die Wände, die Decke, der Fußboden, der Kühlschrank, die Teigmaschinen sowie der Teigkneter waren massiv mit alten zum teil eingetrockneten Mehl- und Schmutzablagerungen sowie Spinnweben behaftet. Es findet keinerlei Personalhygiene statt (fehlende Arbeitskleidung, fehlende Hand- und Körperhygiene, verunreinigte Personal- und Sanitärräume) -Das Handwaschbecken sowie die Spender für Seife und Einmalhandtücher waren massiv verunreinigt Die Mitarbeiter rauchen in den Produktionsräumen. - Es wurde an mehreren Stellen im Produktionsbereich Zigaretten, Kippen und Asche vorgefunden. In den Produktionsräumen befanden sich eine Tauben und ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten. Es wurden keinerlei betriebliche Eigenkontrollen eingerichtet. Es wurde lediglich ein Besen vorgefunden, weitere Reinigungsutensilien waren nicht vorhanden. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - vegetarisches Ghee (Pflanzenfett) - Wasser - Mehl - verschiedene Körner (z.B. Sesam) - Hefe
Status der Mängelbeseitigung: Stand 20.09.2024 – Beseitigung der Mängel wurde noch nicht nachgewiesen.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 20.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 20.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Birdie GmbH Birdie & Co. Café Mittelstr. 6
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 16.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden im Bereich des Wareneingangs, der Küche, Spülküche und Bedientresens Hinterlassenschaften von Schadnagern vorgefunden. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Obst - Brot - Gemüse - Aufschnitt
Status der Mängelbeseitigung: Stand 13.09.2024 – Eine Grundreinigung und Desinfektion der Betriebsstätte wurde durchgeführt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 20.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Gaststätte Uhlenkrug Am Uhlenkrug 40
45133 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 17.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In sämtlichen Betriebsräumlichkeiten waren die Griff- und Kontaktflächen stark verunreinigt. Es wurden diverse Lebensmittel vorgefunden, deren Verbrauchs- bzw. Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten war. Im Lager war der Fußboden besonders in den Randbereichen verunreinigt. In der Küche war der Fußboden unter den Einrichtungsgegenständen mit schwarzschmierigen Ablagerungen und Lebensmittelresten verunreinigt. Wand-, Regal- und Schrankoberflächen waren stark mit z.T. schmierigen Ablagerungen verschmutzt. Sämtliche Einrichtungsgegenstände (Arbeitstische etc.) und Bedarfsgegenstände (Sparschäler, GN Behälter etc.) waren stark mit alten Produktresten und schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Die Aufschnittmaschine wies alte verkrustete Produktreste auf. Es wurden Gewürze in extrem verunreinigten Behältnissen aufbewahrt. Die Spülmaschine war von innen verunreinigt. Im Bereich der Theke waren sämtliche Kühleinrichtungen und die Eiswürfelmaschine von innen mit schwarzschimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. In einem weiteren Lagerraum waren die Verrohrungen der Zapfanlage mit schwarzschimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Im Bierkühlhaus wiesen die Wand- und Deckenflächen sowie das Verdampferschutzgitter und die Regalflächen schwarzschimmelähnliche Ablagerungen auf. In den anderen Kühlräumen waren die Wand- und Deckenflächen ebenfalls mit schwarzschimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Es fehlte ein hygienischer Umkleidebereich mit der Möglichkeit zur Trennung von Arbeits- und Privatkleidung. Der Betrieb wurde bis zu einer erfolgten Grundreinigung geschlossen.
