Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 19.02.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Almidan Orientalisches Restaurant Bahnhofstraße 72 |
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| 44623 Herne |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 07.09.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Erhebliche hygienische Mängel
Nicht vorhandene Bescheinigungen über Belehrungen der Mitarbeiter |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel wurden teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 19.08.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 19.02.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Sonstige |
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| Yakamoz Fischgroßhandel - Verkaufswagen Binsenweg 17 c |
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| 44623 Dortmund |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 12.05.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Kontrolle des Verkaufswagens auf dem Wochenmarkt in Herne-Wanne:
Erhebliche hygienische Mängel
Nicht vorhandene Bescheinigungen über Belehrungen der Mitarbeiter |
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Status der Mängelbeseitigung: | Mängel teilweise behoben |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Herne - 05 9 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 19.08.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 18.04.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Kamper Hof Bonner Straße 35 |
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| 40589 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.02.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden folgende massive Hygienemängel in der Küche und der Schanktheke festgestellt:
Schwarzschimmelähnliche Ablagerung in der Spülvorrichtung sowie im Spülbecken
Altverschmutzungen, rötliche Beläge (Biofilm) und schwarzschimmelartige Ablagerungen an Einrichtungsgegenständen, Wänden und Böden
Der Herd war komplett mit alten Verunreinigungen (Ruß und Fett) behaftet.
Zwei Kühlschränke waren im Inneren massiv mit Fleischsaft und rötlichen Ablagerungen verunreinigt. (Lagerung von Schweine-Lachse, Hackfleisch, Käse, Gemüse) |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 29.02.2024: Der Betrieb war gereinigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.10.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 18.04.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Rodizio Royal Elisabethstr. 82 |
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| 40217 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 31.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot), in folgenden Bereichen vor:
- Gastraum mit Salatbuffet
- Bedientresen
- Küche
- Spülküche
- Nebenraum
- Trockenlager
Betroffene Lebensmittel:
- Fleisch
- Fleischerzeugnisse
- Verzehrfertige Salate
- Dessertspeisen |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 02.02.2024: Mängel teilweise behoben. Der Betrieb wurde gereinigt, die offenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.10.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 18.04.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Take the good Food DUS II GmbH Takethegoodfood Burger Bolkerstr. 39 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 24.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Hygienemängel:
Im Vorbereitungsbereich im 1. OG wurden erhebliche Ansammlungen von Abfall festgestellt. Teilweise war aus den Müllsäcken austretende Flüssigkeit ersichtlich. Im gesamten Bereich war ein muffiger Geruch wahrnehmbar.
Es wurden nachfolgende Lebensmittel in der Betriebsstätte vorgefunden:
- Hackfleisch
- Kartoffelerzeugnisse
- Mayonaise
- Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 25.01.2024: Der Müll wurde entfernt. Eine Grundreinigung und Desinfektion wurde durchgeführt. Alle offenen Lebensmittel wurden entsorgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.10.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 18.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Okinii Düsseldorf GmbH jap. Restaurant Immermannstr. 35 |
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| 40210 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot), der sich in und unter Einrichtungsgegenständen sowie in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens befand, in folgenden Bereichen vor:
Gastraum
Bedientresen
Küche
Spülküche
Lagerraum vor Gefrierraum
UG Trocken-Lagerraum
UG Getränkelagerraum
UG Müllraum
Hygienemängel:
Getränkelagerraum: Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum erheblich verunreinigt/verschimmelt.
Betroffene Lebensmittel:
Sushi
Fisch
Diverse Saucen
Geschnittenes Gemüse
Reis
Nudeln
Eiswürfel |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 19.01.2024: Der Betrieb war grundgereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 18.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Cinnababes Düsseldorf UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Cinnamood Flinger Str. 52 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 16.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurde ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen festgestellt:
Verkaufsraum
Produktion
Trockenlager
Materiallager/Büro
Waschraum
Müllraum (Durchgang)
Flur
Betroffene Lebensmittel:
Feine Backwaren
Mehl |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 19.01.2024: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 18.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Alex Gaststätten Gesellschaft mbH & Co. KG Alex Graf-Adolf-Platz 15 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es lag ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) in folgenden Bereichen vor:
- EG Gang Küche
- EG Küche
- EG Spülküche
- EG Raum Eiswürfelmaschine
- EG Theke
Hygienemängel:
- UG 1 Gemüsekühlraum: Der Verdampfer war teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke und Lampe vor dem Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Die Transportboxen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren schimmelähnlich verunreinigt.
