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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.06.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Gorillas Lieferservice Dorotheenstr. 1
40235 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 15.04.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In der gesamten Betriebsstätte wurden Hinterlassenschaften von Schadnagern (Schadnagerkot) festgestellt. Der Schadnagerkot war großflächig unter und hinter den Einrichtungsgegenständen verteilt und befand sich zusätzlich in den Regalflächen in unmittelbarer Nähe und auf den Lebensmitteln. Eine tote Maus wurde unter einem Regal vorgefunden. Im gesamten Betrieb konnte ein stechender übler Geruch von alten Abfallansammlungen festgestellt werden. Im Betrieb wurden folgende Lebensmittel vorgefunden: - Brot, Brötchen (unverpackt) - Obst, Gemüse - Chips - Tee - Brot verpackt - weitere Lieferdienst typische Lebensmittel
Status der Mängelbeseitigung: Stand 21.05.2024: Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmittel untersagt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.12.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.06.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Café Knülle Oberbilker Allee 24
40215 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.04.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In folgenden Bereichen wurde ein Schädlingsbefall (Mäusekot) festgestellt: - Küche - Punktuell im Thekenbereich Im Betrieb wurden folgende Lebensmittel zur Zubereitung von Frühstück vorgefunden: - Brot, Brötchen - Wurst,Käse, - Molkereiprodukte - diverse Blattsalate und Getränke (wie Kaffee, alkoholhaltige und alkoholfreie Getränke)
Status der Mängelbeseitigung: Stand 12.04.2024: Der Betrieb war grundgereinigt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.12.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.06.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
BEUD Koreanisches Restaurant Zimmerstr. 28
40215 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 15.04.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Der Reiskocher war an der Innenseite des Deckels mit schmierigen Anhaftungen verunreinigt. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. Die gelagerten und verwendeten Möhren wiesen deutliche Verderbnismerkmale auf. Die Fritteusen sowie die Fritteusenkörbe waren massiv mit Verkrustungen und Verunreinigungen behaftet. Die Wände, die Unterseite und Seitenwände der Arbeitstische waren teilweise starkt mit Fettwrasen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Hier wurden Behälter mit Mehl unter dem Arbeitstisch gelagert, so dass der herabtropfende Fett direkt in das Mehl tropfen konnte. Die Spüleinrichtung (Spülbecken, Überlaufrohr, Unterspülrohr) war mit alten Rückständen verunreinigt. Im Betrieb wurden folgende Lebensmittel vorgefunden: - diverse Fleischsorten (Geflügel, Rindfleisch) teilweise unverarbeitet, teilweise mariniert. - Reis - verschiedene Sorten von Gemüse (Zwiebeln, Karotten, Zucchini,) - diverse Saucen (gelagert in Eimern und offenen Behältern) - alkoholhaltige sowie alkoholfreie Getränke.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 18.04.2024: Der Betrieb war grundgereinigt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.12.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 23.09.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Al Dimashgi Palace 2 Orientalische Konditorei I. Weberstraße 11-13
45127 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 29.08.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es bestanden im Betrieb erhebliche Mängel im Bereich der Personal- und Arbeitshygiene. Die Arbeitskleidung war unzureichend und unsauber. Die Händehygiene war unzureichend. Sämtliche Griff- und Kontaktflächen waren verunreinigt. Die Spender der Hygieneeinrichtung an den Handwaschgelegenheiten fehlten zum Teil oder waren schadhaft und nicht befüllt. Die Warmwasserversorgung an den Handwaschbecken war z.T. nicht gegeben. Sämtliche Lebensmittelkontaktmaterialien (z.B. Messer, Siebe, Hörnchen, Anschlagmaschine, Spiralkneter etc.) waren mit alten verkrusteten Produktresten verunreinigt. Wände und Böden waren stellenweise schadhaft und dadurch nicht mehr leicht zu reinigen und entsprechend