Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Cafe il Barista Friedrichstr. 38 |
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| 53111 Bonn |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 03.06.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | ./. |
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Verstoß : | Bedientresen: Der Fußboden war unter den Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen mit altem Müll, Glasscherben und div. Gegenständen verunreinigt, der Lebensmittelkühlschrank war am Boden mit braunen Flecken verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund von Verunreinigungen im Innern der Maschine nicht mehr zum Verzehr geeignet und wurden entsorgt; Die Eiswürfelmaschine war im Innern durch Schwarzschimmel und braune Verschleimungen verunreinigt; Die Spülmaschine war mit Kalkkränzen, braunen Anhaftungen und losen Anhaftungen verunreinigt, im Innern der Spülmaschine konnten massive Rotschmiere-Anhaftungen festgestellt werden; Im Schrank unterhalb des Waschbeckens konnte erheblicher Mäusekot in allen Bereichen festgestellt werden; Der Innenraum des Getränkekühlschranks war verunreinigt; Kühltheke: Die Kühlvitrine war mit alten Lebensmittelresten schimmelähnlich verunreinigt; Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Betrieb amtlich geschlossen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nach der am 04.06.2025 erfolgten Nachkontrolle konnte der Betrieb wieder geöffnet werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Arlecchino Andreasstr. 3 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde wiederholt Schädlingsbefall (Mäusekot, Schaben, Larven u.Ä.) in folgenden Bereichen festgestellt:
Anlieferungsbereich – Schabenbefall
UG – Lagerraum mit Fasskühlung - Schabenbefall
UG Mülllager/ Fettabscheider –Schabenbefall
Pizzabereich –Mäusekot
Küche – erhebliches Aufkommen an Fluginsekten
Theke mit Gastraum – Schabenbefall
Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt:
Der Fasskühler war schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Pizzateig
- Salat
- Thunfisch
- Käse
- Saucen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 09.05.2025 Grundreinigung und Desinfektion wurde durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Offene Lebensmittel wurden entsorgt |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gemeinschaftsverpflegung, Küchen, Kantinen, Caterer |
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| Borger, Marco Andreas - Kantine und Imbiss SMS Meer Ohlerkirchweg 66 |
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| 41069 Mönchengladbach |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.07.2024 und 07.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Bei der am 10.07.2024 durchgeführten Plankontrolle wurden unter anderem folgende Mängel festgestellt: In der Küche wurden Verunreinigungen der Aufschnittmaschine, der Kochlöffel, des Auslaufhahns des Kochkessels in der Küche, des Arbeitstisches, des Handwaschbeckens, des Fußbodens, der Oberfläche des Tiefkühlschrankes sowie der Decke festgestellt. Im Vor – Kühlraum wurden Verunreinigungen des Türblatts und des Verdampferschutzgitters festgestellt. Zudem waren die Fußbodenfliesen in der Küche sowie die Wandfliesen in der Spülküche beschädigt. Die Transportspülmaschine und die Wände in der Spülküche waren verunreinigt. Die Ordnung und Struktur verschiedener Betriebsräume war mangelhaft, so dass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Bei einer Nachkontrolle am 19.07.2024 waren die meisten Mängel abgestellt. Es wurde angeordnet, die noch bestehenden Mängel umgehend zu beseitigen.
Bei der am 07.05.2025 durchgeführten Plankontrolle wurden erneut Hygienemängel festgestellt:
Im Vor-Kühlraum wurden Verunreinigungen an der Decke, an Elektroinstallationen und Betriebsgegenständen festgestellt. Fußbodenfliesen im Anlieferungsbereich waren beschädigt. Im Gefrierraum für Fleisch und Fisch wurden Lebensmittel vorgefunden, die in ungeeigneten Verpackungen / Umhüllungen eingefroren worden waren. Im Gefrierraum für Brot und Gemüse war der Fußboden verunreinigt. Hier wurden Lebensmittel in nicht verschlossenen Verpackungen vorrätig gehalten. Von der Tropfschale des Verdampfers war Kondensatflüssigkeit auf verpackte Lebensmittel getropft und vereist. In der Küche wurden Verunreinigungen an der Dunstabzugshaube, Kochlöffeln, dem Auslaufhahn des Kochkessels, Schneidebrettern und Zwischenräumen der Küchenmaschinen festgestellt. Außerdem war der Fußboden nicht vollständig verfugt, so dass sich hier Verunreinigungen absetzen konnten. Die Wandfliesen waren teilweise beschädigt. In der Spülküche wurden Verunreinigungen und Beschädigungen der Bandtransportspülmaschine festgestellt. Außerdem wurden hier gereinigte Bedarfsgegenstände in einem unsauberen Einkaufswagen zwischengelagert bzw. transportiert. Der Fußboden dieses Raumes war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt und verkalkt, die Silikonfuge an diesem Waschbecken war beschädigt und ebenso wie das Abflussrohr verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 14.05.2025 waren noch nicht alle Mängel behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Fleischerei, Metzgerei |
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| Miran GmbH Alaska Fleisch Heidestr. 216 |
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| 51147 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.04.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch schlechten Zustand. Es wurden zahlreiche Mängel festgestellt.