- UG 6 Trockenlager: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.
- UG 6 Geschirr-Lagerraum: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.
Betroffene Lebensmittel:
- Diverse Kuchen
- Wurst- und Käseaufschnitt
- Croissants
- Brötchen
- Salate
- Saucen
- Fleisch
- Fisch
- Diverses Obst und Gemüse
- Reis
- Nudeln |
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Status der Mängelbeseitigung: | Status der Mängelbeseitigung: Stand 19.01.2024: Der Betrieb war grundgereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 18.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Sharri Jr. Imbiss Birkenstr. 49 |
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| 40233 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Hygienemängel:
Verkaufstheke inkl. Grillbereich
- Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (vorbereitete Cevapcici, Hackfleisch und Pommes) in den Verkehr gebracht.
- Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Offene unverpackte leichtverderbliche Lebensmittel wurden direkt neben massiven Hygienemängeln und verdorbenen Lebensmitteln gelagert.
- Der Kühltisch war schimmelähnlich verunreinigt.
- Die Armatur des Handwaschbeckens war mit alten schleimigen Anhaftungen verunreinigt.
- Die Dunstabzugsanlage war außen massiv mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Das Fett tropfte an allen Stellen auf die darunterliegenden Grillplatten ab.
- Die Dunstabzugsanlage war im Bereich der Ablaufrinne massiv mit altem Fett verunreinigt.
- Der Korb der Fritteuse war mit massiv mit alten Frittierresten verunreinigt.
Vorbereitung + Spülbereich
- Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. In der TK-Truhe, welche nur +4,3°C hatte, lagerten zum Teil schon verdorbene Lebensmittel wie Hackfleisch direkt neben einer massiven Menge schleimiger, alter, stark nach Verwesung riechender, nicht mehr definierbarer Masse.
- Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter und muffig riechender Topfschwamm verwendet.
- Der Slicer (Schneidemaschine) war überall (innen+außen) massiv mit alten verwesenden Lebensmittelanhaftungen verunreinigt.
- Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war massiv mit alten Lebensmittelresten und Fett verunreinigt.
- Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Es wurden offene nicht abgedeckte vorbereitete Cevapcici in einem massiv verunreinigten Kühlmöbel vorrätig gehalten.
- Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war undicht. Das Fett tropfte auf die darunter gelagerte Leiter und den Fußboden.
- Der Teigkneter war außen und innen mit alten und frischen Hackfleischresten verunreinigt.
Kühlraum (aktuell Bedarfsgegenstandlager)
- Das Regal war massiv verunreinigt.
- Verschiedene Geräte zur Ver-/Bearbeitung von Lebensmitteln wurden massiv verunreinigt vorrätig gehalten.
Betroffene Lebensmittel:
- Hackfleisch
- Vorbereitete Cevapcici
- Pommes
- Verschiedene Saucen
- Salate
- Aivar
- Verschiedene Brühwürste |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 22.01.2024: Der Betrieb war grundgereinigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 18.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 16.04.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| A Tavola GmbH A Tavola Wallstr. 11 |
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| 40213 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 29.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es lag ein Schädlingsbefall (Schabenbefall) in folgenden Bereichen vor:
- Küche
- Kühhlraum in der Küche
- EG Spülküche
- EG Raum Eiswürfelmaschine
- EG Theke
Hygienemängel:
Küche:
Der Slicer (Schneidemaschine) war stark verunreinigt Der
Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Die Nudelmaschine und die Teigknetwerkzeuge waren stark verunreinigt.
UG Kühlraum Fleisch & Wein:
Das Kühlaggregat war schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurde frischer Fisch unabgedeckt und im eigenen Saft gelagert.