z.T. mit alten Produktresten verunreinigt. Einrichtungen wie z.B. Rollwagen, Kühleinrichtungen, Hängeschränke waren unsauber. Lebensmittelbehältnisse und Kontaktmaterialien standen z.T. direkt auf dem altschmutzigen Fußboden. Auf den Fußböden lagen mehrere graue unsaubere, feuchte Tücher. Zum Zeitpunkt der Kontrolle lagerte Käse in einem Sieb auf der Spülablage. Zum Abspülen wurde ein Schlauch genutzt, der mit schwarzschmierigen Ablagerungen verunreinigt war. In unmittelbarer Nähe zu einem mit schimmelähnlichem Belag behaftetem Holzaufbau für den Bedientresen wurden offene Lebensmittel gelagert. Offene Lebensmittel (z.B. Gebäck) wurden ohne ausreichenden Anhauchschutz angeboten. Verpackte Lebensmittel wurden ohne jegliche Kennzeichnung angeboten. Im Falle einer bestehenden Allergie hat der Verbraucher keinerlei Information, was zu einer Gefährdung des Verbrauchers führen kann. Geöffnete kühlpflichtige Käsekonserven rochen bereits ranzig. Es bestand ein offensichtlicher Schädlingsbefall mit Schaben, Brotkäfern und Fluginsekten. Zur Reinigung der Gerätschaften wurde u.a. Stahlwolle verwendet, deren Reste z.T. an Verschraubungen von Maschinen klebten. Hier bestand eine erhebliche Gefahr des Fremdkörpereintrags in Lebensmittel. Zur Lagerung von Lebensmitteln wurden z.T. nicht geeignete Kunststoffbehältnisse verwendet. Der Betrieb wurde mit schriftlicher Ordnungsverfügung geschlossen. Eine Grundreinigung der Betriebsräume und Einrichtungsgegenstände und eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung wurden angeordnet. Das Inverkehrbringen der unsachgemäß behandelten Lebensmittel wurde untersagt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 06.09.2024 war die Grundreinigung ausreichend erfolgt und die Betriebsschließung wurde aufgehoben.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 23.03.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 23.09.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Haus des Döners August-Bebel-Platz 2 a
47169 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.06.2024
ggf. Produktbezeichnung: „Döner“
Verstoß : Eine Hackfleischzubereitung mit Sojaeiweiß am Drehspieß wurde unter der irreführenden Bezeichnung „Döner“ in den Verkehr gebracht. Am Handwaschbecken im Bedienbereich funktionierte zum Zeitpunkt der Kontrolle die Warmwasserzufuhr nicht. Das Handwaschbecken in der Küche war nicht frei zugänglich und zum Zeitpunkt der Kontrolle funktionierte die Warmwasserzufuhr nicht. Die Regalböden und das Regalgestell im Kühlhaus waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde kühlpflichtige Knoblauchsoße (laut Originalkennzeichnung bei max. +7°C aufzubewahren) ohne Kühlung gelagert. Das Produkt hatte eine Kerntemperatur von +19°C
Status der Mängelbeseitigung: Die Knoblauchsoße wurde im Rahmen der Kontrolle am 27.06.2024 entsorgt. Im Rahmen der Nachkontrolle am 13.08.2024 wurde festgestellt, dass die Kennzeichnung der Drehspießgerichte an das verwendete Produkt angepasst wurde. Das Handwaschbecken in der Küche war wieder frei zugänglich und die Warmwasserzufuhr funktionierte. Das Regal im Kühlhaus war weitestgehend gereinigt.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 23.03.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 23.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Fleischerei, Metzgerei
Bairam Market - Betreiber: Abdalrazak Alfasieh Alali- Neue Jülicher Str. 9
52353 Düren
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 18.03.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Nichtbeachten von Hygienevorschriften bei der Herstellung, Behand-lung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, allgemeine Hygiene-mängel im Betrieb.
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt
Zuständige Behörde: Kreis Düren - 05 3 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 23.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 23.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Bäckerei Römer - Betreiber: Wilfried Römer- Lange Str. 41
52441 Linnich
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 16.04.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Nichtbeachten von Hygienevorschriften bei der Herstellung, Behand-lung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, allgemeine Hygiene-mängel im Betrieb.
