Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Cafe il Barista Friedrichstr. 38 |
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| 53111 Bonn |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 03.06.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | ./. |
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Verstoß : | Bedientresen: Der Fußboden war unter den Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen mit altem Müll, Glasscherben und div. Gegenständen verunreinigt, der Lebensmittelkühlschrank war am Boden mit braunen Flecken verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund von Verunreinigungen im Innern der Maschine nicht mehr zum Verzehr geeignet und wurden entsorgt; Die Eiswürfelmaschine war im Innern durch Schwarzschimmel und braune Verschleimungen verunreinigt; Die Spülmaschine war mit Kalkkränzen, braunen Anhaftungen und losen Anhaftungen verunreinigt, im Innern der Spülmaschine konnten massive Rotschmiere-Anhaftungen festgestellt werden; Im Schrank unterhalb des Waschbeckens konnte erheblicher Mäusekot in allen Bereichen festgestellt werden; Der Innenraum des Getränkekühlschranks war verunreinigt; Kühltheke: Die Kühlvitrine war mit alten Lebensmittelresten schimmelähnlich verunreinigt; Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Betrieb amtlich geschlossen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Nach der am 04.06.2025 erfolgten Nachkontrolle konnte der Betrieb wieder geöffnet werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Bonn - 05 3 14 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 26.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Arlecchino Andreasstr. 3 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde wiederholt Schädlingsbefall (Mäusekot, Schaben, Larven u.Ä.) in folgenden Bereichen festgestellt:
Anlieferungsbereich – Schabenbefall
UG – Lagerraum mit Fasskühlung - Schabenbefall
UG Mülllager/ Fettabscheider –Schabenbefall
Pizzabereich –Mäusekot
Küche – erhebliches Aufkommen an Fluginsekten
Theke mit Gastraum – Schabenbefall
Es wurden massive hygienische Mängel in folgenden Bereichen festgestellt:
Der Fasskühler war schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Pizzateig
- Salat
- Thunfisch
- Käse
- Saucen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 09.05.2025 Grundreinigung und Desinfektion wurde durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbeschädigung lag vor.
Offene Lebensmittel wurden entsorgt |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 27.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 24.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gemeinschaftsverpflegung, Küchen, Kantinen, Caterer |
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| Borger, Marco Andreas - Kantine und Imbiss SMS Meer Ohlerkirchweg 66 |
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| 41069 Mönchengladbach |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.07.2024 und 07.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Bei der am 10.07.2024 durchgeführten Plankontrolle wurden unter anderem folgende Mängel festgestellt: In der Küche wurden Verunreinigungen der Aufschnittmaschine, der Kochlöffel, des Auslaufhahns des Kochkessels in der Küche, des Arbeitstisches, des Handwaschbeckens, des Fußbodens, der Oberfläche des Tiefkühlschrankes sowie der Decke festgestellt. Im Vor – Kühlraum wurden Verunreinigungen des Türblatts und des Verdampferschutzgitters festgestellt. Zudem waren die Fußbodenfliesen in der Küche sowie die Wandfliesen in der Spülküche beschädigt. Die Transportspülmaschine und die Wände in der Spülküche waren verunreinigt. Die Ordnung und Struktur verschiedener Betriebsräume war mangelhaft, so dass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Bei einer Nachkontrolle am 19.07.2024 waren die meisten Mängel abgestellt. Es wurde angeordnet, die noch bestehenden Mängel umgehend zu beseitigen.
