Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| BEUD Koreanisches Restaurant Zimmerstraße 28 |
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| 40212 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 12.04.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Bereich der Küche befanden sich an mehrere Kühleinrichtungen wie die unteren Kühlfächer sowie der Saladette schmierige Ablagerungen und alte klebrige Lebensmittelreste. Es lagerten nicht abgedeckte Lebensmittel wie Kohl, Karotten, Frühlingszwiebeln.
Der gesamte Fensterbereich war mit Staub, schmierigen Ablagerungen und partiell mit schimmelähnlichen Flecken verunreinigt. In unmittelbarer Nähe wurde eine offene Tüte Zucker.
Im Bereich des Vorbereitungsraum/Spülküche
Die Kühltruhe war mit gelben, klebrigen Ablagerungen verunreinigt
Es wurde gefrorenes Fleisch bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut.
Ein Behältnis, in dem Reis gelagert wurde, wurde mit verunreinigten Textiltüchern abgedeckt.
Der Servierwagen, auf dem der Reiskocher sowie Kartoffeln und Kohl lagerten, war mit einem schmierigen Film verunreinigt.
Die Mikrowelle war mit klebrigen Ablagerungen verunreinigt.
Die Gemüsereibe war mit alten, gelblichen Ablagerungen verunreinigt.
Die Aufschnittmaschine war hinter der Messerabdeckung mit alten
Lebensmittelresten verunreinigt.
Die Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.
Folgende Lebensmittel wurden vorgefunden:
Fleisch, Reis, Kartoffeln, Karotten, Kohl, Zwiebeln. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 12.04.2023 – Reinigungsarbeiten wurden durchgeführt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 30.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 30.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Eastery Talstr. 2 a |
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| 40217 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.04.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Der Innenraum der Geschirrspülmaschine, nebst Geschirrkorb war mit einem
rötlichen Belag verunreinigt.
Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.
Folgende Lebensmittel wurden im Betrieb vorgefunden:
Fleisch, Fisch, Reis, Obst, Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 12.04.2023 – Eiswürfelmaschine wurde gereinigt. Verunreinigung an der Spülmaschine wurde noch nicht abgestellt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 30.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Fleischerei, Metzgerei |
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| Global Frisch & Frostig / Beslen Food Herner Str. 100 |
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| 44575 Castrop-Rauxel |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 03.06.2022 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Hygienische Mängel in den Betriebsstätten
Geeignetes Lufttemperaturmessgerät nicht vorhanden
Keine Nachweise zur Schulung des Personals
Dokumente und Aufzeichnungen zur Minimierung der Gesundheitsgefahren nicht aktuell |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 30.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 23.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizzeria Il Carciofo Widumer Str. 17 |
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| 44575 Castrop-Rauxel |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 16.03.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche Hygienische Mängel
Mängel bei der Schulung des Personals zum Umgang mit Lebensmitteln
Keine Nachweise zur Schulung des Personals |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Recklinghausen - 05 5 62 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 30.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 17.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Market Circle Afro-Caribbean Shop Corneliusstr. 91 |
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| 40215 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 04.04.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Verkaufsraum wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt:
auf einem Karton für Lebensmittel,
auf einem Reissack
in einer Styroporkiste mit verpackten, gemahlenen Erdnüssen.
Unter anderen wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebstätte vorgefunden:
Meeresfrüchte
Bananen
Chilis
Reis
Erdnusskerne gemahlen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 21.04.2023 -Reinigung und Desinfektion der Betriebsstätte wurde durchgeführt. Laut Service Report konnte kein aktiver Befall durch Schadnager festgestellt werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 17.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Sapa Vegan GmbH SEN Vegan Cuisine Moorenstr. 4 |
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| 40225 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 21.03.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen:
Küche
In einer der Küche angegliederten Nische stand ein Regal mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen wie z.B. Currypaste, Linsen, Gewürze, andere Zutaten sowie Töpfe und Pfannen, in den Wandecken wurde auf den Bodenflächen Mäusekot festgestellt.
In einem weiteren kleinen Raum, der einen Abzweig von der Küche zum
Treppenhaus darstellt, waren PET-Getränkeflaschen in Folienumhüllung abgestellt, die auch gleichzeitig die Zugangstür zur Küche offen hielten, war dort insbesondere hinter der Tür eine größere Menge an Mäusekot vorgefunden worden.
