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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 26.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Stern-Schnuppe Sternstr. 2 -6
40479 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.12.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) vor in folgenden Bereichen: - Küche - Bedientresen Hygienemängel: - Getränkekühlraum UG: Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Getränkeleitungen waren außen schimmelähnlich verunreinigt. - Bedientresen: In der Saladette wurden verdorbene Kartoffeln gelagert. Das Gläserspülgerät war schimmelähnlich verunreinigt. - Küche: Der Innenraum sowie die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren mit einem rötlichen Belag und schleimigen Ablagerungen verunreinigt. Das Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Betroffene Lebensmittel waren: -Hackfleisch -Fleisch -Gemüse -Soßen -Getränke
Status der Mängelbeseitigung: Stand 07.12.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
"Bol Markt" Schützenstr. 149 a
42659 Solingen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Eigenkontrolle HACCP/Leitlinien Es wurden keine der Art und Größe des Unternehmens angemessenen Dokumente und Aufzeich-nungen erstellt, um nachzuweisen, dass die Verfahren, die auf HACCP-Grundsätzen beruhen, einge-richtet, durchgeführt und aufrechterhalten werden. Es fehlt die Dokumentation der Warenein-gangskontrolle und die Dokumentation der Temperaturkontrolle bei den Gefriermöbeln und Kühl-wandregalen. Kennzeichnung Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in den Verkehr gebracht. Es wurde Obst und/oder Gemüse angeboten, für das die Herkunft (Ursprungsland) in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung nicht angegeben war. Es wurde Obst und/oder Gemüse in den Verkehr gebracht, dass nicht ganz, gesund und/oder sauber war. Die Rote Beete war mit Schimmel bewach-sen. Es wurde frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten. Es wurde loses Geflügel in den Verkehr gebracht, das unvollständig gekennzeichnet war. Personalschulung Es wurde Personal beschäftigt, das mit Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätig-keit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war. Verkaufsraum Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kon-taminieren können. Des Weiteren waren die Oberflächen der Schraubdeckel mit Staubablagerungen belegt. Obst- und Gemüseabteilung Der Fußboden war stellenweise beschädigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eck-bereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußboden war um die Stand-füße der Einrichtung verunreinigt. Die Decke war verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Mopro-Abteilung Der Fußboden war stellenweise beschädigt. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Die Beleuchtung war verunreinigt. Fleisch- und Wurstabteilung Die Fußbodenfliesen am Bodenabfluss waren unterspült. Die Fußbodenfliesen waren teilweise be-schädigt. Der Fußboden war nicht vollständig verfugt und wies somit keine leicht zu reinigende Oberfläche auf. Die Kühltheke war im Bereich der Standfüße korrodiert. Der Fußboden war insbe-sondere unter der Fleischtheke verunreinigt. Das Abtauwasser tropfte aus der Theke auf den Boden die Auffangschalen waren überfüllt. Ein Teil der Thekenkonstruktion war schadhaft. Die Fliesenfugen waren stellenweise nicht verfugt. Weiteres Fugenmaterial löste sich aus den Fugen. Die Schränke waren verunreinigt. Die Wand- und Deckenverkleidung war stellenweise nicht leicht zu reinigen. Der Wandlüftungsschacht war ohne Abdeckung. Die Überdruckanlage war ausgeschaltet. Des Weiteren war die Anlage nicht funktionstüchtig. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Es wurde mehrere Insektenvernichter (waren außer Betrieb) die mit Resten von toten Insekten behaf-tet war, unmittelbar in einem Bereich abgestellt, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Der Frischhaltefolienab-roller war beschädigt. Die Unterbaukonstruktion der Waagen war schadhaft und mit gelblich ver-färbten Schmutzablagerungen behaftet. Vorbereitungsraum Fleischabteilung Der Fußboden war nicht vollständig verfugt und wies somit keine leicht zu reinigende Oberfläche auf. Die Fußbodenfliesen am Bodenabfluss waren unterspült. Der Fußbodenabfluss war verunrei-nigt. Es wurde ein übelriechender Geruch wahrgenommen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wandverklei-dung war stellenweise beschädigt. Es waren Kabel so auf der Wand verlegt, dass eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Mehrere Kabelkanäle waren nicht ordnungsgemäß verschlossen. Eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. An der Einrichtung war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Mehrere Gewürzbehälter waren beschädigt. Mehrere Gewürzbehälter wa-ren verunreinigt. Der Stopfer des Fleischwolfes war verunreinigt. Der Stopfer des Fleischwolfs war beschädigt (Abrieb) und offensichtlich zu lang für den Füllstutzen und daher ungeeignet.. Es ist nicht auszuschließen, dass Kunststoffabriebe des Stopfers durch die Transportschnecke in das Hack-fleisch gelangt sind und weiterhin gelangen können. Das bis dahin hergestellte Hackfleisch wurde entsorgt. Das Herstellen von Hackfleisch mit dem vorhandenen Fleischwolf und dem Stopfer wurde untersagt. Ein separates, von der erforderlichen Waschvorrichtung für Lebensmittel getrenntes, Handwaschbecken fehlte. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war leer. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigte Spülbürste verwendet. Des Weiteren wurden gebrauch-te und verschmutzte Einweghandschuhe abgelegt. Lagerraum Der Fußboden war verunreinigt. Die Decke war beschädigt. Die Regalböden waren verunreinigt. Die Böden der Regale im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestanden aus unbe-handeltem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Die Tiefkühltruhe war ver-unreinigt. Die Tiefkühltruhen waren nicht in Funktion. Die TK- Truhen wurden in diesem Bereich ab-gestellt. Beim öffnen der Truhen wurde ein übelriechender Geruch wahrgenommen. Die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelabfall nicht geschlossen gela-gert. Der Lebensmittelabfall wurden nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden verschmutzte Schlagfal-len und Köderboxen vorgefunden. Eine ordentliche Handhabe war nicht zu erkennen. Kühlraum Fleisch Die Fußbodenfliesen am Bodenabfluss waren unterspült. Die Fußbodenfliesen waren teilweise be-schädigt. Der Fußboden war nicht vollständig verfugt und wies somit keine leicht zu reinigende Oberfläche auf. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kon-taminieren können. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Das Türblatt war beschädigt. Das Ver-dampferschutzgitter war verunreinigt. Das Regal war verunreinigt. Die Hakenhalterung und die Fleischhaken waren verunreinigt. Der Standort des Behälters für Lebensmittelabfall war ungeeignet, da zumindest eine indirekte Kontamination von Lebensmittel nicht ausgeschlossen war. In unmit-telbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln wurden mikrobiologisch problematische Produkte wie Geflügelfleisch gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Le-bensmittel war nicht auszuschließen. Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein ge-schlossenes System abgeführt. Kühlraum Obst und Gemüse Der Fußboden war verunreinigt. Der Lebensmittelabfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebens-mitteln umgegangen wurde. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Die Verdampferlamel-len waren verunreinigt. Durchgangsbereich zum Bedarfsgegenständelager Die Treppe war verunreinigt. Der Abwasserschieber war geöffnet. Einem Eindringen von Schadna-gern wurde nicht vorgebeugt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Waschküche/-raum UG Der Fußboden war verunreinigt. Die zum Waschen der Hygienekleidung bzw. der Geschirrtücher genutzte Waschmaschine war verunreinigt. Das Maschinenwasser wurde auf den Fußboden ge-pumpt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 20.02.2024 waren die hygienischen Mängel überwiegend behoben.
Zuständige Behörde: Kreis Solingen - 05 1 22
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.03.2024
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
NUR Bäckerei GmbH Krayer Str. 194
45307 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Betrieb war keine Warmwasserversorgung vorhanden. Die Personalhygiene, insbesondere die Händehygiene, war unzureichend. Sämtliche Kontaktflächen (z.B. Lichtschalter, Griffe) waren mit Altfettkondensat und alten verkrusteten Produktresten verunreinigt. Die Tür- und Griffaufhängungen der Kühleinrichtungen waren mit alten verkrusteten Produktresten verunreinigt. In den Kühleinrichtungen waren die Kühlaggregate inkl. Verdampferschutzgitter altschmutzig. Diverse Lebensmittelkontaktmaterialien (z.B. Pfannen, Backbleche) wurden so gelagert, dass diese nicht ausreichend abtrocknen konnten. Der Fußboden war mit alten verkrusteten schwarzen Produktresten verunreinigt, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen. Von den Wänden blätterte stellenweise der Farbanstrich ab, insbesondere in den bodennahen Bereichen. Die Dichtungen der Kühleinrichtungen waren schadhaft und mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Im Lagerraum wurde in den Rand- und Eckbereichen und hinter den Kühleinrichtungen Schadnagerkot vorgefunden. Kondensat des Tiefkühlhauses wurde in einen Eimer hinter dem Tiefkühlhaus, der bereits überlief, abgeleitet. Um den Eimer herum befand sich bereits eine großflächige Wasseransammlung. Im Tiefkühlraum wurden Teigrohlinge vorgefunden, welche