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Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 30.07.2024
Produktbezeichnung:Milcheis Pistazie
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerHersteller
Name: Eismanufaktur Mönchengladbach GmbH, "Eismanufaktur"
Straße: Albertusstr.26
Ort: 41061 Mönchengladbach
Analysierter Stoff: Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) | Untersuchungsergebnis: 0,55+/-0,27 mg/kg | Grenzwert: 0,1 mg/kg
Rechtsvorschrift: VO(EG) 396/2005
Beschreibung des Verstoßes: Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Rückstandsgehalt des Biozids Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC), der den durch VO (EG) 396/2005 festgelegten Höchstgehalt überschreitet
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 31.01.2025


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 24.10.2024
Produktbezeichnung:Pistazieneis
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerHersteller
Name: Eismanufaktur Mönchengladbach GmbH, "Eismanufaktur"
Straße: Albertusstr.26
Ort: 41061 Mönchengladbach
Analysierter Stoff: Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) | Untersuchungsergebnis: 0,46+/-0,23 mg/kg | Grenzwert: 0,1 mg/kg
Rechtsvorschrift: VO (EG) 396/2005
Beschreibung des Verstoßes: Wiederholtes Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem Rückstandsgehalt des Biozids Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC), der den durch VO (EG) 396/2005 festgelegten Höchstgehalt überschreitet
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.04.2025


Untersuchungsergebnisse

Überschreitung von Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittelproben (§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB)


Datum: 05.11.2024
Produktbezeichnung:Frozen Malabar Parotta (Brote nach indischer Art tiefgefroren)
weitere Angaben zum Produkt:Lot.: AM24/002F 496
Los-/ Chargennummer:AM24/002F 496
Mindesthaltbarkeitsdatum:06.2026
LebensmittelunternehmerImporteur, Großhändler
Name: transfood wholesale / Abdul Hameed, Marie Angela
Straße: Gothaer Str.6
Ort: 40880 Ratingen
Analysierter Stoff: Glycidol & 3-MCPD | Untersuchungsergebnis: Glycidol: 3229 +/- 969 µg/kg Fett & 3-MCPD: 9339 +/- 2802 µg/kg Fett | Grenzwert: Glycidol: 1000 µg/kg Fett & 3-MCPD: 1250 µg/kg Fett
Rechtsvorschrift: Art. 2 Abs. 1 VO (EU) 2023/915 i. V. m. Anh. I Nr. 5.3 & 5.4.1
Beschreibung des Verstoßes: 3-MCPD ist ein karzinogener (krebserregender) Prozesskontaminant bei pflanzlichen Ölen und Speisefetten. Glycidol ist ebenfalls ein Kontaminant, der bei pflanzlichen Ölen und Speisefetten prozessbedingt entstehen kann und als karzinogen und genotoxisch (potenziell genverändernd) eingestuft. Daher sind für Glycidol und 3-MCPD Höchstgehalte festgelegt worden. Lebensmittel, deren Fettanteil diese Höchstgehalte überschreiten dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 05.05.2025


Untersuchungsergebnisse

Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)


Datum: 31.10.2024
Produktbezeichnung:Colourful Short Pipe Fryums Kurzes Rohr gefärbt
weitere Angaben zum Produkt:Charge/ LOT: SHN002
Los-/ Chargennummer:SHN002
Mindesthaltbarkeitsdatum:31/10*2024
LebensmittelunternehmerImporteur, Großhändler
Name: SHN Foods GmbH
Straße: Kokkolastr.5
Ort: 40882 Ratingen
Analysierter Stoff: Rhodamin B (Fabstoff) | Untersuchungsergebnis: positiv | Grenzwert:
Rechtsvorschrift: Art. 4, 5 VO (EG) Nr. 1333/2008 i. V. m. Anh. II
Beschreibung des Verstoßes: In dem Lebensmittel wurde der Farbstoff Rhodamin B nachgewiesen. Bei Farbstoffen handelt es sich um Lebensmittelzusatzstoffe. Gemäß Art. 5 VO (EG) 1333/2008 dürfen nur die in Anh. II aufgeführten (zugelassenen) Lebensmittelzusatzstoffe in Verkehr gebracht und unter den darin festgelegten Bedingungen in Lebensmitteln verwendet werden. Rhodamin B ist nicht in Anh. II aufgeführt, weshalb es sich dabei um einen nicht zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff handelt.
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 05.05.2025


