Diese Seite drucken Dieses Fenster schließen
Link zur Startseite des LANUV NRW
Sie sind hier:
Startseite  >  Informationen der letzten 30 Tage

Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 31.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Gelber Fluss Altenberger Str. 196
48565 Steinfurt
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.12.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde gegen verschiedene Hygienevorschriften und Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit verstoßen, indem Bodenbeläge, Wandbeläge, Decken, Fenster, Türen, Flächen, Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen nicht ausreichend gereinigt und instand gehalten sowie Lebensmittel und Lebensmittelabfälle nicht ordnungsgemäß gelagert wurden.
Status der Mängelbeseitigung: Mängel wurden teilweise behoben
Zuständige Behörde: Kreis Steinfurt - 05 5 66
Richtigstellung:
Löschdatum: 01.10.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Bäckerei Meydan Eppinghofer Str. 114
45468 Mülheim an der Ruhr
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme:
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Kontrolle: 19.02.2025 (Plankontrolle) Betriebsstätte (allgemein) 1. Verstoß: Herstellung von Backwaren In allen Betriebsräumen wurden Hygienemängel festgestellt. Neben massiven Reinigungsmängeln wurde ein Schimmelbefall an den Wänden, Fliesenfugen und auch Einrichtungsgegenständen festgestellt. Die Einrichtungsgegenstände waren unsauber, beschädigt und abgenutzt. Die Arbeitsgeräte (z. B. der Teigkneter, Waage) waren krustenartig verunreinigt. Die Wand neben dem Arbeitstisch war mit Fett und Haaren verklebt. Im Kühlhaus lagerten Backwaren ohne Abdeckung. Der Verdampfer war mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Türen und Türgriffe, Steckdosenleisten, Decken, Wände, Fußboden sowie Arbeitsflächen waren stark mit Altschmutz verunreinigt. Es wird eine Vielzahl von ungenutzten Gegenständen gelagert. Verunreinigte Abfallbehälter stehen im Lagerraum. An beiden Handwaschbecken (Personaltoilette und Vorbereitung) waren die Geräte zur Warmwasserbereitung nicht funktionstüchtig. Es ist eine Grundreinigung durchzuführen. Nicht genutzte Gegenstände sind zu entfernen. Beschädigte Materialien und Gegenstände sind instand zu setzen. Sämtliche Geräte zur Warmwasserbereitung sind instand zu setzen. Bei der Nachkontrolle am 27.02.2025 wurden folgende Feststellungen getroffen: Betriebsstätte (allgemein) 1. Verstoß: Die Hygienemängel wurden unzureichend bis gar nicht beseitigt. Insbesondere die Mängel im Bereich des Arbeitstisches (Fett und Haare) wurden nicht abgestellt.
Status der Mängelbeseitigung: Eine erneute gebührenpflichtige Nachkontrolle soll in Kürze erfolgen.
Zuständige Behörde: Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Bäckerei M. und K. Horsthemke GmbH Königsberger Str. 87
40231 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 30.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In allen Rand- und Eckbereichen im Verkaufsbereich, vor allem unter der Verkaufstheke wurde Schadnagerkot festgestellt Im Lagerraum und in der Spülküche wurde Schadnagerkot in verschiedenen Rand und Eckbereichen festgestellt In einer Schlagfalle in der Spülküche wurde eine tote Maus vorgefunden Es wurden folgende Lebensmittel vorgefunden: Verschiedene Brotsorten Verschiedene Brötchensorten Amerikaner Donuts Mürbchen Streuselkuchen Croissants Verschiedene belegte Backwaren
Status der Mängelbeseitigung: Stand 31.01.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. Der Betrieb weist darauf hin, dass die Filiale baulich nicht getrennt ist von dem Eingangsbereich des Baumarktes und daher ein Schadnager Zulauf nicht vollständig auszuschließen ist. Es werden intensive, regelmäßige Schädlingsmaßnahmen durchgeführt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Klüh Catering GmbH Höherweg 222
40233 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 22.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In Randbereichen des Gastraumes wurde Schadnagerkot vorgefunden, der Gastraum ist offen mit der Speisenausgabe und der Küche verbunden In den Randbereichen unter dem Mobiliar wurde Schadnagerkot festgestellt In der Spülküche wurde Schadnagerkot festgestellt In den Randbereichen unter dem Mobiliar im Lagerraum wurde Schadnagerkot festgestellt. Im Umkleideraum wurde Schadnagerkot festgestellt Es waren folgende Lebensmittel vorzufinden:  Verschiedene belegte Brötchen  Verschiedene süße Teilchen  Verschiedene Nachspeisen  Verschiedene Hauptspeisen  Käse  Wurst
