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Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 17.04.2024
Produktbezeichnung:Möhren
weitere Angaben zum Produkt:10 Stück unverpackte Möhren aus Freilandanbau
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerHersteller
Name: Jochen Roelen GbR/ Finkenberger Hof
Straße: Berger Dorfstr.63
Ort: 41189 Mönchengladbach
Analysierter Stoff: 1,4-Dimethylnaphtalin | Untersuchungsergebnis: 0,13+/-0,067 mg/kg | Grenzwert: 0,05 mg/kg
Rechtsvorschrift: VO(EG) 396/2005
Beschreibung des Verstoßes: Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Rückstandsgehalt des Pflanzenschutzmittels 1,4-Dimethylnaphtalin, der den durch VO (EG) 396/2005 festgelegten Höchstgehalt überschreitet
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 17.10.2024


Untersuchungsergebnisse

Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)


Datum: 02.04.2024
Produktbezeichnung:tiefgefrorene Flussgarnelen mit Wasserzusatz glasiert
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:VN160VI018
Mindesthaltbarkeitsdatum:13.06.2024
LebensmittelunternehmerHersteller
Name: Euromex Seafood Import/Export
Straße: Welserstr.1
Ort: Lippstadt
Analysierter Stoff: Natriumcarbonat bzw. Carbonat | Untersuchungsergebnis: 1.214,2 mg/kg Natriumcarbonat, entspricht 687,3 mg/kg Carbonat | Grenzwert:
Rechtsvorschrift: Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1333/2008
Beschreibung des Verstoßes: In der o.g. Probe wurde Natriumcarbonat bzw. Carbonat nachgewiesen. Die Verwendung dieses Zusatzstoffes ist in dem Produkt "Tiefgefrorene Flussgarnelen mit Wasserzusatz glasiert" nicht zulässig (Artikel 4 VO (EG) 1333/2008
Zuständige Behörde: Kreis Soest - 05 9 74
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.03.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Golden Dragon Düsseldorfer Str 534
47055 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 31.01.2024
ggf. Produktbezeichnung: Rohe Hähnchenbrust, gekochte Nudeln
Verstoß : 1.Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (Schöpfkellen, Schneidebrett, Gemüseraspel, Eimer zur Aufbewahrung von Soßen und rohem Hähnchenfleisch) waren unzureichend gereinigt 2.Lebensmittel wurden unter unhygienischen Umständen gelagert (rohe Hähnchenbrust in verunreinigten Eimern, gekochte Nudeln im Spülbereich) 3.Kühlpflichtige Lebensmittel (Hähnchenfleisch, gekochte Nudeln) wurden bei Raumtemperatur aufbewahrt 4.Loser Reis wurde in einem nicht zur Aufbewahrung von Lebensmittel geeigneten Behälter gelagert
Status der Mängelbeseitigung: Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen und alle offenen und zubereiteten Lebensmittel wurden entsorgt. Nach Durchführung einer Grundreinigung konnte der Betrieb am 01.02.2024 wieder öffnen.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.09.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.03.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Delikhan - Sushi & Asia Halal Food Alte Rheinstr. 33
47051 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 31.01.2024
ggf. Produktbezeichnung: Edame, Salat
Verstoß : 1.In der Saladette befanden sich Lebensmittel mit sensorischen Abweichungen (Edame in trüber Flüssigkeit, bräunlich verfärbter Salat, Ausbackteig mit dunklen Verfärbungen auf der Oberfläche) 2.Die Schublade der Saladette war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Hier lagerte u.a. unverpacktes rohes Geflügelfleisch.