Untersuchungsergebnisse

Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)


Datum: 26.08.2024
Produktbezeichnung:Merkez Hackfleisch
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:L 022502
Mindesthaltbarkeitsdatum:23.08.24
LebensmittelunternehmerImporteur, Großhändler
Name: M.S. - BG
Straße: Moritzstr.17 a
Ort: 47053 Duisburg
Analysierter Stoff: kondensierte Phosphate (hier: E 451) | Untersuchungsergebnis: P-Zahl: 3,5 +/- 0,2 | Grenzwert:
Rechtsvorschrift: VO (EG) 1333/2008
Beschreibung des Verstoßes: Bei der Probe „Merkez Hackfleisch“ handelt es sich laut sensorischer Untersuchung um ein Fleischerzeugnis. In der Probe wurde der Zusatz von kondensierten Phosphaten nachgewiesen. Der Zusatz von E451 ist auf der Originalkennzeichnung im Zutatenverzeichnis angegeben. Die Verwendung des Zusatzstoffes E 451 ist für das vorliegende Produkt nicht zulässig.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 26.02.2025


Untersuchungsergebnisse

Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)


Datum: 14.10.2024
Produktbezeichnung:Takis
weitere Angaben zum Produkt:Verschiedene Geschmacksrichtungen: "Fuego", "Zombie Habanero", "Nitro"
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerImporteur, Großhändler
Name: SWF Grosshandel&Franchise GmbH
Straße: Rheinparkallee12
Ort: 40789 Monheim am Rhein
Analysierter Stoff: Farbstoff Gelborange (E110) | Untersuchungsergebnis: positiv (gekennzeichnet und chemisch ermittelt) | Grenzwert:
Rechtsvorschrift: Art. 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1333/2008
Beschreibung des Verstoßes: In den o.g. Geschmacksrichtungen der Takis Mais-Chips wurde der Farbstoff Gelborange (E110) nachgewiesen. E110 ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der in der EU nur in bestimmten Produktkategorien zugelassen ist. Für die Verwendung in Produkten der Kategorie "Knabbererzeugnis aus Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis", wozu die Takis gehören ist der Zusatzstoff nicht zugelassen. Es handelt sich hierbei somit um ein Lebenmittel, welches wegen eines nicht zugelassenen Zusatzstoffs nicht in Verkehr gebracht werden darf.
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 15.04.2025


Untersuchungsergebnisse

Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe (§ 40 Abs. 1a Nr. 2LFGB)