Außenbereich:
Eine Palette mit Fleisch wurde auf dem Hof zur Verladung bereit gehalten. Die stichprobenartig ermittelte Temperatur betrug 5,8°C und überschritt damit die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur von 4°C.
Umkleideraum Rotfleisch schwarz:
Die Oberseiten der Spinde waren verunreinigt. Die Schwelle/Stufe zum anderen Umkleidebereich war nach wie vor mit Klebeband beklebt. Dieser Fußbodenbereich war damit nicht so gestaltet, dass dieser leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren war.
Umkleideraum Rotfleisch weiß:
Auf dem Spind lagerten Zettel und Verpackungen. In dem Spalt zwischen Spindrückseite und Wand befand sich Arbeitskleidung. Die Ordnung und Struktur des Raums war mangelhaft. Säcke mit verschmutzter Arbeitskleidung sammelten sich entlang der Wand. Im Schuhregal wurden private neben Arbeitsschuhen gelagert. Arbeitskleidung lagerte teilweise auf den Schuhen oder auf dem Boden davor.
Hygieneschleuse Rotfleisch:
Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war defekt.
Anlieferungsbereich Rotfleisch:
Das Außenrolltor schloss nicht vollständig bündig mit dem Boden ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde.
Flur Rotfleisch:
Die Decke war in der rechten Ecke (im Bereich über dem Handwaschbecken/Feuerlöscher) verunreinigt.
Kühlraum verpackte Ware Rotfleisch/ Verpackungsmaterial:
Es wurden Lebensmittelverpackungen so aufbewahrt - zum einen zwischen Reinigungsmittelkanistern und Kisten, zum anderen im verschmutzten Wannenwagen, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt.
Technikraum:
Die Ordnung und Struktur des Raums war nach wie vor mangelhaft. Reinigungsutensilien, z.B. Wischer mit oder ohne Wischtuch und Staubwedel, wurden auf dem Boden abgestellt, Schläuche lagen auf dem Boden und Kartons lagerten im Raum. Die im Raum befindlichen Reinigungsgeräte waren teilweise erheblich verunreinigt.
Kühlraum Rotfleisch 3:
Der Verdampfer war verunreinigt. Die mit Schmierfett verunreinigte Stange wurde nach wie vor offen im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, aufbewahrt.
Kühlraum Rotfleisch 2:
Der Verdampfer war verunreinigt.
Hackfleischraum:
Es wurden private Getränkeflaschen im Raum aufbewahrt.
Knochen/Messerschleifraum Rotfleisch:
Die Wände waren teilweise im oberen Bereich verunreinigt.
Zerlegungsraum Rotfleisch:
Der Erste-Hilfe-Kasten war verunreinigt. Die Decke vor dem Verdampfer war verunreinigt. Die Decke war in der Ecke neben dem Verdampfer verunreinigt. Die Unterseite der Querstreben am Zerlegetisch war verunreinigt.
Flur:
In einer Ecke lagerte lose Arbeitskleidung, Wäschesäcke, Kartons und E2-Kisten.
Personaltoilette:
Es herrschte ein ammoniakalischer Geruch.
Anlieferungsbereich Weißfleisch:
Die Türdichtung war trotz mehrfacher Bemängelung nach wie vor beschädigt. Der Bereich unterhalb der Türdichtung (dort wo sich die Türdichtung eigentlich befinden sollte) war verunreinigt.