Bei der am 07.05.2025 durchgeführten Plankontrolle wurden erneut Hygienemängel festgestellt:
Im Vor-Kühlraum wurden Verunreinigungen an der Decke, an Elektroinstallationen und Betriebsgegenständen festgestellt. Fußbodenfliesen im Anlieferungsbereich waren beschädigt. Im Gefrierraum für Fleisch und Fisch wurden Lebensmittel vorgefunden, die in ungeeigneten Verpackungen / Umhüllungen eingefroren worden waren. Im Gefrierraum für Brot und Gemüse war der Fußboden verunreinigt. Hier wurden Lebensmittel in nicht verschlossenen Verpackungen vorrätig gehalten. Von der Tropfschale des Verdampfers war Kondensatflüssigkeit auf verpackte Lebensmittel getropft und vereist. In der Küche wurden Verunreinigungen an der Dunstabzugshaube, Kochlöffeln, dem Auslaufhahn des Kochkessels, Schneidebrettern und Zwischenräumen der Küchenmaschinen festgestellt. Außerdem war der Fußboden nicht vollständig verfugt, so dass sich hier Verunreinigungen absetzen konnten. Die Wandfliesen waren teilweise beschädigt. In der Spülküche wurden Verunreinigungen und Beschädigungen der Bandtransportspülmaschine festgestellt. Außerdem wurden hier gereinigte Bedarfsgegenstände in einem unsauberen Einkaufswagen zwischengelagert bzw. transportiert. Der Fußboden dieses Raumes war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt und verkalkt, die Silikonfuge an diesem Waschbecken war beschädigt und ebenso wie das Abflussrohr verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 14.05.2025 waren noch nicht alle Mängel behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 25.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Fleischerei, Metzgerei |
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| Miran GmbH Alaska Fleisch Heidestr. 216 |
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| 51147 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 11.04.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch schlechten Zustand. Es wurden zahlreiche Mängel festgestellt.
Außenbereich:
Eine Palette mit Fleisch wurde auf dem Hof zur Verladung bereit gehalten. Die stichprobenartig ermittelte Temperatur betrug 5,8°C und überschritt damit die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur von 4°C.
Umkleideraum Rotfleisch schwarz:
Die Oberseiten der Spinde waren verunreinigt. Die Schwelle/Stufe zum anderen Umkleidebereich war nach wie vor mit Klebeband beklebt. Dieser Fußbodenbereich war damit nicht so gestaltet, dass dieser leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren war.
Umkleideraum Rotfleisch weiß:
Auf dem Spind lagerten Zettel und Verpackungen. In dem Spalt zwischen Spindrückseite und Wand befand sich Arbeitskleidung. Die Ordnung und Struktur des Raums war mangelhaft. Säcke mit verschmutzter Arbeitskleidung sammelten sich entlang der Wand. Im Schuhregal wurden private neben Arbeitsschuhen gelagert. Arbeitskleidung lagerte teilweise auf den Schuhen oder auf dem Boden davor.
Hygieneschleuse Rotfleisch:
Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war defekt.
Anlieferungsbereich Rotfleisch:
Das Außenrolltor schloss nicht vollständig bündig mit dem Boden ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde.
Flur Rotfleisch:
Die Decke war in der rechten Ecke (im Bereich über dem Handwaschbecken/Feuerlöscher) verunreinigt.
Kühlraum verpackte Ware Rotfleisch/ Verpackungsmaterial:
Es wurden Lebensmittelverpackungen so aufbewahrt - zum einen zwischen Reinigungsmittelkanistern und Kisten, zum anderen im verschmutzten Wannenwagen, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt.
Technikraum:
Die Ordnung und Struktur des Raums war nach wie vor mangelhaft. Reinigungsutensilien, z.B. Wischer mit oder ohne Wischtuch und Staubwedel, wurden auf dem Boden abgestellt, Schläuche lagen auf dem Boden und Kartons lagerten im Raum. Die im Raum befindlichen Reinigungsgeräte waren teilweise erheblich verunreinigt.
Kühlraum Rotfleisch 3:
Der Verdampfer war verunreinigt. Die mit Schmierfett verunreinigte Stange wurde nach wie vor offen im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, aufbewahrt.
Kühlraum Rotfleisch 2:
Der Verdampfer war verunreinigt.
Hackfleischraum:
Es wurden private Getränkeflaschen im Raum aufbewahrt.
Knochen/Messerschleifraum Rotfleisch:
Die Wände waren teilweise im oberen Bereich verunreinigt.