Status der Mängelbeseitigung: Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen. Die sensorisch auffälligen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen. In der Nachkontrolle am 05.02.2024 waren alle Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.09.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
"Bol Markt" Schützenstr. 149 a
42659 Solingen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Eigenkontrolle HACCP/Leitlinien Es wurden keine der Art und Größe des Unternehmens angemessenen Dokumente und Aufzeich-nungen erstellt, um nachzuweisen, dass die Verfahren, die auf HACCP-Grundsätzen beruhen, einge-richtet, durchgeführt und aufrechterhalten werden. Es fehlt die Dokumentation der Warenein-gangskontrolle und die Dokumentation der Temperaturkontrolle bei den Gefriermöbeln und Kühl-wandregalen. Kennzeichnung Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in den Verkehr gebracht. Es wurde Obst und/oder Gemüse angeboten, für das die Herkunft (Ursprungsland) in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung nicht angegeben war. Es wurde Obst und/oder Gemüse in den Verkehr gebracht, dass nicht ganz, gesund und/oder sauber war. Die Rote Beete war mit Schimmel bewach-sen. Es wurde frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten. Es wurde loses Geflügel in den Verkehr gebracht, das unvollständig gekennzeichnet war. Personalschulung Es wurde Personal beschäftigt, das mit Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätig-keit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war. Verkaufsraum Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kon-taminieren können. Des Weiteren waren die Oberflächen der Schraubdeckel mit Staubablagerungen belegt. Obst- und Gemüseabteilung Der Fußboden war stellenweise beschädigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eck-bereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußboden war um die Stand-füße der Einrichtung verunreinigt. Die Decke war verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Mopro-Abteilung Der Fußboden war stellenweise beschädigt. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Die Beleuchtung war verunreinigt. Fleisch- und Wurstabteilung Die Fußbodenfliesen am Bodenabfluss waren unterspült. Die Fußbodenfliesen waren teilweise be-schädigt. Der Fußboden war nicht vollständig verfugt und wies somit keine leicht zu reinigende Oberfläche auf. Die Kühltheke war im Bereich der Standfüße korrodiert. Der Fußboden war insbe-sondere unter der Fleischtheke verunreinigt. Das Abtauwasser tropfte aus der Theke auf den Boden die Auffangschalen waren überfüllt. Ein Teil der Thekenkonstruktion war schadhaft. Die Fliesenfugen waren stellenweise nicht verfugt. Weiteres Fugenmaterial löste sich aus den Fugen. Die Schränke waren verunreinigt. Die Wand- und Deckenverkleidung war stellenweise nicht leicht zu reinigen. Der Wandlüftungsschacht war ohne Abdeckung. Die Überdruckanlage war ausgeschaltet. Des Weiteren war die Anlage nicht funktionstüchtig. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Es wurde mehrere Insektenvernichter (waren außer Betrieb) die mit Resten von toten Insekten behaf-tet war, unmittelbar in einem Bereich abgestellt, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Der Frischhaltefolienab-roller war beschädigt. Die Unterbaukonstruktion der Waagen war schadhaft und mit gelblich ver-färbten Schmutzablagerungen behaftet. Vorbereitungsraum Fleischabteilung Der Fußboden war nicht vollständig verfugt und wies somit keine leicht zu reinigende Oberfläche auf. Die Fußbodenfliesen am Bodenabfluss waren unterspült. Der Fußbodenabfluss war verunrei-nigt. Es wurde ein übelriechender Geruch wahrgenommen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wandverklei-dung war stellenweise beschädigt. Es waren Kabel so auf der Wand verlegt, dass eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Mehrere Kabelkanäle waren nicht ordnungsgemäß verschlossen. Eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. An der Einrichtung war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Mehrere Gewürzbehälter waren beschädigt. Mehrere Gewürzbehälter wa-ren verunreinigt. Der Stopfer des Fleischwolfes war verunreinigt. Der Stopfer des Fleischwolfs war beschädigt (Abrieb) und offensichtlich zu lang für den Füllstutzen und daher ungeeignet.. Es ist nicht auszuschließen, dass Kunststoffabriebe des Stopfers durch die Transportschnecke in das Hack-fleisch gelangt sind und weiterhin gelangen können. Das bis dahin hergestellte Hackfleisch wurde entsorgt. Das Herstellen von Hackfleisch mit dem vorhandenen Fleischwolf und dem Stopfer wurde untersagt. Ein separates, von der erforderlichen Waschvorrichtung für Lebensmittel getrenntes, Handwaschbecken fehlte. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war leer. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigte Spülbürste verwendet. Des Weiteren wurden gebrauch-te und verschmutzte Einweghandschuhe abgelegt. Lagerraum Der Fußboden war verunreinigt. Die Decke war beschädigt. Die Regalböden waren verunreinigt. Die Böden der Regale im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestanden aus unbe-handeltem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Die Tiefkühltruhe war ver-unreinigt. Die Tiefkühltruhen waren nicht in Funktion. Die TK- Truhen wurden in diesem Bereich ab-gestellt. Beim öffnen der Truhen wurde ein übelriechender Geruch wahrgenommen. Die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelabfall nicht geschlossen gela-gert. Der Lebensmittelabfall wurden nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden verschmutzte Schlagfal-len und Köderboxen vorgefunden. Eine ordentliche Handhabe war nicht zu erkennen. Kühlraum Fleisch Die Fußbodenfliesen am Bodenabfluss waren unterspült. Die Fußbodenfliesen waren teilweise be-schädigt. Der Fußboden war nicht vollständig verfugt und wies somit keine leicht zu reinigende Oberfläche auf. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kon-taminieren können. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Das Türblatt war beschädigt. Das Ver-dampferschutzgitter war verunreinigt. Das Regal war verunreinigt. Die Hakenhalterung und die Fleischhaken waren verunreinigt. Der Standort des Behälters für Lebensmittelabfall war ungeeignet, da zumindest eine indirekte Kontamination von Lebensmittel nicht ausgeschlossen war. In unmit-telbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln wurden mikrobiologisch problematische Produkte wie Geflügelfleisch gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Le-bensmittel war nicht auszuschließen. Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein ge-schlossenes System abgeführt. Kühlraum Obst und Gemüse Der Fußboden war verunreinigt. Der Lebensmittelabfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebens-mitteln umgegangen wurde. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Die Verdampferlamel-len waren verunreinigt. Durchgangsbereich zum Bedarfsgegenständelager Die Treppe war verunreinigt. Der Abwasserschieber war geöffnet. Einem Eindringen von Schadna-gern wurde nicht vorgebeugt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Waschküche/-raum UG Der Fußboden war verunreinigt. Die zum Waschen der Hygienekleidung bzw. der Geschirrtücher genutzte Waschmaschine war verunreinigt. Das Maschinenwasser wurde auf den Fußboden ge-pumpt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 20.02.2024 waren die hygienischen Mängel überwiegend behoben.
Zuständige Behörde: Kreis Solingen - 05 1 22
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Bäckerei Claßen GmbH Nordstraße 9
52353 Düren
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 09.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Schadnagerbefall in der Filiale
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt.
Zuständige Behörde: Kreis Düren - 05 3 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 23.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Café Extrablatt zur Aa GmbH Begstraße 67
48143 Münster
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 07.03.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im wiederholten Maß wies der Produktionsbereich, in welchem Lebensmittel verarbeitet werden, einen schlechten Reinigungs- und Hygienezustand in nicht unerheblichem Ausmaß auf. Verschiedene Kühlmöbel (an der Bedientheke sowie in der Küche) wiesen im Inneren starke Verunreinigungen auf. Zahlreiche Unterseiten von Servierwagen sowie Regalen waren stark schimmelähnlich verunreinigt. Die Verdampferschutzgitter in den Kühlräumen wiesen erneut starke teilweise schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Im Bierkeller wiesen die Wände im Bereich der Bierleitungen starke schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Es zeigten sich erneut schimmelähnliche Verunreinigungen an den Regalen des Kühlhauses. Die Fußböden (insbesondere im Bierkühlhaus, bei der Dosieranlage sowie im Lagerbereich) waren in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter den Einrichtungsgegenständen stark verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 15.03.2024 - Die hygienischen Mängel der vergangenen Kontrollen wurden durch den Betrieb zum größten Teil abgestellt.