Im vorderen Bereich der Küche zur Speiseausgabe Richtung Gastraum, war ein
Kühlschrank und auch Getränkeflaschen in Kisten abgestellt. Der Fußboden wies in den Eckbereichen Mäusekot auf. Der Arbeitstisch links neben der Fritteuse hatte mehrere Regalfächer, im unteren Regal stand in zwei offenen Kunststoffgefäßen Ausbackteig und Pankopaniermehl zum frittieren. Produkte waren offen abgestellt.
Spülküche
Rechts neben der mit Spülgut zugestellten Spüle, war eine Kunststoffwanne mit asiatischen Nudeln in Wasser abgestellt. Unmittelbar am Boden daneben, befand sich eine deutlich erkennbare Menge an Mäusekot.
Trocken-/BG-Lager UG
Der Trockenlagerraum wurde sehr umfänglich zur Lagerung von verpackten
Lebensmitteln, Mehl in einer Vorratstonne, Bedarfsgegenständen, Elektrogeräten, Reinigungsmitteln, größere Mengen an Verpackung für Speisen außer Haus usw. genutzt. Teilweise wurden auch betriebsfremde Gegenstände wie Werkzeug offen gelagert.
In dem Trockenlager befand sich ein Regal mit geschlossenen Lebensmitteln,
unterhalb des Regals wurde eine deutlich erkennbare Menge Mäusekot vorgefunden.
Folgende Lebensmittel wurden im Betrieb gelagert/behandelt:
Pilsarten, Sprossenarten (wie Bambus und Sojasprossen), Gemüsearten wie
Kaiserschoten, Bohnen, Möhren Gurken, Zucchini, Grüner Spargel, Paprika, Spinat, Süßkartoffeln, Zwiebelsorten,Tofu, Avocados, Salatsorten wie Pak choi. Gewürze und Kräuter, Reis, asiatische Nudel, Ausbackteig, Paniermehle, selbst zubereitete Saucen und Dips, gefüllt Teigtaschen ausgebackenes Gemüse. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 23.03.2023 - Die hygienischen Mängel waren behoben. Eine Grundreinigung war erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 17.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Chibay Vietnam Restaurant Oberbilker Allee 176 |
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| 40227 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 13.04.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Keller (Lager für Wein und Verpackungsmaterial/ Bierkeller) wurde ein
Schadnagerbefall festgestellt. Ausscheidungen von Schadnagern wurden in
unmittelbarer Nähe zu Wein- und Getränkeflaschen sowie Verpackungsmaterial
vorgefunden.
Die Küche im EG war, aufgrund der Vielzahl an Verunreinigungen der Einrichtungen und Ausrüstungs- sowie Bedarfsgegenstände, in einem nicht ausreichenden hygienischen Zustand. Die zum Teil massiven Verunreinigungen befanden sich teilweise in unmittelbarer Nähe zu leicht verderblichen, nicht abgedeckten Lebensmitteln.
Dazu im Einzelnen:
Im Kühlraum UG lagerten auf dem verunreinigten Fußboden Behältnisse mit zum
Teil unverpackten Lebensmitteln wie Karotten, Zwiebeln und Eiern, gelagert. In dem Bereich vor dem Kühlraum wurden Ausscheidungen von Schadnagern festgestellt.
Mehrere äußere Oberflächen von Einrichtungsgegenständen wie der Spülmaschine, Kühleinrichtungen, Flächen unterhalb der Arbeitsflächen und Regale, waren mit einem schmierigen Film und gelblichen Ablagerungen, verunreinigt.
Der Reiskocher war mit bräunlichen Ablagerungen und Verkrustungen verunreinigt.
Der Kühlschrank war im Bereich des Lüfters schimmelähnlich verunreinigt.
Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt.
Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.
Das Mikrowellengerät war schimmelähnlich verunreinigt.
Gegartes Geflügelfleisch wurde in unmittelbarer Nähe einer schimmelähnlich
verunreinigten Silikonfuge des Spülbeckens und oberhalb des geöffneten Mülleimers gelagert. Außerdem lagerte gegartes Geflügelfleisch in einer E2 Kiste unmittelbar auf dem Fußboden neben der auf der Oberfläche verunreinigten Spülmaschine.
