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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 13.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Eiscafe "Famous" Schadowstr. 11
40212 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 14.03.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In folgenden Betriebssteilen wurde Schädlingsbefall (Mäusekot) festgestellt: - Nebenraum 1. OG - Küche 1.OG - Vorbereitungsraum mit Spülbereich 1. OG - Bedientresen 1. OG Betroffene Lebensmittel: - Speiseeis - Feine Backwaren - Kuchen
Status der Mängelbeseitigung: Stand 15.03.2024: Der Betrieb war grundgereinigt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 13.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 13.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Pizzeria Ravenna Corneliusstr. 92
40215 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 14.03.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Der Betrieb befand sich in einem schlechten hygienischen Zustand. U.a. waren die Boden- und Wandbereich (besonders hinter und unter Einrichtungsgegenständen), die Maschinen, die Spülmaschine verunreinigt. Des Weiteren wurde massiver Schabenbefall unter dem Kühlschrank in der Küche festgestellt. Es wurden lebende als auch tote Exemplare vorgefunden. Ein totes Exemplar befand sich in einem mit Speiseöl und Pinsel befülltem Behälter. Dieses Speiseöl wurde mutmaßlich zum Schmieren von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt oder zum Bestreichen von Lebensmittel verwendet. Ein Exemplar wurde im Lagerraum vorgefunden.
Status der Mängelbeseitigung: Stand 15.03.2024: Der Betrieb war grundgereinigt. Schädlingsfreiheitsbescheinigung lag vor.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 13.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.03.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Theaterklause Kupferdreher Str. 114
45257 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 06.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Im Lagerraum/ Aufschnittmaschine war der Deckenrandbereich an einigen Stellen mit schwarzen schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Im Spülbereich waren die Silikondichtungen sowie der Deckenbereich mit schwarzen Belägen verunreinigt. Die Spülmaschine war von innen altschmutzig verunreinigt. In der Küche befand sich auf dem Fußboden unter der Fritteuse ein verschimmeltes Brötchen. Sämtliche Schubladen sowie sämtliche Bedarfsgegenstände (Kochlöffel, Messer etc.) waren altverschmutzt. Es wurde rohes Fleisch auf bereits fertig gebratenen Lebensmitteln (z.B. Frikadellen) gelagert. Das Handwaschbecken funktionierte zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht. Im Kühlschrank wurden 3 vorverpackte Packungen Muscheln (Verbrauchsdatum 14.12.2023) vorgefunden. Des Weiteren roch der Kühlschrank von innen muffig. Im Kühlschrank war eine mit Folie abgedeckte Dose Tomatenmark zu sehen. Das Tomatenmark war an zahlreichen Stellen mit weißen schimmelähnlichen Ablagerungen kontaminiert. Der Innenraum unter dem Herd war mit Altfettkondensaten verunreinigt. Dort wurden u.a. Pfannen gelagert. In einem Kochtopf unter der Spüle befand sich eine große, tote Spinne. Die Ablagefläche unter dem Spülbecken war mit schwarzen verkrusteten Ablagerungen verunreinigt. In einem Kühlschrank war eine Schale mit angetrocknetem Pizzabelag zu sehen. Im Bierkühlraum waren die Isolierungen der Bierleitungen an einigen Stellen mit schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Die KEG-Anschlüsse waren mit alten Produktablagerungen verunreinigt. Der Verdampfer war mit grünem schimmelähnlichen Ablagerungen kontaminiert. Im Kühlraum Keller war der Mayonnaisespender mit alten Produktablagerungen verunreinigt. In einer Gefriertruhe befand sich vorverpackter Lachs ohne Einfrierdatum mit einem Verbrauchsdatum vom 14.01.2024. Eine Grundreinigung sowie die unschädliche Beseitigung und Vernichtung von Lebensmitteln wurden schriftlich angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 08.02.2024 war die Grundreinigung nur zum Teil durchgeführt. Bei einer weiteren Kontrolle am 29.02.2024 war diese ausreichend erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.09.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.03.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Nieding Grill (Papadopoulos, Vassilios & Papudis, Paschalis GbR) Kupferdreher Str. 157