Zuständige Behörde: Stadt Münster - 05 5 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 23.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 22.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Fleischerei, Metzgerei
„Akgündüz Süpermarket“ Schlagbaumer Str. 156
42653 Solingen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Betriebsstätte (allgemein) Die Dokumente und Aufzeichnungen des auf HACCP-Grundsätzen beruhenden Verfahrens zur Minimierung der Gesundheitsgefahren wurden nicht aktuell gehalten und waren daher nicht auf dem neuesten Stand. 1. Ein Reinigungsplan wurde bis zu 16.Nov. 2023 geführt 2. Temperatraufzeichnungen wurden bis zum 15.Nov.2023 der Metzgereiabteilung geführt. Die Tempe-raturaufzeichnungen der Tiefkühleinrichtungen sowie Kühleinrichtungen zur Selbstbedienung im Kun-denbereich ( Verkauf) wurden nicht geführt. 3. Die Wareneinganskontrollen wurden bis Ende November geführt. Es wurden grüne Äpfel der Sorte Granny Smith die mit dem Zusatz von Gewachst (Schellack ) in Verkehr gebracht. Noch während der Kontrolle wurde die korrekte Kennzeichnung angebracht. Die Kennzeich-nung der Obst und Gemüseabteilung wurde mit " Herkunft " ausgezeichnet. Die Korrekte Bezeichnung ist " Ursprung : Land " Des weiteren wurde bei den losen Bananen eine Handelsklasse angegeben, diese ist nicht vorgeschrieben. Verkaufsraum Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Laut Hersteller ist eine Lagerung von +4°C - 8°C Grad vorgeschrieben. Die amtlich gemes-sene Oberflächentemperatur der Lebensmittel im gesamten Kühlschrank betrug 15,9 °C, ( verschiedene Messpunkte ). Nach einer Kerntemperaturmessung in einer Originalverpackung Böregi, Börek mit Fleischfüllung sowie mit Spinatfüllung betrug die gemessene Kerntemperatur +17,0 °C Grad. Beim Börek mit Spinatfüllung sammelte sich bereits Flüssigkeit in der Verpackung, diese war Bombagen artig ge-wölbt. Eine unschädliche Beseitigung / Vernichtung der Lebensmittel wurde angeordnet. Noch während der Kontrolle wurden alle kühlpflichtigen Lebensmittel aus dem Kühlschrank in einen Einkaufswagen verräumt. Die Lebensmittel wurden vor Ort über den Hausabfall entsorgt. Bedientresen, Metzgereiabteilung Es wurde loses Geflügel ( Hähnchenbrust, Flügel, Keulen ganze Hühner ) in den Verkehr gebracht, das unvollständig gekennzeichnet war, es fehlte die Angabe der Handelsklasse, des Angebotszustandes (frisch, gefroren, tiefgefroren) und die empfohlene Lagertemperatur sowie die Zulassungsnummer des Schlacht-/Zerlegebetriebes, Angabe des Ursprungslandes (nur aus Drittländern). Es wurde nur an einem Artikel ( Hähnchenbrustfilet ) die Kennzeichnung angebracht. Die Kühltheke war im Randbereich abgestoßen. Die Edelstahlverkleidung schloss nicht bündig ab. Der untere Bereich war korrodiert. Die Innenflächen der Frischfleisch - Kühltheke war stellenweise mit schmierigen Ablagerun-gen verunreinigt. Der Lüfter der Frisch - Fleischtheke war durch eine Edelstahlabdeckung geschützt, der untere Teil war stellenweise korrodiert, zum Teil löste sich der Farbanstrich ab. Der Fußbodenabfluss war verschmutzt. Der Messerschärfer war zum Teil beschädigt, zum Teil war dieser auf der Rückseite insbesondere im Eckbereich verschmutzt. Der Hackblock war stark verunreinigt. Das Messersterilisati-onsbecken war von Innen schimmelähnlich verunreinigt, in dem Becken befand sich eine Flüssigkeit die trüb und schmierig aussah, im Rand bildeten sich augenscheinlich schimmelähnliche Nester. Kühlraum, Metzgerei Fleischwolf Das Türscharnier war angerostet. Kühlraum Vorraum Die Beleuchtung war defekt. Fleischkühlhaus Der Verdampfer sowie das graue Kondenswasserablaufrohr war schimmelähnlich verunreinigt. In dem Kühlraum wurde Rindfleisch nicht abgedeckt gelagert. Lagerraum Die Tiefkühltruhe war stark vereist.: Es wurden Lebensmittel wie Lammfleisch und andere Fleischteile in weißen Hemdchenbeutel eingefroren ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende Angabe des Da-tum des Einfrierens bzw. des Datums des ersten Einfrierens abgegeben. Personaltoilette, Herren Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 27.02.2024 waren die meisten Mängel behoben.
Zuständige Behörde: Kreis Solingen - 05 1 22
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 22.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
"Pizza Town" Wittener Str. 2
42277 Wuppertal
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Verarbeitungsraum/ Pizzazubereitung Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtun-gen verunreinigt. Die Oberfläche des Kühlschrankes war verunreinigt. Aufnahme vom Kühlschrank im Pizzazubereitungs-bereich. Der Innenraum des Pizzakühltisches war verunreinigt. Die Räder des Pizzaofens waren verunreinigt. Bedientresen Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtun-gen verunreinigt. Küche Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtun-gen verunreinigt. Der Tritthocker war verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine wa-ren verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Lagerraum/Tiefkühlschrank Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtun-gen verunreinigt. Das Handwaschbecken war verunreinigt. Kühlraum/ Außenbereich Das Regal war verunreinigt. Der Fußboden war mit Pappe/Karton ausgelegt. Eine angemessene Reini-gung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Lagerraum/Reinigungsutensilien Der Fußboden war verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Nahaufnahme der Reinigungsutensilien. Lagerraum/ Büro Das Regal war verunreinigt. Personaltoilette Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 20.02.2024 waren die hygienischen Mängel ausreichend behoben.