Knochen Messerschleifraum Weißfleisch:
Der Verdampfer war verunreinigt. Das Kat-III-Material wurde ungekühlt gelagert. Es herrschte ein fauliger Geruch. Die Türdichtung war verunreinigt.
ehemalige Zerlegung Weißfleisch / jetzt Kühllager:
Die Hohlkehlung war trotz Fristablauf zur Instandsetzung nach wie vor beschädigt. Die Wand zwischen Waschbecken und Kühlraum war trotz Fristablauf nach wie vor im unteren Bereich stark verunreinigt.
Kühlraum Weißfleisch:
Der Verdampfer, insbesondere der Temperaturfühler, war durch Staubansammlungen verunreinigt.
Kühlraum verpackte Ware:
Es wurde unverpacktes Fleisch in einem verschmutzten und beschädigten Kunststoffbehälter aufbewahrt, sodass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Das Fleisch kam außerdem mit verschmutzten Eimern bzw. Tonnen in Kontakt, in denen Salz gelagert wurde.
Kühlfahrzeug K - MA 6262:
Der Fahrzeuginnenraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der am 19.05.2025 durchgeführten Plankontrolle wurden wiederholt zahlreiche hygienische Mängel festgestellt. Die unverzügliche Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei den am 22. und 28.05.2025 durchgeführten Nachkontrolle waren die am 19.05.2025 festgestellten Mängel zum überwiegenden Teil nicht abgestellt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 17.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Jaipur Palace Bahnstr. 72 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 04.06.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Gastraum mit Theke
- Küche sowie Küchenregale
Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt:
Küche – in der Küche konnte ein Naanbrotstempel welcher mit einem stark
verunreinigtem Textiltuch versehen war vorgefunden werden.
Mehrere Kühleinrichtungen waren massiv mit teils schleimigen und
schimmelähnlichen Rückständen verunreinigt.
Es wurden Lebensmittel vorgefunden welche in einem massiv durch alte
Lebensmittel Rückstände und Ablagerungen verunreinigt war gelagert.
Teilweise waren Lebensmittel überlagert und angetrocknet.
Unteranderem konnte festgestellt werden, dass teils stark verschmutze und
muffig riechende Textiltücher verwendet wurden.
Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich und mit alten
Ablagerungen verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Fleisch
- diverse Saucen
- Reis
- Jogurt |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand: 10.06.2025: Feststellung:
Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen waren nicht, bzw. nur teilweise abgeschlossen. Die hygienischen Mängel waren nicht, bzw. nur teilweise beseitigt. Ein Bericht des Schädlingsbekämpfers, in dem kein Befall dokumentiert wurde, lag vor. Es wurde erneut Nagerkot und Anfraß in den Monitoringboxen
festgestellt.
Besonders die Küche und die Kühleinrichtungen waren ekelerregend Verunreinigt und teilweise verschimmelt. Die Lebensmittel wurden unmittelbar und ungeschützt in diesen Bereichen gelagert. In den
Kühleinrichtungen waren schleimige Ablagerungen, alte vergammelte Lebensmittelreste und Schimmel.
Diverse Lebensmittel waren überlagert und angetrocknet. Überall lagen stark verschmutzte und übel riechende Textiltücher, teilweise wurden diese direkt auf Lebensmittel gelegt |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 17.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Imbiss Uludag et Graf-Adolf-Str. 69 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.06.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt:
Tiefkühlraum – im Tiefkühlraum wurden Brote in nicht vollständig geschlossenen
Tüten unmittelbar auf dem Fußboden gelagert.
Durch das austretende Kondenswasser waren die Tüten mit dem Brot teilweise
am Fußboden festgefroren. Der umliegende Bereich war erheblich verunreinigt.
Der Fußboden war eklatant mit dunklen Ablagerungen und Rückständen
verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Döner
- geschnittenes Fleisch
- mariniertes Fleisch
- diverse Saucen
- Teig
- Brot
- Süßspeisen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 05.06.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 17.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Subway Gustaf-Gründgens-Platz 9e |
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| 40211 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.06.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Bedientresen
- Verkaufsraum
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Backwaren
- Salat
- Gemüseerzeugnisse
- Fleischerzeugnisse
- Soßen
- Käse |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 06.06.2025 vorgenannte Mängel abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 17.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Cafe Copenhagen Luegallee 136 |
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| 40545 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 02.06.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
- Spülküche-/Lagerraum mit Kühleinrichtungen
- Sozialraum/Umkleidebereich
- Verkaufs-/Zubereitungsraum
Im Verkaufs-/und Zubereitungsraum konnte neben Mäusekot auch eine bereits
skelettierte Maus hinter den Abschlussleisten festgestellt werden.