45257 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 05.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In weiten Bereichen des Betriebes war der Fußboden altverschmutzt. Im Tageskühlhaus schlossen die Fußbodenplatten nicht bündig miteinander ab, so dass sich in den Fugen alte Produktreste sammelten. Zahlreiche Regalböden waren im unteren Bereich mit schwarz-schmierigen Ablagerungen verunreinigt. In der Küche war der Innenraum der Dunstabzugsanlage mit Altfettkondensaten verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war mit alten Produktablagerungen verunreinigt, weshalb für diesen Betriebsteil eine entsprechende Betriebsbeschränkung verfügt wurde. Der Innenraum des Steakers war mit alten Produktablagerungen behaftet. In einer Schublade lag ein extrem verunreinigtes Einstechthermometer. Die Arbeitsmaschinen (wie z.B. Anschlagmaschine im oberen Bereich des Knetarms) waren altverschmutzt. Die Verdampferschutzgitter in den Kühleinrichtungen waren verschmutzt. In der Spülküche war die Decke mit schwarzen, schimmelartigen Ablagerungen behaftet. Die Abwasserleitung des Spülbeckens war im Bereich des Siphons mit schwarzschimmelartigen Ablagerungen verunreinigt. Eine Spülablage war im unteren Bereich altverschmutzt. Der Griff des schwenkbaren Spülkopfes war altverschmutzt. Im Vorbereitungsraum waren die Innenräume der Mikrowellen im Deckenbereich altverschmutzt. Die Händehygiene war unzureichend. An keinem Handwaschbecken waren die Einmalpapierhandtuchspender befüllt. Es wurde vor Ort eine Grundreinigung der Betriebsräumlichkeiten und Einrichtungsgegenständen angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 08.02.2024 war die Grundreinigung durchgeführt und alle hygienischen Mängel waren abgestellt. Die Betriebsbeschränkung (Aufschnittmaschine) konnte aufgehoben werden.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.09.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.03.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Zur Alten Schmiede Bredeneyer Str. 120
45133 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 06.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Küche Die vorhandene Handwaschgelegenheit konnte nicht genutzt werden. Auf dem Handwaschbecken war eine Mikrowelle montiert. Das Ausgußbecken diente als Ablage für einen stark verbrauchten Spülkorb. Spender für ein Handdesinfektionsmittel und Flüssigseife waren nicht vorhanden. Die Spülmaschine war im Innen- und Außenbereich massiv verschmutzt. An den Rändern der Tür befanden sich rotschmierige Ablagerungen. Die vorhandenen Spülkörbe waren verbraucht und altschmutzig. Die Dichtungen der Kühleinrichtungen waren enorm mit Schwarzschimmelablagerungen verunreinigt und defekt. Das Regal unterhalb des Fensters war mit Schmutzablagerungen verunreinigt. Ebenso war der Farbanstrich verschmutzt und verbraucht. Die Oberfläche des Herdes war mit Altschmutz verunreinigt. Die vorhandenen Mikrowellen waren sämtlich mit Schmutzablagerungen verunreinigt. Der Fußboden war unterhalb der Einrichtungsgegenstände massiv mit Schmutz und Lebensmittelresten verunreinigt. Dies traf auch für die Rand- und Eckbereiche zu. Die Fritteuse war in ihrer Gesamtheit verschmutzt. Die vorhandenen Bedarfsgegenstände waren zum großen Teil mit Schmutzresten behaftet. Lagerraum (Standort der Kühleinrichtungen) Die Aufschnittmaschine war mit Lebensmittelresten verunreinigt. Die Kühleinrichtungen waren im Innen- und Außenbereich mit Altschmutz verunreinigt. Im Weinkühlschrank wurde rohes Geflügel zwischengelagert. Die Kerntemperatur betrug + 8,2°. Eine Trennung bzw. Aufteilung in den Kühlmöbeln für Fleischwaren und sonstige Produkte war nicht gegeben. Im Tiefkühlschrank wurden überlagerte Produkte gefunden (z.B. Schweine-Stielkotelett MHD 19.03.2023). Der Farbanstrich der Wand war stellenweise mit Schimmelablagerungen behaftet. Trockenlager / Umkleidebereich Die Handwaschgelegenheit war nicht zugänglich und wurde als Ablagefläche genutzt. Der Farbanstrich der Wand war stellenweise mit Schimmelablagerungen behaftet. Gastraum mit Theke Die Dichtungen der Kühlfächer waren mit Schimmelablagerungen verunreinigt. Lagerraum Untergeschoss Der gesamte Bereich war mit Altschmutz und Gespinsten verunreinigt. Bierkeller Untergeschoss Das Verdampfergitter war massiv mit Schmutz- und Schwarzschimmelablagerungen verunreinigt. Dies traf auch für die Kontaktflächen, Lichtschalter und Leitungen zu. Die Kühlhaustür war enorm mit Altschmutz verunreinigt. Hier wurde vakuumiertes Fleisch gelagert. Unterhalb der Folie befanden sich bereits Luftbläschen.