Der Wärmeschrank zum warmhalten von Geschirr, welches zur Ausgabe von
Speisen für die Verbraucher bestimmt war, war im inneren erheblich mit alten Lebensmittelresten, schmierigen gelben Ablagerungen und schwarzen,
schimmelähnlichen Ablagerungen, verunreinigt.
Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt.
Der Innenraum der Saladette war mit altem Wasser, gelben Ablagerungen,
schwarzen Verkrustungen und alten Lebensmittelresten verunreinigt.
Auf einem massiv mit braunen Ablagerungen verunreinigten Mülleimer lagerte ein Eimer mit geschnittenem Gemüse wie Karotten.
Das Schneidebrett im Gastraum war schimmelähnlich verunreinigt.
Unter anderem wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebsstätte
vorgefunden:
Geflügelfleisch
Fleischzubereitungen
Knochen
Reis
Nudeln
geschnittenes Gemüse wie Karotten und Zwiebeln
Soßen
Gewürze |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 14.04.2023 – In der gesamten Betriebsstätte wurde eine Grundreinigung durchgeführt. Der Großteil der Hygienemängel wurde beseitigt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 17.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizza Ragazzi Kupferdreher Str. 174 |
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| 45257 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 15.03.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Fußböden waren insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter den Einrichtungsgegenständen altschmutzig verunreinigt. Die Spender mit Mitteln zur Handhygiene waren von außen verunreinigt. Im Vorbereitungsraum im Keller waren sämtliche Griff-und Kontaktflächen der Elektroinstallationen sowie die Steckdosen verunreinigt. In dem Bereich in dem Mehl gelagert wurde, war die Wandfläche im unteren Bereich mit schwarzschmierigen Ablagerungen verunreinigt. Gerätschaften wie z.B. der Tischdosenöffner, der Spiralkneter, Quetschflaschen, Gemüsereibe, Stipprollen und Pürierstäbe waren altschmutzig verunreinigt. Insbesondere die Aufschnittmaschine war im Bereich des Rundmessers und der Messerabdeckung mit alten verkrusteten schwarzen Lebensmittelresten verschmutzt. Im Getränkekühlhaus waren die Regelflächen sowie das Kühlaggregat einschließlich der Stromleitungen mit schwarzen, schmierigen Belägen verunreinigt. Teilweise waren die Getränkeflaschen ebenfalls mit schwarzen, schmierigen Belägen behaftet. Im Gemüsekühlhaus waren die Türdichtungen, der Fußboden und das Verdampfergehäuse samt Verdampferschutzgitter ebenfalls mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Hier wurden u.a. Lebensmittelbehälter auf den verunreinigten Fußboden gelagert. Die Bierkühlung war von innen verunreinigt. Im Umkleideraum war keine hygienische Lagerung der sauberen Schutzbekleidung ersichtlich. Hier waren u.a. Deckenrohrleitungen teilweise undicht und die Deckenbereiche waren mit Gespinsten verunreinigt. Im Bereich der Pizzavorbereitung waren sämtliche Kühltresen von innen und von außen verunreinigt. Griff- und Kontaktflächen der Kühltischtüren waren mit verkrusteten Produktresten verschmutzt. Im Kühlschrank wurden u.a. mit Schimmel behaftete Paprika und Tomaten vorgefunden. Im Pizzabereich wurden in allen schlecht zugänglichen Rand- und Eckbereichen alte Schmutzansammlungen vorgefunden. Die Spülbrause war verunreinigt und stellenweise korrodiert. Geschirr war teilweise brüchig. Auf der Speisekarte wurde Pizza mit Schinken angeboten, es wurde allerdings kein Schinken, sondern nur Pizzabelag verwendet. Das Küchenpersonal trug zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Arbeitskleidung.
Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel aufgrund der mangelnden Betriebs- und Personalhygiene. Eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung wurden angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Am 17.03.2023 war eine ausreichende Grundreinigung erfolgt. Die Betriebsschließung wurde aufgehoben.