Es wurden massive Reinigungsmängel in folgenden Bereichen festgestellt:
Verkaufs-/Zubereitungsraum - die Ablaufrinne unter dem Lüftungsgitter der
Kühlvitrine war mit dunklen, schimmelähnlichen und schleimigen Rückständen
eklatant verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Brot
- Cupcakes
- belegte Brötchen
- Backwaren unterschiedlicher Art |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 05.06.2025: vorgenannte Mängel abgestellt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 17.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Snack Masters GmbH – Produktion arabischer Süßwaren Duderstädter Straße 16 |
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| 40595 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde in der gesamten Betriebsstätte eine massive hygienische
Verunreinigung festgestellt.
Mehrere Geräte/Maschinen mit denen Lebensmittel in Berührung kommen waren
verunreinigt auf einigen dieser Geräte befand sich Zigarettenasche.
Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht welche unter ekelerregenden
Umständen zubereitet wurden. Einige Süßwaren lagerten im Abkühlprozess auf
einer Stoffplane auf dem Fußboden und wurden mit einer Art Bettlaken
abgedeckt.
Eine andere Süßwarenart wurde vor dem Backprozess unmittelbar auf einer
Holzpalette gelagert.
Des Weiteren kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Zubereitung der
Süßwaren geraucht wurde.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Mehl, Zucker, Hühnereiweißpulver
- Pistazien, Mandeln, Kokosflocken
- getrocknete Rosenblätter
- Lebensmittelfarben
- Teige und rohe Süßwaren, gebackene Süßwaren
- bereits verpackte Süßwaren aus eigener Herstellung
- zugekaufte Süßwaren wie z.B. Tooffees (aus EU und nicht EU)
- Verpackungsmaterial für Lebensmittel |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Chrissi's Kostbar Duisburger Str. 26 |
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| 46535 Dinslaken |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 07.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Das Spülbecken für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen an der Kaffeetheke war sehr stark durch nicht regelmäßig entfernte, dunkle (Kaffeesatz) Schmutzreste verunreinigt.
Der Unterschrank (Wohnzimmersideboard aus Holz) an der Kaffeetheke war sehr stark durch Kaffeesatz und Stockflecken verunreinigt.
Der Abfallbehälter in der Kaffeetheke war sehr stark schimmelähnlich verunreinigt.
Im Zwischenflur wurden die aufgestellten Kühlmöbel durch einen verunreinigten Textilvorhang vom übrigen Flurbereich abgetrennt.
Der Fußboden in der Küche war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark durch nicht regelmäßig entfernte Schmutzansammlungen dunkel-fettig verschmutzt.
Die Wände in der Küche waren im oberen Bereich im Übergang zum Fliesenspiegel teilweise schimmelähnlich verunreinigt. In den Eckbereichen waren sie teilweise mit Spinnweben verschmutzt.
Das Abflusssieb des Handwaschbeckens in der Küche war durch nicht regelmäßig entfernte Schmutzreste verunreinigt. Das Schmutzwasserausgussbecken unmittelbar unterhalb des Handwaschbeckens in einem Eckbereich der Küche, auf gleicher Höhe, wie ein weiteres Spülbecken, war verschmutzt.
Die Unterschränke und verschiedene Schubladen in der Küche, in denen u.a. Geschirr etc. bevorratet wurde, waren durch nicht zeitnah entfernte Schmutzanbackungen verunreinigt. Die Unterschränke waren zudem von außen verschmutzt.
Der Innenraum des Backofens in der Küche sowie das Sichtfenster der Ofentür waren mit Produkt- und Fettrückständen sehr stark verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 09.05.2025 waren alle Mängel behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Wesel - 05 1 70 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizza 2 Bros Dinslakener Landstr. 5 |
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| 46483 Wesel |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 12.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Das Regal im Bereich der Imbisszeile bestand aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz. Dieses war sehr stark durch fettige Beläge verunreinigt.
Die Oberfläche (Decke) des Pizzaofens in der Imbisszeile war durch dunkle, fettige Beläge sehr stark verunreinigt. An den auf der Decke abgelegten Pizzaschießern konnten fettig-dunkle Rückstände festgestellt werden.
Die Türdichtungen des Pizzakühltisches in der Imbisszeile waren beschädigt und durch Klebeband notdürftig geklebt.
Die Beleuchtung der Dunstabzugshaube im Vorbereitungsraum war beschädigt. Eine Schutzabdeckung war nicht mehr vorhanden.