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 09.02.2024 wurde festgestellt, dass eine Grundreinigung im Produktionsbereich durchgeführt wurde. Bei einer weiteren Nachkontrolle am 12.03.2024 wurde festgestellt, dass alle Mängel beseitigt waren.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.09.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 11.03.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Burger Guys Bochumer Landstr. 221
45276 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 06.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Auf der Personaltoilette war zum Zeitpunkt der Kontrolle keinerlei Beleuchtung im Toilettenraum vorhanden. Des Weiteren fehlten Mittel für die Handhygiene wie z.B. an der Wand montierte Spender mit Handseife, Handdesinfektionsmitteln und Papierhandtüchern sowie eine Warmwasserzufuhr am Handwaschbecken. Die Toilette war stark verunreinigt. Im Bedientresenbereich war der Bedientresen von innen stark altverschmutzt. Die Dichtungen der Türen waren extrem mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Laut Herstellerangaben kühlpflichtige Saucen in Kunststoffflaschen (wie z.B. Ketchup usw.) wurden bei Raumtemperatur gelagert. Im Bereich Küche/Spülbereich/Vorbereitungsraum war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen verunreinigt. Der Motor der Dunstabzugsanlage war altverschmutzt. Für den gesamten Bereich stand lediglich ein Spülbecken zur Verfügung, welches mit zum Teil extrem altverschmutzten Bedarfsgegenständen (z.B. Gewürzdose) vollgestellt war. Außerdem lagerte in dem Becken ein stark verunreinigter und verbrauchter Putzschwamm und ein altverschmutzter Putzlappen. Im gesamten Küchenbereich war kein Handdesinfektionsmittelspender und Einmalpapierhandtuchspender vorhanden. Der Handflüssigseifenspender war nicht befüllt und altverschmutzt. Unter dem Spülbecken standen mehrere verunreinigte Kunststoffeimer. Auf dem Bräter stand eine Metallschale (befüllt mit Soße). Die Randbereiche der Schale waren mit eingetrockneten Soßenresten verunreinigt. Die Fritteuse war von außen und innen mit Altfettkondensaten verunreinigt. Des Weiteren lag ein verunreinigter Wischmopp im Innenraum der Fritteuse. Auf einem Arbeitstisch stand ein Gastrobehälter mit Geflügelfleisch. Die Kerntemperatur betrug +10,8°C. Zahlreiche Handkontaktflächen (z.B. Türen der Kühlelemente) waren altverschmutzt. Der Innenraum des Kühlelements war stark verunreinigt. Im Innenraum des Kühlelements war eine offene Mozzarellastange zu sehen. Diese war angetrocknet und zum Teil mit braunen Stellen behaftet. Eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung der Betriebsräumlichkeiten wurde angeordnet. Des Weiteren wurde das weitere Inverkehrbringen von unverpackten Lebensmitteln untersagt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 14.02.2024 war die angeordnete Grundreinigung erfolgt. Die Betriebsschließung wurde aufgehoben. Die Herstellung von Fleischzubereitungen bleibt weiterhin untersagt.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 11.09.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 08.03.2024
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Bäckerei Steinhoff Hammer Landstr. 2
59514 Welver
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 17.08.2023
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens in der Backstube war nicht funktionstüchtig. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen (im Bereich Backstube, Lagerbereich, Anlieferungsbereich) verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine in der Backstube war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände in der Backstube, im Lager- und Anlieferungsbereich waren teilweise mit Spinngewebe verunreinigt. Das Außenrolltor schloss nicht vollständig mit dem Rahmen ab, so dass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde.