Kühlraum in der Küche:
Das Kühlaggregat war schimmelähnlich verunreinigt.
Betroffene Lebensmittel:
- Nudelerzeugnisse
- Fleisch
- Fisch
- Saucen
- geschnitten Gemüse |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 05.02.2024: Der Betrieb war grundgereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 16.10.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 15.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Edeka Kels – T. Kels Lebensmittel GmbH Bredeneyer Str. 130-138 |
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| 45133 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 23.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Auslassdüsen fast aller Hygienespender waren enorm mit Schmutzablagerungen verunreinigt.
Im gesamten Betrieb waren die Fußböden vor allem in den Rand- und Eckbereichen extrem mit Altschmutz verunreinigt.
Im Lagerraum befand sich eine lebende Taube.
In mehreren Kühlräumen fanden sich etliche Ansätze von Schimmelablagerungen. Die Kühlhaustür war mit Schmutz- und Schimmelablagerungen behaftet und verunreinigt.
Das Lüftungsgitter der Fischabteilung war massiv mit Schmutzablagerungen verunreinigt. Der Reinigungsschlauch war incl. des Sprühkopfes mit Altschmutz verunreinigt.
Im Kühlraum Fisch war die Dichtung der Kühlhaustür massiv verunreinigt. Die Oberflächen der Behälter für Lebensmittel waren mit zum Teil schmierigen Ablagerungen behaftet.
Die Eismaschine am Bedientresen war im Innenbereich massiv mit Schmutzablagerungen verunreinigt.
Im Kühlraum Fleisch befanden sich an den Wandverkleidungen Ansätze von Schimmelablagerungen. Der Hackfleischwolf war verunreinigt. Die vorhandenen Lebensmittelbehältnisse waren zum Teil mit schmierigen Ablagerungen verunreinigt.
Die Kerntemperaturen in der Heißhaltetheke waren bei weitem nicht ausreichend (23,3°C/24,5°C).
In der Produktion Küche/Bistro waren sämtliche Einrichtungsgegenstände mit Schmutzablagerungen im Innen- und Außenbereich verunreinigt. Unterhalb der Spüle befanden sich massive Schimmelbildungen. Die Thermoboxen waren mit Schimmelablagerungen verunreinigt.
Die Regale in diversen Kühlschränken im Verkaufsraum waren zum großen Teil mit Schmutz- und Schimmelablagerungen verunreinigt.
Im Bedientresen des Bistros waren sämtliche Einrichtungsgegenstände wie Schränke, Kühlanlagen, Regale, Ablageflächen, etc. mit Schmutz- und Staubablagerungen behaftet. Das traf auch für die in den Schränken aufbewahrten Portionsschalen und Verpackungsmaterialien zu.
In der Bäckereiabteilung waren sämtliche Kontaktflächen, Lichtschalter und Steckdosen mit Schmutzablagerungen verunreinigt. Hier existierte ein erheblicher Befall von Fruchtfliegen. In einer Vorratsbox mit Sonnenblumenkernen befanden sich etliche Reismehlkäfer. Unterhalb der Kühlmöbel befanden sich diverse bereits verschimmelte Lebensmittelreste.
Es bestand eine erhebliche Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel aufgrund der mangelnden Betriebs- und Personalhygiene. Eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung wurden angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 24.01.2024 war die angeordnete Grundreinigung ausreichend erfolgt. Die Betriebsschließung konnte daher aufgehoben werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 15.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Theaterklause Kupferdreher Str. 114 |
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| 45257 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 06.02.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Im Lagerraum/ Aufschnittmaschine war der Deckenrandbereich an einigen Stellen mit schwarzen schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt.
Im Spülbereich waren die Silikondichtungen sowie der Deckenbereich mit schwarzen Belägen verunreinigt. Die Spülmaschine war von innen altschmutzig verunreinigt. In der Küche befand sich auf dem Fußboden unter der Fritteuse ein verschimmeltes Brötchen. Sämtliche Schubladen sowie sämtliche Bedarfsgegenstände (Kochlöffel, Messer etc.) waren altverschmutzt. Es wurde rohes Fleisch auf bereits fertig gebratenen Lebensmitteln (z.B. Frikadellen) gelagert. Das Handwaschbecken funktionierte zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht.