Bei einer weiteren Nachkontrolle am 09.05.2023 wurde festgestellt, dass sämtliche Mängel beseitigt wurden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 17.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Manufactum Brot und Butter GmbH Steinstr. 4 |
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| 40212 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 03.03.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereich festgestellt:
- Unter den Verkaufstheken (Kaffee, Kuchen, Wurst, Käse)
- Backstube in den Rand- und Eckbereichen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 06.03.2023- Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen waren abgeschlossen, die hygienischen Mängel waren beseitigt. Ein Bericht des Schädlingsbekämpfers, in dem kein Befall dokumentiert wurde, lag vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| SAMARA Ditsch Konrad-Adenauer-Platz 14 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 09.03.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Schädlingsbefall (Mäusekot) im gesamten Verkaufsraum.
Betroffene Lebensmittel waren unter anderem:
diverse Brote
diverse Brötchen
diverses Laugengebäck
diverse feine Backwaren
diverse belegte Brötchen und belegtes Laugengebäck
diverser geschnittener Salat, Gurken, Tomaten
diverser Wurst- und Käseaufschnitt
diverse Verpackungsmaterialien mit Lebensmittelkontakt |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 13.03.2023 – Grundreinigung durchgeführt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Korea Haus Bismarckstr. 66 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.03.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Schädlingsbefall (Hinterlassenschaften von Schadnagern) in folgenden
Bereichen:
Gang
Bedientresen
Küche
Lagerraum
Lagerraum UG
Zum Kontrollzeitpunkt wurden folgende Lebensmittel offen gelagert:
Brühen
Fleisch
Gemüse
Kimchi |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 24.03.2023 - Der Betrieb wurde grundgereinigt. Es konnte eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vorgelegt werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| LFPI Hotels Management GmbH Hotel Indigo Kaiserswerther Str. 20 |
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| 40477 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.03.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Schädlingsbefall in folgenden Bereichen:
Gastraum mit Theke
Küche
Spülküche
Trocken-und Bedatfslager
Weitere Hygienemängel:
Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum schimmelähnlich verunreinigt.
Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt.
Das Lüftungsgitter des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden:
aufgeschnittene Wurstwaren
aufgeschnittener Käse
Rührei
Backwaren wie Brötchen
feine Backwaren wie Croissants
Gemüse wie Paprika
Obst
Joghurt
Müsli |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 03.04.2023 - Eine Grundreinigung und Desinfektion wurde in der gesamten Betriebsstätte durchgeführt. Gemäß Service Reports des vor Ort tätigen Schädlingsbekämpfers konnte kein akuter Befall durch Schadnager festgestellt werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Schweinske Mertensgasse 12 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.03.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Schädlingsbefall in folgenden Bereichen:
Schankraum
Küche
Spülküche
Müllraum (UG)
Fettabscheider
Bierkeller mit Kühlhaus UG
Gastraum
Weitere erhebliche Hygienemängel:
Der Geschirrkorb der Geschirrspielmaschine war schimmelähnlich
verunreinigt.
Haltevorrichtungen, sowie Tisch der Bierfässer waren schimmelähnlich
verunreinigt.
Es wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebstätte vorgefunden:
Fleischzubereitung (z.B. Schnitzel)
Geflügelfleisch
Schweinefleisch
verzehrfertiger Salat
geschnittenes Gemüse
portionierte Mayonnaise |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 23.03.2023 - Gemäß Service Report des vor Ort tätigen Schädlingbekämpfers konnte kein akuter Befall festgestellt werden. Es
wurde eine Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsstätte
durchgeführt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Aldi SE & Co. Kommanditgesellschaft Aldi Discounter im Karstadt Warenhaus Schadowstr. 93 |
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| 40212 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 10.03.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Schädlingsbefall (Hinterlassenschaften von Schadnagern) im Bereich des
Verkaufsraums bei den Kühleinrichtungen und der Backwelt (Rückseite).
Im Bereich der Kühleinrichtungen wurden Waren wie Dip, Antipasti Creme, Fisch
angeboten. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 13.03.2023 – Der Betrieb wurde grundgereinigt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 12.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 08.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Alaseim Martin-Luther-Straße 84 |
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| 45141 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.03.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Der gesamte Betrieb war im Bereich der Wände und Fußböden, Arbeitsmittel und Arbeitsflächen altschmutzig.
Fleisch wurde in einem altschmutzigen, nach verdorbenem Fleisch riechenden Fleischwolf durchgedreht.
Lebensmittel wurden unhygienisch gelagert. Hackfleischspieße lagerten unabgedeckt in einem altschmutzigen, vereisten Tiefkühlschrank.