Datum: 12.07.2024
Produktbezeichnung:Sojafleisch - Rindfleischgeschmack "Mutton Flavour"
weitere Angaben zum Produkt:
Los-/ Chargennummer:
Mindesthaltbarkeitsdatum:
LebensmittelunternehmerImporteur, Großhändler
Name: Marie Angela Abdul Hameed / transfood wholesale
Straße: Gothaer Str.6
Ort: 40880 Ratingen
Analysierter Stoff: Pandanusblätter | Untersuchungsergebnis: positiv (gekennzeichnet) | Grenzwert:
Rechtsvorschrift: Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283
Beschreibung des Verstoßes: Im vorliegenden Produkt ist gem. dem Zutatenverzeichnis die Zutat "Pandanusblätter" enthalten. Dabei handelt es sich um ein neuartiges Lebensmittel. Nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 dürfen nur zugelassene und in der Unionsliste aufgeführte neuartige Lebensmittel nach Maßgabe der darin festgelegten Bedingungen in Verkehr gebracht oder in und auf Lebensmitteln verwendet werden. "Pandanusblätter" sind nicht aufgeführt und folglich ein nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel, weshalb das Inverkehrbringen oder die Verwendung als Zutat verboten sind.
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 12.01.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 30.09.2024
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Adnan Al Manfi Frintroper Straße 203
45359 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 29.08.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Alle Außentüren der Lager- und Produktionsräume standen offen, was den Zutritt Unbefugter und das Eindringen von Schädlingen begünstigte. In der Backstube wurde im Eckbereich hinter den gelagerten Gegenständen Schadnagerkot auf dem Boden vorgefunden. Auch in den Lagerräumen wurde Schadnagerkot vorgefunden. Die Wand- und Bodenbereiche waren in allen Lager- und Produktionsräumen verunreinigt. Ebenso waren alle Einrichtungsgegenstände und Geräte verunreinigt. Die Mitarbeiter in der Backstube trugen keine Hygienekleidung, sondern Straßenkleidung. Das Handwaschbecken in der Backstube war außer Betrieb. Außerdem fehlten Mittel zur Reinigung und Desinfektion der Hände. Auf dem Arbeitstisch stand neben den Fladenbroten ein Aschenbecher mit Zigarettenkippen. Auf den Tischen wurden die Fladenbrote teilweise auf Wolldecken zwischengelagert. Unterlagen über ein Schädlingsmonitoring sowie Reinigungslisten konnten nicht vorgelegt werden. Eine Betriebsschließung, eine Grundreinigung sowie die Beauftragung einer Schädlingsbekämpfungsfirma wurden angeordnet. Außerdem wurde das Inverkehrbringen verschiedener Lebensmittel untersagt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 24.09.2024 war eine ausreichende Grundreinigung erfolgt, so dass der Betrieb zur Öffnung wieder frei gegeben wurde.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 30.03.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 30.09.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
HTC Uhlenhorst Uhlenhorstweg 19
45479 Mülheim an der Ruhr
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 07.08.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Betriebsstätte (allgemein) 1. Verstoß: Es wurden gravierende Hygienemängel in allen Räumen, Einrichtungsgegenständen und Ausrüstungen festgestellt. Diese Verunreinigungen stammen nicht aus dem aktuellen Tagesbetrieb. In einigen Bereichen wurde Nagerkot gesichtet. Küche 2. Verstoß: Der Fußboden war verunreinigt. Die Rand- und Eckbereiche waren mit alten, schwarzen Ablagerungen behaftet. Auf dem Herd stand Kochgeschirr mit alten verkrusteten Kochrückständen. Die Arbeitsflächen waren unordentlich und unsauber. Die Einrichtungsgegenstände und Bedarfsgegenstände waren von innen und außen mit Fett und schmierigen Rückständen verschmutzt. Spülküche 3. Verstoß: Die Spüle war mit alten Schmutzrückständen behaftet. Die Reinigungsgegenstände (Spülbürste/Schwamm) waren abgenutzt und erheblich verunreinigt. Schmutzansammlungen zeigten sich in und auf sämtlichen Einrichtungsgegenständen und Rüstzeug. Der Fußboden war mit Altverschmutzungen und Nagerkot erheblich verschmutzt. 4. Verstoß: Die Spülmaschine war im Inneren mit rotschmierigen Ablagerungen behaftet. Lagerraum 5. Verstoß: Der Lagerraum im Keller ist aufgrund seiner baulichen Substanz nicht zum Lagern von Lebensmitteln geeignet. Die hier gelagerten Bedarfsgegenstände sind vor Benutzung zu reinigen. Nebenraum 6. Verstoß: Die Tür zum Außenbereich stand auf. Ein Eindringen von Schädlingen wird so begünstigt. Personaltoilette 7. Verstoß: Die Personaltoilette war unsauber und unordentlich. Es wurde eine Grundreinigung aller Betriebsräume angeordnet. Des weiteren muss eine Fachfirma für Schädlingsbekämpfung beauftragt werden.