Im Kühlschrank wurden 3 vorverpackte Packungen Muscheln (Verbrauchsdatum 14.12.2023) vorgefunden. Des Weiteren roch der Kühlschrank von innen muffig. Im Kühlschrank war eine mit Folie abgedeckte Dose Tomatenmark zu sehen. Das Tomatenmark war an zahlreichen Stellen mit weißen schimmelähnlichen Ablagerungen kontaminiert. Der Innenraum unter dem Herd war mit Altfettkondensaten verunreinigt. Dort wurden u.a. Pfannen gelagert. In einem Kochtopf unter der Spüle befand sich eine große, tote Spinne. Die Ablagefläche unter dem Spülbecken war mit schwarzen verkrusteten Ablagerungen verunreinigt. In einem Kühlschrank war eine Schale mit angetrocknetem Pizzabelag zu sehen.
Im Bierkühlraum waren die Isolierungen der Bierleitungen an einigen Stellen mit schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Die KEG-Anschlüsse waren mit alten Produktablagerungen verunreinigt. Der Verdampfer war mit grünem schimmelähnlichen Ablagerungen kontaminiert.
Im Kühlraum Keller war der Mayonnaisespender mit alten Produktablagerungen verunreinigt. In einer Gefriertruhe befand sich vorverpackter Lachs ohne Einfrierdatum mit einem Verbrauchsdatum vom 14.01.2024.
Eine Grundreinigung sowie die unschädliche Beseitigung und Vernichtung von Lebensmitteln wurden schriftlich angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 08.02.2024 war die Grundreinigung nur zum Teil durchgeführt. Bei einer weiteren Kontrolle am 29.02.2024 war diese ausreichend erfolgt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Nieding Grill (Papadopoulos, Vassilios & Papudis, Paschalis GbR) Kupferdreher Str. 157 |
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| 45257 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 05.02.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | In weiten Bereichen des Betriebes war der Fußboden altverschmutzt.
Im Tageskühlhaus schlossen die Fußbodenplatten nicht bündig miteinander ab, so dass sich in den Fugen alte Produktreste sammelten. Zahlreiche Regalböden waren im unteren Bereich mit schwarz-schmierigen Ablagerungen verunreinigt.
In der Küche war der Innenraum der Dunstabzugsanlage mit Altfettkondensaten verunreinigt.
Die Aufschnittmaschine war mit alten Produktablagerungen verunreinigt, weshalb für diesen Betriebsteil eine entsprechende Betriebsbeschränkung verfügt wurde.
Der Innenraum des Steakers war mit alten Produktablagerungen behaftet. In einer Schublade lag ein extrem verunreinigtes Einstechthermometer.
Die Arbeitsmaschinen (wie z.B. Anschlagmaschine im oberen Bereich des Knetarms) waren altverschmutzt. Die Verdampferschutzgitter in den Kühleinrichtungen waren verschmutzt.
In der Spülküche war die Decke mit schwarzen, schimmelartigen Ablagerungen behaftet. Die Abwasserleitung des Spülbeckens war im Bereich des Siphons mit schwarzschimmelartigen Ablagerungen verunreinigt. Eine Spülablage war im unteren Bereich altverschmutzt. Der Griff des schwenkbaren Spülkopfes war altverschmutzt.
Im Vorbereitungsraum waren die Innenräume der Mikrowellen im Deckenbereich altverschmutzt.
Die Händehygiene war unzureichend. An keinem Handwaschbecken waren die Einmalpapierhandtuchspender befüllt.
Es wurde vor Ort eine Grundreinigung der Betriebsräumlichkeiten und Einrichtungsgegenständen angeordnet. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 08.02.2024 war die Grundreinigung durchgeführt und alle hygienischen Mängel waren abgestellt. Die Betriebsbeschränkung (Aufschnittmaschine) konnte aufgehoben werden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Zur Alten Schmiede Bredeneyer Str. 120 |
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| 45133 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 06.02.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Küche
Die vorhandene Handwaschgelegenheit konnte nicht genutzt werden. Auf dem Handwaschbecken war eine Mikrowelle montiert. Das Ausgußbecken diente als Ablage für einen stark verbrauchten Spülkorb.