nicht ausreichend abgedeckt waren. Der Stikkenwagen, in welchem die Teigrohlinge lagerten, war mit alten Produktresten und schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Im Kühlraum war die Decke im Bereich der Verkabelung des Verdampfers verrußt. Im Kühlraum für Gemüse blätterte der Farbanstrich stellenweise ab. Die Regale, auf welchen das Obst und Gemüse offen lagerte, waren stark mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Lebensmittel (z.B. Spitzpaprika grün, Blumenkohl, Rotkohl) waren bereits mit schimmelartigen Belägen behaftet. Im Kühlraum für Teigrohlinge waren die Stikkenwagen, in welchen Teigrohlinge und Hackfleischmassen lagerten, mit alten Produktresten verunreinigt. Insbesondere im Bereich der Führungsschienen befanden sich schwarzschmierige Beläge. In der Küche war die Tiefkühltruhe von innen vereist. Innerhalb der Tiefkühltruhen lagerten eigens eingefrorene Lebensmittel (z.B. Teige, mariniertes Geflügel, Köfte) ohne eine ausreichende bzw. gefriergeeigneter Umhüllung. Zudem fehlte eine interne Kennzeichnung der eigens eingefrorenen Lebensmittel. Die Mikrowelle war im Inneren verunreinigt. Die Regale waren unterhalb mit alten Produktresten verunreinigt. Die Spülbrause war im Bereich des Auslasses und der Griffflächen mit alten verkrusteten Produktresten verunreinigt Der Wrasenabzug war im Inneren mit Altfettkondensat verunreinigt. Im Bereich der Bedientheke war der untere Kühlbereich des Bedientresens mit alten verkrusteten schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Die Ablaufrinne unterhalb der Kühlrippen war mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. In der Bäckereiabteilung war die Silikonfuge an der Handwaschgelegenheit mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Der Kühltisch, in welchem eine Schale mit rohem Ei stand, war von innen mit alten Produktresten verunreinigt. Die Gittereinsätze des Kühltisches waren stellenweise schadhaft, so dass der Lack abplatzte. Die Saladette war unterhalb mit alten Produktresten verunreinigt. Innerhalb der Saladette unter den GN-Behältern befand sich eine Flüssigkeit, welche eine milchig gelartige Konsistenz hatte und mit alten Produktresten verunreinigt war. Die Holzkisten für die Teigrohlinge waren von außen und innen mit alten Produktresten verunreinigt. Die Abdeckfolien der Stikkenwagen waren von innen mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Reinigungsgerätschaften lagerten mit unmittelbaren Fußbodenkontakt. Der Servierwagen und der Spiralkneter waren mit alten Produktresten verunreinigt. Das Abzugsgitter der Öfen war mit staubartigen Belägen verunreinigt. Im Verbindungsgang vor dem Raum für Bedarfsgegenstände wurden in den Tiefkühlschränken Lebensmittel ohne eine ausreichende Abdeckung gelagert. Die Tiefkühlschränke waren im Inneren mit alten Produktresten verunreinigt. Im Personal WC Raum war der Spender für Handdesinfektionsmittel nicht befüllt. Im Lagerraum im EG lagerten verunreinigte Eimer in unmittelbarer Nähe zu gereinigtem Lebensmittelkontaktmaterial (z.B. GN-Behälter). In der Spülküche waren die Spülmaschinen von innen mit alten Produktresten und schwarzschmierigen Belägen verunreinigt. Im Umkleideraum war eine regelmäßige Reinigung nicht ersichtlich. Auf den Spinden lagerten diverse Gegenstände (z.B. Schuhe, Schulsachen). Es wurde eine Waschmaschine vorgefunden, welche von innen mit schwarzschmierigen Belägen verunreinigt war. Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel aufgrund der mangelnden Betriebs- und Personalhygiene. Eine Grundreinigung, Schädlingsbekämpfung und Herstellung der Warmwasserversorgung wurden angeordnet, ca. 80 Kg Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen und eine der Spülmaschinen für die Nutzung gesperrt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 27.02.2024 war die angeordnete Grundreinigung ausreichend durchgeführt.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.09.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Sefa Market Leimgardtsfeld 24
45355 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 28.12.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es bestanden erhebliche Mängel in der Personal-, Betriebs- und Arbeitshygiene. Während der Kontrolle trug der Mitarbeiter keine hygienische Arbeitskleidung. Im Personal-WC-Raum bestand keine Warmwasserversorgung, Handtuchspender und Desinfektionsmittelspender fehlten. Der Raum wurde augenscheinlich zum Anmischen von Beton zweckentfremdet. Im Bereich des Handwaschbeckens war ein Kunststoffeimer, und im rechten Bereich standen zwei Sandschaufeln in der Ecke, diese waren mit Betonresten verunreinigt. Des Weiteren waren auf einem Tisch mehrere Betonsäcke zu sehen. Der Durchlauferhitzer unter dem Handwaschbecken war extrem verunreinigt. In der Folge der mangelhaften Händehygiene waren sämtliche Kontaktflächen wie Lichtschalter, Türgriffe