Status der Mängelbeseitigung: Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. Der Betrieb gibt an, dass regelmäßige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden und die Kantine sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Aldi Discounter im Karstadt Warenhaus Schadowstr. 93
40212 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Verkaufsraum. Auf dem Fußboden unter den Getränkepaletten und in den SB Regalen (Konserven/Suppen, Müsli, Cornflakes, Haferflocken) - Backwelt Lagerraum - Es lagerte Mehl in diesem Bereich
Status der Mängelbeseitigung: Stand 11.02.2025. Grundreinigung durchgeführt. Schädlingfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Penny Markt Bilker Allee 30
40219 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Bake-Off- Bereich (Auflageraum und Verkaufsraum). Es lagerten diverse Backwaren u.a Brötchen und Pizzastücke in diesem Bereich. - Lagerraum - Es lagerten Getränke und Konserven in diesem Bereich
Status der Mängelbeseitigung: Stand 06.02.2025 - Eine aktive Schädlingsbekämpfung findet kontinuierlich alle 14 Tage statt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Neue Zille Oberkassel Brend‘amourstr. 2a
40545 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden folgende erhebliche Hygieneverstöße festgestellt: UG Küche – Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen unter und neben dem Herdbereich eklatant mit dunklen Fett- und Schmutzablagerungen, sowie Unrat verunreinigt. Unter dem Tischeinlegeschneidebrett der Saladette befand sich eine mit Klarsicht umwickelte Platte aus Karton. Die Platte sowie das Tischeinlegebrett und die angrenzenden Bereiche waren eklatant mit einer schmierigen, stellenweise schimmelähnlichen Masse verunreinigt. Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war mit Fettablagerungen, teilweise abtropfend verunreinigt. Die Kochfeldgitter und die Lüftungsgitter des Gasherdes waren mit älteren, dick verkrusteten Belägen verunreinigt. UG Spülküche – Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten stellenweise schleimig, schmierigen rötlich braunen Rückständen eklatant verunreinigt. UG Tageskühlraum - Die Oberfläche (Außenseite) des Kühlhauses war mit dunklen, schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. In einer Kunststoffschale, in der Gläser und Dosen mit Lebensmitteln gelagert wurden, War mit einer dunklen, trüben Brühe verunreinigt. UG Kühlraum Getränke – Der Fußboden war im linken Randbereich mit einer trüben, schmierigen Masse verunreinigt. weitere Mängel: Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln (Burger Paddys) war Frostbrand zu erkennen. In der Kühlschublade lagerten Garnelen in Auftauflüssigkeit. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Käse - Wurst - Schinken - Ei - Speisen mit Fleisch, Fisch - Salat - Gemüse
Status der Mängelbeseitigung:
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Okyeso Nyame African Shop Vereinstr. 27
45468 Mülheim an der Ruhr
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Lagerraum 1. Verstoß: Der gesamte Lagerbereich war erneut nicht ausreichend gereinigt und ohne Ordnung. Der Fußboden war massiv verunreinigt. Unter den Holzpaletten lagen Lebensmittelreste, zwischen den Truhen lagen abgenagte Fleischknochen und undefinierbarer Restmüll. Außerdem lagen hier stark verschmutze private Gegenstände (Gaskocher, Kochtöpfe). Verkaufsraum 2. Verstoß: In einer Tiefkühltruhe lag ein bereits geöffneter Karton mit Fischen. Vermutlich werden die Fische einzeln entnommen und unverpackt verkauft. Eine Nachkontrolle am 25.02.2025 ergab folgende Feststellungen: Lagerraum 1. Feststellung: festgestellt am 19.02.2025: Die Mängel wurden behoben. Verkaufsraum 2. Verstoß: festgestellt am 19.02.2025:. Der geöffnete Karton mit Fischen lag noch in der Tiefkühltruhe.
Status der Mängelbeseitigung: Eine Nachkontrolle am 04.03.2025 ergab, dass alle vorgefundenen hygienischen Mängel ausreichend behoben worden sind.