Zerlegungsraum Rotfleisch:
Der Erste-Hilfe-Kasten war verunreinigt. Die Decke vor dem Verdampfer war verunreinigt. Die Decke war in der Ecke neben dem Verdampfer verunreinigt. Die Unterseite der Querstreben am Zerlegetisch war verunreinigt.
Flur:
In einer Ecke lagerte lose Arbeitskleidung, Wäschesäcke, Kartons und E2-Kisten.
Personaltoilette:
Es herrschte ein ammoniakalischer Geruch.
Anlieferungsbereich Weißfleisch:
Die Türdichtung war trotz mehrfacher Bemängelung nach wie vor beschädigt. Der Bereich unterhalb der Türdichtung (dort wo sich die Türdichtung eigentlich befinden sollte) war verunreinigt.
Knochen Messerschleifraum Weißfleisch:
Der Verdampfer war verunreinigt. Das Kat-III-Material wurde ungekühlt gelagert. Es herrschte ein fauliger Geruch. Die Türdichtung war verunreinigt.
ehemalige Zerlegung Weißfleisch / jetzt Kühllager:
Die Hohlkehlung war trotz Fristablauf zur Instandsetzung nach wie vor beschädigt. Die Wand zwischen Waschbecken und Kühlraum war trotz Fristablauf nach wie vor im unteren Bereich stark verunreinigt.
Kühlraum Weißfleisch:
Der Verdampfer, insbesondere der Temperaturfühler, war durch Staubansammlungen verunreinigt.
Kühlraum verpackte Ware:
Es wurde unverpacktes Fleisch in einem verschmutzten und beschädigten Kunststoffbehälter aufbewahrt, sodass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Das Fleisch kam außerdem mit verschmutzten Eimern bzw. Tonnen in Kontakt, in denen Salz gelagert wurde.
Kühlfahrzeug K - MA 6262:
Der Fahrzeuginnenraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der am 19.05.2025 durchgeführten Plankontrolle wurden wiederholt zahlreiche hygienische Mängel festgestellt. Die unverzügliche Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei den am 22. und 28.05.2025 durchgeführten Nachkontrolle waren die am 19.05.2025 festgestellten Mängel zum überwiegenden Teil nicht abgestellt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 23.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 17.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| „Artemis“ Am Steinhaus 10 |
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| 59368 Werne |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Verstoß 1:
Lebensmittel (hier: u.a. Gyrosspieß, Salatsoße, Tzatzikicreme) wurden
durch Nichtbeachten von Hygienevorschriften so hergestellt, behandelt
und in den Verkehr gebracht, dass sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung
durch Verunreinigungen, Temperaturen und Gerüchen ausgesetzt
waren.
Verstoß 2:
Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in
Berührung kommen, wurden nicht gründlich gereinigt.
Verstoß 3:
Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die für den Verzehr durch
den Menschen als ungeeignet zu beurteilen waren. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel wurden bis zu Nachkontrolle am 28.03.2025 beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Unna - 05 9 78 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 17.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Tölken’s Pommesbude Ellerbuscher Straße 63 |
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| 32584 Löhne |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 19.03.2025 und 20.03.2025 und teilweise 24.03.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Der Außenbereich des Lebensmittelbetriebes war mit Müll versehen und zugewachsen. Ein effizientes Schädlingsmonitoring im Außenbereich war somit nicht möglich. Es wurden Mäusekotspuren in mehreren Bereichen des Lebensmittelbetriebes vorgefunden, so dass eine Kontamination der Lebensmittel durch Schadnager nicht sicher auszuschließen war.
Ferner war die Basishygiene in dem Lebensmittelbetrieb unzureichend. So waren verschieden Türdichtungen an Kühleinrichtungen mit Lebensmittelresten verschmutzt, die Dunstabzugshaube mit fest anhaftenden Fettablagerungen sowie der Fußboden und Wandbereiche an mehreren Stellen mit staubigen Ablagerungen, stark fettigen Anhaftungen und krümeligen Lebensmittelresten verschmutzt. Es wurden anfallende Küchen- und Speiseabfälle nicht ordnungsgemäß gesammelt und über einen zugelassenen Entsorger der Verwertung zugeführt. Mehrere Kühlmöbel waren beschädigt und lediglich provisorisch repariert sowie im Inneren und Äußeren in einem unhygienischen Zustand. Die Personaltoilette befand sich in einem unhygienischen Zustand.