Die Dunstabzugshaube im Vorbereitungsraum war zudem durch bereits gelblich verfärbte Fettrückstände verschmutzt.
Regale und Schubladen im Vorbereitungsraum waren durch fettige und bereits dunkle Beläge verunreinigt.
Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren im Vorbereitungsraum beschädigt.
Die Bodenabschlussleiste des Kühlschrankes im Vorbereitungsraum war stark angerostet, ebenso die Gitterroste im Kühlschrank selbst.
Die Oberfläche des Kühlschrankes unmittelbar neben der Arbeitsfläche war durch fettig-dunkle Beläge verschmutzt. Die unmittelbar angrenzenden Wandfliesen sowie die Silikonfugen im Bereich der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen waren durch gelblich-fettige Beläge verunreinigt.
Im Lagerraum war das Türblatt zum Hausflur durch dunkle, fettige Beläge verschmutzt.
Der Deckel der Tiefkühltruhe im Lagerraum war durch Krümel und fettige Beläge verunreinigt.
Die Türdichtungen der Kühlschränke im Lagerraum waren beschädigt und durch Klebestreifen nur notdürftig instandgesetzt.
Die Wandfliesen im Lagerraum waren teilweise oberhalb der Tiefkühltruhe beschädigt.
Das Schwerlastregal im Lagerraum war verunreinigt
Der Boden im Lagerraum war sehr fettig.
Der Fußboden in der Personaltoilette war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen im WC-Raum durch dunkle, fettige Schmutzreste verunreinigt.
Das Türblatt der Personaltoilette war sowohl außen sowie innen im Bereich der Türklinke durch nicht regelmäßige entfernte, fettige Beläge verschmutzt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 15.05.2025 waren alle Mängel behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Wesel - 05 1 70 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Restaurant Zum Urbanus Widumer Straße 23 |
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| 44627 Herne |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 13.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Villa Mulvany GmbH Shamrockring 1 |
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| 44623 Herne |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 30.04.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Sofra Ocakbasi Westfalenstraße 77 |
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| 45661 Recklinghausen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 06.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizzadream Westfalenstraße 98 |
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| 45661 Recklinghausen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Station Five beer and more GmbH - Brauhaus Alter Bahnhof Belsenplatz 2 |
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| 40545 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in den Rand- und Eckbereichen des
Fußbodens, sowie unter und hinter den Einrichtungen festgestellt:
- Küche
- Vakuumierraum/Durchgang UG
- Umkleideraum/Personaltoilette Herren 3. Etage
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
Fleisch
Gemüse
Kartoffeln |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 22.05.2025 - Reinigungsarbeiten wurden
durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Metzgerei Al-Barakeh Kölner Str. 264 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall in folgenden Bereichen festgestellt:
- Fleischabteilung Bedientheke
- Verkaufsraum incl. Obst und Gemüse Abteilung. Auf dem Fußboden, auf
Regalböden (unmittelbar neben und an Lebensmitteln) wurden massive
Anhaftungen von Schadnagerkot vorgefunden.
Weitere Hygienemängel:
Kühlraum Obst und Gemüse Außenbereich – Der Steckdosenwürfel (Kabelrolle)
war schimmelähnlich verunreinigt.
Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.
Die Regalböden waren verunreinigt und verrostet.
Es wurden Lebensmittel in schimmelähnlichen Behältern aufbewahrt.
Das Kühlaggregat (zugehörige Leitungen) war schimmelähnlich verunreinigt.
Unmittelbar unter der Schlauchleitung wurden Erdbeeren unabgedeckt gelagert.
Kühlraum Fleisch – Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Kisten aufbewahrt.
Zum Teil lagen tote Fliegen in den Kisten.
Fleischabteilung Bedientheke – Der Fleischwolfeinfüllstutzen war mit alten,
angetrockneten Fleischresten verunreinigt.
- Verkaufsraum incl. Obst und Gemüse Abteilung- Es wurden verdorbene (Kürbisund Orangen mit schimmelähnlichen Anhaftungen in den Verkehr gebracht. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 22.05.2025 - Reinigungsarbeiten wurden durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Cotta's Germaniastr. 1 |
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| 40223 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 15.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schabenbefall in folgenden Bereichen festgestellt:
- Lagerraum mit Kühlmobiliar
- Pizzastation
- Küche
- Schankraum
Es wurden lebendige Schaben sowie verendete Schaben in den betroffenen
Räumlichkeiten vorgefunden. Diese befanden sich auf Fußbodenflächen, unter
und hinter den Einrichtungsgegenständen, auf Oberflächen und teilweise in
unmittelbarer Nähe zu Lebensmittelbedarfsgegenständen.