Status der Mängelbeseitigung: Im Rahmen der Nachkontrolle und nach erfolgter Grundreinigung wurde der Betrieb am 19.10.2024 wieder freigegeben.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Eylüll Mall Herkulesstr. 20
45127 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Vorraum der Personaltoilette wurden offene Lebensmittel (eingelegte Auberginen) sowie abgepackte Lebensmittel (Maggi-Produkte) gelagert, die Kennzeichnungsmängel aufwiesen. Im Umkleidebereich wurde keine ausreichende Trennung zwischen Arbeits- und Privatkleidung innerhalb der Spinde festgestellt. Das Handwaschbecken war verschmutzt. Im Durchgangskühlraum zur Fleischtheke befanden sich 2 grüne Abfallbehälter (Material der Kategorie 3). In unmittelbarer Nähe befanden sich offene Lebensmittel (marinierte Hähnchen). In diesem Kühlraum roch es unangenehm nach verdorbenem Fleisch. Im Bereich der Bedientheke war die mit Oliven und gefüllten Auberginen bestückte Oliventheke ungeeignet, da keine Kühlung vorhanden war. Auf dem Handwaschbecken der Bedienungstheke lag eine Nagelbürste aus Holz. Die Spender der Hygieneeinrichtung waren im Bereich der Ausläufe verschmutzt, und der Spender für die Handwaschseife war nicht gefüllt. Im Hygienebereich des Bedientresens wurden Holzpaletten vorgefunden. Auf den Paletten befanden sich verschiedene Lebensmittel (eingelegtes Gemüse, scharfe Soßen) in Eimern, die teilweise verschmutzt und teilweise nicht gekennzeichnet waren. In einem verschlossenen Eimer mit eingelegten Gurken, der noch vollständig verschlossen war, konnte nach dem Öffnen ein großflächiger schimmelähnlicher Bewuchs festgestellt werden. Die Wasserablaufkästen des Bedientresens sowie der Bereich der Ablaufkästen waren verschmutzt. Die Arbeitsplatte war im unteren Bereich mit alten Produktresten verunreinigt. Der Bedientresen von innen und der Fußboden unter dem Bedientresen waren mit alten Produktresten verunreinigt. Diverse Gerätschaften im Bereich der Fleischtheke, wie z.B. Fleischwolf, E2-Kisten, Messer, Hamburgerpresse, Aufschnittmaschine und Fleischsäge, waren mit altem Schmutz verunreinigt. An der Fleischsäge befanden sich zudem Reste eines Stahlschwamms. Im Verkaufsraum wurden abgelaufene Lebensmittel (Paprikapulver) mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.07.2024 vorgefunden. Die Ablaufrinnen der SB-Kühleinrichtungen waren von innen verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Es wurde eine Teilbetriebsschließung der Fleisch- und Oliventheke sowie eine Grundreinigung der Betriebsräumlichkeiten angeordnet. Des Weiteren wurde das Inverkehrbringen verschiedener Lebensmittel untersagt. Bei einer Nachkontrolle am 31.10.2024 wurde die Ordnungsverfügung teilweise aufgehoben. Es erfolgte eine ausreichende Grundreinigung des Bedientresens. Die Fleisch- und Oliventheke durften wieder betrieben werden.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 18.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
roll & bab Gerichtsstr. 32
45355 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 17.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle trug das Personal keine geeignete Hygienebekleidung. Die Türdichtung einer nicht mehr funktionierenden Kühleinrichtung war stark mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt - hier wurde Tee gelagert. Die nicht mehr funktionierende Kühleinrichtung wurde mit Kartonage ausgelegt. Die Kartonage war stark verschimmelt. Gekochter Reis wurde bei Zimmertemperatur gelagert. Die gemessene Temperatur betrug 52,2 °C. Am Handwaschbecken stand kein warmes Wasser zur Verfügung. Die kleine Eiswürfelmaschine war von innen verunreinigt. Sämtliche Einrichtungsgegenstände waren stark mit Produkt- und Fettrückständen verunreinigt. In allen Produktions- und Lagerbereichen war der Fußboden in den Rand- und Eckbereichen stark verunreinigt. In der Küche fehlte am Doppelspülbecken der Warmwasseranschluss. Des Weiteren war hier die Silikonfuge schadhaft und mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Die Wandfliesen waren unterhalb der Doppelspüle stark mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter mit geschältem Gemüse und Rindfleisch bei Zimmertemperatur auf dem verunreinigtem Fußboden gelagert. Die Wand sowie der Fußboden neben der Fritteuse waren stark mit alten Produktresten und Fettrückständen verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war stark verunreinigt, außerdem wurden neben der Aufschnittmaschine diverse Gegenstände gelagert (WD-40, Stiftschlüsselsatz, Allzwecktücher, Behälter mit verunreinigten Bedarfsgegenständen etc.). Geeignete Reinigungsmittel waren in der Betriebsstätte nicht vorhanden. Es wurde eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung angeordnet. Des Weiteren wurde das Inverkehrbringen diverser offener Lebensmittel untersagt.
