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Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 25.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Lebensmitteleinzelhandel
"Bol Markt" Schützenstr. 149 a
42659 Solingen
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 19.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Eigenkontrolle HACCP/Leitlinien Es wurden keine der Art und Größe des Unternehmens angemessenen Dokumente und Aufzeich-nungen erstellt, um nachzuweisen, dass die Verfahren, die auf HACCP-Grundsätzen beruhen, einge-richtet, durchgeführt und aufrechterhalten werden. Es fehlt die Dokumentation der Warenein-gangskontrolle und die Dokumentation der Temperaturkontrolle bei den Gefriermöbeln und Kühl-wandregalen. Kennzeichnung Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in den Verkehr gebracht. Es wurde Obst und/oder Gemüse angeboten, für das die Herkunft (Ursprungsland) in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung nicht angegeben war. Es wurde Obst und/oder Gemüse in den Verkehr gebracht, dass nicht ganz, gesund und/oder sauber war. Die Rote Beete war mit Schimmel bewach-sen. Es wurde frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten. Es wurde loses Geflügel in den Verkehr gebracht, das unvollständig gekennzeichnet war. Personalschulung Es wurde Personal beschäftigt, das mit Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätig-keit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war. Verkaufsraum Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kon-taminieren können. Des Weiteren waren die Oberflächen der Schraubdeckel mit Staubablagerungen belegt. Obst- und Gemüseabteilung Der Fußboden war stellenweise beschädigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eck-bereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußboden war um die Stand-füße der Einrichtung verunreinigt. Die Decke war verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Mopro-Abteilung Der Fußboden war stellenweise beschädigt. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Die Beleuchtung war verunreinigt. Fleisch- und Wurstabteilung Die Fußbodenfliesen am Bodenabfluss waren unterspült. Die Fußbodenfliesen waren teilweise be-schädigt. Der Fußboden war nicht vollständig verfugt und wies somit keine leicht zu reinigende Oberfläche auf. Die Kühltheke war im Bereich der Standfüße korrodiert. Der Fußboden war insbe-sondere unter der Fleischtheke verunreinigt. Das Abtauwasser tropfte aus der Theke auf den Boden die Auffangschalen waren überfüllt. Ein Teil der Thekenkonstruktion war schadhaft. Die Fliesenfugen waren stellenweise nicht verfugt. Weiteres Fugenmaterial löste sich aus den Fugen. Die Schränke waren verunreinigt. Die Wand- und Deckenverkleidung war stellenweise nicht leicht zu reinigen. Der Wandlüftungsschacht war ohne Abdeckung. Die Überdruckanlage war ausgeschaltet. Des Weiteren war die Anlage nicht funktionstüchtig. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Es wurde mehrere Insektenvernichter (waren außer Betrieb) die mit Resten von toten Insekten behaf-tet war, unmittelbar in einem Bereich abgestellt, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Der Frischhaltefolienab-roller war beschädigt. Die Unterbaukonstruktion der Waagen war schadhaft und mit gelblich ver-färbten Schmutzablagerungen behaftet. Vorbereitungsraum Fleischabteilung Der Fußboden war nicht vollständig verfugt und wies somit keine leicht zu reinigende Oberfläche auf. Die Fußbodenfliesen am Bodenabfluss waren unterspült. Der Fußbodenabfluss war verunrei-nigt. Es wurde ein übelriechender Geruch wahrgenommen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wandverklei-dung war stellenweise beschädigt. Es waren Kabel so auf der Wand verlegt, dass eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Mehrere Kabelkanäle waren nicht ordnungsgemäß verschlossen. Eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. An der Einrichtung war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Mehrere Gewürzbehälter waren beschädigt. Mehrere Gewürzbehälter wa-ren verunreinigt. Der Stopfer des Fleischwolfes war verunreinigt. Der Stopfer des Fleischwolfs war beschädigt (Abrieb) und offensichtlich zu lang für den Füllstutzen und daher ungeeignet.. Es ist nicht auszuschließen, dass Kunststoffabriebe des Stopfers durch die Transportschnecke in das Hack-fleisch gelangt sind und weiterhin gelangen können. Das bis dahin hergestellte Hackfleisch wurde entsorgt. Das Herstellen von Hackfleisch mit dem vorhandenen Fleischwolf und dem Stopfer wurde untersagt. Ein separates, von der erforderlichen Waschvorrichtung für Lebensmittel getrenntes, Handwaschbecken fehlte. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war leer. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigte Spülbürste verwendet. Des Weiteren wurden gebrauch-te und verschmutzte Einweghandschuhe abgelegt. Lagerraum Der Fußboden war verunreinigt. Die Decke war beschädigt. Die Regalböden waren verunreinigt. Die Böden der Regale im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestanden aus unbe-handeltem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Die Tiefkühltruhe war ver-unreinigt. Die Tiefkühltruhen waren nicht in Funktion. Die TK- Truhen wurden in diesem Bereich ab-gestellt. Beim öffnen der Truhen wurde ein übelriechender Geruch wahrgenommen. Die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelabfall nicht geschlossen gela-gert. Der Lebensmittelabfall wurden nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden verschmutzte Schlagfal-len und Köderboxen vorgefunden. Eine ordentliche Handhabe war nicht zu erkennen. Kühlraum Fleisch Die Fußbodenfliesen am Bodenabfluss waren unterspült. Die Fußbodenfliesen waren teilweise be-schädigt. Der Fußboden war nicht vollständig verfugt und wies somit keine leicht zu reinigende Oberfläche auf. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kon-taminieren können. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Das Türblatt war beschädigt. Das Ver-dampferschutzgitter war verunreinigt. Das Regal war verunreinigt. Die Hakenhalterung und die Fleischhaken waren verunreinigt. Der Standort des Behälters für Lebensmittelabfall war ungeeignet, da zumindest eine indirekte Kontamination von Lebensmittel nicht ausgeschlossen war. In unmit-telbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln wurden mikrobiologisch problematische Produkte wie Geflügelfleisch gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Le-bensmittel war nicht auszuschließen. Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein ge-schlossenes System abgeführt. Kühlraum Obst und Gemüse Der Fußboden war verunreinigt. Der Lebensmittelabfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebens-mitteln umgegangen wurde. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Die Verdampferlamel-len waren verunreinigt. Durchgangsbereich zum Bedarfsgegenständelager Die Treppe war verunreinigt. Der Abwasserschieber war geöffnet. Einem Eindringen von Schadna-gern wurde nicht vorgebeugt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Waschküche/-raum UG Der Fußboden war verunreinigt. Die zum Waschen der Hygienekleidung bzw. der Geschirrtücher genutzte Waschmaschine war verunreinigt. Das Maschinenwasser wurde auf den Fußboden ge-pumpt.
Status der Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 20.02.2024 waren die hygienischen Mängel überwiegend behoben.
Zuständige Behörde: Kreis Solingen - 05 1 22
Richtigstellung:
Löschdatum: 25.10.2024


Überwachungsergebnisse

Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)

Lebensmittelüberwachung


Datum: 24.04.2024
Lebensmittelunternehmen: Bäckerei, Konditorei
Bäckerei Claßen GmbH Nordstraße 9
52353 Düren
Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: 09.02.2024
ggf. Produktbezeichnung:
Verstoß : Schadnagerbefall in der Filiale
Status der Mängelbeseitigung: Die Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt.
Zuständige Behörde: Kreis Düren - 05 3 58
Richtigstellung:
Löschdatum: 24.10.2024


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