In zwei altschmutzigen Kühlhäusern erfolgte die Behandlung von Lebensmitteln neben der unhygienischen Lagerung von verpackten und unverpackten Lebensmitteln, und verdorbenen Lebensmitteln.
Offenes rohes Fleisch lagerte bodennah in einem altschmutzigen Regal. In altschmutzigen Kühleinrichtungen lagerten vorbereitete Speisekomponenten zum Rohverzehr neben rohem Hackfleisch. Kühlpflichtige Speisekomponenten wie Soßen, Humus und Salate wurden unzureichend gekühlt gelagert und zeigten bereits deutliche Antrocknung.
Die Personalhygiene war mangelhaft, Handwaschbecken nicht ausreichend vorhanden bzw. nicht mit der erforderlichen Ausstattung an Seife, Desinfektionsmittel und Einweghandtüchern versehen. In der Folge waren Kontaktflächen altschmutzig. Die Arbeitsschutzkleidung war unzureichend. Es bestand kein ausreichendes Fachwissen zur Arbeitshygiene und zum Umgang mit Lebensmitteln.
Abspülvorgänge erfolgten unmittelbar neben der Lagerung und Verarbeitung von Speisekomponenten. Eine Messerschleifvorrichtung wurde unmittelbar neben der Verarbeitung und Lagerung von offenen Speisekomponenten betrieben. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 26.04.2023 wurde festgestellt, dass die angeordnete Grundreinigung erfolgte. Die Betriebsschließung wurde aufgehoben. Es bestanden weiterhin vereinzelte Mängel. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 08.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 08.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Rana, Nayyar / Pronto-Pizza-Service Bahnstraße 31 |
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| 40878 Ratingen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 14.02.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | alle in der Betriebsstätte hergestellten Lebensmittel |
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Verstoß : | Es bestehen erhebliche hygienische Mängel. Aufgrund der Umstände besteht für die dort hergestellten und behandelten Lebensmittel eine erhebliche Gefahr der Kontamination. Unter anderem sind eine Vielzahl von Bedarfsgegenständen, welche direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sowie eine Transportbox zum Teil sehr stark verunreinigt. Vorläufig ist das Inverkehrbringen von Lebensmitteln untersagt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die kritischen Mängel der Produktionshygiene wurden noch am Kontrolltag abgestellt, sodass die Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln im späteren Tagesverlauf wieder aufgehoben wurde. (14.02.2023) |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 08.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 08.05.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Pizza Dino Lagesche Straße 61 |
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| 32657 Lemgo |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.04.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Dönerfleisch, Zaziki, Cocktail- /Tomatensauce, Eier, Schafskäse, Schnitzel, Frikadellen |
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Verstoß : | Der Betrieb befand sich wiederholt in einem schlechten hygienischen Zustand. Unsachgemäßer Umgang mit Lebensmitteln. Die Lebensmittel wurden in unsauberen, verschmierten, fettigen, Behältern vorrätig gehalten. Das Döner-Grillgerät, offene Unterschränke, Elektrogeräte, Pfannen, Holzkochlöffel waren schwarz, fettig, verschmutzt. Der Backofen war mit einer schwarzen Rußschicht bedeckt. Im Wasserbad, dessen Flüssigkeit milchig und mit Lebensmittelresten verschmutzt war, wurde vorgeschnittenes Dönerfleisch vorrätig gehalten. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 11.04.2023 waren die Räumlichkeiten noch nicht gereinigt worden. Bei einer weiteren Nachkontrolle am 24.04.2023 wiesen die Kontrollbereiche keine Verstöße mehr auf. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Lippe - 05 7 66 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 09.11.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.06.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| LARA Lebensmittelladen Hüttenstraße 65 |
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| 40215 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.04.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereich festgestellt:
Verkaufsraum (in den Regalen – Lagerung von Paprika, Kartoffel)
Küche (in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens, im Schrank mit
Bedarfsgegenständen)
Büro
Flur/Verbindungsgang (in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens)
Lagerraum hinter Küche (im Randbereich hinter Gefrierschrank und Regal)
Personaltoilette
Trockenlager (in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens, in den Regalen
u.a. Lagerung von Nudeln, Konserven)
Weitere Hygienemängel: Das Lüftungsgitter des Kühlschrankes im Lagerraum
war schimmelähnlich verunreinigt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 28.04.2023 - Der Betrieb war gereinigt und aufgeräumt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.12.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.06.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| Jung Food Oststraße 76 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 26.04.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In folgenden Bereichen wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) festgestellt:
Verkaufsraum
Küche
vor den Räucherräumen, unmittelbar angrenzend mit den Produktionsräumen
Lagerraum
Anlieferung UG
Gang (führt zu Umkleideraum, Gefrierraum, Lagerräumen)
Umkleideraum
Lagerraum UG
Massive Reinigungsmängel:
Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt.