Zuständige Behörde: Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Alte Dorfschenke Frankenstr. 151-153
45134 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 20.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Lagerraum waren die Wandfliesen hinter der Tiefkühltruhe mit schwarzen und grünen Schimmelablagerungen verunreinigt und der Fußboden unter der Tiefkühltruhe war stark mit schwarzen Ablagerungen und alten Lebensmittelresten verschmutzt. Auf dem Fußboden standen zwei offene Plastikeimer, die mit Soßen gefüllt waren. Das Handwaschbecken war verstopft und daher nicht benutzbar. Im Kühlraum war der Fußboden in den Randbereichen altschmutzig verunreinigt. Auf den Regalen befanden sich schwarze Ablagerungen. Der Innenraum des Kühlraumverdampfers sowie das Schutzgitter waren stark mit schwarzen Ablagerungen verschmutzt. Im verunreinigten Kühlraum wurden offen gelagerte Lebensmittel wie rohes Fleisch und Cremes gelagert. Die Kühlraumwandleuchte sowie Bereiche der Kühlraumtür waren mit schwarzen und weißen Ablagerungen verunreinigt. In der Küche war der Fußboden in den Rand- und Eckbereichen stark verschmutzt. Diverse Geräte und Einrichtungsgegenstände wie Saladette, Haubenspülmaschine, Hackklotz, Mikrowelle, Herd, Tischdosenöffner, Aufschnittmaschine und Fleischwolf waren stark mit Altschmutz verschmutzt. Die Kühltische waren von innen stark mit schwarzen Ablagerungen verschmutzt. Im Bierkeller waren u.a. angeschlossene Bierschläuche von außen mit schwarzen Ablagerungen verschmutzt. Im Hofkühlraum waren der Boden und die Regale stark verschmutzt. Das Verdampferschutzgitter sowie die Deckenleuchte waren mit weißlichen, pelzigen Ablagerungen behaftet. Hier lagerten unvollständig abgedeckte Lebensmittel wie Fisch und Frikadellen. Es wurde eine Betriebsschließung bis zur vollständigen Grundreinigung sowie ein Verbot des Inverkehrbringens aller offenen Lebensmittel angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 21.02.205 waren die Hygienemängel ausreichend beseitigt und der Betrieb wurde wieder freigegeben.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
LC NRW GmbH Loco Chicken Neustr. 16
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Schadnagerbefall war im Gesamten Kellergeschoss, sowie im Erdgeschoss (Produktion, Spülbereich, Gastraum) vorhanden Im Vorraum/Flur wurde ein Schädlingsbefall festgestellt Es wurde ein Schädlingsbefall an der Burger & Frittierstation festgestellt Unterhalb/Innerhalb der Bedientheke war Schadnagerkot aufzufinden In der Spülküche wurde unterhalb der Haubenspülmaschine und des Spülbeckens Schadnagerkot aufgefunden Unter dem Getränkekühlschrank war Schadnagerkot Unterhalb einer weiteren Frittierstation und der Saladette war Schadnagerkot zu finden Die Eiwürfelmaschine war mit Rotschmier verunreinigt Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Käse - Fleisch - Tomaten - Gurken - Fritten - Salat
Status der Mängelbeseitigung: Stand 22.01.2025 - Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Take the good food Dus II GmbH Bolkerstraße 39
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.01.20225
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Auf dem Fußboden hinter dem Bedientresen mit Kochbereich lag eine Schabe, in einem Kabelkanal lagen mutmaßlich Eipakete von Schaben Die Wände waren stark durch Fett und Lebensmittelrückständen verunreinigt Die Dunstabzugsanlage war massiv mit Fettrückständen verunreinigt Auf dem Fußboden im Vorbereitungsraum lag Mäusekot und diverse Altverschmutzungen Auf dem Fußboden im Umkleideraum lag Mäusekot und diverse Altverschmutzungen
Status der Mängelbeseitigung: Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Syrisches Haus Kölner Str. 226g
40227 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : An mehreren Bereichen im Verkaufsraum (unterhalb der Regalböden, auf dem Fußboden, auf Regalböden und auf Paletten) wurde Schadnagerkot in nicht unerheblichen Mengen vorgefunden Es wurden nicht erlaubte Klebefallen und sich darauf befindlicher toter Schadnager vorgefunden In der Kühltheke waren die Oberflächen in der Fächerkühlung durch Fleischreste verunreinigt Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel (Geflügel) in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war Im gesamten Lagerraum waren massive Anhäufungen von Schadnagerkot vorzufinden
Status der Mängelbeseitigung: Stand 22.01.2025- Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Mira Markt Kölner Str. 284
40227 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 22.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schadnagerkot im Verkaufsraum auf dem Fußboden und unterhalb der Regalböden vorgefunden Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln, hier Hackfleisch, wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten
Status der Mängelbeseitigung: Stand 24.01.2025 -Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
ChopChop Bolkerstr. 7
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 22.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt Auf dem Fußboden in der Küche im Erdgeschoss lagen Mäusekot und Altverschmutzungen Im Lagerbereich des UG lagen eine tote Maus und tote Schabend auf dem Boden hinter den Einrichtungsgegenständen Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt
Status der Mängelbeseitigung: Stand 24.01.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
CC Cool Food GmbH Königsberger Str. 100/A20
40231 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 30.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In allen Rand und Eckbereichen (Anlieferungsbereich, Verkaufsraum) wurde Schadnagerkot festgestellt Es wurden zwei tote Schadnager und durch Schadnager angefressene Ware vorgefunden Es wurden folgende Lebensmittel vorgefunden: Bifi verschiedene Sorten Nic Nacs Mr. Tom M&M Twix Mars Snickers Weitere Kiosktypische Süßwaren
Status der Mängelbeseitigung: Stand 31.01.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Royal Indische Küche 3 Kopernikusstr. 82
40225 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 30.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Eine Wand in der Küche war vollständig mit Aluminiumfolie beklebt, unterhalb der Aluminiumfolie wies die Wand starke schimmelähnliche Verunreinigungen auf Der Teigkneter war massiv mit alten Teigresten und dunklen Rückständen verunreinigt Die Wände waren erheblich schwarzschimmelähnlich verunreinigt Die Geschirrspülbrause war erheblich mit gelb-bräunlichen Ablagerungen verunreinigt Der Korb, in der die Geschirrspülbrause abgelegt wurde, war schwarzschimmelähnlich verunreinigt Die Wandfliesenfugen sowie die Silikonverfugung hinter dem Spülbecken waren schwarzschimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war erheblich mit alten dunkel-, teils schleimigen Rückständen verunreinigt. Beim Öffnen der Geschirrspülmaschine war ein stechender, übelriechender Geruch wahrnehmbar. Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren massiv mit alten Lebensmittelresten und teilweise mit weiß-pelzigen schimmelähnlichen Partikeln verunreinigt. Der Gasherd sowie die umgebenden Wandflächen waren eklatant mit alten und eingetrockneten Lebensmittelresten und Produktanhaftungen verunreinigt. Die Quetschflaschen waren mit Lebensmittelresten verunreinigt. Die beiden Ventilatorschutzgitter des Kühlschrankes waren eklatant schimmelähnlich verunreinigt. Unmittelbar unter den schimmelähnlich verunreinigten Ventilatorschutzgittern lagerten unverpackte Lebensmittel (vorfrittiertes Gemüse) Mehrere Kochtöpfe waren mit dunkel-schmierigen Ablagerungen und Lebensmittelresten verunreinigt. Der Regalboden, auf dem die Kochtöpfe lagerten, war mit schmierigen, teils schimmelähnlichen Auflagerungen verunreinigt Der Innenraum des Kühlschrankes war mit Lebensmittelresten und verendeten Fluginsekten verunreinigt Der Innenraum des Kühlschrankes war mit schmierigen Rückständen verunreinigt. In unmittelbarer Nähe lagerte loses Gemüse. Die Wände waren teilweise mit Insektenkot verunreinigt. Der Bodenwischer sowie der Eimer waren erheblich verunreinigt. In dem Eimer befand sich trübliches, übelriechendes Putzwasser. Das Gläserspülgerät war mit Zigarettenasche verunreinigt. Das Tropfblech des Schanktisches/Schanktresens war mit alten krustig-bräunlichen Ablagerungen verunreinigt. Unmittelbar auf dem Tropfblech wurden Trinkgläser abgestellt. Es wurden folgende Lebensmittel vorgefunden: Reis Kartoffeln Geschnittenes und ungeschnittenes Gemüse Fleisch Frikadellen/Köfte Diverse Soßen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 03.02.2025 Vielzahl vorgenannter Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 18.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Al Zahraa Market Haus-Berge-Straße 129