Teilweise wurden stellenweise Hinterlassenschaften von Schadnagern im
Lagerraum mit Kühlmobiliar vorgefunden.
Weitere Hygienemängel:
Kühlraum im Lagerraum – Das Ventilatorenschutzgitter war erheblich
schimmelähnlich verunreinigt
Ein Behälter mit Zwiebeln war mit Anhaftungen von Lebensmittelresten sowie
schwarzschimmelähnlichen Auflagerungen verunreinigt.
Ein Regal war schimmelähnlich verunreinigt
Tiefkühltruhen waren an den Randbereichen mit dunklen Ablagerungen
verunreinigt.
Der Tischdosenöffner war erheblich mit dunklen Anhaftungen und Metallabrieb
verunreinigt.
Die Gitteroste des Kühlschrankes waren schimmelähnlich verunreinigt
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
Salate
Lachs
Spinat
Thunfisch
Pizzateig
Geriebener Käse
Fleisch |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 20.05.2025 - Reinigungsarbeiten wurden
durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Kastanie Friesenplatz 11 |
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| 50672 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 16.04.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch schlechten Zustand. In der Küche und im UG Lagerraum wurden Ausscheidungen von Schadnagern vorgefunden. In der Küche befand sich Mäusekot im Arbeitsbereich und auf Ablageflächen in unmittelbarer Nähe zu Lebensmittelbedarfsgegenständen (Schneidebrett, Pfannen, Töpfe). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot und Lebensmittelrückständen verunreinigt. Im UG Lagerraum wurde an den Lebensmittelverpackungen Anfraßspuren und Mäusekot vorgefunden. Auf Behältern für Lebensmitteln befand sich Mäusekot. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Im UG Kühlraum war die Decke und das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates schimmelähnlich verunreinigt.
Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Zudem wurden im UG Lagerraum Klebefallen vorgefunden, auf denen sich tote Mäuse befanden. Die Anwendung von Klebefallen ist nach dem Tierschutzgesetz zum Fangen von Wirbeltieren verboten, da den Tieren durch diese Tötungsmethhode erhebliche, vermeidbare Schmerzen und Leiden zugefügt werden.
Die Kontrolle fand während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittel für den Verkauf zubereitet, die in den durch Schadnagerkot verunreinigten Bereichen zubereitet bzw. gelagert wurden. Ein Bericht vom Schädlingsbekämpfer konnte nicht vorgezeigt werden. Nach eigenen Angaben hatte diese Jahr noch keine Bekämpung von einer Fachfirma stattgefunden. Eine Flächendesinfektion war im Betrieb nicht vorhanden. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde durch die obenstehende Behörde die ordnungsbehördliche Schließung des Betriebes angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 17.04.2025 war der Betrieb in weiten Bereichen grundgereinigt. Weiterhin bestanden hygienische Mängel durch Fett- und Lebensmittelreste. Diese Bereiche waren noch zu reinigen. Mäusekotspuren wurden nur vereinzelt vorgefunden. Die Schädlingsbekämpfung sowie die täglichen damit verbundenen Reinigungsarbeiten müssen stark verbessert werden. Es wurde angeordnet, den Betrieb arbeitstäglich vor Produktionsbeginn auf Befall und Kotspuren zu sichten. Bei Bedarf sind betroffene Bereiche umgehend zu reinigen und zu desinfizieren. Arbeitsflächen sind obligatorisch vor Gebrauch zu desinfizieren. Beschäftigte müssen im Umgang mit der Mäuseproblematik geschult werden. Der Betrieb durfte wieder geöffnet werden und Lebensmittel abgeben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 03.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| TeamBreakout-Games GmbH Stresemannplatz 4 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 14.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in den Rand- und Eckbereichen des
Fußbodens, sowie unter und hinter den Einrichtungen festgestellt:
- Küche
- Bedientresen
- Bedientresen im Axtwurfbereich
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
Kuchen
Muffins
Croissants
Pfannkuchen
Bagel
Pizza
geschnittenes Gemüse
Aufschnitt |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 15.05.2025 - Reinigungsarbeiten wurden
durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 03.01.2026 |
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