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt
Zuständige Behörde: Kreis Düren - 05 3 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 23.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 21.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Kolpinghaus Restaurant im Kolpinghaus Altenessen Kolpingstr. 16
45329 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 24.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Kühlraum wurden zahlreiche Lebensmittel ohne oder mit unzureichender Abdeckung gelagert (z.B. Kuchen, Eimer mit Kartoffeln, Auberginen etc.). Im Kühlraum waren diverse Oberflächen (Regale, Wandleuchten, Wände und Decken, Kunststoffkisten mit Lebensmitteln) mit schwarzen und weißen schimmelpilzähnlichen Ablagerungen behaftet. Darüber hinaus war der Fußboden in den Randbereichen teilweise mit alten Produktresten kontaminiert. Im Kühlraum wurde Räucherlachs mit abgelaufenem Verbrauchsdatum 21.10.2024 vorgefunden. Die auf einer Waschmaschine stehende Eismaschine war von innen stark mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Der Lichtschalter war stark verschmutzt und mit alten Produktresten verunreinigt. In der Küche war die Aufschnittmaschine von außen, insbesondere hinter der Blende, mit alten dunklen Produktablagerungen verschmutzt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war an vielen Stellen mit rotschmierigen Ablagerungen verschmutzt. Die Dichtungen der Kühlschubladen, welche mit Fleisch gefüllt waren, waren mit schwarzen und weißen Ablagerungen verschmutzt. Der Innenraum der Dunstabzugshaube sowie der Innenraum des zugehörigen Abluftrohres (Bereich Fritteuse) waren stark mit Altfettkondensat verunreinigt. Zahlreiche Gebrauchsgegenstände wie Löffel, Eisportionierer etc. waren altverschmutzt. Der Küchenboden war in den Rand- und Eckbereichen verunreinigt. Die Küchenarmatur links neben der Haubenspülmaschine war im Griffbereich stark mit Altschmutz behaftet. Es wurde eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung der Betriebsräume angeordnet. Es wurde das Inverkehrbringen von bereits geöffneten oder behandelten Lebensmitteln untersagt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 29.10.2024 war die Grundreinigung der Betriebsräume ausreichend durchgeführt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 21.05.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 21.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Erdemli Königshof-Essen GmbH & Co. KG Willy-Brandt-Platz 7
45127 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 22.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In allen Kühleinheiten befanden sich noch Verunreinigungen (Baustaub) von den Bauarbeiten auf den Verdampfergehäusen. Im Bereich der Fleischverarbeitung war die Hygieneeinrichtung am Handwaschbecken nicht gut zugänglich und erreichbar, da der Fleischwolf davor stand. Der Fleischwolf wurde bei einer Umgebungstemperatur von 17 °C ohne zusätzliche Kühlung betrieben. Die Folier- und Etikettiermaschine war innen und außen mit alten Produktresten und teilweise mit Gespinsten verunreinigt. Die Einrichtungsgegenstände (z. B. Arbeitstische) waren von unten verschmutzt und wiesen stellenweise Korrosionsspuren im Bereich der Schweißnähte auf. Die Kennzeichnung der einzeln verpackten Fleischwaren war fehlerhaft. Hackfleisch wurde mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum von 4 Tagen bei einer Lagertemperatur von +4 °C in den Verkehr gebracht. Unverpackte Rinderlebern wurden unter dem Verdampfergehäuse gelagert, das mit Baustaub verunreinigt war. Einige Eimer mit Marinade waren stark verunreinigt, stellenweise auch mit Baustaub. Das Regal war stellenweise mit Farbresten und Baustaub kontaminiert. Verpackte Lebensmittel wurden auf unverpackten Innereien gelagert. Die Selbstbedienungstheke für Fleischwaren war von innen mit alten Produktresten verunreinigt, insbesondere im Bereich unterhalb der Matten. Darüber hinaus war der Bereich oberhalb der Wabengitter stellenweise mit schimmelähnlichen Ablagerungen kontaminiert. Bei einigen verpackten Fleischprodukten (z.B. Lammköpfe, Rinderzungen) waren die Verpackungen beschädigt, so dass die Folie aufgerissen war. Im Backbereich wurde ein Handstaubsauger gelagert, in dessen unmittelbarer Nähe sich Lebensmittelkontaktmaterialien (z.B. Imbissschalen) befanden. Kühlpflichtige Lebensmittel wie z.B. Cigköftemasse und paniertes aufgetautes Geflügelfleisch wurden in einem ausgeschalteten Kühltisch gelagert. Die Griff- und Kontaktflächen der Einrichtungsgegenstände waren mit alten Produktresten kontaminiert. Verschiedene Utensilien wie z.B. Pinsel, Messer, Ofenhandschuhe, Zangen waren mit alten Produktresten verunreinigt. Es wurde eine Teilbetriebsschließung des Fleischbereiches sowie eine Grundreinigung der Betriebsräume und Einrichtungsgegenstände angeordnet. Darüber hinaus wurde u.a. das Inverkehrbringen verschiedener Fleischprodukte untersagt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Kontrolle am 25.10.2024 waren die Mängel soweit behoben, dass die Teilbetriebsschließung mit Ausnahme der Eigenherstellung von Hackfleisch wieder aufgehoben werden konnte.