Status der Mängelbeseitigung: Es erfolgten 2 Nachkontrollen am 09.08. und am 14.08.2024.Die hygienischen Mängel waren zu diesem Zeitpunkt ausreichend behoben, der Termin für die Schädlingsbekämpfung ist bereits erfolgt. Nachweise dazu wurden mittlerweile vorgelegt.
Zuständige Behörde: Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17
Richtigstellung:
Löschdatum: 30.03.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 30.08.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Vida African Market Oberdorfstr. 6
45143 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 25.07.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In der Betriebsstätte waren die Griff - und Kontaktflächen der Einrichtungsgegenstände stark verunreinigt. An den nach außen zu öffnenden Fenstern fehlte ein Insektenschutzgitter. Der Fußbodenbelag war stellenweise schadhaft und für eine ausreichende Reinigung nicht mehr geeignet. Die Tiefkühltruhen waren von innen vereist. Zudem wurden darin vorverpackte Lebensmittel vorgefunden, welche stellenweise Gefrierbrand und Eisschnee aufwiesen. Weiter wurden in den Truhen Lebensmittel (Fisch) vorgefunden, welche nicht verpackt waren. Der Fußboden war stark mit alten Produktresten verunreinigt, insbesondere unterhalb der Einrichtungsgegenstände. Innerhalb des Obst- und Gemüseregals wurden kühlbedürftige, eigens verpackte Lebensmittel (z.B. Rindfleisch, geräucherter Fisch) vorgefunden. Die Regaleinheiten waren von innen stark mit alten Produktresten verunreinigt. Lebensmittelkontaktmaterialien waren stark verunreinigt. Im Lagerraum war der Fußboden stark in den Rand - und Eckbereichen verunreinigt. Geräucherte Fischkarkassen wurden in stark verunreinigten Kartonagen in unmittelbarer Nähe zu einer Mülltonne gelagert. Das Tiefkühlhaus roch stark nach Fisch. Außerdem wurden hier unverpackte Lebensmittel vorgefunden welche bereits Gefrierbrand aufwiesen. In einem weiteren Lagerraum wurde Sheabutter in einem Regal vorgefunden, welche offen lagerte und augenscheinlich mit Würmern befallen war. In der Personaltoilette lagerte tiefgefrorenes Fleisch auf dem Unterschrank. Es wurde eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung angeordnet. Des Weiteren wurde das Inverkehrbringen diverser Lebensmittel untersagt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 29.07.2024 waren die Mängel ausreichend beseitigt und die Betriebsschließung wurde aufgehoben.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.03.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 30.08.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria Carpe Diem Fürstenwall 153
40215 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 11.07.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde großflächig Schädlingsbefall (Mäusekot) unter und hinter den Einrichtungsgegenständen in folgenden Bereichen festgestellt: - Küche, - Verkaufsraum mit Pizzastation Hygienemängel: Der Teigigel/Stipproller war mit alten Lebensmittelresten und Verkrustungen verunreinigt. Er befand sich in dem Behälter mit Grieß für die Pizzaböden. Der Teigkneter war massiv mit alten und eingetrockneten Teigresten verunreinigt Der Tischdosenöffner und die Einstichstelle waren erheblich mit dunklen schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Das Schneidebrett war zerfurcht und in den Riefen mit dunklen Ablagerungen verunreinigt. Im Kühlschrank, dessen Dichtungen massiv schimmelähnlich verunreinigt waren lagerten teilweise offene Soßen, Krabben, roher Lachs, angeschnittenes Gemüse, geriebener Käse, Oliven). Zudem wurde ein Behälter mi Mozzarella direkt auf dem nicht abgedeckten rohen Lachs abgestellt. Weitere mit Lebensmittelresten Verunreinigte Behälter befanden sich in dem Kühlschrank. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - geschnittenes Gemüse - roher Lachs - Pizzateig - diverse Soßen - geriebener Käse - Tunfisch - Krabben
Status der Mängelbeseitigung: : Stand 12.07.2024 – Mängel größtenteils behoben. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.03.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 30.08.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Serdar Lahmacun Graf-Adolf-Str. 43
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.07.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Frontküche im Gastraum - Lagerbereich Getränke Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - geschnittenes Gemüse - Teigrohlinge - Baquette - Suppen - Diverse Soßen - Vorbereiteter Belag für Pizza
Status der Mängelbeseitigung: Stand 11.07.2024 – Mängel behoben. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.03.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 30.08.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Japan Food Express GmbH Immermannstr. 15 4