Der Kochkessel war erheblich verunreinigt (Kalkablagerung, Altschmutz).
Der Spender für Flüssigseife war schimmelähnlich verunreinigt.
Der Verdampfer im Kühlraum UG war hochgradig schimmelähnlich verunreinigt.
Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt.
Die Wand im Gefrierraum hinter und unter dem Verdampfer war hochgradig
verunreinigt.
Die Knochenbandsäge war hochgradig verunreinigt (alte
Fleisch/Knochenspänereste)
Folgende Lebensmittel wurden im Betrieb vorgefunden:
Paniertes Fleisch
Reisprodukte
Sushi
Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.12.2023 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.06.2023 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Bocconcino Exclusive GmbH Kaistraße 4 |
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| 40221 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 25.04.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In folgenden Bereichen wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) festgestellt:
Küche, auf dem Regalboden im Arbeitstisch, neben Konvektomat, tote Maus
in Falle unter der Kücheneinrichtung
Pizzaherstellung, unter Arbeitstisch neben Lebensmittelkonserven, Teigkneter mit Pizzateig in Nische
Vorbereitungsraum, auf der Ablage unter dem Schmutzwasserausgussbecken
Spülküche, unter dem Arbeitstisch neben dem Handwaschbecken
Lagerraum/Anlieferung mit Kühl-/Tiefkühleinrichtungen
Massive Reinigungsmängel:
Der Konvektomat und die Fritteuse waren im Innenbereich erheblich mit dunklen Ablagerungen, Verkrustungen und fettigen Rückständen verunreinigt.
Die Dunstabzugsanlage über dem Kochbereich war außen mit dunklem
abtropfendem Fett verunreinigt.
Die Einrichtungsgegenstände im Bereich des Küchenblocks waren eklatant mit
alten Lebensmittelresten, dunklem Altschmutz, sowie mit klebrigen und
schmierigen Fettrückständen verunreinigt.
Die obere Fläche des Pizzaofen war mit alten und trockenen Teigresten, dicken Staub und Schmutzablagerungen verunreinigt.
Der Regalboden des Arbeitstisches in dem sich Lebensmittel befanden war
erheblich mit Anhaftungen und Altschmutz verunreinigt.
Die Eiswürfelmaschine war im Innenbereich großflächig schimmelähnlich und mit graugelblichen, schmierigen Ablagerungen verunreinigt.
Der Boden unter dem Schmutzwasserausgussbecken war mit einer
schwarz/gräulichen und stark muffigen riechenden Schmutzwasseransammlung
eklatant verunreinigt. In dieser Schmutzwasseransammlung wimmelten
unzählige Würmer.
Der Spülarm der Geschirrspülmaschine war mit einem braun-gelblichen
kalkhaltigen Belag verunreinigt.
Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war mit dunklen und schimmelähnlichen
Anhaftungen verunreinigt. Darunter wurden Fisch und Kartoffeln unabgedeckt
gelagert.
Weitere Mängel:
Diverse Saucen wurden bei zu niedrigen Temperaturen warmgehalten.
Die maximale zulässige Höchsttemperatur für die in der Saladette gelagerten
Lebensmittel wurden überschritten (zB. Schinken).
Der Innenraum der Geschirrspülmaschine, nebst Geschirrkorb war mit einem
rötlichen Belag verunreinigt.
Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.
Folgende Lebensmittel wurden im Betrieb vorgefunden:
Fisch und Riesengarnelen,
Pizzateig,
Pizzabelag darunter Schinken, Zwiebeln, Käse, Thunfisch, Tomatensoße
Geschnittener Blattsalat
Verschiedene vorbereitete Saucen
Geschnittenes Gemüse darunter Paprika, Kartoffeln |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 27.04.2023 – Reinigung durchgeführt. Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.12.2023 |
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