Eine nachteilige Beeinflussung insbesondere von mikrobiologisch empfindlichen Lebensmitteln konnte aufgrund der unzureichenden Hygiene nicht ausgeschlossen werden. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 24.03.2025 waren die Mängel größtenteils abgestellt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Herford - 05 7 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizzeria Rialto Mertensgasse 3 3 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 07.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden wiederholt Hygienemängel festgestellt.
Küche - Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Unterhalb der Kühlschränke befand sich eine Schabe.
Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt
UG Kühlraum
Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt.
Der Zapfkopf war verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Pasta, Tortellini
- Milch
- Obst
- geriebener Käse
- Bier |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 09.05.2025: Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen waren abgeschlossen, die hygienischen Mängel waren
beseitigt. Ein Bericht des Schädlingsbekämpfers, in dem kein Befall dokumentiert wurde, lag vor. Offene Lebensmittel wurden mit Nachweis entsorgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Hilya Market Niederbeckstr. 8 |
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| 40472 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 30.04.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden verdorbene Lebensmittel vorgefunden. An Möhren und Peperoni wurde Schimmel festgestellt.
Im Kühlraum wurde offenes Fleisch gelagert, der Boden war unsauber, an der Decke hingen rostige Fleischerhaken, teilweise unmittelbar über der gelagerten Ware, Am Aggregatgitter hatten sich Rost und Ablagerungen gebildet.
Am Deckel der Tiefkühltruhe hatten sich dunkle, schimmelartige Ablagerungen gebildet.
Es waren Lebensmittel in einer ungeeigneten Verpackung/Umhüllung eingefroren, Teilweise wurde Fleisch offen in der Truhe gelagert. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 23.05.2025 – Betrieb abgemeldet und geschlossen. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 12.06.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Teamate Pang GmbH und SK simple Konzept GmbH Teamate Produktion Weberstr. 32 A |
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| 40215 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 09.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden die folgenden erheblichen Hygienemängel festgestellt:
Produktion - Der Arbeitstisch war schimmelähnlich verunreinigt.
Der Kühlschrank war stark vereist.
Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt.
Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt.
Kühlraum (Trockenlager) - Die Wandfliesen waren schimmelähnlich verunreinigt
Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
- Backwaren (teilweise nicht durcherhitzte Füllung)
- Fleisch |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 14.05.2025: Grundreinigung des gesamten Betriebs erfolgt. Die hygienischen Mängel waren beseitigt. Offene Lebensmittel wurden mit Nachweis entsorgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.12.2025 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Station Five beer and more GmbH - Brauhaus Alter Bahnhof Belsenplatz 2 |
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| 40545 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 20.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in den Rand- und Eckbereichen des
Fußbodens, sowie unter und hinter den Einrichtungen festgestellt:
- Küche
- Vakuumierraum/Durchgang UG
- Umkleideraum/Personaltoilette Herren 3. Etage
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
Fleisch
Gemüse
Kartoffeln |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 22.05.2025 - Reinigungsarbeiten wurden
durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Metzgerei Al-Barakeh Kölner Str. 264 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall in folgenden Bereichen festgestellt:
- Fleischabteilung Bedientheke
- Verkaufsraum incl. Obst und Gemüse Abteilung. Auf dem Fußboden, auf
Regalböden (unmittelbar neben und an Lebensmitteln) wurden massive
Anhaftungen von Schadnagerkot vorgefunden.
Weitere Hygienemängel:
Kühlraum Obst und Gemüse Außenbereich – Der Steckdosenwürfel (Kabelrolle)
war schimmelähnlich verunreinigt.
Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.
Die Regalböden waren verunreinigt und verrostet.
Es wurden Lebensmittel in schimmelähnlichen Behältern aufbewahrt.
Das Kühlaggregat (zugehörige Leitungen) war schimmelähnlich verunreinigt.