45356 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 12.02.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Fleischkühlhaus waren die Regale mit eingetrockneten Fleischresten verunreinigt. Der Verdampfer war stark verschmutzt. Die Wände des Kühlhauses waren ebenfalls stark mit eingetrockneten Fleischresten verunreinigt. Der Fußboden im Kühlraum war stark altverschmutzt. Der Türöffner (Innenseite der Kühlhaustür) war mit alten Fleischresten verunreinigt und die Kühlhaustür war stark altschmutzig. Im Bereich der Fleischtheke war die Kühltheke stark mit eingetrockneten und schmierigen Ablagerungen verschmutzt. Sämtliche Geräte wie Fleischwolf, Waage, Bandsäge, Messer, Armaturen sowie das Handwaschbecken einschließlich der Handhygienespender waren stark mit alten eingetrockneten Produktresten verunreinigt. Im Vorbereitungsbereich waren die Oberflächen der Arbeitstische und Regale mit altem Schmutz behaftet. Die Behälter zur Aufbewahrung der Gewürze waren stark altschmutzig. Der Fußboden war stark altverschmutzt, eine regelmäßige Reinigung war nicht erkennbar. Im gesamten Betrieb waren die Handkontaktflächen (Steckdosen, Griffe etc.) verschmutzt. Es wurde eine Teilbetriebsstilllegung im Bereich der Fleischtheke sowie eine Grundreinigung angeordnet. Weiterhin wurde das Inverkehrbringen aller offenen Fleischwaren aus dem Fleischbereich untersagt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 21.02.2025 wurde festgestellt, dass die Grundreinigung ausreichend erfolgte. Die Teilbetriebsschließung der Fleischtheke wurde aufgehoben.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 18.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Netto City Oberbilker Allee 78
40227 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 06.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Unterhalb des Verkaufsregales der losen Backwaren (Brezel, Brötchen) - Lagerbereich in unmittelbarer Nähe lagerten Brot, Süßigkeiten, Milch - Verkausfraum auf Paletten mit Zucker und Milch, sowie unterhalb der Regalböden und auf dem Boden im Getränkebereich Die Wandfliesen des Kühlhauses für Molkereiprodukte, Obst und Gemüse war Schimmelähnlich verunreinigt Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren schimmelähnlich verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 07.01.2025 Mängel abgestellt. Grundreinigung erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 17.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Sonstige
Efsane Döner Lippestr. 3
59368 Werne
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.01.2025
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Verstoß 1: Lebensmittel (hier: Dönerspieße) wurden durch Nichtbeachten von Hygienevorschriften so hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht, dass sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Verunreinigungen, Schimmelsporen und Gerüche ausgesetzt waren. Verstoß 2: Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden nicht gründlich gereinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden bis zu Nachkontrolle am 13.02.2025 beseitigt.
Zuständige Behörde: Kreis Unna - 05 9 78
Richtigstellung:
Löschdatum: 17.09.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 17.03.2025
Lebensmittelunternehmen: Fleischerei, Metzgerei
Hinkerohe & Groneick GmbH Otto-Hahn-Str. 20
48161 Münster
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 02.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Die Hygieneschleuse war bereits seit mehreren Tagen defekt und es wurden keine Maßnahmen ergriffen. Die Mitarbeiter konnten sich weder die Hände angemessen waschen, noch die Schuhe reinigen. Die gesamte Hygieneschleuse befand sich in einem sehr verschmutzten, unsauberen Zustand. Der Abfluss floss nicht ab. Am Handwaschbecken der Personaltoilette lief kein Warmwasser. Das Personal trug keine angemessene Arbeitskleidung. An den Wänden in den Umkleiden, in der Mitarbeiterküche, im Vorraum vor der Hygieneschleuse, bei der Schürzenwäsche und Stiefelreinigungsanlage sowie in mehreren Kühlhäusern waren schwarzschimmelähnliche Beläge feststellbar. Im Verpackungsraum und an dem angrenzenden Flur wurden an den Decken, Wänden sowie am Lüfter großflächige schwarzschimmelähnliche Verunreinigungen vorgefunden. Zudem wiesen diese Decken starke Feuchtigkeit auf. Im Zerlegungsraum fehlten ein Handwaschbecken sowie ein Sterilisationsbecken (oder alternatives System) für die Messer. In der gesamten Betriebsstätte waren mehrere Türen einschließlich der Griffe, Hebel sowie Dichtungen mittelgradig mit Fettrückständen oder schimmelartigen Belägen verschmutzt. Unverpacktes und verpacktes Fleisch wurde nicht voneinander getrennt gelagert. Ebenso fehlte teilweise eine Tierartentrennung. Zudem war die Lagerung von tierischen Neben- und/bzw. Folgeprodukten in Räumen nicht vorschriftsmäßig. Es war keine geeignete Schädlingsbekämpfung vorhanden (geringgradiger Befall von Motten, Fliegen und Spinnen).
Status der Mängelbeseitigung: Grundreinigung der gravierenden Hygienemängel sowie die Installation einer provisorischen Hygieneschleuse erfolgten vor erneuter Produktion. Die weiteren hygienischen Mängelpunkte wurden anschließend bis zum 12.09.2024 abgestellt.
Zuständige Behörde: Stadt Münster - 05 5 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 17.09.2025


      LANUV NRW 2019

Diese Seite drucken Dieses Fenster schließen