Zuständige Behörde: Wuppertal - 05 1 24
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 22.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Fleischerei, Metzgerei
„Dilan Market“ Heckinghauser Str. 58
42289 Wuppertal
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Kennzeichnung Es wurde Obst und/oder Gemüse mit falschen oder fehlenden Herkunftsangaben in Verkehr gebracht. Belehrung Infektionsschutzgesetz Es wurden Personen beschäftigt, für die die Dokumentation der Teilnahme an einer Infektionsschutzbe-lehrung nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit nicht im Betrieb einsehbar war. Verkaufsraum Es wurden Datteln zum Verkosten angeboten, diese waren nicht abgedeckt. Auf tiefgefrorenen Lebens-mitteln war Frostbrand zu erkennen. Fleisch- und Wurstabteilung Die Fußbodentrittroste waren verunreinigt. In der Knochensäge befanden sich Altverschmutzungen. (Es roch verdorben). Ein separates, von der erforderlichen Waschvorrichtung für Lebensmittel getrenntes, Handwaschbecken fehlte. Vorraum/Flur vor Metzgerei Der Wandanstrich war nicht leicht zu reinigen und beschädigt. Der Fußboden war stellenweise beschä-digt. Der Fußboden war stellenweise verunreinigt. Kühlraum Obst/Gemüse Der Fußboden war stellenweise verunreinigt. Kühlraum Fleisch Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Boden war durch angetrockneten Fleischsaft verunreinigt. Das Türblatt war verunreinigt. Die Regalbretter waren durch Fleischsaft und Reste verunreinigt. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. (Verdorbenes Rindfleisch) Lagerraum oben Hier lagerten eine Vielzahl von abgelaufenen Lebensmitteln. Diese seien vom Vorgänger und sollen ent-sorgt werden. Eine Kennzeichnung war nicht vorhanden. Der Fußboden war stellenweise beschädigt. Personaltoilette Die Toilettentür war nicht eingesetzt. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Weiter war die Armatur verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 27.02.2024 waren die hygienischen Mängel überwiegenden behoben.
Zuständige Behörde: Wuppertal - 05 1 24
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 22.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Galeria Markthalle GmbH & Co. KG Perfetto Feine Kost Lebensmittelhandel Schadowstr. 93
40212 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 01.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Verdachtskontrolle erfolgte aufgrund Schädlingsbefalls eines räumlichen zusammenhängenden Betriebs. Es wurde in folgenden Bereichen ein Befall durch Schadnager und (teilweise durch Schaben) festgestellt: Offene Küche Perfetto Imbiss Champagner Bar und Spülbereich Lagerraum Lebensmittel im UG Spülküche Perfetto Imbiss Verbindungsgang Lager Verkauf Umkleiden 1. UG Bedienungstheken im Verkaufsraum 1. UG Verkaufsfläche 1. UG Fischabteilung 1.UG (Schaben) Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Fisch - Fleisch - Fleischzubereitung - Gemüse - Obst - Supermarkttypisches Sortiment
Status der Mängelbeseitigung: Stand 02.02.2024: Grundreinigung und Desinfektion erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 23.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 18.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Kamper Hof Bonner Straße 35
40589 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden folgende massive Hygienemängel in der Küche und der Schanktheke festgestellt: Schwarzschimmelähnliche Ablagerung in der Spülvorrichtung sowie im Spülbecken Altverschmutzungen, rötliche Beläge (Biofilm) und schwarzschimmelartige Ablagerungen an Einrichtungsgegenständen, Wänden und Böden Der Herd war komplett mit alten Verunreinigungen (Ruß und Fett) behaftet. Zwei Kühlschränke waren im Inneren massiv mit Fleischsaft und rötlichen Ablagerungen verunreinigt. (Lagerung von Schweine-Lachse, Hackfleisch, Käse, Gemüse)
Status der Mängelbeseitigung: Stand 29.02.2024: Der Betrieb war gereinigt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 18.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 18.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Rodizio Royal Elisabethstr. 82