Unmittelbar unter der Schlauchleitung wurden Erdbeeren unabgedeckt gelagert.
Kühlraum Fleisch – Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Kisten aufbewahrt.
Zum Teil lagen tote Fliegen in den Kisten.
Fleischabteilung Bedientheke – Der Fleischwolfeinfüllstutzen war mit alten,
angetrockneten Fleischresten verunreinigt.
- Verkaufsraum incl. Obst und Gemüse Abteilung- Es wurden verdorbene (Kürbisund Orangen mit schimmelähnlichen Anhaftungen in den Verkehr gebracht. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 22.05.2025 - Reinigungsarbeiten wurden durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Cotta's Germaniastr. 1 |
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| 40223 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 15.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schabenbefall in folgenden Bereichen festgestellt:
- Lagerraum mit Kühlmobiliar
- Pizzastation
- Küche
- Schankraum
Es wurden lebendige Schaben sowie verendete Schaben in den betroffenen
Räumlichkeiten vorgefunden. Diese befanden sich auf Fußbodenflächen, unter
und hinter den Einrichtungsgegenständen, auf Oberflächen und teilweise in
unmittelbarer Nähe zu Lebensmittelbedarfsgegenständen.
Teilweise wurden stellenweise Hinterlassenschaften von Schadnagern im
Lagerraum mit Kühlmobiliar vorgefunden.
Weitere Hygienemängel:
Kühlraum im Lagerraum – Das Ventilatorenschutzgitter war erheblich
schimmelähnlich verunreinigt
Ein Behälter mit Zwiebeln war mit Anhaftungen von Lebensmittelresten sowie
schwarzschimmelähnlichen Auflagerungen verunreinigt.
Ein Regal war schimmelähnlich verunreinigt
Tiefkühltruhen waren an den Randbereichen mit dunklen Ablagerungen
verunreinigt.
Der Tischdosenöffner war erheblich mit dunklen Anhaftungen und Metallabrieb
verunreinigt.
Die Gitteroste des Kühlschrankes waren schimmelähnlich verunreinigt
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
Salate
Lachs
Spinat
Thunfisch
Pizzateig
Geriebener Käse
Fleisch |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 20.05.2025 - Reinigungsarbeiten wurden
durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.07.2025 |
---|
| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Kastanie Friesenplatz 11 |
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| 50672 Köln |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 16.04.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Verstoß : Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich der Betrieb in einem hygienisch schlechten Zustand. In der Küche und im UG Lagerraum wurden Ausscheidungen von Schadnagern vorgefunden. In der Küche befand sich Mäusekot im Arbeitsbereich und auf Ablageflächen in unmittelbarer Nähe zu Lebensmittelbedarfsgegenständen (Schneidebrett, Pfannen, Töpfe). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot und Lebensmittelrückständen verunreinigt. Im UG Lagerraum wurde an den Lebensmittelverpackungen Anfraßspuren und Mäusekot vorgefunden. Auf Behältern für Lebensmitteln befand sich Mäusekot. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Im UG Kühlraum war die Decke und das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates schimmelähnlich verunreinigt.
Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Zudem wurden im UG Lagerraum Klebefallen vorgefunden, auf denen sich tote Mäuse befanden. Die Anwendung von Klebefallen ist nach dem Tierschutzgesetz zum Fangen von Wirbeltieren verboten, da den Tieren durch diese Tötungsmethhode erhebliche, vermeidbare Schmerzen und Leiden zugefügt werden.