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 20.06.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In folgenden Bereichen wurde Schadnagerkot in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens vorgefunden: - Verkaufsraum - Fischabteilung - Vorbereitungsraum - Küche Hygienemängel: Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt und verstaubt. Der Verampfer und die Deckenlampe im Kühlraum war schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Es lagerten diverse Fertiggerichte, Sushi. Es wurden folgende Lebensmittel vorgefunden: diverser Fisch, Obst, Fleisch
Status der Mängelbeseitigung: : Stand 24.06.2024 – Hygienische Mängel wurden behoben. Schädlingsfreiheitsbescheinigung liegt vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.03.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 30.08.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
El Greco Elisabethstr. 87
40217 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 03.07.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Küche, auf einem Regalboden auf dem Mehlsäcke lagerten, im Fußbodenbereich - Lagerraum mit Kühl- und Tiefkühleinrichtungen Hygienemängel: Kühlraum - Die Unterseite der Regalböden waren schimmelähnlich verunreinigt. Küche – Die Türdichtungen des Pizzakühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: - geschnittenes Gemüse - Gyrosfleisch - Brot - Pizzateig
Status der Mängelbeseitigung: Stand 04.07.2024 – Mängel behoben. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.03.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
China Town Heisinger Str. 15
45134 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 30.04.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Kühlhaus in der Küche war das gesamte Verdampfergehäuse incl. des Schutzgitters mit Schmutz- und Schimmelablagerungen behaftet. Die Türdichtung sowie die Regale waren in ihrer Gesamtheit mit Schmutz- und Schimmelablagerungen verunreinigt. In dem Kühlhaus befanden sich diverse unverschlossene Behältnisse mit Lebensmitteln. An den Behältern befanden sich Schmutz- und Schimmelablagerungen. In einem der unverschlossenen Behältnisse befand sich eine verschmutzte Schöpfkelle. Im Kühlhaus befanden sich 2 Packungen á 1.000 Gramm mit Hackfleisch, die sich in einem Auftauprozess befanden. Das Verbrauchsdatum war auf den 30.03.2024 datiert. Sämtliche Innenwände waren mit Schmutzablagerungen behaftet und verunreinigt. In der Küche befanden sich zwischen sämtlichen Einrichtungsgegenständen Schmutzansammlungen. Links neben dem defekten Hochkühlschrank befand sich auf dem Fußboden eine verschmutzte Transportkiste mit einer ebenfalls verschmutzten Pappauflage. Hier wurden Behältnisse mit Lebensmitteln gelagert. In sämtlichen Einrichtungsgegenständen (z.B. dem Aufbewahrungsschrank für Teller) befanden sich Schmutzansammlungen. Der gesamte Kochbereich war verunreinigt. Auf dem Herd befand sich ein Topf mit Reis, der sich zum Zeitpunkt der Kontrolle im Kochprozess befand. Der Topfdeckel incl. des Leinentuches war mit Schmutzresten verunreinigt. Im Hinterthekenbereich war der Innenbereich der Kühltheke mit Altschmutz verunreinigt. Im Bierkühlraum waren die KEG-Verschlüsse mit alten schmierigen Ablagerungen verdreckt. Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelhafte Betriebshygiene und Personalhygiene. Eine Betriebsschließung, eine Grundreinigung aller Betriebsräume und der Schankanlage, sowie die Entsorgung aller offenen Lebensmitteln wurde vor Ort angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 17.05.2024 war die Grundreinigung aller Betriebsräume sowie der Schankanlage ausreichend durchgeführt und alle hygienischen Mängel beseitigt. Die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Bosporus Grill Frankenstr. 290
45134 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 29.04.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Kühlraum waren die Regalböden an zahlreichen Stellen mit schwarzschmierigen Ablagerungen verunreinigt. Der Verdampfer sowie das Verdampferschutzgitter waren an zahlreichen Stellen mit Schimmelablagerungen verunreinigt. Die Fassung der Deckenlampe war altverschmutzt und zum Teil mit Schimmelablagerungen verunreinigt. Zahlreiche Lebensmittel (z.B. Hackspieße, Dönerfleisch etc.) wurden nicht abgedeckt gelagert. Im Vorbereitungsraum war der Fleischwolf sowie die dazugehörigen Teile an zahlreichen Stellen mit alten Produktablagerungen verunreinigt. Auf der Fensterbank hinter der Doppelspüle war eine Kunststoffflasche Handdesinfektionsmittel von außen altverschmutzt und mit toten Fluginsekten verunreinigt. Zwischen dem