Spender für ein Handdesinfektionsmittel und Flüssigseife waren nicht vorhanden. Die Spülmaschine war im Innen- und Außenbereich massiv verschmutzt. An den Rändern der Tür befanden sich rotschmierige Ablagerungen. Die vorhandenen Spülkörbe waren verbraucht und altschmutzig. Die Dichtungen der Kühleinrichtungen waren enorm mit Schwarzschimmelablagerungen verunreinigt und defekt. Das Regal unterhalb des Fensters war mit Schmutzablagerungen verunreinigt. Ebenso war der Farbanstrich verschmutzt und verbraucht. Die Oberfläche des Herdes war mit Altschmutz verunreinigt. Die vorhandenen Mikrowellen waren sämtlich mit Schmutzablagerungen verunreinigt. Der Fußboden war unterhalb der Einrichtungsgegenstände massiv mit Schmutz und Lebensmittelresten verunreinigt. Dies traf auch für die Rand- und Eckbereiche zu. Die Fritteuse war in ihrer Gesamtheit verschmutzt. Die vorhandenen Bedarfsgegenstände waren zum großen Teil mit Schmutzresten behaftet.
Lagerraum (Standort der Kühleinrichtungen)
Die Aufschnittmaschine war mit Lebensmittelresten verunreinigt. Die Kühleinrichtungen waren im Innen- und Außenbereich mit Altschmutz verunreinigt. Im Weinkühlschrank wurde rohes Geflügel zwischengelagert. Die Kerntemperatur betrug + 8,2°. Eine Trennung bzw. Aufteilung in den Kühlmöbeln für Fleischwaren und sonstige Produkte war nicht gegeben. Im Tiefkühlschrank wurden überlagerte Produkte gefunden (z.B. Schweine-Stielkotelett MHD 19.03.2023). Der Farbanstrich der Wand war stellenweise mit Schimmelablagerungen behaftet.
Trockenlager / Umkleidebereich
Die Handwaschgelegenheit war nicht zugänglich und wurde als Ablagefläche genutzt. Der Farbanstrich der Wand war stellenweise mit Schimmelablagerungen behaftet.
Gastraum mit Theke
Die Dichtungen der Kühlfächer waren mit Schimmelablagerungen verunreinigt.
Lagerraum Untergeschoss
Der gesamte Bereich war mit Altschmutz und Gespinsten verunreinigt.
Bierkeller Untergeschoss
Das Verdampfergitter war massiv mit Schmutz- und Schwarzschimmelablagerungen verunreinigt. Dies traf auch für die Kontaktflächen, Lichtschalter und Leitungen zu. Die Kühlhaustür war enorm mit Altschmutz verunreinigt. Hier wurde vakuumiertes Fleisch gelagert. Unterhalb der Folie befanden sich bereits Luftbläschen. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am 09.02.2024 wurde festgestellt, dass eine Grundreinigung im Produktionsbereich durchgeführt wurde.
Bei einer weiteren Nachkontrolle am 12.03.2024 wurde festgestellt, dass alle Mängel beseitigt waren. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 11.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Burger Guys Bochumer Landstr. 221 |
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| 45276 Essen |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 06.02.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Auf der Personaltoilette war zum Zeitpunkt der Kontrolle keinerlei Beleuchtung im Toilettenraum vorhanden. Des Weiteren fehlten Mittel für die Handhygiene wie z.B. an der Wand montierte Spender mit Handseife, Handdesinfektionsmitteln und Papierhandtüchern sowie eine Warmwasserzufuhr am Handwaschbecken. Die Toilette war stark verunreinigt.