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 21.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 21.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria Topo D´oro Haus-Berge-Straße 200
45356 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 17.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Sämtliche Kontaktflächen (Steckdose, Lichtschalter, etc.) und Wandflächen waren stark verunreinigt. In allen Räumlichkeiten war der Fußboden vor allem unter den Einrichtungsgegenständen verunreinigt. Im Verkaufsraum war die Geschirrspülmaschine von außen und innen stark verunreinigt. Das augenscheinlich saubere Geschirr (Teller) war verunreinigt. Die Küchenregale waren mit alten Produktresten verunreinigt. Die Unterseite der Arbeitsplatte war mit schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Das Küchentuch war stark verunreinigt. Im Vorbereitungsraum war der Kühlschrank war von außen stark verunreinigt. Der Eiswürfelspender des Kühlschrankes war ebenfalls stark verunreinigt. Der Fleischklopfer, die Teigknetmaschine und die Aufschnittmaschine waren mit alten Produktresten verunreinigt. Die Unterseite der Arbeitstische war stark mit Fettrückständen verunreinigt. Die Hygienespender (Einmalpapierhandtuchspender, Handdesinfektionsmittel, Handflüssigseife) waren verunreinigt. Im Lagerraum befand sich auf einem Regal ein verunreinigter Benzinkanister in unmittelbarer Nähe zu Lebensmitteln. Neben der, mit schwarzen Ablagerungen verschmutzten Wand wurden teils halboffene Pizzakartons gelagert. Die Kühlhaustür war von innen und außen mit schwarzen und weißen Ablagerungen stark verunreinigt. Die Regale, die Gemüsekiste und das Verdampfergitter im Kühlhaus waren mit schwarzen und weißen Ablagerungen verunreinigt. In diesem verunreinigten Umfeld lagerten teilweise Lebensmittel ohne Abdeckung (Geflügelfleisch, Kochschinken, Butter). Auf der Personaltoilette war die Hygieneausstattung (Handseifenspender und Handdesinfektionsmittel) stark verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 24.10.2024 war eine ausreichende Reinigung erfolgt, so dass der Betrieb wieder frei gegeben wurde.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 21.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 21.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Salinas GmbH
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme:
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß :
Status der Mängelbeseitigung:
Zuständige Behörde: Stadt Bielefeld - 05 7 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 20.12.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 20.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
RENYA, jap. Restaurant Collenbachstr. 1
40476 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Küche im Gastraum: Die zwei genutzten Kühltische wiesen zum Teil massive schimmelähnliche Verunreinigungen auf. An verschiedenen Stellen der Küche, insbesondere im Bereich der Friteuse und den Bereichen unterhalb der Arbeitsflächen, wurden klebrige Fettablagerungen, alte Lebensmittelreste und sonstige schmierige Ablagerungen vorgefunden. Die verwendeten Behälter zur Lagerung von Lebensmitteln waren zum Teil stark verkrustet und mit schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Zudem wurden unter den Arbeitsflächen und in Fächern Bedarfsgegenstände, welche zum Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt waren, in unmittelbarer Nähe zu den Verunreinigungen, gelagert. Aufgrund der beengten Verhältnisse in der Betriebsstätte i.V.m. den vorgefundenen erheblichen Verunreinigungen war eine Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln, ohne sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung auszusetzen, nicht möglich. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Meeresfrüchte - Fisch - Fleischzubereitung - Gemüse - Reis - Soßen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 12.09.2024 – Eine Grundreinigung und Desinfektion der Betriebsstätte wurde durchgeführt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 20.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 20.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Traumkuh DBH GmbH Neustr. 29