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel waren nach der ersten Nachkontrolle (22.08.2023) noch nicht behoben. Nach der letzten Nachkontrolle (19.09.2023) waren die Mängel weitestgehend behoben.
Zuständige Behörde: Kreis Soest - 05 9 74
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 08.03.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
"Imbiss Grillecke" - Dimoulis, Tilemachos Künkelstr. 16
41063 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 02.11.2023, 24.11.2023 und 29.01.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurden wiederholt Verunreinigungen der Boden-, Wand- und sonstigen Oberflächen in verschiedenen Betriebsräumen festgestellt. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung waren im Verkaufsraum wiederholt nicht gegeben, das Handwaschbecken in der Personaltoilette verfügte auch bei der letzten Kontrolle trotz mehrmaliger Anordnung nicht über einen Warmwasseranschluss.
Status der Mängelbeseitigung:
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 08.09.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 07.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
The Yarl Supermarket Heerstr. 104
47053 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : 1. In der Tiefkühlung im Verkauf befanden sich selbst abgepackte Lebensmittel (braune Knollen) ohne jegliche Kennzeichnung. 2. In der Tiefkühlung im Verkauf befanden sich Lebensmittel (beige Stangen) ohne Verpackung. 3. Es wurde Trockenfisch unter unhygienischen Bedingungen (Raum unzureichend gereinigt, Putz bröckelte von der Decke) umgepackt. 4. Die Temperaturanzeige der Tiefkühlzelle zeigte -10°C. 5. In der Tiefkühlzelle wurde angetaute Ware (Geflügelteile) vorgefunden.
Status der Mängelbeseitigung: Die betroffenen Lebensmittel in der Tiefkühlung im Verkauf wurden aus dem Verkauf genommen. Das Inverkehrbringen von selbst umgepackten Lebensmitteln, u.a. Trockenfisch, wurde untersagt. Die Reparatur des Tiefkühlhaus war bereits beauftragt und erfolgte noch am 27.02.2024. Die angetaute Ware im Tiefkühlhaus wurde am 27.02.2024 entsorgt. Die restliche Ware im Tiefkühlhaus (Fisch, Innereien, Fleisch) wurde sichergestellt. Am 26.03.2024 wurde durch Produktuntersuchung nachgewiesen, dass die Produkte Talapia rot, Talapia schwarz, Wels, Makrele und Putenflügel frei verkehrsfähig sind. Die genannten Produkte wurden am 26.03.2024 frei gegeben. Die restlichen sichergestellten Waren (Innereien, Fleisch) konnten am 03.04.2024 nach Vorlage ent-sprechender Untersuchungsergebnisse ebenfalls frei gegeben werden.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 07.11.2024


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 07.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
TAKE THE GOOD FOOD Rheydt GmbH Wilhelm - Schiffer - Str. 61
41239 Mönchengladbach
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 12.04.2023, 17.04.2023 und 21.03.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde wiederholt ein Schadnagerbefall festgestellt. Es wurden wiederholt Verunreinigungen von Boden-, Wand- und sonstigen Oberflächen sowie von Ausrüstungen in verschiedenen Betriebsräumen festgestellt. Es wurden wiederholt Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer am 21.03.2024 durchgeführten Nachkontrolle waren die meisten Hygienemängel beseitigt.
Zuständige Behörde: Stadt Mönchengladbach - 05 1 16
Richtigstellung:
Löschdatum: 07.11.2024


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 06.03.2024
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Bäckerei Kabell Reinerstr. 27
47166 Duisburg
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 01.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : 1.Die Lebensmittelbedarfsgegenstände (Ausroller/Ausstecher, Knetkopf/Schüssel der Teigknetmaschine, Trichter, Töpfe, Schüsseln, Rührkopf/Schüssel der Aufschlagmaschine, Brotschneidemaschine) waren unzureichend gereinigt. 2. Die zur Lagerung von offenen Backwaren genutzten Stellagewagen waren stark mit Altschmutzt verunreinigt. 3.Das Verdampferschutzgitter im Auslieferungskühlraum war schimmelähnlich verunreinigt. 4.In sämtlichen Räumen wurde ein starker Befall mit Schaben festgestellt.