40217 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 31.01.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot), in folgenden Bereichen vor: - Gastraum mit Salatbuffet - Bedientresen - Küche - Spülküche - Nebenraum - Trockenlager Betroffene Lebensmittel: - Fleisch - Fleischerzeugnisse - Verzehrfertige Salate - Dessertspeisen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 02.02.2024: Mängel teilweise behoben. Der Betrieb wurde gereinigt, die offenen Lebensmittel wurden entsorgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 18.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 18.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Take the good Food DUS II GmbH Takethegoodfood Burger Bolkerstr. 39
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 24.01.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Hygienemängel: Im Vorbereitungsbereich im 1. OG wurden erhebliche Ansammlungen von Abfall festgestellt. Teilweise war aus den Müllsäcken austretende Flüssigkeit ersichtlich. Im gesamten Bereich war ein muffiger Geruch wahrnehmbar. Es wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden: - Hackfleisch - Kartoffelerzeugnisse - Mayonaise - Gemüse
Status der Mängelbeseitigung: Stand 25.01.2024: Der Müll wurde entfernt. Eine Grundreinigung und Desinfektion wurde durchgeführt. Alle offenen Lebensmittel wurden entsorgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 18.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 16.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
A Tavola GmbH A Tavola Wallstr. 11
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 29.01.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es lag ein Schädlingsbefall (Schabenbefall) in folgenden Bereichen vor: - Küche - Kühhlraum in der Küche - EG Spülküche - EG Raum Eiswürfelmaschine - EG Theke Hygienemängel: Küche: Der Slicer (Schneidemaschine) war stark verunreinigt Der Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Nudelmaschine und die Teigknetwerkzeuge waren stark verunreinigt. UG Kühlraum Fleisch & Wein: Das Kühlaggregat war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde frischer Fisch unabgedeckt und im eigenen Saft gelagert. Kühlraum in der Küche: Das Kühlaggregat war schimmelähnlich verunreinigt. Betroffene Lebensmittel: - Nudelerzeugnisse - Fleisch - Fisch - Saucen - geschnitten Gemüse
Status der Mängelbeseitigung: Stand 05.02.2024: Der Betrieb war grundgereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 16.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 05.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
China Imbiss Express 2000 Frohnhauser Str. 319
45144 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Die Böden waren in allen Produktions-, Lager- und Personalräumen verunreinigt. Im verunreinigten Kellerbereich wurde verbreitet Nagerkot vorgefunden. In der Küche war die Handwaschgelegenheit mit einem Topf sowie mehreren Lappen blockiert. Die Spender der Hygieneausstattung waren nicht befüllt. Die Doppelspüle aus Edelstahl wies massive Verunreinigungen der Oberfläche und Armatur auf. Der Bereich des Wandabschlusses wies massive, schwarzschimmelartige Verunreinigungen auf. Im Bereich der Spüle stand eine Schüssel mit einem Stahlschwamm. Die Schüssel sowie der Stahlschwamm waren massiv verunreinigt und rochen unangenehm. Der Abzug über dem Herd sowie die eingelegten Vorfilter waren in Gänze mit Altfett und Staubablagerungen behaftet. Die Fettablaufrinne war zum Ablauf hin mit erhärtetem Fettkondensat gefüllt. Der Wand- und Deckenanstrich war verbraucht und teilweise altfettig verunreinigt. Im Kühlschrank wurde eine Konserve mit Ananas gelagert, welche verdorben roch. Verschieden Gerätschaften sowie Einrichtungsgegenstände (Reiskocher, Mehrfachstecker, Kühlschränke, Mikrowellenherd, V-Hobel, Kochtöpfe, Tischdosenöffner etc.) wiesen massive Altverschmutzungen auf. Im Flur standen E2-Kisten mit ursprünglich tiefgekühlten Fleischprodukten (Schweinerücken, Geflügel), die sich seit dem Vorabend bei Raumtemperatur im Auftauprozess befanden. In einem verunreinigten Kühlschrank wurden nicht abgedeckte Lebensmittel gelagert. Der gesamte Personaltoilettenbereich war massiv altschmutzig verunreinigt. Des Weiteren wurde hier vor dem Handwaschbecken ein Kochtopf mit Bratfett gelagert. Für den Betrieb fehlte ein an die Betriebsgröße angepasstes Eigenkontrollsystem. Insbesondere fehlten Aufzeichnungen zur Wareneingangskontrolle, Reinigung- und Desinfektion, Personalschulung, Schädlingsmonitoring sowie Temperaturmessungen der Kühleinrichtungen. Die Schließung des Betriebes bis zur Grundreinigung sowie die unschädliche Beseitigung und Vernichtung der Lebensmittel wurde schriftlich angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 04.03.2024 waren die Mängel nicht ausreichend beseitigt, erst bei einer weiteren Nachkontrolle am 08.03.2024 konnte die Betriebsschließung wieder aufgehoben werden.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 05.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 04.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Sonstige