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : KG Vorbereitungsraum: Mehrere Einrichtungsgegenstände u.a. Arbeitstische, Ausrüstung, Wannen, Kühlschränke, Tiefkühlschränke waren massiv verunreinigt Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Es wurden verdorbene Lebensmittel (Bacon) gelagert. Küche: Mehrere Einrichtungsgegenstände, Geräte und Ausrüstung u.a. Wannen, Kühltische, Arbeitsflächen, Dunstabzugshaube, allgmeinene Ausrüstungen waren massiv verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die Burgersauce wurde überschritten. Die Soßentuben waren nicht richtig verschlossen und teilweise stark verkrustet Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Fleisch u.a. Hackfleisch, Bacon - Pommes - Gemüse - Soßen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 13.09.2024 – Eine Grundreinigung und Desinfektion der Betriebsstätte wurde durchgeführt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 20.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 20.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Basak Brot Itterstr. 29
40589 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 16.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Betrieb wurden schimmelähnliche Ablagerungen, massive Verschmutzungen, Schädlingsbefall, Müllansammlungen festgestellt. Produktiosbereich - Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Maschinen, Regale, Arbeitstische, Wände sowie der Fußboden waren stark verunreinigt. Auf einem Tisch befanden sich verunreinigte Tücher sowie ein Teppich mit Troddeln und Fransen, unmittelbar darauf lagerten Fladenbrote. An einer Wand lehnte eine schwarze Matratze, mitten im Raum befand sich ein mit Stoff bezogener Stuhl. Unmittelbar neben den gebackenen Fladenbraten befand sich ein offener Behälter mit Tabak und Zigarettenhülsen. Gärschrank An allen Oberflächen (Decke, Wände, Böden, Türe) befanden sich massive schimmelähnliche Ablagerungen. Produktion Ofenbereich Der Backofen, die Lüftung, die Wände, die Decke sowie der Fußboden waren zum Teil massiv verunreinigt. In einem Mülleimer vor dem Ofen befand sich eine Zigarettenkippe. Produktion Teigherstellung Die Wände, die Decke, der Fußboden, der Kühlschrank, die Teigmaschinen sowie der Teigkneter waren massiv mit alten zum teil eingetrockneten Mehl- und Schmutzablagerungen sowie Spinnweben behaftet. Es findet keinerlei Personalhygiene statt (fehlende Arbeitskleidung, fehlende Hand- und Körperhygiene, verunreinigte Personal- und Sanitärräume) -Das Handwaschbecken sowie die Spender für Seife und Einmalhandtücher waren massiv verunreinigt Die Mitarbeiter rauchen in den Produktionsräumen. - Es wurde an mehreren Stellen im Produktionsbereich Zigaretten, Kippen und Asche vorgefunden. In den Produktionsräumen befanden sich eine Tauben und ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten. Es wurden keinerlei betriebliche Eigenkontrollen eingerichtet. Es wurde lediglich ein Besen vorgefunden, weitere Reinigungsutensilien waren nicht vorhanden. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - vegetarisches Ghee (Pflanzenfett) - Wasser - Mehl - verschiedene Körner (z.B. Sesam) - Hefe
Status der Mängelbeseitigung: Stand 20.09.2024 – Beseitigung der Mängel wurde noch nicht nachgewiesen.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 20.05.2025


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 20.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Birdie GmbH Birdie & Co. Café Mittelstr. 6
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 16.09.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden im Bereich des Wareneingangs, der Küche, Spülküche und Bedientresens Hinterlassenschaften von Schadnagern vorgefunden. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - Obst - Brot - Gemüse - Aufschnitt
Status der Mängelbeseitigung: Stand 13.09.2024 – Eine Grundreinigung und Desinfektion der Betriebsstätte wurde durchgeführt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 20.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 20.06.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
B.Bash Imbiss, Bazerbachi, Wessam Bahnhofstr. 11