Status der Mängelbeseitigung: Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen der selbst hergestellten Waren wurde untersagt. Die im Betrieb vorhandenen offenen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten wurden entsorgt. Nach einer Durchführung der Grundreinigung und der Vorlage einer Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte am 06.02.2024 die Produktion wieder aufgenommen werden.
Zuständige Behörde: Stadt Duisburg - 05 1 12
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.09.2024


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Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 05.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
China Imbiss Express 2000 Frohnhauser Str. 319
45144 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 27.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Die Böden waren in allen Produktions-, Lager- und Personalräumen verunreinigt. Im verunreinigten Kellerbereich wurde verbreitet Nagerkot vorgefunden. In der Küche war die Handwaschgelegenheit mit einem Topf sowie mehreren Lappen blockiert. Die Spender der Hygieneausstattung waren nicht befüllt. Die Doppelspüle aus Edelstahl wies massive Verunreinigungen der Oberfläche und Armatur auf. Der Bereich des Wandabschlusses wies massive, schwarzschimmelartige Verunreinigungen auf. Im Bereich der Spüle stand eine Schüssel mit einem Stahlschwamm. Die Schüssel sowie der Stahlschwamm waren massiv verunreinigt und rochen unangenehm. Der Abzug über dem Herd sowie die eingelegten Vorfilter waren in Gänze mit Altfett und Staubablagerungen behaftet. Die Fettablaufrinne war zum Ablauf hin mit erhärtetem Fettkondensat gefüllt. Der Wand- und Deckenanstrich war verbraucht und teilweise altfettig verunreinigt. Im Kühlschrank wurde eine Konserve mit Ananas gelagert, welche verdorben roch. Verschieden Gerätschaften sowie Einrichtungsgegenstände (Reiskocher, Mehrfachstecker, Kühlschränke, Mikrowellenherd, V-Hobel, Kochtöpfe, Tischdosenöffner etc.) wiesen massive Altverschmutzungen auf. Im Flur standen E2-Kisten mit ursprünglich tiefgekühlten Fleischprodukten (Schweinerücken, Geflügel), die sich seit dem Vorabend bei Raumtemperatur im Auftauprozess befanden. In einem verunreinigten Kühlschrank wurden nicht abgedeckte Lebensmittel gelagert. Der gesamte Personaltoilettenbereich war massiv altschmutzig verunreinigt. Des Weiteren wurde hier vor dem Handwaschbecken ein Kochtopf mit Bratfett gelagert. Für den Betrieb fehlte ein an die Betriebsgröße angepasstes Eigenkontrollsystem. Insbesondere fehlten Aufzeichnungen zur Wareneingangskontrolle, Reinigung- und Desinfektion, Personalschulung, Schädlingsmonitoring sowie Temperaturmessungen der Kühleinrichtungen. Die Schließung des Betriebes bis zur Grundreinigung sowie die unschädliche Beseitigung und Vernichtung der Lebensmittel wurde schriftlich angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 04.03.2024 waren die Mängel nicht ausreichend beseitigt, erst bei einer weiteren Nachkontrolle am 08.03.2024 konnte die Betriebsschließung wieder aufgehoben werden.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 05.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 05.03.2024
Lebensmittelunternehmen: Sonstige
Le Tee GmbH // Le The Löhberg 6
45468 Mülheim an der Ruhr
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 18.01.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Der Bereich am Bedientresen war nicht ausreichend gereinigt. Der Fußboden und die Ober-flächen waren unsauber. Es wurden beide Seiten der Doppelspüle verwendet und es wurde kein Becken für die Reini-gung der Hände freigehalten. Weiterhin fehlte eine Hygieneausstattung (Seife, Einmalpapier-handtücher in Spendern) an der Doppelspüle. In Lageraum/Bereich Vorbereitung herrschte Chaos. Es gab keine Trennung nach reinen und unreinen Produktionsvorgängen. Es wurden Pfannkuchen zubereitet, Postwaren wurden gelagert, Tee gekocht, Privatkleidung und ein Einkaufswagen sowie auch Lebensmittel wurden dort gelagert. Der Bereich war unaufgeräumt und unsauber. Der Bereich war hygienisch und baulich