etc. altschmutzig. Der Innenraum des Bedientresens für Fleisch war unter den Einlegeböden extrem mit alten Produktresten verunreinigt, z.T. wurden tote Fluginsekten vorgefunden. Die Gehäuse der fest an der Wand montierten Handhygienespender waren im Bereich der Doppelspüle stark altverschmutzt. Das Verdampferschutzgitter war mit schwarzen, schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Der Innenraum des Bedientresens für Käse war mit alten Produktresten verunreinigt. Im gesamten Betrieb waren die Einrichtungen wie Theken, Paletten etc. und Arbeitsmittel z.T. altschmutzig. So waren Messer und Schneidebretter mit alten Produktresten behaftet. Auf einem Edelstahltisch lag eine Kunststoffschaufel in einer Wasserlache. Auf dem Edelstahltisch lag zudem ein altschmutziger Kunststofffleischklopfer von dem sich Kunststoffteile ablösten und an dem sich Reste von einem Stahlschwamm befanden. Die Knochensäge war mit alten Produktablagerungen behaftet. Eine Aufschnittmaschine war mit alten Produktablagerungen stark verunreinigt. In der Lagerschale des Fleischwolfes lagerte Hackfleisch zusammen mit einem verunreinigtem Geschirrtuch. Reinigungshilfsmittel wie Schwämme, Tücher etc. waren z.T. unsauber. Die Fußböden waren in den Rand- und Eckbereichen und unter den Tresen extrem altverschmutzt. Die Kühlaggregate und Elektroleitungen waren z.T. mit weißen und schwarzen, schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Im Lagerraum in dem auch Lebensmittel gelagert wurden lagerten u.a. mehrere Autoreifen in unmittelbarer Nähe zu Bedarfsgegenständen und einer Fußbodenreinigungsmaschine. Es bestand eine unstrukturierte Lagerhaltung, eine regelmäßige und gründliche Reinigung war nicht zu erkennen. Rechts neben der Tür zum Verkaufsraum stand ein Regal in dem u.a. verschimmelte Rotkohlköpfe lagerten.
Status der Mängelbeseitigung: Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 29.12.2023 waren die Hygienemängel ausreichend behoben.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Ellington Classic Bar Scheurenstr. 5
40215 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.11.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) festgestellt in folgenden Bereichen: - Küche - Lagerraum - Im Gastraum unterhalb der Sitzeinrichtungen Betroffene Lebensmittel: - diverse Schalenfrüchte (Nüsse) - offene Getränke Hygienemängel: - Im Schankraum: Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Status 22.11.2023: Der Betrieb wurde gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
BB Bulle Burger GmbH Oststr. 113
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 29.11.1023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen vor: - Produktionsküche - Ofenbereich Bäckerei - Vorbereitung - Rohstofflager - Spülküche Hygienemängel: - Kühlhaus: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. - Vorbereitung: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Das Lüftungsgitter des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Betroffene Lebensmittel: - Burgerpatties - Pommes frittes - Burger Buns - Salat - Tomaten - Soßen Folgende Räumlichkeiten werden gemeinsam genutzt mit Bulle Bäckerei GmbH: Ofenbereich Bäckerei, Rohstofflager und Spülküche.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 06.12.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Sol y Sombra Kirchfeldstr. 85
40215 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.11.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot)in folgenden Bereichen vor: - Lagerraum mit Kühlmobiliar - Küche: Es befand sich eine verendete Maus unterhalb der Arbeitsfläche sowie Mäusekot unterhalb der Einrichtung, unterhalb des auf dem Tisch abgestellten Backofen sowie auf mehreren Kabelkanälen. - Bedientresen: Es wurde ein Schädlingsbefall unterhalb des Waschbeckens sowie unterhalb der Einrichtung festgestellt. - Gastraum: Es wurde ein Schädlingsbefall im Bereich der gelagerten Weinflaschen sowie hinter der Kommode festgestellt. Hygienemängel: - Bierkeller: Die Tür des Bierkellers war erheblich schimmelähnlich verunreinigt. - Trockenlager: Die Decke war mit Fettrückständen verunreinigt. Das Fett tropfte auf eine unterhalb angebrachte Figur. - Lagerraum mit Kühlmobiliar: Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes, in dem leicht verderbliche Lebensmittel (Fisch) unabgedeckt gelagert wurden, war an den Seitenwänden erheblich verunreinigt. Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. - Küche: Die Laufschienen mehrerer Kühleinrichtungen waren erheblich verunreinigt. Die Innenböden der Kühltische, in denen Lebensmittel lagerten (Kuchen) waren unter den Kühlschubladen erheblich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen zum Teil massiv verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Oberflächen unterhalb des Herdes war massiv mit Fettrückständen verunreinigt. - Bedientresen: Der Lüfter des Getränkekühlregales war schimmelähnlich verunreinigt. Betroffene Lebensmittel: - Garnelen & Langusten - Muscheln - Gemüse - Kuchen - rohes Geflügelfleisch