Die Kontrolle fand während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten statt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittel für den Verkauf zubereitet, die in den durch Schadnagerkot verunreinigten Bereichen zubereitet bzw. gelagert wurden. Ein Bericht vom Schädlingsbekämpfer konnte nicht vorgezeigt werden. Nach eigenen Angaben hatte diese Jahr noch keine Bekämpung von einer Fachfirma stattgefunden. Eine Flächendesinfektion war im Betrieb nicht vorhanden. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde durch die obenstehende Behörde die ordnungsbehördliche Schließung des Betriebes angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 17.04.2025 war der Betrieb in weiten Bereichen grundgereinigt. Weiterhin bestanden hygienische Mängel durch Fett- und Lebensmittelreste. Diese Bereiche waren noch zu reinigen. Mäusekotspuren wurden nur vereinzelt vorgefunden. Die Schädlingsbekämpfung sowie die täglichen damit verbundenen Reinigungsarbeiten müssen stark verbessert werden. Es wurde angeordnet, den Betrieb arbeitstäglich vor Produktionsbeginn auf Befall und Kotspuren zu sichten. Bei Bedarf sind betroffene Bereiche umgehend zu reinigen und zu desinfizieren. Arbeitsflächen sind obligatorisch vor Gebrauch zu desinfizieren. Beschäftigte müssen im Umgang mit der Mäuseproblematik geschult werden. Der Betrieb durfte wieder geöffnet werden und Lebensmittel abgeben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Köln - 05 3 15 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 03.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| TeamBreakout-Games GmbH Stresemannplatz 4 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 14.05.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in den Rand- und Eckbereichen des
Fußbodens, sowie unter und hinter den Einrichtungen festgestellt:
- Küche
- Bedientresen
- Bedientresen im Axtwurfbereich
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
Kuchen
Muffins
Croissants
Pfannkuchen
Bagel
Pizza
geschnittenes Gemüse
Aufschnitt |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 15.05.2025 - Reinigungsarbeiten wurden
durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 03.01.2026 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 02.07.2025 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| La Fiamma Kahrstr. 91 |
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| 45128 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 02.06.2025 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In der Spülküche war die Spülbrause mit alten Schmutzablagerungen behaftet und am Auslass mit rotschmierigen Ablagerungen verunreinigt. Der Dorn des Tischdosenöffners war mit alten, schmierigen Produktresten behaftet. Die Silikonfuge am Spülbecken war stellenweise abgenutzt und wies schwarze Ablagerungen auf. Der Fußboden unterhalb der Spülmaschine wies schmierige Schmutzablagerungen auf. Der Fleischwolf war im Inneren sowie an den Zubehörteilen und am Auffangbehälter mit alten Fleischresten verunreinigt. Die Einrichtungsgegenstände waren im Fußbodenbereich, insbesondere an den Standfüßen, mit alten Schmutzablagerungen verunreinigt. Im Kühlraum war das Verdampferschutzgitter des Kühlhauses stark mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Im Bar- bzw. Thekenbereich war die Eismaschine an den Lamellen stellenweise mit schwarzen und rotschmierigen Ablagerungen verunreinigt. Der Innenraum des Tresens war großflächig stark mit weißen und schwarzschmierigen Ablagerungen verunreinigt. An den Lebensmitteln im Tresen z.B. Ketchupflasche sammelten sich stellenweise am Flaschenboden braune, schmierige Ablagerungen. Der Verdampfer war an mehreren Stellen mit weißen und schwarzpelzigen Ablagerungen verunreinigt. In der Pizzavorbereitung war der Innenraum des Kühlelements (Salatbar) mit alten Produktresten (z.B. Champignons) verklebt und verunreinigt. In einer Kunststoffschale lagerten Blaubeeren, welche starken Schimmelbefall aufwiesen und verdorben waren. Der Fußboden unterhalb der linken Kühltheke war altverschmutzt und mit Produktresten (z.B. Champignons, Kunststoffschalen, Flaschendeckeln) verunreinigt. Am Fuß des linken Kühlelements sammelten sich alte, verkrustete Schmutzablagerungen.
Es wurde eine Betriebsschließung bis zur erfolgten Grundreinigung und Freigabe durch die Lebensmittelüberwachung angeordnet. Des Weiteren wurde ein Verbot des Inverkehrbringens von offenen Lebensmitteln angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 04.06.2025 wurde festgestellt, dass die angeordnete Grundreinigung ordnungsgemäß und in ausreichendem Umfang durchgeführt wurde. Die Betriebsschließung wurde daher aufgehoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 02.01.2026 |
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