für das Zubereiten von Speisen nicht geeignet. Diese Tätigkeiten wurden untersagt (Ausnahme: Das Kochen von Tee). Es war lediglich ein Spülbecken für alle Tätigkeiten vor-handen. Es fehlte die Warmwasserzufuhr, sowie Handseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern. Laut Auskunft des Betreibers werden einige Produkte (frittiertes Hühnchen) mo-mentan zu Hause frittiert und vorbereitet. Dies wurde untersagt. Der Fliesenspiegel an der Wand war mit Fugenmasse verunreinigt. Die eingetrocknete Masse stand noch in einer Schüssel auf dem Fußboden. Es wurden zubereitete Lebensmittel ungekühlt und in der Nähe des offenen Müllbehälters gelagert. Weiterhin wurden in dem Kühlschrank Lebensmittel ohne Abdeckung und Anbruch-datum gelagert. Die Tür zum Toilettenvorraum ließ sich nicht schließen. An der Handwaschgelegenheit in der Personaltoilette fehlten Handseife und Einmalpapier-handtücher. Die Treppe zum Keller hin war unsauber. Der Kellerbereich war unaufgeräumt. Hier standen eine Fritteuse und ein Waffeleisen. Der Bereich ist für die Produktion von Lebensmittel unge-eignet. Geflügelfleisch in kleinen Portionen verpackt, lag zum Auftauen auf einem Tisch
Status der Mängelbeseitigung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 22.01.2024 beseitigt.
Zuständige Behörde: Stadt Mülheim an der Ruhr - 05 1 17
Richtigstellung:
Löschdatum: 06.09.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 04.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Sonstige
Maxime Pro GmbH Lützowstraße 30
45141 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 07.03.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Zum Kontrollzeitpunkt wurde im Verkaufsraum sowie im Kühlraum verdorbenes Obst und Gemüse (z.B. : Zitronen, Pomelo, Mandarinen, Orangen, Cocktailtomaten, Süßkartoffeln, Auberginen, Romanasalat, Rettich und Rüben) in einer geschätzten Gesamtmenge von ca. 6.000kg zum Weiterverkauf gelagert. Im Kühlraum war zudem der Boden, besonders in den Ecken und unter den dort abgestellten Paletten, mit ausgelaufener Kältemittelflüssigkeit verunreinigt. Die Schließung des Betriebes sowie die Entsorgung von ca. 6.000kg Obst und Gemüse, gegen Vorlage eines Entsorgungsnachweises, wurde mittels Ordnungsverfügung angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 08.03.2024 konnte die Betriebsschließung wieder aufgehoben werden.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 04.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 03.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Ristorante a Casa - CDP Gastronomie UG (haftungsbeschränkt) Alte Zeilen 2-6
45276 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 03.04.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Die Handkontaktflächen von diversen Türen waren altverschmutzt. Der Innenraum der Zapfanlage war im Bereich des Verdampfers und der Bierleitungen mit Schimmelablagerungen verunreinigt. Im Bierkeller war der Fußboden an zahlreichen Stellen verunreinigt. Im Innenraum des Bierkühlers waren die Wände und die Decke an zahlreichen Stellen mit schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Der angeschlossene KEG-Verschluss war von innen mit alten schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Die Kühlhaustür des Getränkekühlhauses war an den Innenseiten mit schwarzen, schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Die Aufschnittmaschine im Vorbereitungsraum war an zahlreichen Stellen mit alten Produktresten verunreinigt. Die Spülmaschinen waren innen und außen z.T. verunreinigt. Die Gehäuse der fest an der Wand montierten Handhygienespender waren im Bereich der Auslässe altverschmutzt. Der Fußboden war unter den Einrichtungsgegenständen (Kühlelemente) altverschmutzt. Der Dorn des Tischdosenöffners war mit alten Produktresten verunreinigt. Der Kopf der Spülbrause war altverschmutzt. Der Verdampfer, sowie das Verdampferschutzgitter im Vorbereitungskühlraum waren mit schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Der Fußboden war unter den Regalen altverschmutzt. Die Wand hinter einem Regal sowie ein Regalboden und auch