41236 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 29.06.2023 und 14.05.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden wiederholt Beschädigungen und Verunreinigungen von Böden, Flächen, Gegenständen und Armaturen in verschiedenen Betriebsräumen festgestellt. Bei der Kontrolle am 14.05.2024 wurde ein Schädlingsbefall festgestellt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 21.05.2024 wurde festgestellt, dass zwar Reinigungsmaßnahmen erfolgt, Nacharbeiten aber erforderlich waren. Die Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen waren noch nicht erfolgreich.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 20.12.2024


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 20.06.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Esma GmbH Hindenburgstr 149
41061 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 28.06.2023 und 23.04.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde zum wiederholten Male festgestellt, dass das Handwaschbecken im Fischverkaufsbereich defekt war. Es wurden zum wiederholten Male Lebensmittel so gelagert oder zubereitet, dass die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht auszuschließen war. Bei beiden Kontrollen wurden Beschädigungen und Verunreinigungen von Böden, Flächen, Gegenständen und Armaturen in verschiedenen Betriebsräumen festgestellt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der am 03.06.2024 erfolgten Nachkontrolle waren einige Mängel abgestellt worden. Die noch bestehenden Mängel sollen bis zum 24.06.2024 beseitigt werden.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 20.12.2024


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Gaststätte Uhlenkrug Am Uhlenkrug 40
45133 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 17.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In sämtlichen Betriebsräumlichkeiten waren die Griff- und Kontaktflächen stark verunreinigt. Es wurden diverse Lebensmittel vorgefunden, deren Verbrauchs- bzw. Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten war. Im Lager war der Fußboden besonders in den Randbereichen verunreinigt. In der Küche war der Fußboden unter den Einrichtungsgegenständen mit schwarzschmierigen Ablagerungen und Lebensmittelresten verunreinigt. Wand-, Regal- und Schrankoberflächen waren stark mit z.T. schmierigen Ablagerungen verschmutzt. Sämtliche Einrichtungsgegenstände (Arbeitstische etc.) und Bedarfsgegenstände (Sparschäler, GN Behälter etc.) waren stark mit alten Produktresten und schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Die Aufschnittmaschine wies alte verkrustete Produktreste auf. Es wurden Gewürze in extrem verunreinigten Behältnissen aufbewahrt. Die Spülmaschine war von innen verunreinigt. Im Bereich der Theke waren sämtliche Kühleinrichtungen und die Eiswürfelmaschine von innen mit schwarzschimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. In einem weiteren Lagerraum waren die Verrohrungen der Zapfanlage mit schwarzschimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Im Bierkühlhaus wiesen die Wand- und Deckenflächen sowie das Verdampferschutzgitter und die Regalflächen schwarzschimmelähnliche Ablagerungen auf. In den anderen Kühlräumen waren die Wand- und Deckenflächen ebenfalls mit schwarzschimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Es fehlte ein hygienischer Umkleidebereich mit der Möglichkeit zur Trennung von Arbeits- und Privatkleidung. Der Betrieb wurde bis zu einer erfolgten Grundreinigung geschlossen.
Status der Mängelbeseitigung: Im Rahmen der Nachkontrolle und nach erfolgter Grundreinigung wurde der Betrieb am 19.10.2024 wieder freigegeben.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.11.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Eylüll Mall Herkulesstr. 20
45127 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.10.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Vorraum der Personaltoilette wurden offene Lebensmittel (eingelegte Auberginen) sowie abgepackte Lebensmittel (Maggi-Produkte) gelagert, die Kennzeichnungsmängel aufwiesen. Im Umkleidebereich wurde keine ausreichende Trennung zwischen Arbeits- und Privatkleidung innerhalb der Spinde festgestellt. Das Handwaschbecken war verschmutzt. Im Durchgangskühlraum zur Fleischtheke befanden sich 2 grüne Abfallbehälter (Material der Kategorie 3). In unmittelbarer Nähe befanden sich offene Lebensmittel (marinierte Hähnchen). In diesem Kühlraum roch es unangenehm nach verdorbenem Fleisch. Im Bereich der Bedientheke war die mit Oliven und gefüllten Auberginen bestückte Oliventheke ungeeignet, da keine Kühlung vorhanden war. Auf dem Handwaschbecken der Bedienungstheke lag eine Nagelbürste aus Holz. Die Spender der Hygieneeinrichtung waren im Bereich der