Maxime Pro GmbH Lützowstraße 30
45141 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 07.03.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Kontrollzeitpunkt wurde im Verkaufsraum sowie im Kühlraum verdorbenes Obst und Gemüse (z.B. : Zitronen, Pomelo, Mandarinen, Orangen, Cocktailtomaten, Süßkartoffeln, Auberginen, Romanasalat, Rettich und Rüben) in einer geschätzten Gesamtmenge von ca. 6.000kg zum Weiterverkauf gelagert. Im Kühlraum war zudem der Boden, besonders in den Ecken und unter den dort abgestellten Paletten, mit ausgelaufener Kältemittelflüssigkeit verunreinigt. Die Schließung des Betriebes sowie die Entsorgung von ca. 6.000kg Obst und Gemüse, gegen Vorlage eines Entsorgungsnachweises, wurde mittels Ordnungsverfügung angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 08.03.2024 konnte die Betriebsschließung wieder aufgehoben werden.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.10.2024


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 03.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Jacob Brot Großbäckerei GmbH & Co. KG / Fladenbrot Bäckerei Jacob Brot Friedrichstr. 55
42551 Velbert
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.01.2024
ggf. Produktbezeichnung: alle in dem Betrieb gelagerten und produzierten Lebensmittel
Verstoß : Bei der Kontrolle wurde ein schwerer Schadnagerbefall festgestellt. Die Lebensmittel wurden unter ekelerregenden Umständen gelagert und in Verkehr gebracht. Es bestehen erhebliche hygienische Mängel. Die in dem Betrieb in Verkehrh gebrachten Lebensmittel werden unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, so besteht aus mehreren Quellen die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der dort hergestellten Lebensmittel. Unter anderem werden Gegenstände mit Lebensmittelkontakt nicht gereinigt und Gegenstände mit potentiellem Lebensmittelkontakt unhygienisch gelagert, sodass die Gefahr einer Kontaminierung der Lebensmittel gegeben ist.
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden zum Großteil abgestellt (Stand 27.02.2024).
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 03.10.2024


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Bäckerei Steinhoff Hammer Landstr. 2
59514 Welver
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 17.08.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens in der Backstube war nicht funktionstüchtig. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen (im Bereich Backstube, Lagerbereich, Anlieferungsbereich) verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine in der Backstube war schimmelartig verunreinigt. Die Wände in der Backstube, im Lager- und Anlieferungsbereich waren teilweise mit Spinngewebe verunreinigt. Das Außenrolltor schloss nicht vollständig bündig mit dem Rahmen ab, so dass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde.
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel waren nach der ersten Nachkontrolle (22.08.2023) noch nicht behoben. Nach der letzten Nachkontrolle (19.09.2023) waren die Mängel weitestgehend behoben.
Zuständige Behörde: Kreis Soest - 05 9 74
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Gut Mentzelsfeld Mentzelsfeld 8
59555 Lippstadt
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 24.08.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Die Tiefkühlzelle war bis zu deren Eingangstür komplett mit Lebensmitteln zugestapelt. Im unteren Bereich schimmelten zum Teil die eingefrorenen Produkte. Eine Rückverfolgbarkeit war nicht gewährleistet. Des Weiteren war eine ausreichende Kühlung nicht möglich. Im Kühlraum vor der Tiefkühlzelle waren die Regale starkt mit Schimmel verunreinigt. Des Weiteren befanden sich offene Eimer mit Lebensmitteln im Kühlhaus, die bereits auf der Oberfläche mit Schimmel behaftet waren. In der Küche fehlte in mehreren Bereichen die Grundhygiene.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 15.09.2023: Die Mängel waren behoben.
Zuständige Behörde: Kreis Soest - 05 9 74
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.10.2024


      LANUV NRW 2019

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