Gefrierschrank und dem Kühlschrank standen leere Colakästen. In einem der Kästen wurde in einer Kunststoffschüssel augenscheinlich Leber in einer Plastiktüte aufbewahrt. Die elektrische Gemüsereibe war im Griffbereich (Hebel) altverschmutzt. Die Wände waren an zahlreichen Stellen mit Altfettkondensat verunreinigt. Zahlreiche Handkontaktflächen wie z.B. Lichtschalter und Türen im Griffbereich waren altverschmutzt. Es bestand eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebshygiene und Personalhygiene. Eine Betriebsschließung, Grundreinigung aller Betriebsräumlichkeiten, sowie Entsorgung der offenen Lebensmittel wurden vor Ort angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Am Abend des 29.04.2024 konnte die Betriebsschließung aufgehoben werden, nachdem eine Grundreinigung der Betriebsräumlichkeiten in ausreichendem Umfang festgestellt werden konnte.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Cotta's Germaniastr. 1
40223 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 18.03.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In folgenden Betreibsteilen wurde ein Schadnagerbefall (Mäusekot) festgestellt: - Schankraum - Gastraum - Pizzastation - Küche - Kühlraum im Lagerraum Es wurden folgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden: - Salat - Champignons - Gurken - Pizzateig - Tomaten - Paprika
Status der Mängelbeseitigung: Stand 19.03.2024: Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden. Grundreinigung erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Mediator Gastronomie GmbH Stadttor 1
40219 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.03.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Laufe der Kontrolle wurden im Bereich der Getränketheke sowie in der Küche in großer Menge Hinterlassenschaften von Schadnagern vorgefunden. Im Weiteren Verlauf der Kontrolle wurden im Bereich des Pizzaofens Schaben vorgefunden. Weitere Hygienemängel: Es wurden angeschimmelte Auberginen und vertrocknete, übelriechende Zitronenscheiben vorrätig gehalten. Es wurden folgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden: Fleisch und Fisch, vorbereitete Cremes und geschnittenes Gemüse.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 22.03.2024: Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden. Grundreinigung erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pi n Phi Imbiss Bismarckstr. 65
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.03.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Hygienemängel: Zum Zeitpunkt der Kontrolle stand in der gesamten Betriebsstätte kein warmes Wasser an den Handwaschbecken zur Verfügung. Das marinierte Fleisch zum Stecken der Spieße wurde unmittelbar unter dem schimmelähnlich verunreinigten Kühlaggregat des Kühlschrankes gelagert. Der Kellerbereich, in dem in einer Tiefkühltruhe Lebensmittel gelagert wurden, war hygienisch nicht für den Umgang mit Lebensmitteln geeignet. Es wurden folgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden: - Gyros - Geschnittenes Gemüse - Mariniertes Fleisch - Diverse Soßen - Pitabrote - Pommes
Status der Mängelbeseitigung: Stand 20.03.2024: Reinigung- und Desinfektionsmaßnahmen waren teilweise abgeschlossen, die hygienischen Mängel waren teilweise beseitigt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Dschunke Charlottenstraße 59
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 21.03.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Die Kühlhäuser im Keller, in denen nicht abgedeckte zubereitete Lebensmittel lagerten, waren stark verdreckt und verschimmelt. Zudem konnte in den Betriebsräumen Mäusekot (Gastraum mit Theke, Küche, UG Lagerraum) vorgefunden werden. Es wurden diverse Lebensmittel in offenen Eimer, teilweise direkt auf dem Fußboden, teilweise unter der Geschirrspülmaschine gelagert. Gegarte Enten hingen an verschmutzen Haken unter einem stark verschmutzen Servierwagen. UG Kühlraum Getränke: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt (). Mindestens eine Getränkekiste war schimmelähnlich verunreinigt. Die Türdichtung war schimmelähnlich verunreinigt. Die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile waren außen schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Zubereitete Speisen wurden teilweise ohne Abdeckung, oder nicht vollständig abgedeckt in unmittelbarer Nähe zu verschimmelten Gegenständen und Einrichtungsgegenständen gelagert. UG Kühlraum Gemüse: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke und die Deckenlampe waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden rohes Geflügelfleisch mit Textiltüchern abgedeckt. Zubereitete Speisen und rohe Lebensmittel wurden teilweise ohne Abdeckung, oder nicht vollständig abgedeckt in unmittelbarer Nähe zu verschimmelten Einrichtungsgegenständen gelagert Das Personal rauchte in Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden folgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden: - rohes Geflügelfleisch - Reis - Dumplings, Mooscha (Teigtaschen) - gebratene Enten - Rippchen - grüner Salat - Nudeln - Entenfüsse - Tintenfische - Sprossen - Hackfleisch - Garnelen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 25.04.2024: Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen waren nicht, bzw. nur teilweise abgeschlossen.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Sausalitos Rheinort 5