Ausläufe verschmutzt, und der Spender für die Handwaschseife war nicht gefüllt. Im Hygienebereich des Bedientresens wurden Holzpaletten vorgefunden. Auf den Paletten befanden sich verschiedene Lebensmittel (eingelegtes Gemüse, scharfe Soßen) in Eimern, die teilweise verschmutzt und teilweise nicht gekennzeichnet waren. In einem verschlossenen Eimer mit eingelegten Gurken, der noch vollständig verschlossen war, konnte nach dem Öffnen ein großflächiger schimmelähnlicher Bewuchs festgestellt werden. Die Wasserablaufkästen des Bedientresens sowie der Bereich der Ablaufkästen waren verschmutzt. Die Arbeitsplatte war im unteren Bereich mit alten Produktresten verunreinigt. Der Bedientresen von innen und der Fußboden unter dem Bedientresen waren mit alten Produktresten verunreinigt. Diverse Gerätschaften im Bereich der Fleischtheke, wie z.B. Fleischwolf, E2-Kisten, Messer, Hamburgerpresse, Aufschnittmaschine und Fleischsäge, waren mit altem Schmutz verunreinigt. An der Fleischsäge befanden sich zudem Reste eines Stahlschwamms. Im Verkaufsraum wurden abgelaufene Lebensmittel (Paprikapulver) mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.07.2024 vorgefunden. Die Ablaufrinnen der SB-Kühleinrichtungen waren von innen verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Es wurde eine Teilbetriebsschließung der Fleisch- und Oliventheke sowie eine Grundreinigung der Betriebsräumlichkeiten angeordnet. Des Weiteren wurde das Inverkehrbringen verschiedener Lebensmittel untersagt. Bei einer Nachkontrolle am 31.10.2024 wurde die Ordnungsverfügung teilweise aufgehoben. Es erfolgte eine ausreichende Grundreinigung des Bedientresens. Die Fleisch- und Oliventheke durften wieder betrieben werden.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.05.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 19.09.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
BALIKCI Haus-Berge-Straße 179
45356 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 20.08.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Sämtliche Kontaktflächen waren verunreinigt (Lichtschalter, Türgriffe, Steckdosen). Die Türdichtung des Gefrierschrankes war mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Auf dem Kühlschrank stand eine verunreinigte Kunststoffbox. Unter der Kunststoffbox sammelte sich verunreinigtes Wasser. Am Fischkühlraum war die Kühlhaustür von außen im Griffbereich verunreinigt. Das abgestandene Fischabtropfwasser bzw. der Eigensaft von Fisch wurde auf dem Fußboden des Kühlhauses vorgefunden. Die Flüssigkeit war schleimig und roch unangenehm. Blaue Kunststoffpaletten waren mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Im Trockenlager war der Fußbodenabfluss verunreinigt. In der Auffangschale der Scherbeneismaschine wurde abgestandenes Wasser vorgefunden. Des Weiteren war die Scherbeneismaschine stellenweise verunreinigt. Im Vorbereitungsraum waren die Geschirrspülmaschine sowie der Spülkorb mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen stellenweise verunreinigt. Die Spülbrause war verunreinigt. Der Behälter für Küchenutensilien war von innen verunreinigt. Das Besteck war verunreinigt. Der Spülboy war mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Die Einlegeböden der beiden Kühlschränke waren mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Die Fischtheke war von innen stellenweise verunreinigt. Zudem wurde abgestandenes Fischabtropfwasser bzw. der Eigensaft von Fisch vorgefunden. Die Flüssigkeit konnte aus der Theke nicht abfließen. Der rohe Fisch wurde auf verunreinigten Styroporablagen gelagert. Der gelagerte Fisch sah nicht mehr ganz frisch aus. Die Augen waren trüb und eingefallen bzw. konkav, die Kiemen waren leicht bräunlich. Die Oberfläche des Lachsfilets war leicht angetrocknet. Die Garnelen wurden auf einem Teller gelagert. Die Abtropfflüssigkeit konnte somit nicht abfließen, sodass diese im Eigensaft lagen. Im Gastraum waren die Einlegeböden des Kühlschrankes mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Im Kühlschrank waren einige Getränkeflaschen mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt.
Status der Mängelbeseitigung: Es wurde eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung angeordnet. Des Weiteren wurde das Inverkehrbringen diverser Lebensmittel untersagt. Bei einer Nachkontrolle am 21.08.2024 waren die Mängel ausreichend beseitigt und die Betriebsschließung wurde aufgehoben.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 19.03.2025


      LANUV NRW 2019

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