Im Bedientresenbereich war der Bedientresen von innen stark altverschmutzt. Die Dichtungen der Türen waren extrem mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Laut Herstellerangaben kühlpflichtige Saucen in Kunststoffflaschen (wie z.B. Ketchup usw.) wurden bei Raumtemperatur gelagert. Im Bereich Küche/Spülbereich/Vorbereitungsraum war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungsgegenständen verunreinigt. Der Motor der Dunstabzugsanlage war altverschmutzt. Für den gesamten Bereich stand lediglich ein Spülbecken zur Verfügung, welches mit zum Teil extrem altverschmutzten Bedarfsgegenständen (z.B. Gewürzdose) vollgestellt war. Außerdem lagerte in dem Becken ein stark verunreinigter und verbrauchter Putzschwamm und ein altverschmutzter Putzlappen. Im gesamten Küchenbereich war kein Handdesinfektionsmittelspender und Einmalpapierhandtuchspender vorhanden. Der Handflüssigseifenspender war nicht befüllt und altverschmutzt. Unter dem Spülbecken standen mehrere verunreinigte Kunststoffeimer. Auf dem Bräter stand eine Metallschale (befüllt mit Soße). Die Randbereiche der Schale waren mit eingetrockneten Soßenresten verunreinigt. Die Fritteuse war von außen und innen mit Altfettkondensaten verunreinigt. Des Weiteren lag ein verunreinigter Wischmopp im Innenraum der Fritteuse. Auf einem Arbeitstisch stand ein Gastrobehälter mit Geflügelfleisch. Die Kerntemperatur betrug +10,8°C. Zahlreiche Handkontaktflächen (z.B. Türen der Kühlelemente) waren altverschmutzt. Der Innenraum des Kühlelements war stark verunreinigt. Im Innenraum des Kühlelements war eine offene Mozzarellastange zu sehen. Diese war angetrocknet und zum Teil mit braunen Stellen behaftet.
Eine Betriebsschließung sowie eine Grundreinigung der Betriebsräumlichkeiten wurde angeordnet. Des Weiteren wurde das weitere Inverkehrbringen von unverpackten Lebensmitteln untersagt. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei einer Nachkontrolle am 14.02.2024 war die angeordnete Grundreinigung erfolgt. Die Betriebsschließung wurde aufgehoben. Die Herstellung von Fleischzubereitungen bleibt weiterhin untersagt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Essen - 05 1 13 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 11.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 09.02.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Margaretenhof Augustastr. 7-9 |
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| 47137 Duisburg |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 08.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Mehl, Hühnersuppe, Gurkensalat, Pellkartoffeln, Sauerkraut, gepökeltes Schweinefleisch |
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Verstoß : | 1.Im Schankraum lagen in den Schränken und Regalen für Gläser und Chips tote Schaben
2.In der Küche wurden tote und lebende Schaben vorgefunden
3.In der Küche wurde offenes Mehl mit Kotspuren und einer lebenden Schabe vorgefunden
4.Der Toaster war mit einer Mischung von Fett, alten Lebensmittelresten und Kotresten behaftet
5.Die Aufschnittmaschine war verunreinigt
6.Zwischen den Arbeitstischen und dahinter waren tote und lebende Schaben sowie alte Lebensmittelreste und Schabenkot
7.In den Schubladen des Arbeitstisches waren zwischen den Bedarfsgegenständen Schaben
8.Von der Decke im Kühlhaus blätterte der Farbanstrich und die Decke war teils mit schwarz-schimmelähnlichen Belägen behaftet. Hier lagerten nicht abgedeckte Lebensmittel, z.B. Sauerkraut, Gurkensalat |
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Status der Mängelbeseitigung: | Der Betrieb wurde bis zum Nachweis der Schädlingsfreiheit geschlossen.
Alle offenen Lebensmittel wurden unschädlich beseitigt.