Status der Mängelbeseitigung: Status 28.11.2023: Der Betrieb wurde gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Trattoria Positano Freiligrathstr. 36
40479 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 29.11.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es lagen folgende Hygienemängel vor: - Kühlraum Mitte UG: Es wurden Lebensmittel (Soßen) in verunreinigten Behältern aufbewahrt. - Getränkekühlraum UG: Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile waren außen verunreinigt. - Kühlraum UG: Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Pilze in Verkehr gebracht. Es wurde Salat mit einem verunreinigten Textiltuch abgedeckt. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war schimmelähnlich verunreinigt. - Küche: Mehrere Kühleinrichtungen waren mit schimmelähnlichen Ablagerungen, alten Lebensmittelresten und gelb/orangen Verkrustungen, verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt, in unmittelbarer Nähe zu den Verunreinigungen in den Kühleinrichtungen, gelagert. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war mit alten Lebensmittelresten und gelb/orangen Verkrustungen/Ablagerungen verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden mehrere Pfannen unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. - Bedientresen: Die Gläserspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Betroffene Lebensmittel: -Fleisch -Fisch -Meeresfrüchte -verzehrfertiger Salat -geschnittenes Gemüse -Reis -Pasta
Status der Mängelbeseitigung: Stand 01.12.2023: Der Betrieb war grundgereinigt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Bäckerei Claßen GmbH Nordstraße 9
52353 Düren
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 09.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Schadnagerbefall in der Filiale
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt.
Zuständige Behörde: Kreis Düren - 05 3 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
MaKE. Food GmbH Woyton Schadowplatz 16
40212 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.11.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) festgestellt in folgenden Bereichen: - Bedientresen - Gastraum - Lagerraum UG Hygienemängel: - Bedientresen: Die Kühltheke, in der Lebensmittel lagerten (belegte Bagel und Kuchen) war im Bereich der Fächerkühlung schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände wie Schränke, Regale und Ablageflächen waren verunreinigt. - Spülküche: Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Betroffene Lebensmittel: - Belegte Bagel - Kaffee - Milch - Kuchen
Status der Mängelbeseitigung: Status 29.11.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Korea Haus Bismarckstr. 66
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 28.11.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens vor in folgenden Bereichen: - Bedientresen - Gang - Küche - Trockenlager - Reislager - Lagerraum UG Hygienemängel: - Bedientresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. - Küche: Die Unterseiten der Regalböden waren verunreinigt. - Reislager: Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Betroffene Lebensmittel: - Gemüse - Obst - Suppe - Reis - Fleisch - Fisch - Zubereitete Gerichte
Status der Mängelbeseitigung: Stand 30.11.2023: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.07.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 23.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Café Extrablatt zur Aa GmbH Begstraße 67
48143 Münster
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 07.03.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im wiederholten Maß wies der Produktionsbereich, in welchem Lebensmittel verarbeitet werden, einen schlechten Reinigungs- und Hygienezustand in nicht unerheblichem Ausmaß auf. Verschiedene Kühlmöbel (an der Bedientheke sowie in der Küche) wiesen im Inneren starke Verunreinigungen auf. Zahlreiche Unterseiten von Servierwagen sowie Regalen waren stark schimmelähnlich verunreinigt. Die Verdampferschutzgitter in den Kühlräumen wiesen erneut starke teilweise schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Im Bierkeller wiesen die Wände im Bereich der Bierleitungen starke schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Es zeigten sich erneut schimmelähnliche Verunreinigungen an den Regalen des Kühlhauses. Die Fußböden (insbesondere im Bierkühlhaus, bei der Dosieranlage sowie im Lagerbereich) waren in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter den Einrichtungsgegenständen stark verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 15.03.2024 - Die hygienischen Mängel der vergangenen Kontrollen wurden durch den Betrieb zum größten Teil abgestellt.