die Türdichtung waren zum Teil mit schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet. Der Fußboden der Küche war unter den Einrichtungsgegenständen altverschmutzt und zum Teil mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Zahlreiche Flächen sowie Innenräume von Schränken und Einrichtungsgegenständen waren altverschmutzt. Die Silikondichtungen im Bereich des Handwaschbeckens in der Spülküche waren mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Die Gehäuse der fest an der Wand montierten Handhygienespender waren im Bereich der Auslässe altverschmutzt. Die Dichtung eines Kühlschranks war im oberen Bereich mit alten Produktresten verunreinigt. Der Wandbereich unter dem Handwaschbecken sowie die Armatur waren altverschmutzt. Der Wandbereich war zum Teil mit schwarzen Ablagerungen behaftet. Eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung wurden angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 04.04.2024 waren die Mängel noch nicht ausreichend beseitigt. Im Zuge der Nachkontrolle vom 05.04.2024 konnte die Betriebsschließung aufgehoben werden.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 03.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 03.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Jacob Brot Großbäckerei GmbH & Co. KG / Fladenbrot Bäckerei Jacob Brot Friedrichstr. 55
42551 Velbert
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 26.01.2024
ggf. Produktbezeichnung: alle in dem Betrieb gelagerten und produzierten Lebensmittel
Verstoß : Bei der Kontrolle wurde ein schwerer Schadnagerbefall festgestellt. Die Lebensmittel wurden unter ekelerregenden Umständen gelagert und in Verkehr gebracht. Es bestehen erhebliche hygienische Mängel. Die in dem Betrieb in Verkehrh gebrachten Lebensmittel werden unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, so besteht aus mehreren Quellen die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der dort hergestellten Lebensmittel. Unter anderem werden Gegenstände mit Lebensmittelkontakt nicht gereinigt und Gegenstände mit potentiellem Lebensmittelkontakt unhygienisch gelagert, sodass die Gefahr einer Kontaminierung der Lebensmittel gegeben ist.
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden zum Großteil abgestellt (Stand 27.02.2024).
Zuständige Behörde: Kreis Mettmann - 05 1 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 03.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
Zur Kluse An der Kluse 27b
45133 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 13.03.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In der Küche waren die Spender für die Handhygiene von außen altschmutzig verunreinigt. Sämtliche Schneidebretter, auf welchen zum Teil rohes Fleisch verarbeitet wurde, waren mit tiefen Furchen versehen und altschmutzig verunreinigt. Des Weiteren wurde auf einem Schneidebrett ein benutztes, feuchtes Küchentuch abgelegt. Sämtliche Behältnisse/Eimer, in denen Lebensmittel aufbewahrt wurden, waren abgenutzt und teilweise altschmutzig verunreinigt. Die Dunstabzugshaube war altfettig verunreinigt, sodass sich bereits Fetttropfen auf der Oberfläche bildeten. In einer mit alten Produktresten verunreinigten Kühleinheit wurden u.a. Sahnesyphons gelagert, welche im Bereich der Tüllen mit angetrockneten Produktresten verunreinigt waren. Die Mikrowelle war im Innenbereich altschmutzig verunreinigt. Die Blende der Aufschnittmaschine sowie das Schneideblatt waren mit alten Produktresten verunreinigt. Diverse Aufsatz- und Zubehörteile für Küchenmaschinen waren derart verschlissen, dass sich bereits Plastikteile ablösten. Die Speiseeistiefkühltruhe war verunreinigt. Sämtliche Unterschränke waren verunreinigt. Sämtliche Handkontaktflächen (Herdregler, Mikrowellengriff, Schrankgriffe) waren mit Fettablagerungen klebrig verunreinigt. An der Unterseite verunreinigte Behälter mit vorgekochten Lebensmitteln wurden ineinander gestapelt. Es wurde Räucherlachs mit einem Verbrauchsdatum 11.03.2024 vorgefunden. In einem Behältnis wurde gemischtes Obst (Beeren, Äpfel) aufbewahrt, welches zum Teil bereits verdorben