Am 07.02.2024 konnte der Betrieb nach einer Nachkontrolle wieder öffnen. Im Rahmen der Nachkontrolle wurde ein Nachweis der Schädlingsfreiheit vorgelegt. Die hygienischen Mängel waren weitestgehend beseitigt. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Duisburg - 05 1 12 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 09.08.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 08.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Bäckerei, Konditorei |
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| Bäckerei Steinhoff Hammer Landstr. 2 |
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| 59514 Welver |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 17.08.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens in der Backstube war nicht funktionstüchtig. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen (im Bereich Backstube, Lagerbereich, Anlieferungsbereich) verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine in der Backstube war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände in der Backstube, im Lager- und Anlieferungsbereich waren teilweise mit Spinngewebe verunreinigt. Das Außenrolltor schloss nicht vollständig mit dem Rahmen ab, so dass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Die Mängel waren nach der ersten Nachkontrolle (22.08.2023) noch nicht behoben. Nach der letzten Nachkontrolle (19.09.2023) waren die Mängel weitestgehend behoben. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Soest - 05 9 74 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 04.10.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 08.03.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| "Imbiss Grillecke" - Dimoulis, Tilemachos Künkelstr. 16 |
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| 41063 Mönchengladbach |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 02.11.2023, 24.11.2023 und 29.01.2024 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Es wurden wiederholt Verunreinigungen der Boden-, Wand- und sonstigen Oberflächen in verschiedenen Betriebsräumen festgestellt. Die Möglichkeiten zur hygienischen Handreinigung waren im Verkaufsraum wiederholt nicht gegeben, das Handwaschbecken in der Personaltoilette verfügte auch bei der letzten Kontrolle trotz mehrmaliger Anordnung nicht über einen Warmwasseranschluss. |
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Status der Mängelbeseitigung: | |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Mönchengladbach - 05 1 16 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 08.09.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 08.02.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Lebensmitteleinzelhandel |
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| Westfalen Feinkost Westfalenstr. 43 |
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| 40472 Düsseldorf |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 27.12.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | |
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Verstoß : | Hygienemängel:
- Gemüsekühlraum im Innenhof: Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt.
- Lagerraum Innenhof: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
- UG Lagerraum (nicht fertiggestellt – Baustelle): Es hielt sich eine Katze im Raum auf, in dem Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert wurden.
- UG Lagerraum Bedarfsgegenstände/Umkleidebereich: Die Katze hatte Zugang durch einen Wanddurchbruch in den Umkleide und Bedarfsgegenständebereich.
In den Räumlichkeiten Westfalenstr. 34 (Lagerraum) wurde ein Schädlingsbefall (Schadnagerkot) festgestellt.
Betroffene Lebensmittel waren:
- Reis
- Getränke
- Süßwaren |
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Status der Mängelbeseitigung: | Stand 05.01.2024: Der Betrieb war gereinigt und es lag eine Schädlingsfreiheitsbescheinigung vor. |
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| | | Zuständige Behörde: | Stadt Düsseldorf - 05 1 11 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 09.08.2024 |
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Überwachungsergebnisse
Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist (§ 40 Abs. 1a Nr.3 LFGB)
Lebensmittelüberwachung
Datum: | 07.02.2024 |
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| | | Lebensmittelunternehmen: | Gastronomie, Gaststätten, Imbisseinrichtungen |
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| Asmali Konak - Özen, Yunus Friedrichstr. 114 |
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| 42551 Velbert |
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| | | Tag der Kontrolle / ggf. Probennahme: | 22.12.2023 |
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ggf. Produktbezeichnung: | Alle in dem Betrieb gelagerten Lebensmittel |
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Verstoß : | Bei der Kontrolle wurde ein schwerer Schadnagerbefall festgestellt. Es konnten Kotspuren im Lebensmittellager festgestellt werden. Weiter waren Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontak schimmelartig verunreinigt. Die Lebensmittel wurden unter ekelerregenden Umständen gelagert und in Verkehr gebracht. |
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Status der Mängelbeseitigung: | Bei der Nachkontrolle am selbigen Tag wurde festgestellt, dass überwiegend die Mängel behoben waren. Bei einer weiteren Nachkontrolle am 09.01.2024 wurde festgestellt, dass auch die baulichen Mängel behoben wurden. |
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| | | Zuständige Behörde: | Kreis Mettmann - 05 1 58 |
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Richtigstellung: | |
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Löschdatum: | 07.08.2024 |
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