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Lebensmitteltransparenz


Informationsportal zu Grenzwertüberschreitungen und Verstößen in der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung

Für das Land Nordrhein-Westfalen werden Ihnen an dieser Stelle alle Informationen im Sinne des § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB zentral und transparent angeboten. Die Informationen werden von den zuständigen Behörden (Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte; LAVE) in eigener Verantwortung eingestellt.





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