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.04.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Bereich des Bedientresens und in der Küche wurden Hinterlassenschaften von Schadnagern vorgefunden. Der Lüfter des Fasskühlerschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Im Kühlraum 1 UG waren die Wände sowie das Kühlaggregat schimmelähnlich verunreinigt. Unter anderem wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden: - geschnittenes Gemüse
Status der Mängelbeseitigung: Stand 12.04.2024: Der Betrieb war grundgereinigt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Brauhaus zum Weißen Bären Hunsrückenstr. 29
40213 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.04.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Schankraum EG sowie dem Gastraum 1. Etage wurden tote Schaben Vorgefunden. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag und sonstigen Rückständen verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Unter anderem wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden: - verpacktes Fleisch - tiefgefrorene Kartoffelerzeugnisse - Speiseöl
Status der Mängelbeseitigung: Stand 11.04.2024: Der Betrieb war grundgereinigt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 29.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Eiscafe Dolce Vita Friedrichstr. 6
40217 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 10.04.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In folgenden Bereichen wurde ein Schädlingsbefall (Mäusekot) festgestellt: Eislabor (Unterhalb der Einrichtungsgegenstände) Bedientresen / Verkaufsraum (an mehreren Stellen). Des Weiteren wurden in diesem Bereich bauliche Mängel vorgefunden, die einen Zutritt / Unterschlupfmöglichkeiten für Schadnager begünstigten.)
Status der Mängelbeseitigung: Stand 12.04.2024: Der Betrieb war grundgereinigt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 29.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.09.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Express Market24 GmbH Express Market 24 GmbH Groß und Einzelhandel Kölner Str. 53
40211 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 08.08.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: Trockenlager neben Lagerraum überdachter Hof Verkaufsraum/Umkleidebereich Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: -Verzehrfertige Speisen -Fleisch -Gemüse -Obst -Brot
Status der Mängelbeseitigung: Stand 09.08.2024 – Mängel behoben. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.03.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.09.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
The Refrence GmbH Deli Diner Graf-Adolf-Str. 89
40210 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 13.08.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) in folgenden Bereichen festgestellt: - Trockenlager - Vorbereitungsküche mit Spülbereichu - Ofenbereich - Grillbereich - Verkaufsbereich mit Grill - Hygienemängel: Mehrere Behälter, in denen sich Lebensmittel befanden, waren äußerlich mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Die gereinigten Spieße zum Stecken von Fleisch, welche am Spülbereich gelagert wurden, wurden teilweise unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Zudem kamen diese Spieße direkt mit den starkt verunreinigten ten schwarz - krustigen ungereinigten Spieße in Berührung. Es wurde geschnittener Salat unabgedeckt in den Kühltisch unter dem Fleischwolf gelagert, dessen Dichtungen hochgradig schimmelähnlich verunreinigt waren. Der in Saladette gelagerte Belag für Lahmacun und Backwaren wurde in massiv mit alten Lebensmittelresten und Mehlstaub verunreinigten Behältern aufbewahrt. Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunden: -Verzehrfertige Speisen - rohes Fleisch - geschnittenes Gemüse - Salate - Fleischspieße - diverse Soßen - diverse zubereitete Gerichte
Status der Mängelbeseitigung: Stand 14.08.2024 – Mängel behoben. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.03.2025