Zuständige Behörde: Stadt Münster - 05 5 15
Richtigstellung:
Löschdatum: 23.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 22.12.2023
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Amigo Frucht UG Friedrichstr. 108
42551 Velbert
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 25.10.2023
ggf. Produktbezeichnung: alle in dem Betrieb gelagerten Lebensmittel
Verstoß : Es bestehen wiederholt erhebliche hygienische Mängel. Die in dem Betrieb in den Verkehr gebrachten Lebensmittel werden unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, so besteht aus mehreren Quellen die Gefahrt der nachteiligen Beeinflussung der dort hergestellten Lebensmittel. Unter Anderem werden an verschiedenen Stellen betriebs- und zweckfremde Gegenstände gelagert, die Tür zum Lager wird nicht geschlossen gehalten, sodass Schadnager eindringen können.
Status der Mängelbeseitigung: Ein Großteil der Mängel wurden behoben (Stand 28.11.2023)
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 22.06.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 22.12.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
"Hayatt" - Mounla Osman, Salim Eickener Str. 163
41063 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 02.02.2023, 13.03.2023 und 30.10.2023
ggf. Produktbezeichnung: Geflügel- und Rindfleisch
Verstoß : Bei der Kontrolle am 02.02.2023 wurden Verunreinigungen in der Küche, im Spülbereich und im Tiefkühlraum im Keller vorgefunden. Bei der Kontrolle am 13.03.2023 wurden Verunreinigungen im Vorbereitungsraum im Keller festgestellt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung bestand. Am 30.10.2023 wurden erneut Verunreinigungen in der Küche, im Spülbereich, im Vorbereitungsraum im Keller, in den Kühlräumen für Fleisch und Gemüse im Keller sowie im Tiefkühlraum im Keller vorgefunden. Im Kühlraum Fleisch im Keller wurde Fleisch nach Ablauf des Verbrauchsdatums vorgefunden. Im Tiefkühlraum Keller wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht zu bestimmen war. In der Küche und im Lager Trockensortiment Keller wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Im Bierkeller wurden verunreinigte Zapfköpfe, verunreinigte Zapfarmaturen und verunreinigte Schläuche vorgefunden.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer am 22.11.2023 durchgeführten Nachkontrolle waren alle Mängel beseitigt.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 22.06.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 22.12.2023
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Wing Me (American Fried Chicken) 7 Figueres UG Ruhrfelder Str. 37
41199 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 23.02.2023, 07.03.2023 und 16.11.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Bei der Kontrolle am 23.02.2023 wurden in den Verbindungsräumen zur Kühlzelle (ehemalige Gasträume), der Küche und der Panierstation insgesamt unhygienische Zustände festgestellt. Es wurde außerdem beanstandet, dass sich die Panierstation direkt neben dem Spülbereich befand und dadurch die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der dort behandelten Lebensmittel bestand. Weiterhin waren die Fettfilter der Dunstabzugsanlagen mit Fettrückständen bzw. Mehlansammlungen verunreinigt und das Handwaschbecken in der Küche defekt. Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände mit Warm- und Kaltwasser, Einwegtücher und Flüssigseife stand nicht zur Verfügung. Bei der Kontrolle am 07.03.2023 wurde festgestellt, dass die Handwaschbecken der Küche und der Personaltoilette nicht über eine Warmwasserzufuhr verfügte. Bei der Kontrolle am 16.11.2023 wurden im Spülbereich, der Küche und der Panierstation erneut insgesamt unhygienische Zustände festgestellt. Die Panierstation befand sich noch immer direkt neben dem Spülbereich. Den Handwaschbecken in der Küche und in der Personaltoilette fehlte die Warm- und Kaltwasserzufuhr.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der am 23.11.2023 durchgeführten Nachkontrolle waren alle Mängel beseitigt.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 22.06.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 22.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Fleischerei, Metzgerei