Status der Mängelbeseitigung: Der Betrieb konnte am 23.10.2024 wieder freigegeben werden.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 18.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 18.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria Bella Germania Hansastr. 76
47058 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : 1. Am Handwaschbecken im Durchgangsbereich Pizzabedientresen / Küche war der Stecker für die Warmwasserzufuhr nicht eingesteckt und es fehlten Mittel zum Händereinigen. 2. Die Kästen mit den Pizzarohlingen waren von innen und außen verunreinigt. 3. In der Küche waren Einrichtungsgegenstände mit Fliegenkot verunreinigt. 4. In der Saladette im Bereich der Pizzazubereitung wurden geriebener Käse und ein geschnittenes Fleischerzeugnis bei zu hoher Temperatur gelagert. (Kerntemperatur + 18,5°C bzw. + 14,4 °C). 5. Im Kühlschrank im Bereich der Pizzazubereitung wurde Weißkäse unabgedeckt gelagert. Der Weißkäse war angetrocknet und roch stark hefig. 6. Im Lagerraum hinter der Küche wurde unter unhygienischen Umständen Käse gerieben.
Status der Mängelbeseitigung: Die unschädliche Beseitigung aller offenen Lebensmittel wurde angeordnet und der Betrieb wurde für eine Grundreinigung geschlossen. Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 12.09.2024 waren die hygienischen Mängel weitestgehend beseitigt, so dass der Betrieb wieder öffnen konnte.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 18.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 14.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Café Rosenmeer Hotel - Rothermel Hotel & Catering GmbH Schürenweg 45-47
41063 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 18.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Bei der Kontrolle am 18.09.2024 wurden Verunreinigungen an Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen der Theke / des Tresens, in der Spülküche und im Kühl- und Lagerraum vorgefunden. In der Küche wurden Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt. In einem Kühlraum wurden Lebensmittelbehälter mit schimmelähnlichen Verunreinigungen vorrätig gehalten. In einem anderen Kühlraum waren das Verdampferschutzgitter und die Räder eines Transportwagens verunreinigt. Die Außentür zur Anlieferung war nicht geschlossen. Im Lagerraum wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierdatums und der Herkunft vorrätig gehalten. Für das Handwachbecken an der Personaltoilette standen keine Einmalhandtücher zur hygienischen Handtrocknung zur Verfügung.
Status der Mängelbeseitigung: Am 25.10.2024 und 08.11.2024 wurden Nachkontrollen durchgeführt. Die am 18.09.2024 festgestellten Mängel waren bei der zweiten Nachkontrolle abgestellt.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 14.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Radwan Farhan Hauptstrasse 204
44649 Herne
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 20.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Erhebliche hygienische Mängel
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden teilweise behoben
Zuständige Behörde: Stadt Herne - 05 9 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Nadine Driller LMH KG - EDEKA Edmund-Weber-Straße 190-194
44651 Herne
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 17.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Erhebliche hygienische Mängel Bauliche Mängel
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden teilweise behoben
Zuständige Behörde: Stadt Herne - 05 9 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Mongolia Wittener Straße 65
45711 Datteln
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 08.08.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Erhebliche hygienische Mängel
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden teilweise behoben
Zuständige Behörde: Kreis Recklinghausen - 05 5 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Hertener Kiosk Bahnhofstraße 109
45701 Herten
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.07.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Erhebliche hygienische Mängel In Verkehr bringen von Lebensmitteln ohne Verpackung und Angabe der Allergene und Zusatzstoffe
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden beseitigt
Zuständige Behörde: Kreis Recklinghausen - 05 5 62
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Al Barakt Market Mont-Cenis-Straße 1
44623 Herne
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.07.2024
ggf. Produktbezeichnung: Feine Backwaren Unbekannter Herkunft
Verstoß : Falsche Kennzeichnung
Status der Mängelbeseitigung: Mängel wurden bereits behoben
Zuständige Behörde: Stadt Herne - 05 9 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Al Barakt Market Mont-Cenis-Straße 1
44623 Herne
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.07.2024
ggf. Produktbezeichnung: Feine Backwaren Unbekannter Herkunft 19Stk
Verstoß : Falsche Kennzeichnung
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden bereits behoben
Zuständige Behörde: Stadt Herne - 05 9 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 08.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Flink SE Flink Lieferdienst Schloßstr. 58
40477 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 02.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Warenlager mit Tiefkühlgeräten wurde ein erheblicher Schädlingsbefall mit Mäusen und Ratten festgestellt. Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren stark verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Schinken - -Aufbackbrötchen - weitere Lebensmittel die über Flink angeboten werden
Status der Mängelbeseitigung: Stand 03.09.2024 – Eine Grundreinigung wurde durchgeführt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 12.05.2025


      LANUV NRW 2019

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