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.06.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Birlik Restaurant / Mustafa Mermerci & Ali Mermerci GbR Walder Str. 398
40724 Hilden
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.03.2024
ggf. Produktbezeichnung: Alle in dem Betrieb gelagerten und produzierten Lebensmittel
Verstoß : Die Lebensmittel wurden unter ekelerregenden Umständen gelagert und in Verkehr gebracht. Es bestehen erhebliche hygienische Mängel. Die in dem Betrieb in Verkehr gebrachten Lebensmittel werden unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, so besteht aus mehreren Quellen die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der dort hergestellten Lebensmittel. Unter anderem werden Gegenstände mit Lebensmittelkontakt nicht gereinigt und Gegenstände mit potentiellem Lebensmittelkontakt unhygienisch gelagert, sodass die Gefahr einer Kontaminierung der Lebensmittel gegeben ist.
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden zum Großteil abgestellt (Stand 11.04.2024)
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.12.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 27.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria ‚Piccolo Italia‘ Frankenstr. 246
45134 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 25.04.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Küchenbereich war der gesamte Fußboden in den Rand- und Eckbereichen und vor allem unter den Einrichtungsgegenständen mit Altschmutz verunreinigt. Ebenso waren die Reinigungsgeräte verschmutzt. An der Handwaschgelegenheit fehlten Spender für Handdesinfektionsmittel und Flüssigseife. Die Spülmaschine war im Innenbereich verschmutzt. Ebenso befanden sich unterhalb und hinter der Spülmaschine Verunreinigungen durch Altschmutz. Der an einem Arbeitstisch montierte Dosenöffner war altverschmutzt. Ebenso lösten sich dort Metallspäne. Der Arbeitstisch war an den Kanten, an den Beinen und im Fußbodenbereich stellenweise korrodiert und verunreinigt. Die Käsereibe war an den schwer zugänglichen Stellen mit Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war mit Lebensmittelresten verunreinigt. In der Küche befanden sich zerbrochene Aufbewahrungsgefäße für unverpackte Lebensmittel. Die Aufbewahrungstonne (Kunststoff) für den vorbereiteten Teig war in ihrer Gesamtheit mit Schmutzablagerungen verunreinigt. Ebenso war das Behältnis nicht lebensmittelecht. Im Kühlraum in dem Lebensmittel gelagert wurden, waren sämtliche Regalflächen mit Schimmelrasen behaftet. Die Türdichtung war defekt und stellenweise mit Schimmelablagerungen verunreinigt. Das Gehäuse des Verdampfers war großflächig mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Im Bereich des Bedientresens war der Innenbereich des Kühlarbeitstisches mit Schimmelablagerungen, teilweise rasenartigem Bewuchs behaftet und mit Schmutzablagerungen verunreinigt. Dies betraf auch den Verdampfer. Der Innenbereich der Salattheke war inkl. des Verdampfers und der Ablaufrinne mit dunkelschmierigen Ablagerungen verschmutzt. Im Umkleideraum roch es nach Zigarettenrauch. Des Weiteren wurde das funktionslose Handwaschbecken mit Zigarettenasche verunreinigt. Es wurde eine Betriebsschließung angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 26.04.2024 war eine Grundreinigung im ausreichenden Umfang erfolgt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 27.11.2024


      LANUV NRW 2019

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