„Akgündüz Süpermarket“ Schlagbaumer Str. 156
42653 Solingen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Betriebsstätte (allgemein) Die Dokumente und Aufzeichnungen des auf HACCP-Grundsätzen beruhenden Verfahrens zur Minimierung der Gesundheitsgefahren wurden nicht aktuell gehalten und waren daher nicht auf dem neuesten Stand. 1. Ein Reinigungsplan wurde bis zu 16.Nov. 2023 geführt 2. Temperatraufzeichnungen wurden bis zum 15.Nov.2023 der Metzgereiabteilung geführt. Die Tempe-raturaufzeichnungen der Tiefkühleinrichtungen sowie Kühleinrichtungen zur Selbstbedienung im Kun-denbereich ( Verkauf) wurden nicht geführt. 3. Die Wareneinganskontrollen wurden bis Ende November geführt. Es wurden grüne Äpfel der Sorte Granny Smith die mit dem Zusatz von Gewachst (Schellack ) in Verkehr gebracht. Noch während der Kontrolle wurde die korrekte Kennzeichnung angebracht. Die Kennzeich-nung der Obst und Gemüseabteilung wurde mit " Herkunft " ausgezeichnet. Die Korrekte Bezeichnung ist " Ursprung : Land " Des weiteren wurde bei den losen Bananen eine Handelsklasse angegeben, diese ist nicht vorgeschrieben. Verkaufsraum Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Laut Hersteller ist eine Lagerung von +4°C - 8°C Grad vorgeschrieben. Die amtlich gemes-sene Oberflächentemperatur der Lebensmittel im gesamten Kühlschrank betrug 15,9 °C, ( verschiedene Messpunkte ). Nach einer Kerntemperaturmessung in einer Originalverpackung Böregi, Börek mit Fleischfüllung sowie mit Spinatfüllung betrug die gemessene Kerntemperatur +17,0 °C Grad. Beim Börek mit Spinatfüllung sammelte sich bereits Flüssigkeit in der Verpackung, diese war Bombagen artig ge-wölbt. Eine unschädliche Beseitigung / Vernichtung der Lebensmittel wurde angeordnet. Noch während der Kontrolle wurden alle kühlpflichtigen Lebensmittel aus dem Kühlschrank in einen Einkaufswagen verräumt. Die Lebensmittel wurden vor Ort über den Hausabfall entsorgt. Bedientresen, Metzgereiabteilung Es wurde loses Geflügel ( Hähnchenbrust, Flügel, Keulen ganze Hühner ) in den Verkehr gebracht, das unvollständig gekennzeichnet war, es fehlte die Angabe der Handelsklasse, des Angebotszustandes (frisch, gefroren, tiefgefroren) und die empfohlene Lagertemperatur sowie die Zulassungsnummer des Schlacht-/Zerlegebetriebes, Angabe des Ursprungslandes (nur aus Drittländern). Es wurde nur an einem Artikel ( Hähnchenbrustfilet ) die Kennzeichnung angebracht. Die Kühltheke war im Randbereich abgestoßen. Die Edelstahlverkleidung schloss nicht bündig ab. Der untere Bereich war korrodiert. Die Innenflächen der Frischfleisch - Kühltheke war stellenweise mit schmierigen Ablagerun-gen verunreinigt. Der Lüfter der Frisch - Fleischtheke war durch eine Edelstahlabdeckung geschützt, der untere Teil war stellenweise korrodiert, zum Teil löste sich der Farbanstrich ab. Der Fußbodenabfluss war verschmutzt. Der Messerschärfer war zum Teil beschädigt, zum Teil war dieser auf der Rückseite insbesondere im Eckbereich verschmutzt. Der Hackblock war stark verunreinigt. Das Messersterilisati-onsbecken war von Innen schimmelähnlich verunreinigt, in dem Becken befand sich eine Flüssigkeit die trüb und schmierig aussah, im Rand bildeten sich augenscheinlich schimmelähnliche Nester. Kühlraum, Metzgerei Fleischwolf Das Türscharnier war angerostet. Kühlraum Vorraum Die Beleuchtung war defekt. Fleischkühlhaus Der Verdampfer sowie das graue Kondenswasserablaufrohr war schimmelähnlich verunreinigt. In dem Kühlraum wurde Rindfleisch nicht abgedeckt gelagert. Lagerraum Die Tiefkühltruhe war stark vereist.: Es wurden Lebensmittel wie Lammfleisch und andere Fleischteile in weißen Hemdchenbeutel eingefroren ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende Angabe des Da-tum des Einfrierens bzw. des Datums des ersten Einfrierens abgegeben. Personaltoilette, Herren Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 27.02.2024 waren die meisten Mängel behoben.