war. Der Bereich des Lagerplatzes für Reinigungs- und Spülmittel war mit Produktresten und Zigarettenstummeln verunreinigt. Leicht verderbliche Lebensmittel (Sahnetorten, Bienenstich) wurden unzureichend abgedeckt neben erdbehaftetem Gemüse gelagert. Die Dichtungen des Gefrierschrankes waren mit schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Es wurde eine Grundreinigung der Betriebsstätte angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Bei einer Nachkontrolle am 18.03.2024 waren die Hygienemängel überwiegend beseitigt. Die Grundreinigung wurde ausreichend durchgeführt. Bei einer weiteren Kontrolle am 07.05.2024 waren sämtliche Hygienemängel vollständig beseitigt.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen
See-Bar Stauseebogen 39
45259 Essen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 04.04.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel durch die mangelnde Betriebshygiene. In der Küche waren diverse Einrichtungsgegenstände (z.B. Arbeitstische; Steckdosen; Steckverbindungen) und Geräte/Maschinen (Fleischwolf, Vakuumiermaschine, Aufschnittmaschine, Geschirrspülmaschine, Kaffeemaschine, Aufbewahrungsbehältnisse z.B. GN-Behältnisse) mit alten Produktresten verunreinigt. Das Handwaschbecken, der Seifenspender und die unmittelbar angrenzende Wandfläche war mit alten Produktresten verunreinigt. In den Tiefkühlschränken lagerte Schweinefleisch, welches ein Mindesthaltbarkeitsdatum vom 01.01.2023 hatte. Die Innenräume der beiden Kühlräume, Griff-/Kontaktflächen, die Regalflächen und Verdampfer waren mit Verunreinigungen, zum Teil schimmelähnlich, behaftet. Diese konnten durch die Luftverwirbelung über die Verdampfer auf die gelagerten, nicht abgedeckten Lebensmittel getragen werden. Weiterhin bestand im Nebenraum der Küche ein Schadnagerbefall mit massiver Verunreinigung durch Rattenkot und es wurde ein verwesender Rattenkadaver gefunden. In diesem Raum war ein starker, unangenehmer Geruch nach Rattenexkrementen wahrnehmbar, welcher durch vor die Lüftungsschlitze der Tür gestellte Tabletts aus der Küche ferngehalten werden sollte. Eine Betriebsschließung, die Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers, sowie eine Grundreinigung aller Betriebsräumlichkeiten wurden vor Ort angeordnet.
Status der Mängelbeseitigung: Die Hygienemängel waren bei einer Nachkontrolle am 05.04.2024 weitestgehend abgestellt und der Betrieb wurde wieder geöffnet. Eine Schädlingsbekämpfung wurde durchgeführt.
Zuständige Behörde: Stadt Essen - 05 1 13
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Orient Master GmbH, Go Asia Supermarkt im Karstadt Warenhaus, Schadowstr. 93
40212 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 01.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Es wurde Schädlingsbefall in folgenden Bereichen festgestellt: - Verkaufsraum - Durchgang zum Lagerbereich - Lagerraum Es wurden folgende Lebensmittel im Betrieb vorgefunde: - Gemüse - Obst - Reis - Tiefgekühlte Lebensmittel - Konserven
Status der Mängelbeseitigung: Stand 05.02.2024: Grundreinigung und Desinfektion erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.11.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 02.05.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
Shariat – EDEKA, Nordstraße 90-94
40477 Düsseldorf
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 06.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : In folgenden Betreibsteilen wurde ein Schadnagerbefall festgestellt: - Verkaufsraum - Metzgerei - Bedientheke - Abstellraum im Verkaufsraum - Anlieferungsbereich - Materiallager Es wurden folgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden: - Fleisch - Fleischzubereitung - Käse - Obst - Gemüse - supermarkttypisches Sortiment
Status der Mängelbeseitigung: Stand 07.02.2024: Eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung konnte vorgelegt werden. Grundreinigung und Desinfektion erfolgt.
Zuständige Behörde: Stadt Düsseldorf - 05 1 11
Richtigstellung:
Löschdatum: 02.11.2024


      LANUV NRW 2019

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