Zuständige Behörde: Kreis Solingen - 05 1 22
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 22.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
"Pizza Town" Wittener Str. 2
42277 Wuppertal
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Verarbeitungsraum/ Pizzazubereitung Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtun-gen verunreinigt. Die Oberfläche des Kühlschrankes war verunreinigt. Aufnahme vom Kühlschrank im Pizzazubereitungs-bereich. Der Innenraum des Pizzakühltisches war verunreinigt. Die Räder des Pizzaofens waren verunreinigt. Bedientresen Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtun-gen verunreinigt. Küche Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtun-gen verunreinigt. Der Tritthocker war verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine wa-ren verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Lagerraum/Tiefkühlschrank Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtun-gen verunreinigt. Das Handwaschbecken war verunreinigt. Kühlraum/ Außenbereich Das Regal war verunreinigt. Der Fußboden war mit Pappe/Karton ausgelegt. Eine angemessene Reini-gung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Lagerraum/Reinigungsutensilien Der Fußboden war verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Nahaufnahme der Reinigungsutensilien. Lagerraum/ Büro Das Regal war verunreinigt. Personaltoilette Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 20.02.2024 waren die hygienischen Mängel ausreichend behoben.
Zuständige Behörde: Wuppertal - 05 1 24
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 22.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Fleischerei, Metzgerei
„Dilan Market“ Heckinghauser Str. 58
42289 Wuppertal
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Kennzeichnung Es wurde Obst und/oder Gemüse mit falschen oder fehlenden Herkunftsangaben in Verkehr gebracht. Belehrung Infektionsschutzgesetz Es wurden Personen beschäftigt, für die die Dokumentation der Teilnahme an einer Infektionsschutzbe-lehrung nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit nicht im Betrieb einsehbar war. Verkaufsraum Es wurden Datteln zum Verkosten angeboten, diese waren nicht abgedeckt. Auf tiefgefrorenen Lebens-mitteln war Frostbrand zu erkennen. Fleisch- und Wurstabteilung Die Fußbodentrittroste waren verunreinigt. In der Knochensäge befanden sich Altverschmutzungen. (Es roch verdorben). Ein separates, von der erforderlichen Waschvorrichtung für Lebensmittel getrenntes, Handwaschbecken fehlte. Vorraum/Flur vor Metzgerei Der Wandanstrich war nicht leicht zu reinigen und beschädigt. Der Fußboden war stellenweise beschä-digt. Der Fußboden war stellenweise verunreinigt. Kühlraum Obst/Gemüse Der Fußboden war stellenweise verunreinigt. Kühlraum Fleisch Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Boden war durch angetrockneten Fleischsaft verunreinigt. Das Türblatt war verunreinigt. Die Regalbretter waren durch Fleischsaft und Reste verunreinigt. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. (Verdorbenes Rindfleisch) Lagerraum oben Hier lagerten eine Vielzahl von abgelaufenen Lebensmitteln. Diese seien vom Vorgänger und sollen ent-sorgt werden. Eine Kennzeichnung war nicht vorhanden. Der Fußboden war stellenweise beschädigt. Personaltoilette Die Toilettentür war nicht eingesetzt. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Weiter war die Armatur verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 27.02.2024 waren die hygienischen Mängel überwiegenden behoben.
Zuständige Behörde: Wuppertal - 05 1 24
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 22.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Galeria Markthalle GmbH & Co. KG Perfetto Feine Kost Lebensmittelhandel Schadowstr. 93
40212 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 01.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Verdachtskontrolle erfolgte aufgrund Schädlingsbefalls eines räumlichen zusammenhängenden Betriebs. Es wurde in folgenden Bereichen ein Befall durch Schadnager und (teilweise durch Schaben) festgestellt: Offene Küche Perfetto Imbiss Champagner Bar und Spülbereich Lagerraum Lebensmittel im UG Spülküche Perfetto Imbiss Verbindungsgang Lager Verkauf Umkleiden 1. UG Bedienungstheken im Verkaufsraum 1. UG Verkaufsfläche 1. UG Fischabteilung 1.UG (Schaben) Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Fisch - Fleisch - Fleischzubereitung - Gemüse - Obst - Supermarkttypisches Sortiment
Status der Mängelbeseitigung: Stand 02.02.2024: Grundreinigung und Desinfektion erfolgt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung wurde vorgelegt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 23.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 22.01.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG Netto Filiale Birkenstr. 95
40233 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 12.10.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Schädlingsbefall (Kotspuren von Schadnagern) in folgenden Bereichen: Verkaufsraum Wareneingang/Leergutbereich Vorbereitungsraum Backwaren Tiefkühlraum Backwaren inkl. Vorraum Lagerraum UG Betroffene Lebensmittel in den o.g. Bereichen waren: Backwaren Nudeln Süßwaren Mehl Zucker Tee Obst + Gemüse Hygienemängel: Im Tiefkühlraum Backwaren inkl. Vorraum waren mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren schimmelähnlich verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 13.10.2023 – Der Betrieb wurde grundgereinigt und desinfiziert. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 22.07.2024


      LANUV NRW 2019

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